Antrag auf Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Juni einen schriftlichen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Die Mutter sowie das Jugendamt haben dem Antrag zunächst auch schriftlich bei Gericht zugestimmt.
    Während meines Urlaubs, den ich mit meinen Sohn verbracht habe hat die Mutter eine Stellungnahme bei Gericht eingereicht, dass sie dem Sorgerecht nicht zustimmen kann da sie das Wohl des Kindes als gefährdet ansieht. Das Schreiben hat mir das Gericht zukommen lassen, aus diesen sind nur Vorwürfe der Mutter ohne jegliche Beweise, eher sind in dem Schreiben nur Vorwürfe.
    Jetzt hat das Gericht entschieden das das Kind geladen werden soll ( Kind ist 10 Jahre ) gegenüber den Kind hat sie alles aber auch mögliche getan und so erzählt das ich der böse Papa bin, der sich mit der KM nicht vertagen will...........
    Ich habe mich immer auch weit über die normalen Umgangsregeln um mein Kind gekümmert, ich habe bis heute jeden Monat den Unterhalt bezahlt.


    Ich habe ehrlich gesagt Angst davor das sie das Kind derart unter Druck setzt und ihm vordiktiert was er vor Gericht zu sagen hat....., leider hat sie einen derartigen Einfluss auf das Kind das schon erschreckend ist, redet sie dem kleinen an drei aufeinander folgenden Tagen ein das der Weihnachtsmann jetzt zu Ostern kommt dann kommt der Weihnachtsmann auch Ostern.


    Die Mutter setzt alles daran die eigentliche gute Bindung zu meinen Sohn völlig zu zerstören.........jedes Besuchswochenende wird Boykottiert, Klamotten sind grundsätzlich kaputt oder viel zu klein, im Urlaub hatte ich für den kleinen sage und schreibe 1 Paar Schuhe, mit diesen musste ich dann alles meisern, Strand, Regen alles was es eben gibt.......Unterhosen waren eingepackt die man eigentlich einen 5jährigen anzieht, Gespräche beim JA naja ich als Mann werde da noch müde belächelt, und das Sorgerecht wollten die mir vom JA eigentlich ausreden.........


    Was kann ich tun wie stehen die Chancen für mich nach der neuen Gesetzeslage....?


    Vielen Dank für eure Zuschriften........

  • :welcome erst einmal,


    ich drück dir mal die daumen :daumen das alles gut verläuft und hoffe das beste für dich und deinen sohn.


    ich habe heute selber antrag auf GSR gestell und bin gespannt wie es verlaufen wir.


    gruß P.i.S. :wink

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • Hallo And1974,


    Zitat

    Gespräche beim JA naja ich als Mann werde da noch müde belächelt, und das Sorgerecht wollten die mir vom JA eigentlich ausreden.........


    Die beim Jugendamt werden sich wohl nie ändern, nur schade für sie dass sich die Väter nicht mehr so leit verar...... lassen, wie früher!


    Zitat

    Was kann ich tun wie stehen die Chancen für mich nach der neuen Gesetzeslage....?


    Ich sehe nichts was dem GSR im weg stehen könnte und die Richter merken sehr schnell, ob hier wie in deinem Fall, eine Mutter, dein Recht boykottieren will.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Zu den Chancen können wir natürlich nichts sagen.


    Du kannst die Chancen aber dadurch verbessern, dass du


    - betont sachlich und überlegt reagierst und antwortest


    - dich auf keine Schlammschlacht einlässt


    - das Kind in den Vordergrund stellst und positiv über dein Verhältnis, deine Erfahrungen und deine Beziehung zum Kind berichtest.


    - positiv herausstellst, dass du bisher immer ein guter Vater warst (Unerhalt, Umgang etc.) und für das Kind auch Verantwortung gemeinsam mit der Mutter übernehmen willst.



    Ein Tip für eine mündliche Verhandlung:


    Wenn du zu Wort kommst, sprich vom Kind und nur und ausschließlich vom Kind. Ganz egal, welche Frage kommt, antworte damit, wie du das Kind erlebst, wie das Kind ist. Du solltest dir die ersten Sätze vorher im Kopf zurecht legen.


    Es geht darum, bei Gericht in kurzer Zeit einen Eindruck deiner Person zu hinterlassen. Wenn die Ex mit einer Schlammschlacht kommt und du positiv vom Kind sprichst, dann ist das der Eindruck, den ihr beide bei Gericht hinterlasst. Die ersten Sätze sind wichtig.



    Den Part, gegen Boykott des Umgangs etc. anzugehen, sollte, falls in der Verhandlung nötig, dein Rechtsanwalt übernehmen.

