wo mache ich meine Bildungskosten geltend

  • ich habe heute einen von mir selbstgewählten und selbstbezahlten Bildungskurs im erweiterten Officemanagement mit sehr gut abgeschlossen :tanz


    Arbeitsamt, BfA - keiner wollte diese Kosten übernehmen - obwohl ich "nur" befristet eingestellt war und ab morgen wieder ALG 1 beziehen werde - jedoch nur noch für ca. 8 Wochen und dann würde ALG 2 greifen.


    Begründung AA - ist nicht notwendig - ich hätte jahrelang im Büro gearbeitet ?(
    BfA - mit 40% Behinderung nicht Förderungsanstrebend, da ja nur Weiterbildung und nicht Ausbildung/ Umschulung




    kann ich wenigstens die 329,00€ Kurs, sowie 42,00€ Büchergeld in der Steuererklärung für dieses Jahr absetzen?



    ok, ich tue es für mich und meine berufliche Chancen - aber ich musste mir dieses Geld vom Munde absparen und habe dafür hart nebenbei privat geputzt, genäht und Botengänge erledigt ...

  • Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Kurs. Spitze.


    Meines Wissens nach müsstest du das Büchergeld komplett absetzen können.
    Zu den Kurskosten selbst kann ich dir leider nix sagen. Vielleicht fragst du einfach mal beim Finanzamt?

  • Glückwunsch !


    Wenn die Agentur nichts zahlt, dann über die Steuererklärung.


    In vielen Bundesländern gibt es Bildungsschecks - meine Schwester nutzt das regelmäßig


    hier Beispiel NRW -


    http://www.weiterbildungsberat…-nordrhein-westfalen.html


    Hessen


    http://www.qualifizierungssche…-zur-zielgruppe/index.htm


    geht aber wahrscheinlich nicht rückwirkend