Habe ich ein Recht auf Urlaub?

  • Liebe Frau Zausel, dies war keine Kritik (!), sondern ein Schwank aus meinem Alltag. Wen interessieren Ferienzeiten, etc., manchmal keinen! Ich bin froh, dass ich diese "Durststrecke" bald hinter mich gebracht habe. Über die vergangenen Jahre wollen wir nicht reden. Es ist gut, meiner Meinung. Ich habe zwei (12 J. & knapp 10 J.). Es geht aufwärts.., auch abends ohme Mama. Gut, dass wir nicht Haus & Co. teilen mussten, da gab es leider nix. Aber, ich weiß, was du meinst...

  • Liebe Frau Zausel, dies war keine Kritik (!), sondern ein Schwank aus meinem Alltag

    Ich hab das auch nicht als Kritik aufgefasst, keine Sorge. Ich habe nur mal kurz meinen Urlaub mit dem des KVs verglichen. ;) Der vergisst nämlich, dass Kinderbetreuung durchaus eine anspruchsvolle Tätigkeit ist. Immerhin so anspruchsvoll, dass er nicht mal die paar Stunden am WE bis zum bitteren Ende schafft. Und wir haben ja nur ein Kind, das nicht übermäßig fordernd ist. :D

  • Ich würde dem Verkauf der Bude (so schwer es sicherlich ist) völlig losgelöst von allen anderen Befindlichkeiten absolute Priorität einräumen.


    Du machst Dir noch überhaupt keine Vorstellung wie schwierig das sein wird.
    Wenn wirklich jemand den geforderten Kaufpreis zahlt, dann ziehe in ein Hotel und fahre mit dem Taxi zur Arbeit und zur Schule.


    Die weiter oben genannten 2 Jahre bis zum Verkauf sind absolut realistisch, die Alternative sind dramatische Einbußen.


    3 Interessenten sind warme Luft, bei 30 würde ich die tatsächliche Verkaufschance vielleicht bei 50 Prozent sehen.


    Irgendwann hast Du Deine Wunschwohnung und dann tut das leerstehende und geldkostende Haus richtig weh.

  • Ich würde dem Verkauf der Bude (so schwer es sicherlich ist) völlig losgelöst von allen anderen Befindlichkeiten absolute Priorität einräumen.

    Ich würde dem Nicht-Verkauf der Bude volle Priorität einräumen.


    Gehts in die Zwangsversteigerung, kann Frau ja das eingene Haus mit ersteigern. So geschehen bei einer Freundin von mir :D


    Ein Haus was leersteht kann man immer noch vermieten.

  • Gehts in die Zwangsversteigerung, kann Frau ja das eingene Haus mit ersteigern. So geschehen bei einer Freundin von mir :D


    Die Kosten die bis dahin entstanden sind fressen jeden vermeintlichen Gewinn wieder auf.
    Das mag bei einer noch-nicht-mal-zu-versteigernden Immobilie als Notnagel für die Bank funktioniert haben, bei einer brauchbaren Immobilie, wie hier, sicherlich nicht.


    Ein Haus was leersteht kann man immer noch vermieten.

    Die Eigentümergemeinschaft ist sicherlich nicht dazu geeignet ;)

  • Das mag bei einer noch-nicht-mal-zu-versteigernden Immobilie als Notnagel für die Bank funktioniert haben, bei einer brauchbaren Immobilie, wie hier, sicherlich nicht.

    Die Immobilie war Neu-Standart (ca. 250.000) also die breite Masse der Immobilien, welche als verkäuflich gelten.

    Die Eigentümergemeinschaft ist sicherlich nicht dazu geeignet ;)

    Gängige Praxis...in meinem Dunstkreis ist die Vermietung der vermeindlich "in-den-Ruin-treibenden-Lererstandes" oftmals das einzige was die Streithähne noch zusammen halten lässt :lach

  • Glaubt mir, ich habe mir alle Varianten schon durchgerechnet, letztendlich kommt unterm Strich immer wieder raus, dass ich bei Zustimmung eines Auszugstermin ohne eine Wohnung zu haben das gesamte Risiko alleine trage, während sich mein Noch-Mann ein schönes Leben macht und aus jeglicher Verantwortung draussen ist. Egal, ob es darum geht, dass ich die Folgekosten für eine Wohnungsnotlösung (egal wie die auch aussehen mag) von dem Hausverkaufsgewinn bezahlen muss, was sicherlich auch in einen 4-stelligen Betrag geht. Oder ob ich die Nutzungsentschädigung für die Hauskäufer, falls ich nicht mal eine Notlösung Wohnung finde, bezahlen darf. Was mich einen weit aus größeren Betrag kosten wird.


