"Vater unbekannt" eintragen lassen???

  • Was meinst Du mit Beratungsesistenz ?


    Beim Standesamt kann ohne Anerkennung nix eingetragen werden !
    Wird kein UHV oder ALG2 etc. beantragt ist der Weg da doch vorbei ?


    Oder wo steht geschrieben dass eine Anerkennung gemacht werden muss ? Da liegt doch der Fehler im System.


    Oder denke ich grad falsch ?

  • Phönix nein du denkst richtig.
    Ich habe damals beim Standesamt den Namen angegeben ohne Vaterschaftsanerkennung. Ich dachte ich mache es für alle Fälle.
    Und wurde durch den Beamten gezwungen alles neu auszufüllen und GEWARNT, dass ich ohne gültige Vaterschaftsanerkennung keine Namen nennen DARF, denn so könnte man ja jeden nennen und es wäre Betrug und Verleumdung.
    Der von mir anfangs genannte Name hat niemand interessiert und würde auch nirgendwo festgehalten.
    Daher ohne Vaterschaftsanerkennung MUSS man das Feld vom Vater leer lassen. Und wenn man gefragt wird, darauf hinweisen, dass noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
    Es ist auch keine Personenstandfalschung wenn man den Namen weiß, ihn aber nicht nennt. Denn rechtlich möglich wird es NUR durch Vaterschaftsanerkennung. Würde eine vorliegen und man nennt den Namen trotzdem nicht, DANN ist es Personenstandfälschung, denn bei unverheirateten Paaren wird man erst rechtlich Vater durch Vaterschaftsanerkennung und nicht vorher. Und was rechtlich ungültig ist, kann auch nicht geahndet werden.
    Mutter wird man in Deutschland rechtlich durch Geburt, da ist keine Anerkennung notwendig. In anderen Ländern schon.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich habe den damals im KH angegeben, die machten ja die Anmeldung der Kinder.
    Bekommen habe ich Urkunden ohne Vater, da die Anerkennung ja nicht da war.


    Nachgetragen wurde er erst nach der gerichtlichen Feststellung ein Jahr später.

  • Also fassen wir mal zusammen. Die ganze Aufregung war umsonst da bei mir alles richtig gelaufen ist und die Themenstarterin ist nicht verpflichtet den Vater anzugeben da noch keine Anerkennung vorliegt. Oder sehe ich das jetzt falsch?
    Lg

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

  • Sie ist nicht nur nicht verpichtet, sie darf es gar nicht ohne Vaterschaftsanerkennung. Denn ohne die ist er nicht der Vater. Rechtlich.
    Jedenfalls beim Standesamt.
    Infoquelle: Standesbeamte, Jugendamt und meine Anwältin.


    "Unbekannt" darf man allerdings nicht eintragen, das Feld muss einfach leer bleiben.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Sie kann ihn schlicht und ergreifend nicht angeben beim Standesamt.
    Aber wenn dann der Brief vom Jugendamt zwecks Hilfe bei Anerkennung und Unterhalt kommt, ist es eine bewusste Entscheidung es zu lassen.
    Jedoch ohne Konsequenzen.


    Will sie soziale Leistungen ist sie allerdings verpflichtet.


    Und ich denke die wenigsten kommen ohne aus, sofern sie nicht gutes Elterngeld haben, oder nach kurzer Zeit wieder selbst verdienen.

    Einmal editiert, zuletzt von Phönix78 ()

  • Danke Phönix und Nemesislady für eure Aufklärung,


    es macht ja so auch Sinn. Sonst könnte ja jeder x-beliebige einfach als Vater eingetragen werden.


    Und kriminalisieren lassen, müssen sich die Mütter dann jetzt auch nicht mehr hier, die den Vater nicht eintragen lassen. :-)

  • Moralisch finde ich es nach wie vor falsch, aber rechtlich ist es wohl ok, solange keine Leistungen bezogen werden.

  • Sonst könnte ja jeder x-beliebige einfach als Vater eingetragen werden.


    Kann man auch ist aber auch Strafbar.


    Ist aber egal. Macht mal. Ist doch gut so. Könnt ja dann allen sagen das es besser ist Vater nicht anzugeben.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Kann man auch ist aber auch Strafbar.


    Ist aber egal. Macht mal. Ist doch gut so. Könnt ja dann allen sagen das es besser ist Vater nicht anzugeben.



    Es geht doch grad lediglich ums rechtliche, nicht um die Wertung dessen.


    Ich persönlich finde es falsch und moralischen Betrug am Kind !
    Aber rechtlich scheint es doch eine Grauzone zu sein, wenn eine Vaterschaftsanerkennung keine Pflicht ist. Und genau da sollte man ansetzen dieses zur Pflicht zu machen.
    Nachweislich muss ja jedes Kind einen Vater haben !

  • Die Vaterschaftsanerkennung hat in erster Linie nichts mit dem Personenstandregister zu tun.
    Jede Kindesmutter muss dafür Sorgen das dieses Register richtig ist.
    Dies muss sie natürlich nicht gleich im Kreissaal wenn gerade Baby gekommen ist.


    Es gibt das so ein Formular wo sie den Vater angeben muss.
    Weiters muss sie dafür Sorgen das es die Vaterschaftsanerkennung gibt. Der Vater ist verpflichtet, wenn Vaterschaft feststeht, diese anzuerkennen. Macht er es nicht freiwillig dann eben durch ein Gericht.
    Das ist alles Pflicht. Letztlich wird das Personenstandregister um einige Einträge erweitert und der Deutschen Bürokratie ist genüge getan.
    Wer sich nicht um das kümmern und sagt: Vater unbekannt oder ich gebe den Vater nicht an da ich ja sowieso keine Sozialleistung kassiere der macht sich Strafbar.

  • Und die Väter sollten zusehen, die Kinder anzuerkennen, dann werden sie auch eingetragen. Die Anerkennung kann man ja bekanntlich bereits vor der Geburt tun was die meisten auch machen. Haben viele Bekannte von mir gemacht, ob AE oder nicht. Wenn man aber die Anerkennung verweigert und die Fliege machen will, dann sollte man sich auch nicht beschweren dass man nicht eingetragen wird. In dem Fall schade fürs Kind.

  • Wo steht das mit der Anerkennung ?
    Und vor allem : Wieso kontrolliert das denn keiner ?
    Das Jugendamt bekommt doch nachweislich die Daten vom Standesamt wo kein Vater drinsteht.
    Wieso sind die da dann nicht hinterher das zu klären ?


    Das würde ich sehr gut finden, denn so würden mit Sicherheit viele damit nicht durchkommen.
    Und ich denke es getrauen sich dann nur sehr wenige unwahrheitsgemäß zu sagen : Kenne ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Phönix78 ()

  • Wieso sind die da dann nicht hinterher das zu klären ?


    Weil es wichtigere Dinge gibt als da nachzuhaken.
    Dass Gesetz ist vor 1900 entstanden.
    Das Gesetz wurde wegen der Unterschiebung eines Kindes gemacht.
    Heute geht es allen so gut das es scheinbar egal ist ob ein Vater da ist oder nicht. Früher war das nicht so.


    Fakt ist das es gilt. Wenn man erwischt wird dann landet man vor dem Richter.


    Hat die Mutter UNBEKANNT angegeben und kann der Vater beweisen das die Mutter den Vater kannte dann wird wohl der Staatsanwalt läuten.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ja man landet vor Gericht. Wenn man
    1. falsche Angaben macht - also einen Namen nennt, der anders ist, als der Name in der Vaterschaftsanerkennung, oder unbekannt angibt
    2. unterdrückt - also nicht den Namen einträgt der in der Vaterschaftsanerkennung steht, sondern das Feld leer lässt.


    Liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor - gibt es rechtlich keinen Vater. Das ist auch deutsches Gesetz. Und moralische Aspekte interessieren deutsche Gesetzgebung nicht.


    Ich würde auch gern den Vater eintragen lassen. Darf ich aber nicht. Denn mein Kind hat nach deutschem Recht leider keinen Vater.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • In dem Fall, dass es sich zum Beispiel um einen gewalttätigen Vater handelt, kann die Mutter das Kind eventuell viel leichter vor diesem Vater schützen, wenn er nicht eingetragen ist. Dass es Fehleinschätzungen von Jugendämtern und Gerichten gibt, die tragisch enden, ist bekannt.


    Für ein Kind ist es von daher nicht immer besser, wenn der Vater eingetragen ist und einer KM, die von so einem Problem betroffen ist, würde ich auch nicht raten, dass sie den Vater angibt.


