Unterhalt... Sorgerecht..???

  • Hallo ihr Lieben,
    hab da mal wieder eine Frage... KV und ich sind seit 2011 getrennt und haben einen Sohn von 4,5 Jahren. Das Sorgerecht liegt bei mir.
    Es gab und gibt immer wieder Schwierigkeiten mit Einhaltung des Besuchsrechtes seitens des KV's. So, dass er mir mehrmals 2 Stunden vorher absagt wegen Krankheit oder auch einfach ohne Begründung. Oft meldet er sich auch gar nicht, wenn eigentlich "Papa-Wochenende" wäre. Wenn ich nachhake, heißt es, er hätte sein Wochenende nun anders verplant. Wenn er ihn dann mal bei sich hat (sind auch mitunter 4-6 Wochen dazwischen), hat er ihn ca. 6 Stunden und legt ihn dann zum Mittagsschlaf hin (bei mir macht Sohnemann seit 2 Jahren keinen Mittagsschlaf mehr) oder setzt ihn vor den TV. Übernachtungen funktionieren nicht, obwohl wir es mehrfach versucht haben, aber Söhnchen immer so brüllte, dass ich ihn abholen musste.


    Unterhalt hat er bis jetzt immer regelmäßig gezahlt. Vor 3 Wochen dann habe ich eine SMS von KV bekommen (Kontakt läuft nur über SMS), dass ich mich wegen dem Unterhalt beim Jugendamt melden sollte, dass er "seinen Fall" geschildert hätte und ich mich darum kümmern müsse. Da mir von dem "Fall" nichts bekannt war, rief ich also beim JA an. Die Zuständige wusste mit der Info, die ich vom KV hatte, auch nicht viel anzufangen, so dass ich beim JA angetanzt bin und UVG beantragt habe. Habe der Frau vom JA meine Sichtweise geschildert, dass ich davon ausgehe, dass ihm nun in den Sinn gekommen ist, nicht mehr zu zahlen, aber wieso und weshalb wusste keiner. Er verlangte dann auch den von ihm schon überwiesenen Betrag vom August zurück (habe ich nicht gemacht!). Die Frau vom JA hat ihn dann wohl angeschrieben, dass er nachweisen muss, keinen Unterhalt mehr zahlen zu können. Daraufhin (gehe ich jedenfalls von aus) habe ich heute Morgen eine Nachricht bekommen, da ich ja nicht in der Lage wäre, das (was???) vernünftig zu regeln, müsse er andere Wege einschlagen. Dass es ein neues Gesetz bzgl. Sorgerecht gäbe und er so auch Mitspracherecht habe. Und dass ich die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hätte.


    Nun die Frage an euch.. Hat er da eine Chance? Ich versuche immer, den Kontakt zu fördern, Kompromisse zu finden trotz Vollzeit-Schichtarbeit und es wird aber immer nur dagegen gearbeitet. Kommt mir oft so vor, dass er diese paar Stunden mit Sohnemann als Pflichtveranstaltung sieht. Das Kindeswohl ist ja eigentlich nicht gefährdet, obwohl Sohnemann nur einen Vater auf dem Papier hat, denn er hat auch keinen Bezug zu ihm. KV fragt nicht nach ihm, wie es im KiGa läuft, was Söhnchen sonst so macht.. da kommt nichts. Scheint (schon von Anfang an), dass er kein Interesse hat und nur den Schein wahren will.
    Aber kann man so das geteilte Sorgerecht bekommen?
    :thanks:

  • Der Unterhalt wird anhand des Einkommens berechnet. Da scheint sich sein Einkommen geändert zu haben, sodass er eine Neuberechnung verlangt. Da ist er aber eigentlich in der bringschuld und muss selbst sagen und offenlegen, was Sache ist.


    Das gemeinsame Sorgerecht soll erteilt werden, wenn dies dem sog. Kindeswohl nicht widerspricht.Die jetzt von dir genannten Dinge sind nicht schön, aber kein Grund, den Vater von der Verantwortung für euer Kind auszuschließen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde Dir raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten, da der Mindestunterhalt nunmal 92,00 € höher ist, als der Unterhaltsvorschussbetrag ... die Unterhaltsvorschusskasse macht lediglich die übergegangenen Ansprüche in Höhe des Unterhaltsvorschusses beim KV geltend! Alternativ kannst Du auch einen Anwalt einschalten, allerdings will der Geld sehen, im Zweifel von Dir! Die Beistandschaft ist kostenlos.

