Impfen - Richterlicher Beschluß?

  • Das könnte ich mir auch vorstellen!
    Wenn der Richter den Eindruck bekommt, dass die Eltern sich schon jetzt nicht einigen können, könnte er zu dem Schluss kommen, dass das GSR hier garnicht sinnvoll ist.
    Es gibt Gründe für und gegen Impfungen. Es ist bestimmt nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, ob Impfungen notwendig sind, und danach das Sorgerecht zu verteilen, sondern darum, ob das GSR sinnvoll ist, auch wenn Eltern sich nicht einigen können.

    Naja, das ist ja für den KV vom reinen Ablauf her ja auch ein wenig das Problem:


    Würde er (ohne GSR) klagen, ihm die Entscheidung über eine Impfung zu übertragen oder sogar die KM anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung, hätte er danach schlechte Karten für das GSR - mit derselben ARgumentattion, dass die ELtern sich nicht einigen können. Also muß er es andersrum probieren.
    Versucht er, erst das GSR zu bekommen und kündigt gleichzeitig den nächsten Konflikt an (Impfung), läuft er in die selbe Falle, mit ähnlicher ARgumentation.


    KV hat es hier falsch angefangen, in dem er geplaudert hat: Er hätte auf GSR klagen sollen, DANACH die KM zur Impfung auffordern und erst DANN beantragen sollen, ihm die Impfentscheidung zu übertragen. Schade für's Kind.

  • KV hat es hier falsch angefangen, in dem er geplaudert hat: Er hätte auf GSR klagen sollen, DANACH die KM zur Impfung auffordern und erst DANN beantragen sollen, ihm die Impfentscheidung zu übertragen. Schade für's Kind.


    Wäre der bessere Weg für den KV gewesen, ja.

  • Angenommen, der Vater bekäme die Entscheidungsbefugnis über die Gesundheitssorge, wie würde das im Alltag aussehen?
    Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater lebt 70km entfernt und kümmert sich unzuverlässig ums Kind. Da kann sie ja über garnichts mehr entscheiden, was jetzt zb Medikamente, eine OP oder sonstwas betrifft? Ich persönlich fände das überhaupt nicht praktikabel.


    Und wie oft passiert es wohl, dass nur einem ET die Gesundheitssorge erteilt wird? Passiert das öfter? Ich habe so weit nämlich jetzt nichtmal gedacht.


    Ich weiß nicht, ob sie Impfungen grundsätzlich ablehnt oder nur in den ersten Lebensjahren. Das könnte vielleicht auch eine Rolle bei einer richterlichen Entscheidung spielen.

  • KV hat es hier falsch angefangen, in dem er geplaudert hat: Er hätte auf GSR klagen sollen, DANACH die KM zur Impfung auffordern und erst DANN beantragen sollen, ihm die Impfentscheidung zu übertragen. Schade für's Kind.


    Soweit ich weiss, hat KV noch nichtmal das GSR beantragt und auch noch keinen richterlichen Beschluß angestrebt. Ich glaube, das stand bisher nur zwischen den beiden.

  • Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater lebt 70km entfernt und kümmert sich unzuverlässig ums Kind. Da kann sie ja über garnichts mehr entscheiden, was jetzt zb Medikamente, eine OP oder sonstwas betrifft? Ich persönlich fände das überhaupt nicht praktikabel.


    Sehe ich auch so, ein Richter vermutlich auch und würde deshalb diese (wie heißt es?) Gesundheitssorge garnicht auf den Vater übertragen, zumal du schreibst, dass die Mutter vielleicht auch vorhat, ihr Kind noch impfen zu lassen zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Angenommen, der Vater bekäme die Entscheidungsbefugnis über die Gesundheitssorge, wie würde das im Alltag aussehen?


    Ich glaube nicht, dass das passieren würde - dazu ist das ein viel zu großer Eingriff in die Sorge für einen einmaligen Anlass. Ich würde drauf tippen, dass KV nur diese EINZELNE Entscheidung treffen dürfte und da mit der Zeit noch mehr zusammen kommen müßte (bei dem das Gericht jedesmal Bedenken des KV teilt)....

  • Angenommen, der Vater bekäme die Entscheidungsbefugnis über die Gesundheitssorge, wie würde das im Alltag aussehen?


    Das er alle Entscheidungen bezgl. der Gesundheitssorge trifft bis auf Notfälle.
    Also dürfte er z.B. bei Kieferorthopädischen Entscheidungen alleine mit dem Arzt entscheiden, KM wäre raus.


    Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater lebt 70km entfernt und kümmert sich unzuverlässig ums Kind.


    Hmh, kann sie das "beweisen"


    Es gibt einen Unterschied:


    1. ein ET bekommt die Gesundheitssorge, dann hat er sie, nicht nur für das Impfthema sondern zum gesamten Gesundheitsthema.
    2. die Eltern haben GSR und können sich über eine Frage der Gesundheitssorge nicht einigen und ein ET beantragt nur diese Entscheidung (also nicht die Gesundheitssorge)


    Der KV kann auch die Entscheidung bei ASR der Mutter beantragen. Das also nur diese Entscheidung zu dem Impfthema durch ihn getroffen wird.


    Es gibt also unterschiedliche Konstellationen die möglich wären.


    Und wie oft passiert es wohl, dass nur einem ET die Gesundheitssorge erteilt wird? Passiert das öfter?


    Gerade beim Impfthema kann es passieren. Aber wie "oft" das wirklich vorkommt weiß ich nicht.




    Wenn die Mutter "nur" in der ersten Lebensjahren gegen Imfpungen ist erhöht das ihre Chancen.


    Es kommt wirklich auf den Fall im einzelnen an... und wie immer auf die Tagesform des Richters.




    Aber nehmen wir mal an: (Hypothese)


    ASR bei KM
    KV 70km entfernt
    bisher eher desinteressierter / abwesender KV und das ist belegbar
    bisher kein Antrag auf GSR


    (da stellt sich mir gerade die Frage woher weiß der Vater das mit den Impfungen überhaupt????) :frag:frag

    Mutter ist gegen Impfungen in den ersten 3 Lebensjahren
    Das Kind ist in den ersten 3 Lebensjahren in keinem Kindergarten sondern wird zu Hause betreut (durch KM)
    KM hat einen guten Anwalt
    KM hat einen guten Arzt der ihr das mit dem Impfthema schriftlich gibt


    Dann denke hat sie ganz gute Chancen...


    der Fall könnte aber auch ganz anders sein, bzw. genau anders rum, dass lässt sich von außen mit den bisherigen Infos nicht sagen



    Über die meisten Dinge kann man viel diskutieren - aber das ändert ja nichts an den Fakten.


    Die da wären?

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Sehe ich auch so, ein Richter vermutlich auch und würde deshalb diese (wie heißt es?) Gesundheitssorge garnicht auf den Vater übertragen, zumal du schreibst, dass die Mutter vielleicht auch vorhat, ihr Kind noch impfen zu lassen zu einem späteren Zeitpunkt.

    Aber es ist schon ein interessantes Dilemma, auch für das Gericht.... mal angenommen, es macht gar nichts und toleriert damit bewußt eine vorsätzlich fehlende Impfung, sieht sie quasi nicht als kindeswohlgefährdend an - und dann erkrankt das Kind... Ich seh schon die BILD-Zeitungsschlagzeile.......

  • Liz,
    Durchaus kann sie beweisen, dass der KV 70km entfernt wohnt und dass er sich nicht ausreichend ums Kind kümmert, kann sie auch beweisen, sie steht mit dem JA in Kontakt und wartet gerade auf einen gemeinsamen Termin zur Mediation.


    Ich hab das mit der Gesundheitssorge noch nie gehört, daher die Frage, wie oft sowas überhaupt vorkommt.


    Und der KV weiss, dass das Kind ungeimpft ist, weil die beiden in den ersten Monaten nach der Geburt noch ein Paar waren. Außerdem gibt es Mütter, die die Väter dennoch über bestimmte Dinge in Kenntnis setzen, selbst wenn die Väter sich nicht wirklich interessieren.
    Kind wird auch nicht fremdbetreut und geht wahrscheinlich auch nicht vorm 3. Lebensjahr in den Kindergarten.

  • Liz,
    Durchaus kann sie beweisen, dass der KV 70km entfernt wohnt und dass er sich nicht ausreichend ums Kind kümmert, kann sie auch beweisen, sie steht mit dem JA in Kontakt und wartet gerade auf einen gemeinsamen Termin zur Mediation.


    Ich hab das mit der Gesundheitssorge noch nie gehört, daher die Frage, wie oft sowas überhaupt vorkommt.


