Ex will Kind vom Kiga abholen ohne Bescheid zu geben

  • Hallo zusammen,


    heute gab es wieder einen Grund sich zu ärgern bei der Übergabe.


    Rückblick: vor 4 Wochen teilte ich meinem Ex (per SMS - da wir nicht reden) mit, dass unser Kind seinen Geb. mit seinen Freunden aus dem Kiga am Geb. feiern möchte.
    Habe nie eine Reaktion darauf bekommen.


    Heute nun war wieder offizielles Umgangs WE, 1 Tag vor Geb. - sagt er beim Verabschieden zum Kind: ich hole dich am Die (also Tag nach dem Geb.) ab vom Kiga....


    Zu mir hat niemand was gesagt, hab es nur so nebenbei mitbekommen.


    also ich finde, er müsste mir schon mal offiziell Bescheid geben und vor allem rechtzeitig - wenn ich Glück hab, bekomme ich morgen noch eine sms - ich denke aber eher, da kommt nix mehr.


    Nun war ich mit der Leiterin vom Kiga letztens so verblieben, das wenn sie nicht von mir wissen, das das kind vom KV abgeholt wird, sie wenigstens mich erst anrufen, bevor sie sie mitgeben, ob das so in Ordnung ist - werde dann sagen, davon weiß ich nichts.....


    Das geht ständig so bei uns, ich melde alles ewig vorher an, und er sagt mir absichtlich recht spät oder ebend gar nicht Bescheid - so geht das doch nicht! :kopf


    Was würdet Ihr machen? :hae:


    Gruss

  • das darf er nicht!
    das kind einfach vom kindergarten abholen, wenn du nicht einverstanden bist!


    http://openjur.de/u/31927.html


    "Die Entscheidung darüber, wer das Kind vom Kindergarten, Hort oder Schule abholen darf, ist eine Entscheidung des täglichen Lebens i.S.d. § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB. Sie ist Bestandteil der Alltagssorge, sie kann daher von der Mutter, bei der N. lebt, allein getroffen werden (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB). "



    zeig den erziehern die entscheidung des oberlandesgerichts :winken:

  • Hallo


    Naja, ich würde ihn auflaufen lassen. Wenn der Kindergarten anruft (und tun sie das nciht, wäre das ja auch mal interessant), kannst Du ja Dein OK geben, ganz großzügig. Aber die Peinlichkeit würde ich ihn erleben lassen.


    Gruß

  • Hallo Katrin1974,


    sicher, Dein Ex ist bestimmt ein schwieriger Knochen...Du möglicherweise für ihn auch :engel ...


    Du hast aber doch gehört, was er sagte, also weißt Du es auch. Willst Du darum jetzt Deine Ordnung proben..und den 'Dienstweg' fordern?
    Ist es das wert...? Soll etwa das Kind dann noch das Hickhack im Kindergarten mitbekommen? Wäre es das immer noch wert?


    Hattest Du denn auch vor der Geburtstagsplanung diese mit Deinem Ex abgesprochen bevor Du mit dem Kind sprachst...?


    Auf die Tour reitet ihr euch gegenseitig in die Schützengräben..., und dem Kind fliegen die Splitter um die Ohren.


    Habt Erbarmen mit Eurem(!) Kind... :anbet


    MfG krypa

  • ja auf eine Art hast Du schon Recht - aber das "Erbarmen" sieht immer so aus, das ich nachgeben muss - und das muss ein Ende haben!


    Ich habe auf seine Machtspiele keine Lust mehr. Mach mich nicht die nächsten Jahre zum Sklaven von dem Vollpfosten.


    Trotzdem danke :thanks:

  • also er hat es wahr gemacht - Kind abgeholt - behauptet es wäre mit mir abgesprochen - und dann teilte er mir mit, das ich das Kind am Freitag wiederbekomme!


    Termine die zwischenzeitlich anfallen (sport am Donnerstag Nachmittag) werden mit der Bemerkung abgetan: kannst sie abmelden beim Sport - sie tobt bei mir genug!!!


    Sowas passiert mir nicht wieder - habe mit meiner Anwältin tele. - ich bekomme ein Schreiben von ihr - das kann ich dann im Kiga hinterlegen - das er sie ohne mein Einverständnis nicht abholen darf.


    @ Juwi: Bis dahin, ist der Kiga weiterhin der Meinung das Kind rausgeben zu müssen, habe auch dieses Urteil hingeschickt, reicht denen aber nicht. Na gut, das hat sich ja dann mit dem Schreiben auch erledigt.


    Aber das muss man sich mal vorstellen, wie der KV in unseren Alltag eingreift - heute gibt es im Kiga noch ein Fest, da sie Geb. hatte - notgedrungen bringt er sie dann für den Vormittag dorthin, die anderen Tage behält er sie bei sich.