  • Hallo vanille08,


    Zitat

    Und dass ich die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hätte.


    Die Sache muss nicht unbedingt vor Gericht landen, er kann auch ohne Gericht das GSR bekommen, aber es kommt auf dich an!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Dass es ein neues Gesetz bzgl. Sorgerecht gäbe und er so auch Mitspracherecht habe.

    Das gemeinsame Sorgerecht soll erteilt werden, wenn dies dem sog. Kindeswohl nicht widerspricht.Die jetzt von dir genannten Dinge sind nicht schön, aber kein Grund, den Vater von der Verantwortung für euer Kind auszuschließen.

    Also: Die Verantwortung des hier genannten Vaters ist doch, sich verantwortungsbewusst und zuverlässig um sein Kind zu kümmern. Wenn er das nicht tut, wie es hier geschildert ist, steht ihm auch kein GSR zu.


    Das wäre ja auch noch schöner. Ich stell mir das bildlich vor: Vater zahlt keinen Cent. Kümmert sich je nach Laune um das Kind.... Mutter muss (Chef) den Vater wegen jeder Entscheidung um sein Einverständnis bitten.


    Ein GSR kann nur klappen, wenn sich UET seiner Verantwortung bewusst ist und sich zuverlässig um sein Kind kümmert.


    Dieses neue Gesetz gibt es (soweit ich weiß nur) weil viele Väter (UET`s) nur zum Zahler wurden, ihre Kinder aber nicht oder fast nicht, sehen durften. Wenn also ein Vater auf das GSR besteht, aber nur Passiv seine Rechte und Pflichten lebt, gibt es zumindest in meiner Stadt keinen Richter, der ein GSR zum Wohle des Kindes ausspricht.

  • Hallo Pico,


    Zitat

    Also: Die Verantwortung des hier genannten Vaters ist doch, sich verantwortungsbewusst und zuverlässig um sein Kind zu kümmern. Wenn er das nicht tut, wie es hier geschildert ist, steht ihm auch kein GSR zu.


    Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn du dir das neue Gesetz vom 19.05. mal richtig durchlesen würdest!


    Zitat

    Dieses neue Gesetz gibt es (soweit ich weiß nur) weil viele Väter (UET`s) nur zum Zahler wurden, ihre Kinder aber nicht oder fast nicht, sehen durften. Wenn also ein Vater auf das GSR besteht, aber nur Passiv seine Rechte und Pflichten lebt, gibt es zumindest in meiner Stadt keinen Richter, der ein GSR zum Wohle des Kindes ausspricht.


    Ich glaube du hast dich nicht richtig mit dem Thema auseinandergesetzt, weil du nicht zu wissen scheinst, warum es überhaupt zu dieser Gesetzesänderung kam!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn du dir das neue Gesetz vom 19.05. mal richtig durchlesen würdest!

    Datum, aber kein Paragraphen?


    Ich glaube du hast dich nicht richtig mit dem Thema auseinandergesetzt, weil du nicht zu wissen scheinst, warum es überhaupt zu dieser Gesetzesänderung kam!

    Glücklicherweise, muss ich mich nicht damit auseinandersetzen. Gerne würde ich mich in diesem Punkt von Dir "belehren" lassen. Schieß mal los, warum kam es zu dieser Gesetzesänderung?

  • hallo,


    erstmal vanille08: bleib locker! der unterhalt hat nichts mit dem GSR zu tun, richte beim JA eine beistandschaft ein und die kümmern sich um die regelmässigen unterhaltszahlungen. die werden den herrn KV auffordern, sein einkommen offenzulegen und aufgrund diesem dann den unterhalt für euer kind berechnen. fertig.


    dann: ich finde es immer wieder "voll banane", wenn sich väter so im recht fühlen und dann als art druckmittel mit der beantragung des GSR ankommen, sich aber so voll im recht fühlen, daß sie nicht mal die zeit aufbringen, die dem kind zusteht und sich auch nicht ums kind kümmern wollen :nanana . fast ist es schon eine art "mode" einfach mal mit den gesetzesänderungen um sich zu werfen und mit "ketten zu rasseln".


