Unterhalt berechnen, kann jemand helfen?

  • Was für ein Riesengeraffel O.O


    Es ist ja auch so dass er zwar einen steuerlichen Vorteil hat, seine Frau aber finanzielle Nachteile. Eigentlich wären diese ausgeglichen. Aber wenn diese nun in Form von Unterhalt weggehen haben die beiden eben das Nachsehen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Nicht ganz. Im 2.Rang ist er auch seiner Ehefrau unterhaltspflichtig (Mit halben Netto nach Abzug des KU), die kein eigenes Einkommen hat. Da der Unterhalt schon für die leiblichen Kinder draufgeht, stehen seiner Frau und deren Kind Leistungen nach dem SGB2 zu.


    Edit: so habe ich das zumindest verstanden, wie das genau dann geht weiß ich allerdings auch nicht so genau.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Wo siehst du die?


    Sie bekam vorher UHV, also 133€ weniger und sie bekam halbwaisenrente da sie studiert und ihr Vater verstorben ist, nochmal 70€.


    Sie hat also 200€ weniger die er nun mehr hat.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



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  • Okay. Dann ist es klar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also sie hat ja auch Anspruch auf Unterhalt vom Vater ihres ersten Sohns. Sie hat auch eine Beistandschaft und der Vater geht Vollzeit arbeiten. Aber scheinbar ist da nichts zu holen oder die Beistandschaft weiß nichts von der Beschäftigung.
    Ihr ist aber auch das gute Verhältnis zwischen ihr, dem KV und dem Sohn wichtiger als das Geld.


    Es wird auch nicht so sein dass die Familie nun am Hungertuch nagen muss.
    Es geht wohl einfach ums Prinzip.

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  • Das System der Barunterhaltszahlung durch den Umgangselternteil funktioniert nur richtig, wenn da alle mitmachen. Wenn der frischgebackene Ehemann hier Barunterhalt für den leiblichen Sohn leistet, er (in der Praxis) aber für den Stiefsohn auch noch erhebliche Leistungen erbringen muss "um des (vermeintlich>) lieben Friedens willen", dann ist das ein Problem. Dann funktioniert das System nämlich nicht mehr. Am Anfang läuft das dann vielleicht nur ein bisschen unrund. Auf die Dauer von 25 Jahren kann da aber einiges höchstproblematisch werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • 1900 netto sind ca 4500 Brutto


    davon gehen dann noch weg


    5% des Nettos für BErufsbedingte aufwendungen 90 Euro
    4% des Bruttos für die altersvorsorge 180 Euro
    diverse Versicherungen 100 Euro
    evtl Kredit von vor der geburt oder auch Fahrtkosten zur arbeit (30Cent für die ersten 20km danach 20 cent jeweils für HIN und rückweg )


    bleiben noch 1530 selbstbehalt sind 1000 Euro also bleiben 530 euro für die 3 kinder, da alle 3 kinder gleich alt sind 530 : 3 = 176,66 € / pro kind


    das ist nur so daumen mal pi

  • Das System der Barunterhaltszahlung durch den Umgangselternteil funktioniert nur richtig, wenn da alle mitmachen. Wenn der frischgebackene Ehemann hier Barunterhalt für den leiblichen Sohn leistet, er (in der Praxis) aber für den Stiefsohn auch noch erhebliche Leistungen erbringen muss "um des (vermeintlich>) lieben Friedens willen", dann ist das ein Problem. Dann funktioniert das System nämlich nicht mehr. Am Anfang läuft das dann vielleicht nur ein bisschen unrund. Auf die Dauer von 25 Jahren kann da aber einiges höchstproblematisch werden.



    Sie hat dafür doch die Beistandschaft die sich um den Unterhalt kümmert? Oder sollte sie dort mal Bescheid geben dass sein Verdienst sich geändert haben könnte?

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  • Hab gerade mit ihr gesprochen und da kam uns noch eine Frage:
    Sie wollte eigentlich wurde ab und zu kellnern wenn die Babies 4-5 Monate alt sind. Also neben Kindern und Studium, so als Ausgleich und natürlich um noch etwas zum Familienunterhalt beizutragen.


    Kann ihr Gehalt dann auch zur Berechnung mit heran gezogen werden?
    Die beiden bilden ja eine Wirtschaftsgemeinschaft und wenn sie mehr Geld hat braucht er ja weniger Selbstbehalt?

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  • Kann ihr Gehalt dann auch zur Berechnung mit heran gezogen werden?
    Die beiden bilden ja eine Wirtschaftsgemeinschaft und wenn sie mehr Geld hat braucht er ja weniger Selbstbehalt?