    Zur Zwangsversteigerung wird es so schnell nicht kommen, vorher lass ich die Tilgung aussetzen und steck der Bank mal, was mein Noch-Mann Netto monatlich verdient. Was hier nämlich bedacht werden muss ist, dass wir zusammen durchaus die Raten weiterhin zahlen können und das wird sich jede Bank sofort ausrechnen können. Und trotzdem bleibt noch Geld übrig, von dem hier andere nur träumen können. Klar, man muss sich einschränken, aber es geht ja nur um max. noch 11 Monate, die überbrückt werden müssen. Aber bei dieser Lösung trag ich nicht alleine das Risiko, d.h. er haftet mit, wenn er es drauf ankommen lässt.


    Die Argumentation vom Makler, wir würden diesen Hauspreis nicht mehr erzielen, wenn ich dem Abschluss nicht zustimme, ist mir ehrlich gesagt wurscht. Im Prinzip können wir in einem 5stelligen Bereich mit dem Hauspreis runtergehen und gehen trotzdem noch mit Gewinn raus. Zumal wir gerade überprüfen lassen, ob wir überhaupt Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen - wenn nicht, hätten wir nochmal einen weiteren 5stelligen Betrag zum Verhandeln. Es geht hier also wirklich nicht um einen Notverkauf. Es geht nur darum, dass der KV die Kohle jetzt will, um seinen "neuen" Lebensstandard finanzieren zu können, von dem unsere Tochter ganz sicherlich nicht profitieren würde. Und dabei ist es ihm schlichtweg egal, was für Auswirkungen es aufs Kind haben kann, wenn ich dem jetzt zustimme. Finanziell und emotional!

  • Wenn wirklich jemand den geforderten Kaufpreis zahlt, dann ziehe in ein Hotel und fahre mit dem Taxi zur Arbeit und zur Schule.

    Ich soll monatelang in ein Hotel ziehen? Was ist das denn für ein Vorschlag fern jeder Realität? Sorry! Die Kosten für das Unterstellen der Möbel kommt ja auch noch dazu! Und ich muss ja nicht nur mit Taxi zur Arbeit und Schule fahren, sondern auch das Kind zu den Freundinnen, zu ihren regelmäßigen Terminen. Und wie bitte soll ich mit Hund in ein Hotel ziehen? Und 4x am Tag noch zusätzlich zum Gassigang mit dem Taxi? :daumen Achja, in Hotels gibt es oft die Auflage, dass man Haustiere (wenn man sie überhaupt mitnehmen kann) nicht alleine lassen darf. Kommen also zusätzlich noch die Kosten für eine Tierpension. Das alles zahle ich komplett alleine, ich glaube kaum, dass der KV sich an diesen Kosten nach einem Hausverkauf beteiligen wird. ;) Aber ich kann ihn ja mal fragen - eine gute Idee übrigens!

  • Ich hab jetzt nur ein wenig zurück gelesen, vielleicht fasse ich da was falsch auf. Wenn ich das richtig verstehe geht deine Tochter jetzt in die 4. d.h. zum nächsten Jahr, wäre der Wechsel in die weiterführende fällig. Wenn sie jetzt eine andere Grundschule besuchen müßte, könnte sie auch gleich eine "Verbundschule" für die weiterführende besuchen, und würde da auch Kinder kennen. Natürlich ist das Mist, auf gut deutsch gesagt, aber wenn Eltern sich trennen, kommen so einige Belastungen auf die Kinder zu.


    Alles geht nicht. Du findest keine Wohnung, wo Benzinkosten und Fahrweg genehm sind, keine WBS, weil nur in der Stadt und voll mit Studenten, und ihr habt einen Hund und das Kind soll die Grundschule nicht wechseln, die Vermieter wollen nicht, oder da ist Schimmel im Bad, geht garnicht, Wohnung kaufen, lieber nicht etc.
    Das sind die Probleme, aber keine Problemlösung.
    Du hast die Wahl: Entweder du läßt dich noch ein paar reichliche Monate von Ex und Makler nerven. Oder du gehst Kompromisse ein. Das dein Ex da mit einem Lächeln rauskommt, während du und Tochter saure Äpfel beißt, wäre dann natürlich bitter, aber ganz ehrlich: Wäre mir total egal. Hauptsache ich hätte endlich meine Ruhe. Als Alleinerziehende(r) hat man so manche Äpfel zu beißen, wenigstens in den ersten Monaten und Jahren.

