Wechsel steuerklasse 2 auf 1

  • Hallo ihr Lieben, ich habe da nochmal eine Frage
    Ab morgen zieht offiziell mein Freund hier mit ein, inwiefern muss ich denn nun von LSK 2 auf 1 wechseln?
    Gleich ab morgen? Oder ab dem nächsten Kalenderjahr? Ich wollte Morgen mal beim Finanzamt anrufen, aber manchmal haben sie da auch nicht so die Ahnung.
    Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung???? :thanks::thanks:

  • Du kannst Sie ab morgen ändern (dann vom AG die Steuerkarte zurückfordern, und ändern lassen),
    oder es über die Steuererklärung machen, und demnächst ändern-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :Hm bin auch grade "an dem Thema". Ich habe das aber so verstanden, dass der Wechsel von 2 auf 1 erst erfolgen muss, wenn man heiratet (guck mal hier) :frag Vielleicht hat sich ja auch etwas verändert???

    if you love the life you live
    you will live a life of


    love

  • Hallo,


    ich kenne es nur so, dass man sobald man in eine Bedarfsgemeinschaft kommt in die LstKl. 1 wechselt - bei Heirat in die 4 bzw. 3/5.


    Die Lohnsteuerklasse 2 ist ausschließlich für Leute, die ganz alleine mind. 1 Kind unter 18 ohne eigenes Einkommen betreuen und für mind. 1 Kind noch Kindergeld bezieht. Sobald eine 2. Person - muss nichtmal unbedingt ein neuer LG sein - mit eigenem Einkommen einzieht, ist LstKl 2 hinfällig.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo,


    ich kenne es nur so, dass man sobald man in eine Bedarfsgemeinschaft kommt in die LstKl. 1 wechselt - bei Heirat in die 4 bzw. 3/5.


    Die Lohnsteuerklasse 2 ist ausschließlich für Leute, die ganz alleine mind. 1 Kind unter 18 ohne eigenes Einkommen betreuen und für mind. 1 Kind noch Kindergeld bezieht. Sobald eine 2. Person - muss nichtmal unbedingt ein neuer LG sein - mit eigenem Einkommen einzieht, ist LstKl 2 hinfällig.


    Genauso ist es, allerdings werden bei bloßen Wohngemeinschaften Ausnahmen gemacht.


    Man kann die Steuerklasse direkt beim Finanzamt ändern, eine Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr.

  • Doch, das steht da tatsächlich, dass man erst in 1 wechseln muss, wenn man heiratet.


    Das ist aber Blödsinn. Sobald man mit jemanden zusammen lebt, muss man in die 1 wechseln


    Lohnsteuerkarten gibt es ja nicht mehr. Aber es gibt einfache Anträge beim Finanzamt

  • stimmt


    Zitat:

    Ist man beispielsweise alleinerziehend, lebt aber mit einem neuen Partner zusammen, so ist die Grundlage für die Einstufung in die Klasse 2 noch nicht entfallen. Dies passiert erst bei einem Eheschluss.

    das ist wirklich falsch

  • stimmt


    Zitat:

    Ist man beispielsweise alleinerziehend, lebt aber mit einem neuen Partner zusammen, so ist die Grundlage für die Einstufung in die Klasse 2 noch nicht entfallen. Dies passiert erst bei einem Eheschluss.

    das ist wirklich falsch


    Wo ist diese Falschinformation denn her? Mein Freund ist Steuerberater, deshalb weiß ich das so genau.

  • Ich habe nun mit dem finanzamt telefoniert und ich müsste nun zum August in die 1 wechseln. Dafür würde ein schriftlicher Antrag dann reichen.
    Dann werde ich das mal tun danke euch !! :thanks::thanks:

  • Die Steuerklasse muß spätestens am Ende des Jahres, in dem die Änderungen passieren geändert werden. Also für das nächste Jahr. Es wird mit der Steuererklärung ausgeglichen. Um dort allerdings nicht groß nachzahlen tu müssen ist es ratsam es sofort zu machen.


    Die Steuerklasse 2 gilt nur, solange man mir Kindern alleine wohnt. Das steht im §38b EStG. Dort ist die Einteilung der Steuerklassen rechtlich geregelt. Den sollte der betreffende Steuerberater sich nochmal durchlesen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller