Umgang bei Säuglingen

  • Hallo liebe Foris,


    ich lese dieses Forum sehr gerne und danke euch für eure indirekten Hilfen :thanks:
    Nun habe ich einmal eine Frage, da ich im Internet noch nichts gefunden habe und das Jugendamt mich noch vertröstet, da wir erst die Vaterschaft anerkennen und Umgang "erst danach Thema" ist.Bloß ich kenne ja schon das Ergebnis :pfeif


    Also mein Kind ist nun 6 Wochen alt und ich habe mit dem Vater abgeschlossen. Nur hat mein Kind das Recht auf seinen Vater und dieses werde ich ihm nicht nehmen.
    Ist denn begleiteter Umgang bei so kleinen Mäusen möglich? Und ab wann "muss" ich dem Vater das Kind zeigen? Habe gelesen, dass die Vaterschaft nicht mit dem Besuchsrecht einhergeht.


    Für Hilfen wäre ich extrem dankbar, da der Vater eine linke Bazille ist und mir jetzt erst wieder eine Falle stellen wollte bei der ich mich strafbar gemacht hätte.


    LG Cherike

  • Ist denn begleiteter Umgang bei so kleinen Mäusen möglich?

    Für Geld bekommt man alles.

    Und ab wann "muss" ich dem Vater das Kind zeigen?

    Spätestens, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Geh am besten jetzt schon mal zu einer Erziehungsberatungsstelle, um Dich zu allem weitere beraten zu lassen, was da noch auf Euch zukommt.

  • Hallöle,


    mach es nicht an der Vaterschaftsanerkennung fest. Das ist "nur"
    das offizielle Feststellen der Vaterschaft. Du weißt, das er der Vater ist,
    also denke ich, solltest du Vater und Sohn von Anfang an die Chance geben
    sich kennenzulernen.
    Du kannst dem KV bis zur Anerkennung den Umgang verwehren, aber einen
    Vorteil gibt es da für niemanden.


    LG
    Mami2511

  • Hi,
    finde ich gut das du so denkst! Ein Kind braucht beide Eltern!


    In meinem Fall gabs nach der Trennung sehr sehr viel Ärger deswegen! Unsere Maus war damals 4 Monate alt.


    Das Jugendamt hatte uns auch beraten und dazu gesagt, dass es zu diesem Thema bzgl. des Besuchsrechts keine festen Regelungen gibt. Schon gar nicht per Gesetz verankert. Aber es gibt Empfehlungen die die Dauer und Häufikgeit altersgerechter Umgangsmodelle regelt.


    Hier ein Auszug für dich aus dem Prospekt:


    "Im Allgemeinen sollte ein guter Umgangsplan folgende Aspekte berücksichtigen:
    - Die Entwicklungsbedürfnisse und das Alter des Kindes
    - Die Bindungen des Kindes.
    - Die Art und Weise, wie die Erziehungsaufgaben während der Zeit des Zusammenlebens bez. in der Ehe vereitelt waren.
    - Eie Aufrechterhaltung oder Entwicklung einer engen Beziehung zu beiden Elternteilen.
    - Einen zuverlässigen und berechenbaren Zeitplan
    - Das Temperament des Kindes und seine Fähigkeiten, Veränderungen zu verkraften.
    - Die beruflichen Inanspruchnahme der Eltern und ihre Arbeitszeiten.
    - Die Notwendigkeit, den Plan regelmäßig zu prüfen, Alamsignale zu registrieren und die Vereinbarungen zu modifiziren, wenn sich die Bedürfnisse und die äußeren Umstände verändern.


    Die Folgenden Hinweise sind eine Orientierung dafür, welche Umgangsregelung dem jweiligen Alterd des Kindes am besten entspricht. Abeweichungen hiervon können je nach den besonderen Bedürfnissen und den Umständen geboten sein.


    Säuglinge (erstes Lebensjahr)
    Säuglinge im ersten Lebensjahr brauchen eine möglichst konstante Versorgung und Zuwendung. Sie bauen Bindungen auf zu wenigen Personen, die ihnen vertraut werden. Besuche sollten nach Möglichkeit häufig (wöchentlich oder öfter) sein, aber nicht länger als wenige Stunden dauern.


    Zweites udn drittes Lebensjahr
    Zwei- und dreijährige Kinder sind besonders trennungsempfindlich. Nach der Trennung ihrer Eltern fürchten sie häufig, auch dne noch verbliebenden Elternteil zu verlieren. Sie brauchen klar überschaubare Tagesabläufe und feste Rituale. Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter) sein und können einen halben bis ganzebn Tag dauern. Übernachtungen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, z. B. wenn das Kind mit dem Elternteil zusammengelebt hat und desssen Haushalt gut kennt.


    .... "


    Diesen Teil der Broschüre habe ich mir von meiner Mediatorin aus dem Jugendamt kopieren lassen. Vielleicht kannst du ja danach auch bei deinem nachfragen.
    Ich hoffe, es hat dir weiter geholfen :-)

  • Marylo


    Das Jugendamt will ich auch!!! Hört sich sehr gut an was du da schreibst. Kannst du das genauso an meinen Ex so weitergeben? Der würde die Kleine mit einem Jahr einpacken und bei sich übernachten lassen - oder vllt doch eher bei ihrer Oma Väterlicherseits?


