Das könnte ich mir auch vorstellen!
Wenn der Richter den Eindruck bekommt, dass die Eltern sich schon jetzt nicht einigen können, könnte er zu dem Schluss kommen, dass das GSR hier garnicht sinnvoll ist.
Es gibt Gründe für und gegen Impfungen. Es ist bestimmt nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, ob Impfungen notwendig sind, und danach das Sorgerecht zu verteilen, sondern darum, ob das GSR sinnvoll ist, auch wenn Eltern sich nicht einigen können.
Naja, das ist ja für den KV vom reinen Ablauf her ja auch ein wenig das Problem:
Würde er (ohne GSR) klagen, ihm die Entscheidung über eine Impfung zu übertragen oder sogar die KM anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung, hätte er danach schlechte Karten für das GSR - mit derselben ARgumentattion, dass die ELtern sich nicht einigen können. Also muß er es andersrum probieren.
Versucht er, erst das GSR zu bekommen und kündigt gleichzeitig den nächsten Konflikt an (Impfung), läuft er in die selbe Falle, mit ähnlicher ARgumentation.
KV hat es hier falsch angefangen, in dem er geplaudert hat: Er hätte auf GSR klagen sollen, DANACH die KM zur Impfung auffordern und erst DANN beantragen sollen, ihm die Impfentscheidung zu übertragen. Schade für's Kind.