    und dann die väter, die die gesetzestexte irgendwann mal mitbekommen haben und gleich in die diskussion einsteigen :kopf es ist und bleibt immer eine einzelfallentscheidung. und wenn sich ein vater offensichtlich nicht um sein kind kümmert und sich trotzdem drohenderweise das GSR aneignen will, dann sollten diese leute erstmal vor der eigenen haustüre kehren und analysieren, was sie für das wohl des kindes beisteuern! das GSR soll dem kindesWOHL entsprechen und nicht als druck aufgrund gekränkter eitelkeit gegen die mutter eingesetzt werden!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das Gesetz wurde auf Anweisung des Bundesverfassungsgericht erlassen,
    das die alte Regelung für nicht vergassungskonform erklärt hatte. Im
    Groben kann man sagen, dass die Änderungen jedem Elternteil (Nicht
    Vater oder Mutter, ist also keine Einbahnstraße!!) das Recht, das
    gemeinsame oder sogar das alleinige Sorgerecht zu beantragen!


    Glücklicherweise, muss ich mich nicht damit auseinandersetzen.

    Würde aber der Threaderstellerin mehr nützen, als unbestimmtes Halbwissen oder Stammtischthesen :brille

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  • Die Sache ist ja aber, dass er sich selbst aus der Verantwortung zieht, in dem er mir bzw. unserem Sohn ständig absagt. Der Kleine ist nun auch nicht mehr ganz so klein, so dass er, wenn eine Absage kommt er schon fragt "Ist Papa wieder krank?" ... Wenn ich vom KV keine Begründung erhalte, wieso er seinen Sohn wieder mal versetzt, was soll ich dem Kind sagen? Und dieses Verhalten an sich finde ich schon ziemlich verantwortungslos. Genau so wie die Sache, dass er das Kind vor dem TV parkt, anstatt was Schönes mit ihm zu unternehmen, nachdem sie sich 4 Wochen nicht gesehen haben. Aber das kann und will ich auch gar nicht ändern und beeinflussen, wenn er das so für richtig hält, ist es okay, solange ich weiß, dass es meinem Kind bei ihm gut geht.


    So, wie ich das mitbekommen haben (habe mich aber auch bis jetzt noch nicht richtig damit befasst), wurde das neue Gesetz für unverheiratete Väter in Kraft gesetzt, weil einem Vater der Kontakt mit seinem Kind verwährt wurde und er jahrelang darum gekämpft hat.
    Da ich aber immer drauf und dran bin, den Kontakt zu fördern und es immer so lege und drehe, dass Sohnemann seinen Papa sehen kann, steht das doch bei uns ausser Frage..


    Klar, ist das Kindeswohl damit nicht gefährdet, wenn er das geteilte Sorgerecht hätte. Aber es macht an sich keinen Sinn für ihn. Wie gesagt, ich kann nicht sagen, dass dem KV sein Sohn total egal ist, aber vielleicht ist er einfach noch nicht reif genug, die Verantwortung zu übernehmen.. Und wenn er doch die Sorge und Verantwortung für sein Kind nicht tragen kann.. Wieso soll er dann das geteilte Sorgerecht bekommen?


    Ich glaube auch, dass er nicht versteht, dass Sorgerecht und Unterhalt zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Selbst wenn er das GSR hat, muss er doch Unterhalt zahlen.. Ich weiß nicht, ob er denkt, dass er dann durch das GSR davon befreit ist?

  • Hallo Pico,


    Zitat

    Datum, aber kein Paragraphen?


    Gebe einfach mal bei Google: 19.05.2013 und neues Gesetz ein und dann kannst du dich ja auch ein wenig informieren, bevor du etwas schreibst was nicht stimmt!


    Zitat

    Glücklicherweise, muss ich mich nicht damit auseinandersetzen. Gerne würde ich mich in diesem Punkt von Dir "belehren" lassen. Schieß mal los, warum kam es zu dieser Gesetzesänderung?


    Ich habe kein Interesse daran dich zu „belehren“, aber mit Sicherheit habe ich mich, nicht nur nebenbei mit diesem Thema beschäftigt!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • casha


    Ich stimme Dir voll zu.


    vanille08


    Mach Dir über das GSR keine Sorgen. Sollte Dein Ex auf das GSR bestehen, lass es auf einen Gerichtstermin ankommen.Wenn das geschilderte von Dir der Wahrheit entspricht, kannst ohne großen Aufwand auch beweisen, dass das GSR nicht dem Kindeswohl entspricht.

  • Klar, ist das Kindeswohl damit nicht gefährdet, wenn er das geteilte Sorgerecht hätte. Aber es macht an sich keinen Sinn für ihn. Wie gesagt, ich kann nicht sagen, dass dem KV sein Sohn total egal ist, aber vielleicht ist er einfach noch nicht reif genug, die Verantwortung zu übernehmen.. Und wenn er doch die Sorge und Verantwortung für sein Kind nicht tragen kann.. Wieso soll er dann das geteilte Sorgerecht bekommen?


    Ich glaube auch, dass er nicht versteht, dass Sorgerecht und Unterhalt zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Selbst wenn er das GSR hat, muss er doch Unterhalt zahlen.. Ich weiß nicht, ob er denkt, dass er dann durch das GSR davon befreit ist?

    Wie schon geschrieben, das neue Sorgerecht ist keine Einbahnstraße und es gilt für beide Elternteile! Sollte er bei gemeinsamen Sorgerecht irgendwelche Zustimmungen verweigern oder gar nicht erst reagieren, hast Du die Möglichkeit, seine Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen zu lassen. Passiert das öfter, hast Du gute Karten (auf Antrag) wieder das alleinige Sorgerecht zu bekommen!


    Ich mache es ja wirklich nicht oft, aber für die Formulierung "Elternteil" muss ich den Gesetzgeber wirklich mal loben :anbet


    Nachtrag: Du kannst Dich auch bezüglich des neuen Sorgerechts beim Jugendamt beraten lassen ... bei uns wird die Beratung von der Abteilung für Beistandschaften durchgeführt, so lange kein Verfahren anhängig ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • @Vater1971


    ich habe mich auch nicht nur so nebenbei damit
    beschäftigt. Den §1626a habe ich gefunden. Durchgelesen und
    festgestellt, dass ich nichts anderes geschrieben habe, als da drin
    steht.


    Fakt ist: Bei unverheirateten Elternteilen, ist erstmal
    das Sorgerecht bei der Mutter. Wenn Papa und Mama das GSR haben wollen,
    bekommen sie es. Es sei denn, es steht dem Kindeswohl entgegen. Und
    genau das ist doch hier der Punkt:


    Kind hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit Papa. Wenn Papa dies nicht ernst nimmt, dann dient dies nicht dem Kindeswohl.

  • Kind hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit Papa. Wenn Papa dies nicht ernst nimmt, dann dient dies nicht dem Kindeswohl.

    Auch Umgangsrecht hat nix mit Sorgerecht zu tun, genauso wenig wie Unterhaltspflicht! :kopf

  • Auch Umgangsrecht hat nix mit Sorgerecht zu tun, genauso wenig wie Unterhaltspflicht! :kopf


    dennoch ist denke ich das RECHT auf umgang mit dem papa eher dem GSR zugeordnet als der unterhalt!!! und wenn der papa dem sprössling selbst dieses recht abspricht, indem er einfach absagt oder nicht erscheint, wird´s wohl mit dem GSR schwierig werden. ein nicht gewollter umgang läßt leicht rückschlüsse auf die lust, sich um das kind zu sorgen, ziehen!!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Er lehnt den Umgang mit dem Kind ja nicht grundsätzlich ab ... er ist nur kein Fan von Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Auch Umgangsrecht hat nix mit Sorgerecht zu tun, genauso wenig wie Unterhaltspflicht! :kopf

    Mag sein, doch es sind Gründe. Zumindest das Umgangsrecht, die den Papa schlecht da stehen lassen.


    Wenn ich mein Kind öfter Mal einfach nicht vom Hort abhole, weil ich verpenne, oder es mit der Zuverlässigkeit nicht so ernst nehme, bin ich mir sicher, dass in kurzer Zeit das JA vor meiner Tür steht und überprüft, ob ich in der Lage bin die Sorge für mein Kind zu übernehmen. Kraßes Beispiel, aber im weitesten Sinne dasselbe.

  • Aus diesen Beschreibungen der Mutter lässt sich zwar der Wunsch nach "mehr Kümmern" des Vaters herauslesen. Aber die Abschlussaussage, das Kind haben einen Vater, der sich nicht kümmert und keinen Bezug habe - das ist eine nicht nachvollziehbare Aussage.