    Cherike
    Genau damit ich keine/wenig Probleme damit habe, habe ich jetzt schon das JA ins Boot mit reingeholt. Er zweifelt auch die Vaterschaft an, habe aber mit der Frau vom JA jetzt folgendes geklärt: Er kann ins Krankenhaus kommen (kind soll die nächsten Tage überhaupt mal erst geboren werden :rolleyes: ), danach soll er erstmal die SB vom JA kontaktieren wegen eines Termins zur Umgangsvereinbarung und bis dahin sieht er sie nicht.
    Was noch dazu kommt ist der Vaterschaftstest, er zweifelt ja die Vaterschaft an und wenn er sich nicht klar äußert über sein Interesse am Kind, dann wird der Umgang erstmal von der Vaterschaftsfeststellung abhängig gemacht (aber ich weiß auch zu 100% dass er der Vater ist :pfeif )


    Also: Er soll sagen, ob er sich ums Kind kümmern will, wenn es laut Test seins ist (und du sagst ja es ist von ihm), dann kann er es mit Umgangsvereinbarung sehen - ansonsten braucht man ja erstmal nicht weiter zu diskutieren, was ich leider viel zu lang gemacht habe.... :kopf

  • Herzlichen Dank für eure Antworten :Flowers


    Also das Jugendamt habe ich von vornherein im Boot gehabt und einen Beistand organisiert, weil ich keinen Kontakt zum Vater wünsche nun aber LEIDER wieder habe. Die Vaterschaft nimmt er so hin und wollte auch gleich das Kind sehen, aber ich verneinte dies, da der letzte Augenkontakt damit endete, daß er mir eine Nadel in den Oberschenkel rammte. Diese sollte eigtl das Kind töten - nur mal zur Anmerkung.
    Der Vaterschaftstest wirdsomit gerade gemacht. Er war sogar beireits dort und nun sind wir nur noch dran.


    Das Ding ist, daß ich denke, dieser Kontakt wird nicht gut sein. Ich gönne mein Kind seinen Vater und habe nichts dagegen, daß er ihn auch lieb gewinnt, aber aus der Vergangenheit bin ich noch nicht raus und ich könnte Schränke zerkloppen und Wasserfälle heulen beim Gedanken daran, dass er meinen Schatz im Arm hält. Aber damit muß ich lernen umzugehen, wenn ich denn MUSS.


    Zudem bin ich einfach enttäuscht, weil er noch kein einziges Mal nach dem Kind fragte. Er wollte ihn nur sehen und bezeichnete unser Kind als ein ES. Zudem weiß er , daß wir einen Beistand haben und macht Unterhalt zum wichtigsten Thema. Er möchte den Unterhalt privat klären, jedoch darf ich das gar nicht, da der Beistand für die Regelung des Unterhalts ist und ich somit straffällig geworden wäre ohne den Beistand in Kenntnis zu setzen.


    Da liegt eben der Knackpunkt. Er hatte bereits im Januar gedroht mir das Kind in jedem Fall wegzunehmen und das wäre doch der erste Schritt zu zeigen, daß ich nicht fähig wäre.
    Sorry, aber diesem Mann traue ich alles zu und deswegen meine teilweise dummen Fragen. Ich muß mich grad mit alles Wassern waschen und mein Anwalt kann nur gegen bereits Geschehenes vorgehen.

  • Also das du das Jugendamt im Boot hast ist sehr gut!! Denn wenns hart auf hart kommt, sind die halt neutrale Zeugen. Und solange du dich kooperativ und wohlwollend zeigst, kann dir nichts schlechtes ausgelegt werden.
    Höchstens ihm!


    Außerdem: Ein Vater der sein Kind beabsichtigte zu töten!! Wow, bei aller Liebe und Verständnis, da ists vorbei!! Da würde ich alles daran setzten, dass er das Kind überhaupt nicht mehr zu Gesicht bekommt.
    Weiß das Jugendamt davon??
    Ich wette, wenn ihm zugestanden wird das Kind überhaupt zu sehen, dann wenn mit begleitetem Umgang.
    Meiner Meinung nach würde ich das solange damit durchziehen, bis er sich bewährt hat und er dein Vertrauen hat. Und das kann dann halt dauern solange es eben dauert.


    Da musst du wirklich knallhart bleiben, deinem Kind zuliebe. Dem kleinen Geschöpf nützt es auch nichts, wenn es Kontkat zu einem Menschen pflegt der völlig instabil ist. Das schadet mehr als das es was bringt.

  • Leider habe ich ihn damals nicht angezeigt, aber ich hab eben Bereise und Zeugen. mache mir ja nicht usonst Gedanken.
    Leider stellt sich das Kompliziert dar. Das Jugendamt interessiert übrigens die Geschichte nicht wirklich.Meine Sachbearbeiterin meinte nur, daß man seine Meinung auch #ndern kann und man sich nur in der Öffentlichkeit treffen sollte am Anfang. Dann muß man sehen, ob das Kind Vertrauen fasst. Dazu kommt noch, daß er bereits ein Kind hat, dessen Sorgerecht vollkommen bei ihm liegt.
    Ich

  • Hm... das ist schlecht!!


    Mißt. ... Am Besten du zeichnest ab sofort alles auf und führst eine Art Tagebuch. Machst dir Gesprächsnotizen, und suchst trotzdem von dieser damaligen Aktion iwelche Beweise. Viell warst du damals deswegen beim Arzt oder bei Verwandet oder Freunden??


    Außerdem verlege die Gespräche auf e-mail. So hast du was schriftliches. Und vielleicht ziehe das Jugendamt als Mediator hinzu. Heißt, Gespräche folgen mit dem JA zusammen.