Hat der KV Anspruch auf Kindergeld wenn die Kinder während eines KH-Aufenthaltes bei ihm waren?


  • Nö. Bei mir steht da "Zahlt Kindesunterhalt für Kind ... i.H.v. ...€ und für Kind ... i.H.v. ...€"



    Das weiß ich auch. Man zieht es vom eigentlichen Bedarf ab und kommt so zu den Zahlbeträgen. Nur bleibt das hälftige Kindergeld nicht übrig, wenn man Mangelfall ist. Aber ihr zahlt ja alle so viel und regelmäßig Unterhalt und seid auch alle schon mal unterhaltsrechtlicher Mangefall gewesen. Deswegen kennt euch natürlich viiiiiiel besser aus.


    Oho, da fühlt sich wohl einer persönlich angegriffen.


    :troest daß war nicht meine Absicht.


    Aber das der KV hier kein Mangelfall ist, hat die TS bereits ausgeschlossen, insofern kommen wir mal wieder zum Thema!

  • Er darf ihn nicht einfach komplett einbehalten, hat es aber getan. Von daher sind wir uns doch einig, daß der KV sich nicht korrekt verhalten hat, oder?


    Im Nachgang hat er sich nicht korrekt verhalten. Genauso wie einige hier der Meinung sind das er den vollen Unterhalt zu zahlen hat, war er der Meinung das er eben den Unterhalt nicht zu zahlen hat. Von den 30%, welcher er sich abziehen darf, wusste er scheinbar nicht.
    Somit ist er einem Rechtsirrtum erliegen der erst geklärt werden kann wenn es ein RA oder ein Gericht beurteilt.


    Wenn Du eine Rechnung bekommst und bist der Meinung das sie nicht rechtsm. ist dann zahlst Du auch nicht denn Geld weg ist Geld weg und kommt i.R. nicht wieder.
    Bist Du da nun auch der Meinung das Du nicht korrekt gehandelt hast? I.R. zahlt fast keiner zuerst eine Rechnung und klärt dann ob sie Rechtens ist.

  • Ok, um es nochmal zusammenzufassen, ich glaub wir sind uns alle einig, daß der Herr KV in diesem Fall nicht ganz korrekt vorgegangen ist, oder?


    Ich mein, die Mutter ist plötzlich schwerkrank und muß ins Krankenhaus und möchte ihre Kinder bei der Schwester unterbringen, der Papa sagt: Ich nehm sie gerne zu mir und streicht den kompletten Unterhalt, jedoch Wäsche waschen und rumkutschieren darf die Mama noch ( bzw. in Auftrag geben ).


    Ganz ehrlich, daß empfinde ich als ganz große Sauerei!


    Sicherlich hätte man über eine Kostenbeteiligung am Essen reden können! HINTERHER! VERNÜNFTIG!
    Statt dessen wird der Unterhalt komplett einbehalten ( den die KM ja wahrscheinlich eh nur für sich ausgegeben hat :rolleyes2: ) und diese kommt finanziell ins Rudern und kann die Miete nicht zahlen. Das wird der KV sicherlich gewusst haben und sowas muß einfach nicht sein!


    Da muß man den armen KV nicht in Schutz nehmen, weil er Angst um sein Geld hatte!


    Meine Güte, wo sind denn hier die Prioritäten bitte?


    P.S. an die TS, ich hoffe Du hast Dich von den Zuzahlungen befreien lassen, sonst mußt Du auch noch 280€ Tagegeld zahlen...

  • Da die Sache mit dem Unterhalt bereits Gerichtlich geregelt wurde und die TS vom Unterhalt bereits Abzüge gemacht hat,
    wird der KV da keinen weiteren Anspruch haben, außer er geht gegen die Richterliche Anweisung an.


    Zum Thema, ob dem KV das Kindergeld für diese Zeit zusteht, so denke ich zumindest: nein, wenn der KV bereits das halbe Kindergeld angerechnet bekommt.


    Sollte dies nicht der Fall sein, würde ihm generell die hälfte zustehen.


