Umgang bei Krankheit absagen?

  • Hallo Foris,


    der Umgang findet bei uns ja noch mit mir zusammen statt. Alles weitere dazu findet ihr in meinen anderen Threads.


    Umgang wäre letzte Woche gewesen. Ich bat KV ihn auf diese Woche zu verschieben, da ich letzte Woche krank war.
    Letzte Woche habe ich mich aber nicht krank schreiben lassen, da ich noch Urlaub hatte.


    Wir haben jetzt dem Umgang von letzter Woche auf Morgen verschoben. Da es mir aber noch immer besch... geht bin
    ich bis Morgen krank geschrieben.


    Blöd gefragt: Mache ich mich "strafbar" wenn ich den Umgang für Morgen absage? Ich bin KV ja ewig hinterher gelaufen damit
    er überhaupt den Umgang wahr nimmt und war mit ihm deswegen beim JA und habe den Umgang nie boykottiert. Er sagt jetzt zwar
    schon noch jedes 2 oder 3 Mal ab aber nicht mehr über Monate wie vorher.


    KV droht mir ja ständig mit Gericht hält mir sämtliche Sachen, die mit ihm abgesprochen waren vor. Für diese Woche habe
    ich ja sogar ein ärztliches Attest - also meine Krankmeldung. Deswegen frage ich mich einfach ob ich auf Grund meiner Krankmeldung
    den Umgang absagen "darf"?


    :tuschel Es wäre schön wenn ich Antworten zu meiner eigentlichen Frage bekommen würde und nicht wieder zig andere Sachen wegen der Krankmeldung, dem eigentlichen Umgang usw. Darum geht es mir nämlich gerade nicht.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Nur weil Du krank bist kann der Umgang ja stattfinden.


    Krank sein ist weder bei Kind noch bei BET ein Grund Umgang abzusagen außer Kind ist Bettlägrig.


    Strafbar machst Du dich nicht aber wenn Umgang mit Gerichtsbeschluß besteht dann verletzt Du diesen Beschluß.

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  • Nur weil Du krank bist kann der Umgang ja stattfinden.


    Krank sein ist weder bei Kind noch bei BET ein Grund Umgang abzusagen außer Kind ist Bettlägrig.


    Das kann schon sein, aber ich ich möchte mich mit Fieber eigentlich nicht auf einen Spielplatz oder sonst wo hin setzen...

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Blöd gefragt: Mache ich mich "strafbar" wenn ich den Umgang für Morgen absage?


    Da du eine regelrechte Krankschreibung hast, ist an "strafbar machen" gar nicht zu denken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • KV droht mir ja ständig mit Gericht hält mir sämtliche Sachen, die mit ihm abgesprochen waren vor. Für diese Woche habe
    ich ja sogar ein ärztliches Attest - also meine Krankmeldung. Deswegen frage ich mich einfach ob ich auf Grund meiner Krankmeldung
    den Umgang absagen "darf"?

    Das kommt drauf an, wie euer Umgangsbeschluss geregelt ist. Wenn da drin steht, dass DU anwesend sein musst, sollte deine Krankschreibung ausreichen. Wenn da nichts von Dir drin steht, sondern nur etwas wie "KV hat Freitags von 15-16 Uhr Umgang mit Kind", dann ist deine Erkrankung kein Grund, den Umgang abzusagen. Im Zweifel würde ich an deiner Stelle eine Ersatzbegleitung (Oma, Freundin...) mitschicken.

  • Umgang wurde nur der Termin mit dem JA besprochen und dass ich dabei sein soll so lange KV sie nicht alleine nehmen möchte und Kind noch keine Verbindung zu ihm aufgebaut hat, was sie bis heute nicht hat, weil er sich ja erst 9 Monate nicht hat sehen lassen und jetzt eben auch alle 2 oder 3 Mal absagt.


    Schriftlich gibt es nur, dass alle 14 Tage Umgang sein soll. Mehr nicht.

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

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  • Umgang wurde nur der Termin mit dem JA besprochen

    Dann kann dir (rechtlich) keiner was. Vereinbarungen beim Jugendamt sind in keinster Weise bindend. Moralisch solltest Du aber nach Möglichkeiten suchen, den Umgang trotzdem stattfinden zu lassen (bspw. durch Oma/Opa als Begleitung), vor allem nachdem schon der Umgang letzte Woche ausgefallen ist. :winken:

  • Wie alt ist das Kind? Wie lange dauert der Umgang?


