Wegzug bei ASR

  • Ich schreibe anonym, um hier nicht von KV gefunden zu werden und hätte gerne Erfahrungen und rechtliche Gesichtspunkte von euch gehört (bitte keine moralischen Diskussionen)


    Wenn ich, ASR mit Kind mehrere hundert km weit wegziehen würde, könnte Kv etwas dagegen unternehmen? Bin ich-rechtlich gesehen- verpflichtet, ihm das vorher mitzuteilen. Muss ich das vorher dem Jugendamt mitteilen? Wie ist das mit Umgang, dieser läuft zwar regelmäßig, beschränkt sich aber auf 3 h die Woche, wäre es ausreichend, Kind dann alle 2 Wochen für ein We zum Kv zu bringen? (er möchte keine 14-tägigen Umgangswe, aber kann Kind ja dann schlecht jede Woche für nen Nachmittag bringen) Wer von euch hat das hinter sich? würdet ihrs wieder machen? wie läuft der Umgang?

  • Freigeschaltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mit ASR kannst du mit dem Kind hinziehen wohin du willst. Da kann der KV gar nichts gegen tun. Da du die Entfernung herstellst, wirst du evtl. für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Mitteilen musst du ihm das nicht, aber es würde Sinn machen, wenn ihr euch vorher über eine Umgangsregelung einigen könntet. Ich vermute jetzt mal, daß das Kind mindestens 6 Jahre alt ist. Anbieten würde sich die normale Regelung alle 2 Wochen WE und hälftige Ferien und die hohen Feiertage jeweils 1 Tag. Anderes kommt ja nicht in Frage bei der Entfernung, höchstens weniger.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Machs - weloche rechtlichen Folgen das hat, kommt darauf an, wie sehr der Vater sich dagegen stellt,
    welchen Anwalt er nimmt und vor welchem Richter ihr landet.


    In meinem Umfeld gibt es - auf Dauer - nur unglückliche Eltern, denen die Fahrerei gewaltig auf den
    Senkel und auf den Geldbeutel geht. Meine Freundin hat eine ähnliche Entfernung und kutschiert das
    Töchterchen alle 2-4 Wochen zum Papa, je nachdem wie es den beiden zeitlich in den Kram paßt -
    oft auch nur für einen Tag - glücklicherweise hat sie dort Freunde bei denen sie nächtigen kann -
    Sonntagabend sind sie mal wieder in einer Vollsperrung gelandet.
    Jede Wochenendtour kostet unheimlich viel Kraft - ihr ist es es Wert, ihr Leben hier mit Job und neuer
    Familie - diese Pendelei macht sie nun seit 10 Jahren und beschwert sich dann manchmal das der
    Vater nie richtig am Leben der Tochter teilnimmt....

  • Er kann sich dagegen stellen.


    Et kann das Sorgerecht einklagen und das ABR zugesprochen bekommen.
    Ob er das bekommt ist fraglioch. Denke nicht das er ABR bekommt. Du musst aber vor Gericht ein Konzept vorlegen wie Du dir den Umgang vorstellt und wie er finanziert werden soll.


    Es ist für Kids soooo schlimm vom anderen ET getrennt zu sein der sich kümmert.