Ex wird wieder Vater, inwieweit ändert das was am Unterhalt der Kinder?

  • Guten Morgen!


    Inoffiziell weiß ich, dass der Ex jetzt wohl wieder Vater wird.
    Offiziell wissen es nur die Kinder (also unsere gemeinsamen) und die halbe Stadt ;-)
    Die Kinder bekamen gesagt, dass sie mir das nicht sagen dürften. Ok, da es die halbe Stadt wohl weiß, war klar, dass ich es auch erfahre. ;-)


    Derzeit zahlt er Stufe 2. Bzw. das ältere Kind ist 12 Jahre alt und bekommt weniger als in Stufe 2 vereinbart (22 € weniger), weil er es sich nicht leisten kann.


    Er ist ja verheiratet und derzeit sind beide noch voll berufstätig.
    Inwieweit könnte der Unterhalt nun runtergehen für die beiden Ersten?
    Nur runter auf Stufe 1 oder evtl. sogar noch weniger?


    Klar muss auch das Kind nun versorgt werden, keine Frage.
    Ich möchte einfach nur "vorbereitet" sein, da ich mit den Kosten ja auch hier rechnen muss.
    Zahnspangen, Klassenfahrten, Schulbücher, Kleidung, Schulausflüge usw. zahle ja alles ich eben von diesem Unterhalt.
    Und ich muss dann halt schauen, wie ich das fehlende Geld "auffange" und wollte mich halt deswegen vorbereiten.


    Es geht nicht darum dass ich jetzt da versuchen würde gegen zu gehen oder sowas.


    Nur eben einfach vorbereitet sein, ob es 19 € "nur" weniger sein werden (also dann Stufe 1) oder ob es noch weniger werden kann.
    Wobei ich dann ja schauen muss, wer das berechnen würde und wie viel genau dann "fehlt" in unserer Kasse. Wahrscheinlich Jugendamt oder Anwalt, oder?


    LG kama

  • Einfach so Runterstufen geht nicht,ich denke, lass das vom Anwalt überprüfen(haben wir auch gemacht!)Wie weit er Runtergehen "kann" und "ob" es möglich ist.Den einfach so sagen"ich kann nicht mehr viel!" ist nicht drin,das sollte lieber ein Anwalt prüfen,und dich rechtlich absichern.Ich weiß es von mein Parthner als unser Kurzer kam,er hat für seine Jungs die damals auch 15 und 17 waren,den vollen unterhalt gezahlt.Zu mein nachteil, aber egal wierum so schlecht kann es ihnen nicht gehen,sie bekommen genug Gelder zu den Lohn,udn was schadet es ihnen sich auch einzuschränken?
    ich würde auf die Vollen Beträge weiterhin bestehen,und wen es doch mal schwirig wird,Anwalt,einfach Kürzungen machen ist nicht drin...dein Kids brauchen das geld auch

  • Sein Einkommen würde dann zukünftig auf drei statt auf zwei Kinder aufgeteilt werden. Ob es weniger wird für die jetzt schon "unterhaltenen" Kinder, muss man nachrechnen (lassen). Das kann niemand so sagen, weil es dazu die konkreten Zahlen braucht.
    Berechnen würde auf Antrag die Beistandschaft des Jugendamtes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiß nicht, ob es so "einfach" ist....


    Wenn die Next dann selber kein Einkommen mehr hat, ist er ihr gegenüber ja auch unterhaltspflichtig.
    Kommt dann nicht zuerst der Selbstbehalt für die "neue" Familie (drei Personen) und dann der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder?


    Ist jetzt nur eine Vermutung von mir....

  • Zuerst kommen die Kinder. Und die sind gleichrangig (allerdings nach Alter anders zu bedienen).


    Grundsatzfrage wäre hier allerdings auch, wie und von wem der jetzige Unterhalt festgelegt wurde, auch mit der Sonderlösung für den 12jährigen.
    Ist es eure private Absprache oder gibt es einen Titel?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, seine Ehefrau ist vollzeit noch am Arbeiten. Verdient derzeit fast so viel wie er. Gleicher Beruf, gleicher Arbeitgeber.
    Dann kommt ja erst mal Elterngeld für sie auch. Also so ganz zuständig wird er wohl für sie dann nicht sein. Ist auch egal.


    Die 22 € weniger ist Sonderregelung von uns.


    Aber wenn jetzt weiteres Kind dazu kommt und er das ändern will, dann möchte ich schon was schriftliches über offizielle STellen.


    LG kama


    Ach so, wir haben Titel vom Jugendamt.

  • Unser KV hat seine Gene auch nochmal verteilt.
    Zuvor waren es 2 Kinder und er musste für meinen Zwerg 272€, nach Geburt des 3. Kindes kam die Neuberechnung mit 225€, also eine Stufe runter, ins Haus.

  • Ach so, wir haben Titel vom Jugendamt.



    Ein Titel gilt, bis er abgeändert wird oder verfällt. Der Ex muss ihn weiter bedienen. Für dich bedeutet dies: Aktiv muss der Vater werden und eine Abänderung beantragen. Dazu muss er seine finanzielle Situation mit allem Drum und Dran darstellen. Dann rechnet das JA. manche ändern den Titel, wenn sich das rechnerisch ergibt. Manche fordern aber den Unterhaltspflichtigen auf, das bei Gericht einzuklagen.