    Jedenfalls kann es so nicht weitergehen, beim Kiga hat er sich wieder schön als Opfer hingestellt - aber sie kannten ja schon vorher die Version meiner Geschichte, was die letzten 2,5 Jahre so abgegangen ist.


    Ich brauche unbedingt jemanden der mit starke Nerven schenkt :hilfe



  • Was habt ihr denn für eine Umgangsregelung? :hae: er holt sie einfach wie er will und bringt sie wieder wenn er Lust hat? :hae:


    Und der Kiga kann auch nicht einfach machen was er will :nanana


    Bei uns gibt es ähnliche Probleme: der Kiga gibt das Kind nicht ohne Info von mir an den KV raus... das würden die auch nur 1x machen

  • Und ihr wundert euch, wenn die zugehörigen Väter irgendwann denken "Rutscht mir mal schön den Buckel runter. Ich zahle den Unterhalt und der Rest geht mir am Ar*** vorbei"?!
    :kopf:kotz

  • hallo rollschuh,


    unglaublich dieser vater :kopf


    keine absprachen mit dir :wow


    hoffentlich kümmert sich die anwältin nicht nur um den kindergarten sondern auch
    um seine selbstherrlichkeit!!!!!!
    bekommt er auch ein schreiben von ihr?


    alles gute und viel kraft!

  • Und ihr wundert euch, wenn die zugehörigen Väter irgendwann denken "Rutscht mir mal schön den Buckel runter. Ich zahle den Unterhalt und der Rest geht mir am Ar*** vorbei"?!
    :kopf:kotz


    Ähm, ich bin der Meinung kein ET sollte ein Kind ohne Wissen des anderen mal eben so aus dem Kiga abholen und dem BET wiederbringen wenn der UET dazu Lust hat - ohne Absprache.
    Wenn ein Vater das merkwürdig findet, dann habe ich nix dagegen wenn ihm irgendwann alles am A**** vorbei geht.


    Wenn der UET Absprachen mit dem BET bezgl. Abholungen / Umgang macht und sich dann auch dran hält, dann spricht ja nichts gegen die Abholung durch den KV / UET...


    Aber dieses einfach abholen und Kind ist weg und BET weiß nicht wo und wann und ob das Kind wieder auftaucht...





    Und was das Urteil vom OLG Bremen angeht ... ich kenn mich da nicht aus, gilt das denn auch in anderen Bundesländern? Oder könnte sich der Kindergarten darauf heraus ziehen, dass es ja ein Bremer Urteil ist?!

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  • Und was das Urteil vom OLG Bremen angeht ... ich kenn mich da nicht aus, gilt das denn auch in anderen Bundesländern? Oder könnte sich der Kindergarten darauf heraus ziehen, dass es ja ein Bremer Urteil ist?!


    das gilt bundesweit!

  • Und ihr wundert euch, wenn die zugehörigen Väter irgendwann denken "Rutscht mir mal schön den Buckel runter. Ich zahle den Unterhalt und der Rest geht mir am Ar*** vorbei"?!
    :kopf:kotz


    Naja etwas Struktur muss schon sein, es kann nicht jeder machen was er will....
    Ich finde es bloss schon klasse, einerseits kommunizierst Du nur per SMS mit Ihm, da Du laut Posting nr. 1 nicht mit Ihm redest, dann sagt er IN DEINER ANWESENHEIT etwas was Du sogar wahrnimmst, und anstatt zu intervenieren machst Du ein Fass auf wenn er weg ist. Sorry, aber DAS ist Kindergeburtstag..... um das Niveau beizubehalten, hättest Du dem Vater ja über das Kind wiedersprechen können..... etwa so...."Kind, sag dem Papa das ich dagegen bin, dass er dich abholt....(ich hoffe die Ironie wird erkannt).


    Wenn man nicht miteinander redet, muss man sich nicht wundern, wenn keine Absprachen getroffen bzw. eingehalten werden.


    Und übrigens, in unserem Kindergarten musste ich zu Anfang eine Liste abgeben auf der die Leute aufgeführt sind, die die Kinder ohne große Absprache abholen können, und wenn eine der Personen mittags da auftaucht, dann gehen die Erzieher zu Recht davon aus, dass man sich wie erwachsene Menschen abGESPROCHEN hat. Würde mich mal interessieren ob es sowas in dem Kindergarten auch gibt und ob der Vater da drauf steht.


    Gruß


    der Frosch


  • Aber das muss man sich mal vorstellen, wie der KV in unseren Alltag eingreift - heute gibt es im Kiga noch ein Fest, da sie Geb. hatte - notgedrungen bringt er sie dann für den Vormittag dorthin, die anderen Tage behält er sie bei sich.


    Hi,


    hab ich das richtig verstanden, daß sie an den Tagen dann auch gar nicht in den Kiga geht?


    Wenn ja, mit welcher Begründung? Bequemlichkeit? Das geht - wenn es denn so ist - ja auch mal gar nicht. Ein ständiges hin und her fürs Kind, ewig aus der Gruppe gerissen...