    Da ich kein Paragraphenreiter bin, ist das nur meine schlichte Meinung ;)

  • Ok, um es nochmal zusammenzufassen, ich glaub wir sind uns alle einig, daß der Herr KV in diesem Fall nicht ganz korrekt vorgegangen ist, oder?


    Da schließe ich mich durchaus an.


    Sicherlich hätte man über eine Kostenbeteiligung am Essen reden können! HINTERHER! VERNÜNFTIG!


    Vielleicht eher VORHER und VERNÜNFTIG.
    Spätestens am ersten Wochenende an dem TS zu Hause war hätte man das klären können, wenn es vorher dazu keine Gelegenheit gab weil Eile geboten war.


    Ich will den KV auch gar nicht in Schutz nehmen, aber wer weiß was schon so alles gelaufen ist und er hat jetzt seine Chance gesehen TS seinerseits mal eins auszuwischen. Soll vorkommen sowas.

  • Oh mann, es geht um 2 kid s, deren mama im kh liegt oder lag. Es ist als elternteil meine pflicht, sich um meine kids zu kuemmern. Geld klaert sich wenn nötig immer noch. Als UET hatte ich mich gefreut wie bolle, die kids mal so lange allein zu haben. Sie zu versorgen, zu troesten, da zu sein. Er wird doch auch ne familie haben, die haette helfen können.

  • Oh mann, es geht um 2 kid s, deren mama im kh liegt oder lag. Es ist als elternteil meine pflicht, sich um meine kids zu kuemmern. Geld klaert sich wenn nötig immer noch. Als UET hatte ich mich gefreut wie bolle, die kids mal so lange allein zu haben. Sie zu versorgen, zu troesten, da zu sein. Er wird doch auch ne familie haben, die haette helfen können.


    Was möchtest Du nun damit aussagen?


    Das es den Kinder schlecht ging weil er den Unterhalt gestrichen hat?
    Weil Eltern um ihr Recht kämpfen?
    Man kann sich durchaus um die Kids kümmern und Krieg mit dem anderen ET haben?.
    Gibt es auch hier im Forum ganz oft.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun genauso wie KU nichts mit Besuchsrecht zu tun haben.
    Zum Glück sind wir Menschen mit Gehirn welches mehrere Dinge gleichzeitig machen kann. (Sonst wären wir schon Tod denn schreiben und Atmen würde nicht gehen)
    Das Argument der Freude zieht bei mir nicht denn niemand sollte auf seine Kinder verzichten müssen. Auch nicht Großzügigerweise nun mehr Zeit verbringen dürfen denn dies sollte selbstverständlich sein.


    Der optimalste Fall wäre: Beide ET vertragen sich und jeder gibt dem anderen was Recht ist. So sieht auch die Mehrheit der Trennungen aus. Die Minderheit hat solche Probleme wie hier.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich stelle mir gerade das Geschrei vor welches hier aufkommen würde, wenn der Vater beim nächsten 3-monatigem Krankenhausaufenthalt der TS es aus Kostengründen ablehnen würde die Kinder zu betreuen.


    Selsamerweise kosten Kinder bei BET-Müttern immer deutlich mehr (ich habe hier schon Zahlen so um die 1000,- € pro Kind gesehen) als bei UET-Vätern.


    Der KV zahlt Unterhalt. Von daher wird er nicht unter dem Selbstbehalt sein.


    VOR Unterhaltszahlung vermutlich nicht, NACH Derselbigen mit Sicherheit.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Es ist doch in D so geregelt: Der BET leistet seinen Unterhalt in Form der Betreuung. Der UET übernimmt dafür in Form von Barunterhalt die vollen Kosten, welche das Kind verursacht.


    Jetzt hat der KV die Kids 3 Monate betreut, er hat also seinen Teil des Unterhalts geleistet.
    Wäre es da nicht die Aufgabe der KM für diese Zeit Unterhalt zuzüglich des Kindergeldes zu zahlen ?
    Das wäre doch nur gerecht, oder ?
    :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • Das wäre doch nur gerecht, oder ?


    Gerecht?