    Es gab und gibt immer wieder Schwierigkeiten mit Einhaltung des Besuchsrechtes seitens des KV's. So, dass er mir mehrmals 2 Stunden vorher absagt wegen Krankheit oder auch einfach ohne Begründung.


    Wenn er ihn dann mal bei sich hat (sind auch mitunter 4-6 Wochen dazwischen), hat er ihn ca. 6 Stunden und legt ihn dann zum Mittagsschlaf hin (bei mir macht Sohnemann seit 2 Jahren keinen Mittagsschlaf mehr)

    Heißt: Seit 4 1/2 Jahren regelmäßiger Kontakt - mitunter mit 4-6 Wochen Abstand. Und dem Vater gelingt das, was der Mutter seit 2 Jahren nicht gelingt: Mittagsschlaf.

    Übernachtungen funktionieren nicht, obwohl wir es mehrfach versucht haben, aber Söhnchen immer so brüllte, dass ich ihn abholen musste.


    Der Vater würde gern auch den Sohn übernachten lassen. Ein "Nicht-kümmern-Wollen" ist das nicht.


    Unterhalt hat er bis jetzt immer regelmäßig gezahlt. Vor 3 Wochen dann habe ich eine SMS von KV bekommen (Kontakt läuft nur über SMS), dass ich mich wegen dem Unterhalt beim Jugendamt melden sollte,


    Er hat also regelmäßig seit 4 1/2 jahren gezahlt und sich gekümmert. nun scheint finanziell eine andere Situation eingetreten zu sein. Dass darauf eine Überprüfung stattfindet, ist wohl sein gutes Recht.



    Das Kindeswohl ist ja eigentlich nicht gefährdet, obwohl Sohnemann nur einen Vater auf dem Papier hat, denn er hat auch keinen Bezug zu ihm. KV fragt nicht nach ihm, wie es im KiGa läuft, was Söhnchen sonst so macht.. da kommt nichts. Scheint (schon von Anfang an), dass er kein Interesse hat und nur den Schein wahren will.


    So kann man das interpretieren. Aber auch ganz anders: Der Vater muss bestimmte Dinge nicht erfragen, weil er im regelmäßigen Kontakt mit dem Kind ist. Ein "den Schein wahren" ist schon eine nicht erkennbar belegte Unterstellung.


    Aber kann man so das geteilte Sorgerecht bekommen?



    So, wie er sich bisher gekümmert hat - ein deutliches Ja.


    wenn sich ein vater offensichtlich nicht um sein kind kümmert und sich trotzdem drohenderweise das GSR aneignen will, dann sollten diese leute erstmal vor der eigenen haustüre kehren und analysieren, was sie für das wohl des kindes beisteuern! das GSR soll dem kindesWOHL entsprechen und nicht als druck aufgrund gekränkter eitelkeit gegen die mutter eingesetzt werden!


    Der Vater hat sich laut Aussage der Threadstarterin sehr wohl in einem völlig durchschnittlichen, eher sogar guten Maße gekümmert. Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist keine Drohung, sondern ein Ausdruck des Kümmerns. Und nein, das gemeinsame Sorgerecht muss nach dem neuen Gesetz nicht dem Kindeswohl entsprechen. Das ist das alte Gesetz. Das gemeinsame Sorgerecht muss einzig dem Kindeswohl nicht widersprechen - ein himmelweiter Unterschied.
    Die Zeiten dieser fundamentalistischen Argumentation sollten eigentlich vorbei sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo vanille08,


    Zitat

    So, wie ich das mitbekommen haben (habe mich aber auch bis jetzt noch nicht richtig damit befasst), wurde das neue Gesetz für unverheiratete Väter in Kraft gesetzt, weil einem Vater der Kontakt mit seinem Kind verwährt wurde und er jahrelang darum gekämpft hat.


    Ja, dahinter steht ein Vater der 8 Jahre lang bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geklagt hat und das Urteil war schon Ende 2009:


    Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erklärt deutsche Regelung zur Elterlichen Sorge lediger Väter für menschenrechtswidrig!


    Erst am 19.05.2013 trat das neue Gesetz in kraft und ich meine es ist immer noch menschenrechtswidrig, aber dass zu ändern, kann gut und gerne wider 12 Jahre dauern!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971