  • ...was wird die Richterin aber meinen Sohn fragen, er kann doch noch garnicht wissen um was es geht.........


    das JA hat zu mir im letzten Gespräch gesagt wenn die Mutter keine guten Gründe vorlegt und ihre Behauptungen in der Stellungnahme nicht ausreichend begründen kann, wird das JA bei der Zustimmung der gemeinsamen Sorge bleiben......


    habe mir aber trotzdem einen Anwalt dazu genommen, eben das ich mich vor Gericht nicht von ihr in irgendwas reinreißen lasse........., bisher habe ich bei allen Behörden immer einen guten Eindruck hinterlassen, das JA hatte bei dem letzten Gespräch schon sorge wenn alle so überzeugend wären wie ich wären sie bald arbeitslos........hält das JA auch vor Gericht das Wort, mein Anwalt meinte nur, leider habe sie schon zu oft erlebt das das JA vor Gericht umfällt........

  • Die Mutter sowie das Jugendamt haben dem Antrag zunächst auch schriftlich bei Gericht zugestimmt.


    Wenn ich es richtig verstehe hat sie im nachhinein ihre Zustimmung zurückgenommen!


    Würde wohl beim Richter/in sehr merkwürdig erscheinen.


    Auch das das Kindeswohl gefährdet sein soll, wenn ihr das GSR habt leuchtet mir auch nicht wirklich ein.
    Es liegt nahe das sie dann einige Sachen mit dir absprechen muß und das will sie einfach nicht.


    Und wenn du soooo schrecklich sein solltest, hätte das JA dem ganzen auch nicht zugestimmt. ;)
    Deine EX läßt tut sich selber grade keinen Gefallen mit ihrer Stellungnahme.
    Und auch ein Richter wird merken, wenn euer Kind nur etwas nachplappert.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hi And,


    eigentlich ist es so, dass das Gericht im schriftlichen Wege (ohne vorherige Anhörung des Jugendamtes entscheiden soll.


    Wenn die Mutter Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, kann das Gericht in ein "normales" also nicht mehr schriftliches Verfahren (nach § 155 FGG) überwechseln.
    In diesem Falle wird dann das Jugendamt eingeschaltet und es soll(!!!!!!!!!!!!!!!) zu einem sogenannten frühen Termin kommen.
    In diesem frühen Termin berichtet das Jugendamt, evtl. wird auch noch ein Verfahrensbeistand bestellt.


    Wenn das Gericht in dieser Phase ist, scheint es mir durchaus sinnvoll, einen Anwalt hinzu zu ziehen.


    Das Problem bei der gesetzlichen Vorschrift (im schriftlichen Verfahren zu entscheiden), ist, dass die Mütter aufgefordert wird (gravierende) Gründe anzuführen, wenn sie gegen das gemeinsame Sorgerecht ist.
    Das ist (so ist meine Erfahrung), die Aufforderung schmutzige Wäsche zu waschen, wobei teilweise noch das letzte Argument hervor gehoben wird. Zugleich erfolgt oftmals eine "Konfliktanhebung" um diese Argumente zu untermauern.


    Es gilt, sachlich zu bleiben und das wirklich nur als Theaterdonner zu betrachten und auf diese "Anfeindungen" nicht zu reagieren.


    Schade, dass es durch diese "Vereinfachung" des Verfahrens oftmals zu einer zwischenzeitlichen "Konfliktverschärfung" kommt. Der Gesetzgeber hat leider auf die kritischen Einwürfe (das im Grunde in jedem Fall eine Anhörung erfolgen sollte) nicht reagiert.


    Also ............... Cool bleiben und sich darauf besinnen, dass es vorher doch besser geklappt hat.


    Der Kater :brille

  • ...was wird die Richterin aber meinen Sohn fragen, er kann doch noch garnicht wissen um was es geht.........


    - Richter müssen das Kind in aller Regel anhören, sonst wäre das ein Verfahrensfehler, mit dem ein Elternteil anschließend in die nächste Instanz gehen könnten. Dann würde die nächste Instanz mit dem Kind sprechen.


    - In der Regel wollen Richter sich persönlich ein Bild vom Kind machen, über das sie entscheiden. Was ist das für ein Kind, welchen Eindruck macht es generell. Normalerweise werden Richter sich über Schule, Hobbies, Freunde unterhalten, sie wollen wissen, ob ein Kind sich ingesamt in seiner Lebenssituation wohl fühlt, ist es ein selbständiges Kind, äußert das Kind sich grob so, wie man es in dem Alter erwarten würde. etc.... Wenn es Besonderheiten gibt, beispielsweise schwere Krankheiten, Förderungsbedarf, kann das angesprochen werden. Es wird über Eltern gesprochen, oft über Erlebnisse oder gemeinsame Unternehmungen, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie ein Kind solche Situationen erlebt.