  • ch hab jetzt nur ein wenig zurück gelesen, vielleicht fasse ich da was falsch auf. Wenn ich das richtig verstehe geht deine Tochter jetzt in die 4. d.h. zum nächsten Jahr, wäre der Wechsel in die weiterführende fällig. Wenn sie jetzt eine andere Grundschule besuchen müßte, könnte sie auch gleich eine "Verbundschule" für die weiterführende besuchen, und würde da auch Kinder kennen.

    Nein, das ist nicht richtig. Unsere Tochter wird nach dem jetzigen Stand in ein Gymnasium wechseln, d.h. nach der 4. Klasse werden alle Kinder hier gemischt. Sie müsste sich also zweimal umgewöhnen. Einmal jetzt und zwar mittem im Schuljahr, da es ja eine Hausübergabe zum 1.1. wäre. Sie wäre also bei den ganzen Wenn und Abers nur noch 6 Monate in der neuen Grundschule. Danach würde sie direkt in die Stadt auf ein Gymnasium wechseln und bekäme nochmal neue Klassenkameraden. Vorausgesetzt ich finde in den umliegenden Stadtteilen eine Wohnung zu dem Zeitpunkt. Denn auch da sieht es auf dem Wohnungsmarkt nicht besser aus. ;)


    Aber ich glaube, es macht mittlerweile wenig Sinn hier weiterzudiskutieren. Alle eure Einwände, die ich durchaus nachvollziehen kann, habe ich selbst schon mal gedanklich durchgespielt und mit zig Leuten einschliesslich meiner Therapeutin durch diskutiert.


    Morgen gibt es nun das Maklergespräch bei dem mein Vater anwesend sein wird. Denn es sind ja noch viel mehr Punkte offen als nur der Hausübergabetermin. Danach werde ich mich bei meiner Rechtsanwältin beraten lassen und dann eine Entscheidung treffen. Vielleicht spreche ich selbst nochmal mit der einen Familie, denn es könnte ja durchaus sein, dass ich falsche Informationen bekomme und die durchaus bereit wären meine Bedingungen zu erfüllen, wenn wir noch etwas mit dem Hauspreis runtergehen. Wäre nämlich mein Kompromis und eigentlich sollte das ja auch durch den Makler so erfolgen - hat er ja leider dann nicht gemacht, weil die beiden nur den schnellen Abschluss wollen.

  • Wenn ihm das Ganze zu dumm wird, kann er die ganze Kiste auch ganz geschmeidig mit ner Zwangsvollstreckung/-versteigerung vor die Wand fahrn.
    Und dann musste nehmen was du kriegst, Ansprüche hin oder her.

    So einfach geht das nicht! Und es wäre nicht im Interesse beider, diesen Weg zu gehen, denn das bedeutet Verluste.


    Übrigens vor der Zwangsvollstreckung, steht immer noch die Option, die Bank zu fragen, ob man die Tilgung für ein paar Monate aussetzt oder runterfährt.

    Richtig!

    Im Prinzip können wir in einem 5stelligen Bereich mit dem Hauspreis runtergehen und gehen trotzdem noch mit Gewinn raus. Zumal wir gerade überprüfen lassen, ob wir überhaupt Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen - wenn nicht, hätten wir nochmal einen weiteren 5stelligen Betrag zum Verhandeln.

    Soweit ich es verstanden habe, geht es um ein am Markt verkäufliches Haus (keine Bruchbude...). Ergo muss man sich die Zeit nehmen für einen ordentlichen Verkauf, der in beiderseitigem Interesse ist. Und bis Mitte nächsten Jahres ist noch Zeit...

    Aber ich glaube, es macht mittlerweile wenig Sinn hier weiterzudiskutieren. Alle eure Einwände, die ich durchaus nachvollziehen kann, habe ich selbst schon mal gedanklich durchgespielt und mit zig Leuten einschliesslich meiner Therapeutin durch diskutiert.

