Nö. Bei mir steht da "Zahlt Kindesunterhalt für Kind ... i.H.v. ...€ und für Kind ... i.H.v. ...€"
Das weiß ich auch. Man zieht es vom eigentlichen Bedarf ab und kommt so zu den Zahlbeträgen. Nur bleibt das hälftige Kindergeld nicht übrig, wenn man Mangelfall ist. Aber ihr zahlt ja alle so viel und regelmäßig Unterhalt und seid auch alle schon mal unterhaltsrechtlicher Mangefall gewesen. Deswegen kennt euch natürlich viiiiiiel besser aus.
Oho, da fühlt sich wohl einer persönlich angegriffen.
:troest daß war nicht meine Absicht.
Aber das der KV hier kein Mangelfall ist, hat die TS bereits ausgeschlossen, insofern kommen wir mal wieder zum Thema!