    Mein Sohn war auch so viel weg (allerdings wg. Krankheit), und das macht es den Kindern manchmal echt schwer, sich in Gruppen wieder zu integrieren.


    Bettina


  • So eine Liste gibt es bei uns auch, allerdings muss man dennoch morgens Bescheid sagen wer das Kind holen kommt.


    das gilt bundesweit!


    :thanks:


    Aber muss sich denn ein Kindergarten an OLG Beschlüsse aus dem Familiengericht halten? Sprich da im urteil steht drin BET entscheidet... kann der Kindergarten sich dennoch quer stellen und sagen: beide entscheiden? :hae::hae:



    So habe ich es auch verstanden und das finde ich nicht gut, Absprachen hin oder her


  • Naja etwas Struktur muss schon sein, es kann nicht jeder machen was er will....


    Stimmt. Es scheint mir aber so, als hätten gewisse Personen gerne, dass andere gewisse Personen für alles und jedes einen mehrseitigen Antrag stellen müssen dem dann je nach Hinten-rein-kriech-Faktor stattgegeben wird oder auch nicht.


    Und übrigens, in unserem Kindergarten musste ich zu Anfang eine Liste abgeben


    Ja, das kenne ich.
    Meine Ex meinte auch immer mir einen Schrieb (nennen wir es mal Abhol-Vollmacht) mitgeben zu müssen. Mit schöner Regelmäßigkeit hab ich ihr dann gesagt sie soll sich das sonstwo hinstecken. Ich brauche den nicht und die hätten im KiGa gerne mal probieren können mir die Kinder nicht rauszugeben. Was im Übrigen ja mit KM abgesprochen war...


    Für das KiGa-Personal gilt da ganz klar §235 StGB:

    Zitat

    § 235 Entziehung Minderjähriger
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
    2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
    den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

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  • Aber muss sich denn ein Kindergarten an OLG Beschlüsse aus dem Familiengericht halten? Sprich da im urteil steht drin BET entscheidet... kann der Kindergarten sich dennoch quer stellen und sagen: beide entscheiden?


    eigentlich dürfen sie es nicht!
    bzw. sie haben sich dran zu halten, dass nur der bet entscheidet, wer das kind abholt!


    ggfs. muss da wohl auch ein anwalt drauf hinweisen :(


  • Stimmt. Es scheint mir aber so, als hätten gewisse Personen gerne, dass andere gewisse Personen für alles und jedes einen mehrseitigen Antrag stellen müssen dem dann je nach Hinten-rein-kriech-Faktor stattgegeben wird oder auch nicht.



    Ja, das kenne ich.
    Meine Ex meinte auch immer mir einen Schrieb (nennen wir es mal Abhol-Vollmacht) mitgeben zu müssen. Mit schöner Regelmäßigkeit hab ich ihr dann gesagt sie soll sich das sonstwo hinstecken. Ich brauche den nicht und die hätten im KiGa gerne mal probieren können mir die Kinder nicht rauszugeben. Was im Übrigen ja mit KM abgesprochen war...



    Hmh, naja das der SR-berechtige KV / UET das Kind grundsätzlich abholen kann, ist nicht die Frage finde ich. Das sollte klar sein.


    Ich finde der UET sollte Abholungen absprechen und wenn es in der Umgangsvereinbarung nicht vorkommt, finde ich kann er nicht einfach so abholen und dann ein paar Tage später dem BET vor die Tür stellen (so hört es sich ja hier an)

  • eigentlich dürfen sie es nicht!
    bzw. sie haben sich dran zu halten, dass nur der bet entscheidet, wer das kind abholt!


    ggfs. muss da wohl auch ein anwalt drauf hinweisen :(




    eigentlich dürfen sie es nicht!
    bzw. sie haben sich dran zu halten, dass nur der bet entscheidet, wer das kind abholt!


    ggfs. muss da wohl auch ein anwalt drauf hinweisen :(



    Auch wenn im Vertrag des Kindergartens steht das beide ET zustimmen müssen? :frag

  • das gilt bundesweit!


    Und wieder mal total falsch. Scheinbar möchtest Du das sich Threadstarter total blamieren.


    Ein Urteil es OLG gilt nicht Bundesweit. Es gilt nichtmal in Bremen für alle Fälle.
    Es ist anzuraten es im Bereich Bremen zu Vollziehen da es bei neuer Verhandlung wieder so ein Urteil geben wird/kann.


    Jeder OLG-Bereich ist aber eigenständig. Sogar innerhalb eines OLG kann es Unterschiedliche Urteile geben. Jeder Richter ist nur sich selbst und dem Gesetz bei seiner Urteilsfindung verpflichtet.
    Das OLG ist auch nicht das Oberste Gericht.


    Nur wenn das BGH ein Grundsatzurteil fällt dann ist es anzuraten es Bundesweit einzuhalten.
    Solange es aber nicht in einem Gesetz steht muss man sich an nichts halten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()