    Bei einem 10 jährigen Kind bleibt ein Gespräch oftmals in diesem Rahmen.


    - Deine Sorge scheint nun zu sein, wenn ich es richtig verstehe, dass das Kind unter dem Einfluss der Mutter vor Gericht einindoktrionierte Dinge über dich sagen könnte, die nicht stimmen. Ist es das? Gibt es in ihren Schriftsätzen dafür Anhaltspunkte?


    Insgesamt würde ich mich im Vorfeld nicht durch worst-case-Szenarien verrückt machen lassen, sondern auf die deiner Darstellung nach gute Vater-Kind Bindung bauen, die sich ein einem normalen Gespräch normalerweise widerspiegelt.

  • ...was wird die Richterin aber meinen Sohn fragen, er kann doch noch garnicht wissen um was es geht.........


    Hallo And1974,


    hänge das mal nicht zu hoch auf.
    Ich gehe davon aus, es wird keine großartige Befragung geben - schließlich geht es nicht um eine Übertragung des ABRs (Umzug) oder um eine Umgangsaussetzung.


    Der Richter möchte mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich erfahren und erfühlen, ob das Kind ein vertrauensvolles Verhältnis zu Dir hat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • ..nochmals zum besseren Verständniss, die Mutter hat am 22.07 d.J. gemeinsam mit dem JA der gemeinsamen Übertragung des Sorgerechts schriftlich gegenüber zugestimmt.
    Am 18.08. d.J gab sie eine Stellungnahme bei Gericht ab das Sie dem Sorgerecht widerspricht, weil ich mein Kind psyisch unter Druck setze, es mit mir keine Einigungen gibt, das mein Kind leider Verhaltensauffällig seitdem ist und sie ihn jetzt bei einem psychlogischen Beratungsdienst anmelden muss.


    Sie behauptet ich würde Lügen erfinden und diese dann direkt vor dem Kind austragen, hierbei muss ich sagen wenn ich bei der Mutter anrufe und mit ihr Dinge besprechen möchte kann ich nicht wissen ob das Kind anwesend ist oder nicht, leider habe ich dann immer durch SMS Nachrichten von meinen Kind erfahren das er das wohl alles mitbekommen hat.....weil er mich dann immer fragte was soll das Papa, die Mama möchte sich mit dir vertragen aber ich wöllte nicht, ich habe immer nur kurz und knapp geantwortet, er solle sich bitte keine Sorgen machen das sind Angelegenheiten die Mama und Papa zusammen klären müssen, mir wirft sie vor wenn ich zum wohle des Kindes handeln würde müsste ich es wissen das das Kind am anderen Ende der Telefonleitung alles mitbekommt.


    Ich würde Absprachen und Umgangsreglungen kurzfristig absagen, kurz auf mich ist kein Verlass, zu diesen Punkt kann ich nur sagen ich kenne keinen Termin bei den ich nicht zur ausgemachten Zeit und Ort da gewesen bin.


    Die Verhaltensauffäliigkeiten unterstellt sie können nur mit mir zusammen hängen, wobei ich aber hier sagen muss in der Zeit vom 22.07.13 bis einschl. 11.08.13 hatte ich nur zweimal ganz kurz telefonischen Kontakt zu meinen Kind, das es ihre gemeinsamen 3 Wochen Urlaub waren.


    Als ich sie auf die mir aufgefallenen Verhaltensauffälligkeiten ansprach lachte sie nur und meinte sie könnte nix feststellen das müsse wohl an mir liegen das Verhalten bei ihr wäre ganz normal.....dieses Gespräch fand am 05.08.13 tetefonisch statt, also da behauptete sie noch es gebe keine Verhaltensauffälligkeiten.


    Leider argumentiert sie auch weit unter der Gürtellinie mir gegenüber, auf dem JA ist sie die liebstevolle Mutter, verfehlungen die aufgetreten sind werden vom JA abgetan naja jetzt ist ja alles in Ordnung..........das ich bei einem Gespräch in der Schule von dem Sozialarbeiter ebenfalls auf Verhaltensauffälligkeiten angesprochen wurde, wurde vom JA ebenfalls mit Achselzucken abgetan die Mutter hat es schlicht weg auch nicht interressiert........


    und dann behauptet sie natürlich den Standardsatz ich wöllte das Sorgerecht nur um Machtspiele ausüben zu wollen, nun weiß ich nicht was ich für Machtspiele austragen könnte, mein Sohn ist 10 Jahre also wenn ich jetzt versuchen würde alles zu boykottieren sei es mit Unterschriften ect. dann würde er das auf jeden Fall mitbekommen und ich würde dann tatsächlich Machtspiele ausüben wollen und das auf seinem Rücken.....


    Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt den Antrag wieder zurück zu ziehen weil ich nicht zusehen wollte wie sie es eiskalt wegsteckt das unser Kind vor eine Gericht muss......ich persönlich tu mich damit sehr schwer, auf der anderen Seite habe ich mir nix vor zuwerfen und mit einem Rückzug des Antrages würde ich ihr gegenüber und vielleicht dem Gericht ihren Vorwürfen recht geben...........


    leider weiß ich das sie mir ohne die Übertragung des Sorgerechts keine Auskunft mehr erteilen wird was das Kind betrifft, sie würde s mit freude allen mitteilen das sie es ausdrücklich unterbindet das irgendwer mir auskunft austeilt, dass weiß ich leider zu genau weil sie dieses schonmal im Kindergarten machte und sie hat es genossen das die Kindergärtnerinen mir nix mehr sagen durften, wobei ich auch dahin immer ein gutes Verhältnis hatte.....


    Bei Unterhalt hatten wir eine Regelung das ich etwas weniger bezahle und ich mich an seinen Leben so noch finanziell beteilige, von mir aus habe ich dann den Unterhalt auf den Mindestunterhalt angehoben, weil ich es leid war mir immer wieder anzuhören, wenn ich nicht das mache was sie verlangt dann sollte ich den vollen Unterhalt bezahlen.......und sie wird dann auch dafür sorge tragen das ich mein Kind immer weniger bis garnicht mehr sehe. und das alles mit einem grinsen im Gesicht sie behauptet dann was und unterstellt mir was, und sie meinte dann nur frech und was meinst du eigentlich wen sie mehr glauben.........vor den Augen meines Sohnes hat sie mir schon mit der Polizei gedroht sollte ich es wagen nochmals auf ihrer Festnetznummer anzurufen........., sie würde mich dann anzeigen wegen Belästigung, ok ob die Anzeige von erfolg gekrönt wäre weil ich zweimal an einem Tag bei ihr angerufen habe und das war dann das erste mal wieder seit mehr als vier Wochen mag ich noch zu bezweifeln........



    ich könnte noch endlos geschichten erzählen was diese Frau in den letzten Jahren sich alles schon geleistet hat.......

  • Es gilt:


    - Nicht darauf eingehen. Das ist Strategie. Wenn du mitstreitest, dann könnte ein Richter es so interpretieren, dass die Eltern zerstritten sind (egal, wer Schuld ist) und dass ein gemeinsames Sorgerecht dann nicht gut ist für das Kind. Du bist der ruhende Pool, der sich auf Streit nicht einlässt, weil er das Kind im Blick hat. Das ist deine Stärke.


    - Wenn sie schreibt, dass das Kind seit Antragstellung verhaltensauffällig sei, dann kann man das mit einem Nebensatz kommentieren. Welchen Grund solltest du haben, das Kind unter Druck zu setzen? Es geht um Sorgerecht, nicht um Aufenthalt oder Umgang.


    - Schwerpunkt deiner Darstellung muss dein Verhältnis zum Kind sein, wie du das Kind bei dir erlebst, wie du seine Entwicklung siehst, dass du für das Kind ebenfalls Verantwortung hast und übernehmen willst, weil das Kind ein Recht auf zwei verantwortlich handelnde Eltern hat, weil duein Garant für das Kind sein willst, auf das sich das Kind auf Dauer verlassen kann.


    Das Umfallen deiner Ex innerhalb kurzer Zeit spricht Bände. Lass dich nicht auf die auf Eskalation ausgerichtete Strategie deiner Ex ein.



    (Es ist einer von den Fällen, an denen deutlich wird, dass die neue Rechtslage, die nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall für unverheiratete Eltern vorsieht, oft zu einer Eskalation zu Lasten des Kindes führt, auch wenn ihr noch ein Altfall seid.)

  • Hallo Segelpapa,


    Zitat

    (Es ist einer von den Fällen, an denen deutlich wird, dass die neue Rechtslage, die nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall für unverheiratete Eltern vorsieht, oft zu einer Eskalation zu Lasten des Kindes führt, auch wenn ihr noch ein Altfall seid.)


    Als das Gesetz in Kraft trat, dachte ich zuerst „Oh man da bleibt ja noch ein Hintertürchen offen, für Mutter die das GSR ablehnen!“ und leider ist es so auch.


    Es werden teilweise haarsträubende Gründe angeführt, um zu beweisen dass das GSR dem Kindeswohl schadet. Am meisten wird glaube ich gesagt, dass mit dem Vater nicht kommuniziert werden kann und dann beschließt der Richter/in erstmal eine Mediation zu machen. Dadurch wird nach meiner Auffassung, die neue Rechtssprechung aufgeweicht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971