    Kann er nicht "ausnahmsweise" mit dem Kind alleine auf den Spielplatz?
    Kann jemand anders mitgehen?
    Kann der Umgang an einem Ort stattfinden (muss ja nicht immer der Spielplatz sein)? Wo du dann dabei sein könntest oder jemand anders?






    Ich finde den Umgang ausfallen zu lassen bzw. ggf. zu verschieben z.B. weil das Kind Magen-Darm hat legitim!



    Den Umgang zu verschieben, weil die Person die den Umgang begleitet krank ist finde ich schwierig... ich würde für Ersatz sorgen...

  • Dann kann dir (rechtlich) keiner was. Vereinbarungen beim Jugendamt sind in keinster Weise bindend. Moralisch solltest Du aber nach Möglichkeiten suchen, den Umgang trotzdem stattfinden zu lassen (bspw. durch Oma/Opa als Begleitung), vor allem nachdem schon der Umgang letzte Woche ausgefallen ist. :winken:


    Der Umgang letzte Woche ist nicht ausgefallen sondern wurde auf Morgen verschoben. Das ist für mich ein großer Unterschied.


    Da der KV mich in der SS total fertig gemacht hat und mich beschimpft hat wegen dem Kind und das auch heute noch ab und an tut möchte niemand aus meiner Familie mehr Kontakt zu ihm. Zudem arbeiten die Leute die in Frage kämen.


    Da einige meinen dass ich den Ungang nicht Absagen darf werde ich mich halt trotz Fieber 2 Stunden hin setzen. Was soll's, schlechter kann es mir ja nicht gehen ;)

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Da einige meinen dass ich den Ungang nicht Absagen darf werde ich mich halt trotz Fieber 2 Stunden hin setzen. Was soll's, schlechter kann es mir ja nicht gehen


    Da es keine Gerichtsentscheidung gibt darfst Du auch absagen.
    Die Konsequenz wäre dann vielleicht ein Anstreben eines Gerichtsentscheides durch KV. Muss ja nicht sein.


    Da Du nicht so krank bist hier zu schreiben wird wohl frische Luft auch Gesund machend sein.


    Da Du Kind auch versorgen musst bist Du sowieso nicht Bettlägrig. Auf der Parkbank sitzen macht dich nicht kranker.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Da es keine Gerichtsentscheidung gibt darfst Du auch absagen.
    Die Konsequenz wäre dann vielleicht ein Anstreben eines Gerichtsentscheides durch KV. Muss ja nicht sein.


    Da Du nicht so krank bist hier zu schreiben wird wohl frische Luft auch Gesund machend sein.


    Da Du Kind auch versorgen musst bist Du sowieso nicht Bettlägrig. Auf der Parkbank sitzen macht dich nicht kranker.


    Gut dass DU Ferndiagnosen stellen kannst, deine Aussage ist einfach untere Gürtellinie und du solltest vielleicht mal deinen Kopf einschalten. Schade für dieses Forum hier es kann keiner etwas dazu dass Fibrin frustrierter UET zu sein scheinst, aber lass das nicht an mir aus DANKE

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Mhm, na ja, Alternativ kannst Du ja dem KV sagen, das Du krank bist und wenn er den Umgang wahr nehmen möchte, das Ihr dann eben nicht raus gehen könnt, sondern mal bei Euch zuhause sein müsst und er sich da mit eurem Kind beschäftigen kann.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ich bin kein UET. Ich BET.


    Ehrlich gesagt ist mir egal wer und was du bist, aber solche Aussagen zu treffen ist einfach hammer dumm... und vor allem hat es nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun.



    Mhm, na ja, Alternativ kannst Du ja dem KV sagen, das Du krank bist und wenn er den Umgang wahr nehmen möchte, das Ihr dann eben nicht raus gehen könnt, sondern mal bei Euch zuhause sein müsst und er sich da mit eurem Kind beschäftigen kann.


