Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo!


    Ich wollte mal anfragen (weiß aber nicht ob ich hier richtig bin) wie ist das mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht. wann man bekommt man das bzw wann kann man des beantragen? Muss irgendwas vorgefallen sein um es zu beantragen oder geht das einfach so?


    danke schonmal für eure antworten.


    lg jessy

  • Also ich bekam das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch. Ich ging zum Anwalt und sagte, dass ich mich trennen möchte. Mein Noch-Mann möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht. Falls es bei Euch da Probleme gibt, gehe zu Deinem Anwalt. In der Regel ist es bei dem Partner, der zeitlich in der Lage ist, das Kind aufzuziehen. Es sei denn er oder sie ist Alkoholiker, drogensüchtig usw.

  • Hallo...


    Das Aufentaltbestimmungsrecht liegt bei dem Elternteil wo das Kind wohnt.
    Auch beim gemeinsamen Sorgerecht.


    Bin geschieden und habe zwei Kinder...bei meinem großen Teile ich mir das Sorgerecht mit dem Vater das aufentaltbestimmungsrecht liegt jedoch bei mir.Genauso bei dem kleinen wo ich das alleinige sorgerecht habe.


    Im normalfall bekommt man es Automatisch wenn das Kind bei einem Lebt.


    LG Sabs

    Gebt mir ein bisschen Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    gebt mir ein bisschen Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
    und vor allem gebt mir die Weisheit, das eine von dem anderen zu unterscheiden!

  • Sabs,


    warum beantragen dann Elternteile das alleinige ABR, wenn sie es doch eh schon haben, wenn das Kind bei ihnen wohnt?


    So einfach scheint mir das nicht zu sein.


    Haben beide Eltern das Sorgerecht und ist das ABR nicht extra geregelt, haben auch beide das ABR.
    Erst wenn einer das alleinige ABR zugesprochen bekommt, darf der andere nicht mehr über den Aufenthalt des Kindes bestimmen.


    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber so sehe ich das.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo...


    Ich kann nur das weitergeben was das Jugendamt mir gesagt hat.


    Nach der Scheidung war es bei mir so und ich kann mich nicht daran erinnern das das bei Gericht abgesprochen wurde, denn die Scheidung wurde nicht im Streit vollzogen.


    Und unteranderem Frage ich mich wieso man bei gemeinsamen Sorgerecht über das Aufentaltsbestimmungsrecht streiten muß.Ich denke doch mal das man sich dann eh abspricht oder???


    gruß Sabs

    Gebt mir ein bisschen Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    gebt mir ein bisschen Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
    und vor allem gebt mir die Weisheit, das eine von dem anderen zu unterscheiden!

  • Zitat

    Original von Sabs
    Und unteranderem Frage ich mich wieso man bei gemeinsamen Sorgerecht über das Aufentaltsbestimmungsrecht streiten muß.Ich denke doch mal das man sich dann eh abspricht oder???


    Das geht aber nur, wenn man nicht im Unfrieden außeneinander geht. In so einem Fall wie bei mir grad sieht das anders aus...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Als wir noch das Gemeinsame SR hatten, war auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei uns beiden. Mein Antrag auf Übertragung wurde vom Gericht abgelehnt, weil der Vater damit einverstanden war, dass die Kinder bei mir leben.

  • Sabs,


    wenn du nicht schriftlich irgendwo einen Schriebs hast, auf dem explizit steht, dass du das alleinige ABR hast, hast du es nicht, sondern dein Ex hat auch das ABR.


    Euer Kind hat lediglich bei dir den Lebensmittelpunkt.


    Man darf nicht immer glauben, was JA-Mitarbeiter so von sich geben.
    Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nach der heutigen Regelung haben beide elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, einer trägt die alleinige Sorge, dann hat er automatisch das ABR das alleinige.


    Es sei denn, das ABR wird auf den anderen Part durch Gericht oder Jugendamt einvernehmlich bzw. gerichtlich auf den anderen übertragen.
    Dies können jeweils die Parteien im Einvernehmen regeln und schriftlich festlegen lassen oder ggf. durch Beschluss seitens des Gerichts.


    Gruss Susa


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*