    Gerecht wäre es, wenn die Vater und Mutter zusammen setzen können, und schauen wie sie in den Monaten die Zeit am besten für die Kinder am einfachsten und schönsten überbrücken können. Dann ist es gerecht. Nämlich gerecht gegenüber den Kindern.


    Nicht gerecht ist, wenn die eine Person sagt, 90 Euro müssen reichen... der soll sich net so anstellen.
    Nicht gerecht ist aber auch, einfach mal nicht zu zahlen, direkt vor den Kadi zu ziehen.


    Und schon gar nicht ist, gegenseitig sich anzupflaumen, anzumachen anzuekeln, weil man meint nur 2 Euro zu kurz zu kommen, und da ist es egal, ob hier KM oder KV sich angesprochen fühlt.

  • Frage: Könntet ihr euch vorstellen das Kind einer Freundin in einer Notsituation aufzunehmen???


    Klar, warum nicht. Da ich aber ahne worauf du hinaus willst:
    Sollte diese "Freundin" aber nicht den Anstand haben wenigstens zu fragen ob und in welcher Höhe sie sich finanziell beteiligen kann würde es bei dieser "Freundin" wohl eine einmalige Angelegenheit bleiben. Über die Höhe einer angemessenen Beteiligung kann man nach den Umständen reden und im Extremfall würde es auch ganz ohne gehen. Da müsste es aber schon ganz extrem sein. Immerhin müsste wenn die Kinder dort wären auch Geld für Essen das sein.

  • Klar würde ich.
    Sogar meine eigenen ;)
    Und ich würde nicht mal was dafür verlangen
    Nur würde ich nicht einsehen, noch dafür bezahlen zu müssen.
    Andersrum wäre ich auch froh, wenn meine kids irgendwo unterkommen falls mir was passiert.
    Dabei würde es mir aber nicht mal im Traum einfallen noch Geld dafür zu verlangen


    Es könnte aber durchaus sein, daß die in meinem (fiktiven) 360-€-Wohnklo gar keinen Platz haben. Mehr steht mir als Unterhaltspflichtigen ja nicht zu.
    Platz für Kinder ist bei Unterhaltspflichtigen einfach nicht vorgesehen

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • Er hat von Anfang an gesagt, er nimmt die Kinder, wird aber Unterhalt einbehalten

    Das die Kinder während meines Krankenhausaufenthaltes zu ihm gehen war seine Idee, ich hätte die beiden lieber bei meiner Schwester gelassen, er wollte es aber so, jedoch gleich mit der Aussage "den Unterhalt kannste für die Zeit aber vergessen"...

    Nur würde ich nicht einsehen, noch dafür bezahlen zu müssen.

    Das ist der Kern des UET Empfindens!


    Nur fallen die laufenden Kosten für die Kinder weiter an. Miete, NK, Betreuung, Schulmaterial, Geburtstagsgeschenke, etc (TS hat ja gesagt, daß sie diese Kosten weiter selber bezahlt hat) ....und das wird nunmal nicht in der Zeit vom UET getragen.


    Bei eurem Modell existieren diese Kosten einfach nicht. ;)

  • Miete, NK, Betreuung, Schulmaterial, Geburtstagsgeschenke, etc (TS hat ja gesagt, daß sie diese Kosten weiter selber bezahlt hat)


    Bei eurem Modell existieren diese Kosten einfach nicht.


    Doch, schon. Aber nicht in Höhe von 225€ (Mindest-KU) + 184€ (KG) - 90€ ("angeordnete" Beteiligung) = 319€ monatlich :nanana

  • Aber nicht in Höhe von 225€ (Mindest-KU) + 184€ (KG) - 90€ ("angeordnete" Beteiligung) = 319€ monatlich :nanana

    Bei mir geht der KU+KG voll für Miete und "Nebenkosten" drauf. Den Rest wie Nachhilfe oder Hobbys trage ich mit meinem Gehalt.


    Die 90Euronen sind von einem Richter so festgelegt worden....ich finde das auch sehr realistisch.


    Ich glaub einfach, so mancher UET hat nicht den Schimmer einer Vorstellung, wie Kinder Geld schlucken können....