    Ich möchte KV nicht mehr bei mir haben seit er mich einen Tag vor dem geplanten Kaiserschnitt besucht hat und mich angeschrien hat bis zum geht nicht mehr. Das weiß auch das JA und dass ich da total Angst vor ihm hatte und mich deswegen nur noch in der Öffentlichkeit mit ihm treffen möchte.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()


  • Ich möchte KV nicht mehr bei mir haben seit er mich einen Tag vor dem geplanten Kaiserschnitt besucht hat und mich angeschrien hat bis zum geht nicht mehr. Das weiß auch das JA und dass ich da total Angst vor ihm hatte und mich deswegen nur noch in der Öffentlichkeit mit ihm treffen möchte.


    Ok...verständlich. Kann vielleicht eine Freundin oder jemand aus deiner Familie dazu kommen?

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Hallo


    Du machst Dich nicht strafbar, sondern hast mal wieder die Chance, dem Vater mehr Verantwortung zu überlassen. Du verhinderst ja den Umgang nicht ,er kann Kind abholen und dann wieder bringen. Niemand erwartet von Dir, dass Du krank irgendwo hingehst. Kind ist nicht krank, Kind kann Umgang haben. Wenn der Vater dies ablehnt, dann ist das seine Entscheidung.


    Aber letztlich scheitert es an Eurer beider Unsicherheit.


    Gruß

  • Ok...verständlich. Kann vielleicht eine Freundin oder jemand aus deiner Familie dazu kommen?


    Hab ich oben schon geschrieben ;) Die Leute die in Frage kommen die Arbeiten zu dieser Zeit und meine Eltern würden auch nicht kommen wenn sie da wären da er
    sich dort nicht weniger geleistet hat und sie sich einfach nur raus halten möchten und ihm nicht mehr begegnen möchten. Sie sagen er soll sein Kind sehen und es ist eben
    der KV aber sie möchten nichts mehr mit ihm zu tun haben.


    Ich kann es den Leuten nicht verübeln. Er hat viele krumme Dinge gedreht, ich habe ihn da noch geschützt - aber meine Eltern haben es von Freunden erfahren was alles so los ist dem dem KV.

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  • Du magst recht haben Lucca, aber nach seinen ganzen Absagen geht Kind ja nicht mal mit. Sie sieht ihn ja teilweise nur 1 Mal im Monat oder nach 6 oder 7 Wochen weil ER immer absagt. Sie lernte ihn quasi mit ein-einviertel Jahren kennen (vorher wollte er keinen Umgang) und seitdem sagt er auch ständig ab. JA hat ihm auch gesagt, dass er die Umgänge auf jeden Fall dringend wahr nehmen soll damit Kind eine Verbindung zu ihm aufbauen kann - leider hat es nicht gefruchtet und er sagt wieder ständig ab. :frag

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ehrlich gesagt ist mir egal wer und was du bist, aber solche Aussagen zu treffen ist einfach hammer dumm... und vor allem hat es nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun.


    DU kannst die Aussage Dumm finden aber mich als Dumm zu bezeichnen finde ich Hammer. Ich bin zumindest nicht so Dumm und kann meine Umgangsregelungen selbst mit der KM ausmachen.
    Wenn Du mit Meinungen nicht leben kannst und die Menschen dahinter als Dumm bezeichnest solltest Du nicht öffentlich Fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • DU kannst die Aussage Dumm finden aber mich als Dumm zu bezeichnen finde ich Hammer. Ich bin zumindest nicht so Dumm und kann meine Umgangsregelungen selbst mit der KM ausmachen.


    Wenn du von mir nicht nur 10 Sätze kennen würdest dann wüsstest du auch, dass ich dem KV 1 1/4 Jahr hinterher gerannt bin damit er den Umgang wahr nimmt. Da er nicht wollte, habe ich mich an das JA gewand. In deinen Augen wahrscheinlich auch ein Fehler. Gott bin ich blöd....


    Aber leider kann man nicht mit jedem UET - wie unserem KV - normal reden. Schön, dass es bei euch anders klappt. Und schade dass du noch nicht so reif bist zu verstehen, dass nicht alle Menschen leider so sind obwohl ihnen das Kind hinterher getragen wird. Sorry, aber zum stänkern solltest du dir wirklich Leute im realen Leben suchen und nicht hier im Forum. Aber solche Leute wie DU können wahrscheinlich nur anonym im Netz groß aufsprechen. ;)

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

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