    Pragmatisch gesagt: Bei der wenigen Knete, die sie verdient und dem Gesamtfamilieneinkommen ist das unwahrscheinlich. Natürlich kann es sein, dass ein eingeschalteter Anwalt da erst einmal Forderungen stellt. Beliebt ist das.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das Stiefkind wird nicht mitgezählt für den Unterhalt

    Für das Stiefkind muss er kein Unterhalt nach Gestzt bezahlen.


    UHV steht nur ledigen Müttern zu.

    Väter bekommen das nicht?
    Und wenn man noch nicht geschieden ist auch nicht?


    bleiben noch 1530 selbstbehalt sind 1000 Euro

    Hat er als Familienvater mit 2 Kindern nicht einen höheren Selbstbehalt?
    Schließlich bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft.


    Wenn er heiratet und die neue Frau hat Einkommen wird im ja auch ein geldwerter Vorteil eingerechnet. Warum nicht anders herum?

  • Und noch eine Frage:


    Kann der Vater einfach einen reduzierten Unterhalt beurkunden lassen? Also er würde sich jetzt zur Zahlung von 180€ monatlich verpflichten und das eben beim Jugendamt beurkunden lassen.
    Muss die Mutter seines ersten Kindes dann eine Neuberechnung verlangen wenn sie denkt sie könnte mehr rausholen?


    Also die 180€ wären eine Zahlung aus eigenem Ermessen, ohne Berechnungen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



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  • Kann der Vater einfach einen reduzierten Unterhalt beurkunden lassen? Also er würde sich jetzt zur Zahlung von 180€ monatlich verpflichten und das eben beim Jugendamt beurkunden lassen.
    Muss die Mutter seines ersten Kindes dann eine Neuberechnung verlangen wenn sie denkt sie könnte mehr rausholen?


    Also die 180€ wären eine Zahlung aus eigenem Ermessen, ohne Berechnungen.



    Wenn kein rechtsgültiger Titel vorliegt, könnte der Vater einen Titel erstellen lassen. Ob das JA das mitmacht, müsste er ausdiskutieren mit denen.


    Die Mutter kann dann keine Neuberechnung verlangen, sondern müsste klagen.


    Ohne Berechnung Minderunterhalt zu zahlen, ist nicht günstig. Um Rechtsfolgen zu vermeiden, sollte man diesen Bequemlichkeitsweg nur wählen, wenn man gesichert mehr zahlt als bei einer ordnungsgemäßen Berechnung rauskäme. Aber um sich dessen sicher zu sein, müsste man vorher - berechnen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn kein rechtsgültiger Titel vorliegt, könnte der Vater einen Titel erstellen lassen. Ob das JA das mitmacht, müsste er ausdiskutieren mit denen.


    Die Mutter kann dann keine Neuberechnung verlangen, sondern müsste klagen.


    Ohne Berechnung Minderunterhalt zu zahlen, ist nicht günstig. Um Rechtsfolgen zu vermeiden, sollte man diesen Bequemlichkeitsweg nur wählen, wenn man gesichert mehr zahlt als bei einer ordnungsgemäßen Berechnung rauskäme. Aber um sich dessen sicher zu sein, müsste man vorher - berechnen ...



    Danke für den Hinweis!


    Also nachdem wir nun mal den Selbstbehalt auseinander gepflückt haben und den Arbeitsweg, die Aufwendung für Arbeit usw. abgerechnet haben sind wir bei 150€ Unterhalt pro Kind.
    Also sollten sie ja mit 180€ auf der sicheren Seite sein.
    Sie hat jetzt auch für ihren Mann einen Termin zur Beurkundung des Unterhalts beim Jugendamt gemacht.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



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  • Also nachdem wir nun mal den Selbstbehalt auseinander gepflückt haben und den Arbeitsweg, die Aufwendung für Arbeit usw. abgerechnet haben sind wir bei 150€ Unterhalt pro Kind.
    Also sollten sie ja mit 180€ auf der sicheren Seite sein.

    Also 150€ beurkunden und 180€ zahlen?

  • Also 150€ beurkunden und 180€ zahlen?



    Nein, 180€ beurkunden lassen und zahlen :)

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  • 1900 netto sind ca 4500 Brutto


    da machst Du aber einen riesen Denkfehler....
    hätte er 4500 Brutto, verheiratet mit 3,5 Kindern.... dann käme er auf 3050 Euro netto ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)