    Und der KV weiss, dass das Kind ungeimpft ist, weil die beiden in den ersten Monaten nach der Geburt noch ein Paar waren. Außerdem gibt es Mütter, die die Väter dennoch über bestimmte Dinge in Kenntnis setzen, selbst wenn die Väter sich nicht wirklich interessieren.
    Kind wird auch nicht fremdbetreut und geht wahrscheinlich auch nicht vorm 3. Lebensjahr in den Kindergarten.


    Das hört sich doch gut an für die KM. Wenn es tatsächlich vor Gericht geht, die Impfsache und es ihr wirklich die Sache wert ist, sie also auf keinen Fall will, dass das Kind in den ersten Lebensjahren geimpft wird, dann braucht sie einen Anwalt der sich damit auskennt.


    Was auch ein Gedanke ist, wenn KV bisher sich nicht ausreichend kümmert, wieso "interessiert" ihn das Impfthema überhaupt? Um was geht es ihm dabei? Wirklich um die Impfung??

  • Was auch ein Gedanke ist, wenn KV bisher sich nicht ausreichend kümmert, wieso "interessiert" ihn das Impfthema überhaupt? Um was geht es ihm dabei? Wirklich um die Impfung??


    Sie meint, es ginge ihm dabei nur darum, ihr das Leben schwer zu machen. Als die beiden noch ein Paar waren, war es für ihn in Ordnung, das Kind ungeimpft zu lassen.


  • Ok, keine Lust auf die Grundatz Impfdiskussion... muss jeder für sich selbst entscheiden und die Eltern eben gemeinsam (bei GSR) für das Kind...


    Sie meint, es ginge ihm dabei nur darum, ihr das Leben schwer zu machen. Als die beiden noch ein Paar waren, war es für ihn in Ordnung, das Kind ungeimpft zu lassen.


    Ok, wie lange waren die nach Geburt des Kindes noch zusammen... die Argumentation wäre hinfällig wenn sie sich 2 Monate nach Geburt getrennt haben... dann hätten sie nur 2 Monate mit Kind gelebt und das würde nicht reichen...
    Ist das Kind schon 2 Jahre zum Zeitpunkt der Trennung ist natürlich fraglich woher der Meinungswechsel herrührt das müsste dann KV darstellen...

  • Wie lange heißt denn konkret "waren die ersten Monate nach der Geburt zusammen"?
    Woran macht denn Deine Freundin die Aussage "kümmert sich nicht ausreichend" genau fest?

  • Da es in Deutschland keine "Impfpflicht" gibt, gehe ich nicht davon aus, dass man sie zwingen kann ...

  • Mein Sohn ist auch nicht gegen alles geimpft und wir haben erst mit einem Jahr angefangen zu impfen. Ich bin impfkritisch aber nicht Impfgegner - krumm angesehen wird man schon öfter aber es gibt eben keine Pflicht und das ist auch gut so.

  • Liz,
    Ich weiss nicht genau, wie lange sie noch zusammen waren, vielleicht 9 Monate, schätze ich. Die Kleine war jedenfalls noch kein Jahr alt, als sie sich getrennt hatten.



    Moranaro,
    Naja, ich kenne jetzt nicht alle Einzelheiten, aber sie hatten zuerst relativ feste Zeiten, wo KV die Kleine nehmen sollte/wollte. Er war wohl immer unpünktlich, kam immer wieder mal 1-2 Stunden zu spät, um Kind zu holen. Wenn sie etwas vor hatte und er wusste davon, bemühte er sich nicht, pünktlich zu sein. Er stellte ihr ein Auto zur Verfügung, um ihm das Kind bringen zu können, das nahm er ihr dann wieder weg, weil sie Forderungen nach regelmässigem Umgang stellte. Letztens kam er mal 3 Wochen garnicht zum Umgang, weil sie ihn bat, pünktlich zu sein. Wenn er was anderes vor hat an Umgangstagen, nimmt er das Kind auch nicht.
    Ich weiss jetzt nicht alle Einzelheiten, wie das da genau läuft, aber für mich sind diese Situationen schon ein indiz dafür, dass er ihr wirklich nur das Leben schwer machen will, ohne wirklich Interesse am Kind bzgl. GSR zu haben.

  • Es gibt keine Pflicht sein Kind impfen zu lassen.


    Folgt der Richter aber der potenziellen Argumentation des KVs dann kann es sein das er dem KV die Entscheidung zur Impfung überträgt und das käme dem gleich...