Hallo liebe Foris,
ich lese dieses Forum sehr gerne und danke euch für eure indirekten Hilfen :thanks:
Nun habe ich einmal eine Frage, da ich im Internet noch nichts gefunden habe und das Jugendamt mich noch vertröstet, da wir erst die Vaterschaft anerkennen und Umgang "erst danach Thema" ist.Bloß ich kenne ja schon das Ergebnis :pfeif
Also mein Kind ist nun 6 Wochen alt und ich habe mit dem Vater abgeschlossen. Nur hat mein Kind das Recht auf seinen Vater und dieses werde ich ihm nicht nehmen.
Ist denn begleiteter Umgang bei so kleinen Mäusen möglich? Und ab wann "muss" ich dem Vater das Kind zeigen? Habe gelesen, dass die Vaterschaft nicht mit dem Besuchsrecht einhergeht.
Für Hilfen wäre ich extrem dankbar, da der Vater eine linke Bazille ist und mir jetzt erst wieder eine Falle stellen wollte bei der ich mich strafbar gemacht hätte.
LG Cherike