Wenn das setting so bleibt, wird es net viel helfen. Sieht man auch beim grossen.
Bei erwachsenen mit eingeschraenkter einsichtsfaehigkeit können psychopharmaka auch net so einfach verschrieben werden.
Da wird alles mögliche vorher gemacht. Und bei Kindern wird so schnell dafuer entschieden, obwohl es mehr moeglichkeiten gibt. Da ist auf einmal einfach.
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Können wir Erwachsene uns Konzentrieren ,wenn wir Angst,viele Probleme,oder wenn wir Aufgeregt sind?Können wir Ruhig sitzen?.Können wir z.b. lesen,und alles mitbekommen,wenn uns was schwer belastet.
Man muss erst die Ursachen beheben.
Ich bin froh ,dass ich nicht heute groß geworden bin,sonst hätten sie mir Pille gegeben(auch dank viele "Berater"),und aus mir wäre nie was geworden.
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Ich bin froh ,dass ich nicht heute groß geworden bin,sonst hätten sie mir Pille gegeben(auch dank viele "Berater"),und aus mir wäre nie was geworden.
Weißt du, genau das ist ein kräftiger Schlag mitten ins Gesicht von Menschen, die dank dieser Pille erst die Möglichkeit gefunden haben, alternative Therapien zulassen zu können und aus denen eben nur dank dieser Pille "was geworden" ist.
Der Eine braucht sie und kommt wunderbar klar damit, der andere braucht sie eben nicht.
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Das schlimme ist, das unter denen die sie brauchen, zu 80% die sind mit schwierigen Familienverhältnissen.
Und das zeigt mir, das die medi net die loesung ist. -
woher hast du die zahl ?
mal abgesehen davon das selbst wenn es stimmen würde deine Schlussfolgerung Humbug ist. -
Es wäre der Diskussion sicherlich zuträglich, wenn sich hier "die Mediziner" nicht in Ferndiagnosen ergehen würden, sondern zur Frage der Threadstarterin Rat geben würden: Was soll sie tun, wenn der mit sorgeberechtigte Vater einer vom behandelnden Arzt empfohlenen, durch die Eltern zustimmungspflichtigen Behandlung nicht zustimmen will?
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Neurofeedback wird inzwischen von den Krankenkassen übernommen
:thanks:
war mir jetzt neu, allerdings liegt unser "Problem" auch schon ein paar Jahre zurück. -
Was soll sie tun, wenn der mit sorgeberechtigte Vater einer vom behandelnden Arzt empfohlenen, durch die Eltern zustimmungspflichtigen Behandlung nicht zustimmen will?
Naja, die Antwort auf die Frage liegt auf der Hand und ist die selbe wie immer in solchen Fällen:
Die beiden Sorgeberechtigten müssen sich über das Thema austauschen, gegenseitig ihre Argumente vorbringen, versuchen den jeweils anderen zu überzeugen (nicht überreden) und (hoffentlich) sich auf irgendwas einigen.
Können sie das nicht, dann muss TS - so sie die Behandlung trotzdem machen will - nahezu zwangsläufig einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen, damit der Richter ihr evtl. die Entscheidung in dieser Angelegenheit überträgt. Aber auch da müssen beide objektive Argumente für ihren Standpunkt vorbringen.