    Du bist da außen vor. Bis ein neuer Titel vorliegt, besteht der Rechtsanspruch auf die vollumfassende Erfüllung des alten Titels.
    Wenn die Stufe zwei jetzt anscheinend gerade so erreicht wurde, kannst du an der DüTa allerdings ablesen, dass der Ex jetzt mutmaßlich in die Stufe 1 rutschen würde. Damit hättest du eine ungefähre Hausnummer, was wohl in absehbarer Zeit (nicht mehr) auf dich zukommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ob es weniger wird für die jetzt schon "unterhaltenen" Kinder, muss man nachrechnen (lassen). Das kann niemand so sagen, weil es dazu die konkreten Zahlen braucht.


    das ältere Kind ist 12 Jahre alt und bekommt weniger als in Stufe 2 vereinbart (22 € weniger), weil er es sich nicht leisten kann.


    TS schreibt zwar nicht konkret, aber wenn KV jetzt schon nicht in der Lage ist für beide bisherigen Kinder den vollen Unterhalt zu zahlen hört sich das recht stark nach Mangelfall an. Dann würde sich der zukünftige Unterhalt wahrscheinlich nicht unerheblich vermindern. Die verteilbare Masse müsste dann schließlich statt zwei auf drei Kinder verteilt werden.


    Zuvor waren es 2 Kinder und er musste für meinen Zwerg 272€, nach Geburt des 3. Kindes kam die Neuberechnung mit 225€, also eine Stufe runter, ins Haus.


    Davon ist wohl auch hier auszugehen. Die DDT geht bei den Tabellenbeträgen und Einstufung von zwei Kindern aus. In aller Regel wird bei mehr Kindern eine entsprechende Herabstufung vorgenommen.
    Falls ich aber richtig liege mit der Vermutung "Mangelfall" wird das nicht ganz so große Auswirkungen haben, da ja eh schon nicht voll gezahlt wird.

  • Derzeit zahlt er Stufe 2.


    Wenn für zwei Kinder Stufe zwei gezahlt wird bisher, ist nicht davon auszugehen, dass das dritte es zu einem Mangelfall kommen lässt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Wenn für zwei Kinder Stufe zwei gezahlt wird bisher, ist nicht davon auszugehen, dass das dritte es zu einem Mangelfall kommen lässt.


    Ich sage ja nicht, dass es so ist sondern vermute es nur.
    Stufe 2 beginnt bei 1.501€. Mindestens ein Kind (das ältere) ist 12 Jahre alt (Alterstufe 3) für das andere Kind unterstelle ich einfach mal Alterstufe 2. Damit wären in Einkommenstufe 2 356+291=647€ zu zahlen. Ist er nur knapp über den 1.501€ Stufengrenze kann er die folglich nicht zahlen und wir haben einen Mangelfall. Er muss um nach Stufe 2 beide Kinder bedienen zu können aktuell mindestens 1000+356+291=1.647€ bereinigtes Netto haben.
    Ich wage jetzt mal eine ganz gewagte Vermutung und sage "KV hat ein bereinigtes Netto von 1.625€" weshalb er nämlich die o.g. 22€ weniger zahlt.

  • Der Ex hat so lt. Rechnung meines Anwalts ein bereinigtes Netto von gut 2.200 €, da er noch 13. Monatsgehalt zu Weihnachten hat und im Sommer auch gutes Urlaubsgeld erhält. Die Berechnung ist aber auch schon zwei Jahre alt und es gab zwischendurch Lohnerhöhung. Da es ein "öffentlich bekannter" Arbeitgeber ist, sind solche Dinge eben auch bekannt ;-)


    ABER es hat andere Gründe, warum er die 22 € weniger zahlt.
    Wir sind uns da soweit einig geworden.


    Sollte es aber jetzt durch Kind 3 bei ihm alles nochmal anders werden und er deswegen weniger zahlen, dann bitte nur noch über offizielle Stellen berechnet.
    Einfach zur beiderseitigen Absicherung.


    Aber denke, das wird schon. Noch ist ja ein paar Monate Zeit ;-) Das Kind muss dann ja auch erst einmal auf der Welt sein.


    LG kama

  • Der Ex hat so lt. Rechnung meines Anwalts ein bereinigtes Netto von gut 2.200 €


    Wenn das zutrifft ist der Mangelfall weit weg. Allerdings frage ich mich dann, warum er bei 2.200 berNetto Unterhalt nach Stufe 2 zahlt. Gängig wäre Stufe 3.

  • Einfach so Runterstufen geht nicht

    ...
    doch, wenn kein Titel besteht schon....


    hier wird das neue bereinigte Netto auf die drei Kinder je nach Altersstufe aufgeteilt-


    Ich persönlich würd den Vater einfach mal fragen :frag
    vielleicht hat er ja gar nicht vor, den Unterhalt für die Grossen zu reduzieren...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Er zahlt Stufe 2, weil das Jugendamt beim Erstellen des Titels wohl nur drei Gehaltsabrechnungen wollte und da natürlich nicht drauf steht, dass es noch 13. Gehalt gibt usw. ;-)
    Und ganz ehrlich, ich hatte da auch keinen Nerv auf weitere Streitereien und Hinterhergerenne usw.
    Wir sind uns bisher einig und gut :-)


    Fragen, ob er den Unterhalt kürzen will? Nööö, da bin ich jetzt "bockig" und mach das nicht. Denn wie gesagt, ICH weiss noch garnicht, dass sie schwanger ist.
    Die Kinder durften es MIR nicht sagen!! Aber da es ausreichend andere Leute wissen, weiß ich es eben doch.


    Wenn er kürzen möchte, dann kann er sich ja eigentlich auch selber äußern. Denk ich.
    Ich renn oft genug nach wegen irgendwelchen Sachen, fahre ihm die Kinder usw. (er hat Auto daran liegt es nicht)
    Ne, irgendwann ist gut.


    LG kama