    Ich habe den Eindruck, dass Du da sehr rational herangehst und logisch die Optionen er- und durcharbeitest. Das ist der richtige Weg. Und es gehört auch dazu, auf die "innere Stimme " zu hören, d.h., ob Du mit dem anstehenden Kompromiss (darauf läuft es letztlich immer hinaus) "leben" kannst.


    Ich glaube, dass Du mit Deiner Art des Vorgehens eine gute Lösung erreichen wirst!

  • Ich habe den Eindruck, dass Du da sehr rational herangehst und logisch die Optionen er- und durcharbeitest. Das ist der richtige Weg. Und es gehört auch dazu, auf die "innere Stimme " zu hören, d.h., ob Du mit dem anstehenden Kompromiss (darauf läuft es letztlich immer hinaus) "leben" kannst.


    Ich glaube, dass Du mit Deiner Art des Vorgehens eine gute Lösung erreichen wirst!

    Danke! Im Übrigen steht der Maklertermin für morgen und ich habe eben nochmal in einem langen Gespräch mit meinem Vater, der ja morgen auch anwesend sein wird, noch 2 weitere Kompromisse bezüglich des Problems ausgearbeitet, die man noch in die Verhandlungen mit hineinwerfen kann. Aber für eine Entscheidung fehlen mir einfach Informationen über die Verhandlungen, denn wir reden ja hier in dem Fred hauptsächlich um das Hausübergabeproblem. Ein weiteres Problem, in das ich ja noch nicht wirklich involviert bin ist der Verkauf der PV-Anlage, die vom Hauskauf abgekoppelt werden muss, auch vertraglich. Und bei der es innerhalb der Verhandlungen noch zu gar keiner Lösung gekommen ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Haus kann aber nur mit PV-Anlage verkauft werden, die ist nämlich dachintegriert! Und das Darlehen muss ja auch mit abgelöst bzw. vom Käufer übernommen werden. Das dritte Problem und da befürchte ich, dass mein Noch-Mann und Makler das bisher unter den Tisch haben fallen lassen, ist ein Heizungsproblem im Haus. Nichts Wildes und zum Großteil noch ein Garantiefall, aber die Käufer müssen es wissen, sonst gibt es bei Einzug wirklich Ärger. Ich habe jetzt schon x-mal nachgefragt, ob das Heizungsproblem angesprochen wurde - bekomme aber keine Antwort. Eigentlich sollte eine Heizungsfirma schon Anfang des Jahres sich darum kümmern - das lag in der Verantwortung meines Noch-Mannes, weil nur er die technischen Details kennt. Bisher ist nichts passiert. :frag


    Ich bin gespannt auf morgen, aber ich denke, danach werde ich wenigstens schlauer sein, was die offenen Fragen betrifft. Ich berichte dann!

  • ...ich drück Dir die Daumen für Morgen und finde es sehr gut,das Dein Vater dabei ist.Ich habe es damals auch so gemacht und konnte dann besser mit meinem Exmann verhandeln. :daumen

    Wie es auch sei,das Leben es ist gut.


    Goethe

  • Zur Zwangsversteigerung wird es so schnell nicht kommen, vorher lass ich die Tilgung aussetzen und steck der Bank mal, was mein Noch-Mann Netto monatlich verdient.


    Es interessiert eine Bank überhaupt nicht wer die Raten bezahlt. Werden sie nicht bezahlt wird geklagt und Zwangsversteigert.


    Wenn Dein Ex nicht doof ist dann klagt er auf Zwangsverkauf und die auf Schadensersatz. Insbesonderen wenn der Käufer genau den Preis bezahlt der gefordert wurde.
    Es würde keinen Rechtfertigenden Grund geben den Leuten das Haus nicht zu verkaufen außer der Preis.
    Wie ich schon gesagt habe ist das mit dem Urluab nun eine Hinhaltetaktik gewesen auch wenn man Urlaub machen darf.


    Alleine der Satz: "Der Ex macht sich ein schönes Leben" zeigt wie beide übereinander denken.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ein weiteres Problem, in das ich ja noch nicht wirklich involviert bin ist der Verkauf der PV-Anlage, die vom Hauskauf abgekoppelt werden muss, auch vertraglich


    muss nicht - der Käufer kann sie mitkaufen - sozusagen als verbundener Gegenstand inkl.
    der Einspeisevertrag erlischt - der neue Bsitzer kann einen neuen abschließen
    euer KFW Darlehn könnt ihr mit dem Kaufpreis ablösen


    Heizungsproblem im Haus. Nichts Wildes und zum Großteil noch ein Garantiefall, aber die Käufer müssen es wissen, sonst gibt es bei Einzug wirklich Ärger


    in der Regel bekommt der neue Hausherr die alten Reparaturprotokoll und mit dem Notarvertrag gehen an ihn die Garantieansprüche über - wir haben auch die Mängelliste übernommen

  • Wenn Dein Ex nicht doof ist dann klagt er auf Zwangsverkauf und die auf Schadensersatz. Insbesonderen wenn der Käufer genau den Preis bezahlt der gefordert wurde.