    Nach der Sorgerechtsreform werden vielleicht noch mehr Mütter überlegen, ob sie den Vater angeben, aus (begründeter oder unbegründeter) Angst vor den Problemen, die auf sie zukommen können.

  • Ich habe mich mal auf die Schnelle durch ein paar OLG-Entscheide durchgewühlt. Das Recht auf Kenntnis der Vaters durch das Kind und das Recht der Mutter auf Verweigerung des Namens tangiert beider Persönlichkeitsrecht. Es hat in den 90ern mehrere Entscheidungen dazu gegeben, bis sich mehrere OLGs auf die Linie geeinigt haben, dass das Persönlichkeitsrecht der Mutter erst einmal höher zu bewerten ist das das Recht des Kindes. Allerdings muss die Mutter im Falle eines Falles im Einzelnachweis belegen, dass ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn sie den Namen nicht nennt, heißt es in einem Entscheid.
    Da die beiden Hauptbetroffenen Mutter und Kind sind, fallen die Behörden erst einmal "hinten runter". Sie können aber für den Unterhaltsvorschuss die Zahlung verweigern, wenn kein Name genannt wird (und vermutet wird, dass die Mutter den weiß - Mitwirkungspflicht ...) Für den Bereich der Sozialgesetzgebung ist das wiederum uninteressant. Da kann anscheinend keine Mitwirkung eingefordert werden.


    Letztlich ist damit ein bisschen die Sache verschoben auf die Zeit, wo die Kids volljährig werden. Da hätten sie dann ein starkes Auskunftsrecht der Mutter gegenüber. Und es könnte sein, dass sie dann via Gericht zur Auskunft gezwungen werden, wenn das Recht des Kindes höher eingeschätzt wird als das der Mutter. Da wären wir bei der Einzelfallentscheidung.


    Um es auf die Spitze zu treiben: Um dem Personenstandsrecht zu genügen, müsste die juistisch richtige Antwort auf die Vaterschaftsfrage eigentlich heißen: "Ich möchte dazu keine Auskunft geben aus persönlichen Gründen. gebe ich den namen an, nehme ich schaden." Dann wäre formal die Mutter geschützt.
    Sagt sie (formal): "Vater unbekannt", wäre das eine Lüge.


    Nun fragen aber Standesbeamte das nicht ab im Normalfall und tatsächlich reicht es wohl, an der Stelle das Blatt einfach leer zu lassen.
    Soweit ich das auf die Schnelle gesehen habe, ist es eine Grauzone, in der sich verschiedene Gesetze berühren und die Praxis dort liegt, wie es von den Standesbeamten beschrieben wurde.
    Spannend sind die Entscheidungen bezüglich des Finanzamtes. Die haben versucht, die Ki-Geld-Zahlung einzustellen, weil kein Vater angegeben war. Da haben die Gerichte einen Riegel vorgeschoben.


    Ich habe hier mutmaßlich (ich kann gerade nicht gucken), sonst in einem anderen Thread zu dem Thema deutlicher die Pflicht zur Vaterangabe betont. Ich habe mich da, wie ich jetzt sehe, zu sehr auf "das eine Gesetz" gestützt und nicht noch mal anderes nachgeschlagen. Das tut mir ausdrücklich Leid.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Anerkennung kann man ja bekanntlich bereits vor der Geburt tun was die meisten auch machen.


    Kann man. Sinnvollerweise in einem Rutsch mit der Erklärung zur gemeinsamen Sorge.
    In mindestens genauso vielen Fällen wird es aber wohl auch daran scheitern :nixwieweg

  • Wenn man das Sorgerecht vor der Geburt bereits auf gemeinsam festlegen kann, ist es nur sinnvoll. Damit kenne ich mich nicht aus. Ich sehe keine Gründe, warum ein Vater, der das Kind anerkennt und sich ums Kind kümmert, bereits in der Schwangerschaft, indem er der Mutter beisteht und an Untersuchungen teilnimmt und sich an den Kosten beteiligt und und und, nicht das GSR bekommen sollte.

  • indem er der Mutter beisteht und an Untersuchungen teilnimmt und sich an den Kosten beteiligt und und und, nicht das GSR bekommen sollte.


    Gedankengut wie dieses werde ich nie verstehen... muss ich zum Glück auch nicht und zum Glück sieht der Gesetzgeber auch nicht die Notwendigkeit, dass ein Vater sich das GSR erkaufen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()