    Ja, aber auf eine mündliche Kaufzusage kann Herr Ex auch nicht klagen. Da müsste Frau Zausel den Kaufvertrag vorm Notar verweigern zu unterschreiben. Und soweit hat Herr Makler ja noch keinen Käufer gehabt.

  • muss nicht - der Käufer kann sie mitkaufen - sozusagen als verbundener Gegenstand inkl.
    der Einspeisevertrag erlischt - der neue Bsitzer kann einen neuen abschließen
    euer KFW Darlehn könnt ihr mit dem Kaufpreis ablösen

    Laut beider Steuerberater (Käufer und eigener) müssen wir das wohl doch extra verkaufen, weil wir ja eine Firma haben. Hat wohl steuerliche Gründe! Warum das mit der PV-Anlage gerade so ein Problem ist, weiss ich nicht! Ich hoffe, ich werde heute nach dem Maklertermin schlauer sein.


    @ vatertochterduo
    Wieso kann er mich verklagen, ich habe immer gesagt, er kann das Haus verkaufen, wenn ich eine Wohnung habe! Habe ich sogar mehrmals schriftlich gemacht! Er wusste also, worum es geht! Und zumindest einer der Käufer wusste das auch, denn mit denen hatte ich ja vor einem halben Jahr selbst verhandelt. ;) Ich habe es ihnen sogar nochmal vor dem letzten Besichtigungstermin gesagt. Auch der Makler wusste, um was es mir geht. Das waren meine Verkaufsbedingungen! Kann ich ihn eigentlich verklagen, weil er sich nicht an meinen Vertrag gehalten hat? ;)

  • Ja, aber auf eine mündliche Kaufzusage kann Herr Ex auch nicht klagen. Da müsste Frau Zausel den Kaufvertrag vorm Notar verweigern zu unterschreiben. Und soweit hat Herr Makler ja noch keinen Käufer gehabt.

    Mündlich reicht sicher nicht.Aber vor dem Notar sitzen muss bestimmt auch nicht sein. Selbst bei pobeligen Mietverträgen können Vorverträge als Absichtserklärung abgeschlossen werden. Mit was sollte der Käufer sonst eine Finanzierung von der Bank bekommen?


    Frau Zausel
    Hier weiß man das du eine ernsthaft eine Wohnung suchst, aber ein Richter oder Ex kann da nur drauf hoffen. Suchst du 3Zimmer? Ist für die meisten Städte kaum schaffbar. Ich zahl auch 500,- (mit WBS), min. 580 ist hier eher die Regel und ein paar Wohnungen gibt es hier die 400 kosten. Da ran zu kommen idt aber fast unmöglich. Da zieht keiner aus, wenn er nicht muss oder tot ist. Mich deucht deine finanziellen Mittel liegen höher als meine, ich arbeite noch TZ, ohne jeglichen Unterhalt, geschweige finanzielle Polsterung.

  • Aber ich glaube, es macht mittlerweile wenig Sinn hier weiterzudiskutieren. Alle eure Einwände, die ich durchaus nachvollziehen kann, habe ich selbst schon mal gedanklich durchgespielt und mit zig Leuten einschliesslich meiner Therapeutin durch diskutiert.


    Das kommt inzwischen bei jeder Antwort von Dir durch, dass Du eigentlich alles weißt - warum fragst Du dann hier? Die Antworten sind Dir doch eh nicht genehm.
    Schreibt wer was, schmetterst Du sofort dagegen. :frag

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • müssen wir das wohl doch extra verkaufen, weil wir ja eine Firma haben. Hat wohl steuerliche Gründe! Warum das mit der PV-Anlage gerade so ein Problem ist


    gut, dann ist das ein anderes Problem - wenn die PV einen anderen Eigentümer - die Firma hat - aber auch das Bedarf dann nur einem zweiten Vertrag und einer klaren Kommunikation an die Käufer.