Tut nichts, geht nicht arbeiten etc... sind auch die Argumente, die Kindsväter gern gegen ihre Ex benutzen, @ansu
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Original von Leeloo
Tut nichts, geht nicht arbeiten etc... sind auch die Argumente, die Kindsväter gern gegen ihre Ex benutzen, @ansuDas stimmt natürlich... Auch da muss man immer den Einzelfall betrachten. Hier im Forum hat es darüber genug Treads gegeben!!!
LG
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Einzelfall betrachten ist das Zauberwort. Wird von den üblichen Verdächtigen leider niemals praktiziert.
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Original von mclaneindiehard
Mitnichten sind die Männer doof, sondern lediglich rhethorisch geschickter in ihrer Selbstdarstellung.Nun, ich glaube tatsächlich, dass Männer einfach nur doof sind und überschätzt werden.
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Original von schulzi
Nun, ich glaube tatsächlich, dass Männer einfach nur doof sind und überschätzt werden.
:hä Was hat doof mit Überschätzung insbesondere bei diesem Thema zu tun?
Dass Männer gerne überschätzt werden, kenne ich zu genüge und da stimme ich dir auch uneingeschränkt zu :daumen.
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Original von Mela
Dann hör dich lieber mal um was Trennungkinder dazu sagen...Liebe Mela,
persönliche Erfahrungen sind immer so eine Sache...
Ich halte mich gerne an Untersuchungen mit Trennungskindern, in denen sie nicht nur zu Wort kommen, sondern in denen auch die Trennungsfolgen für die Kinder fachlich kompetent eruiert werden.
Ich stimme Dir zu, dass eine Trennung bei zerstrittenen Eltern für die Kinder manchmal das kleinere Übel darstellt.
Dabei ist aber sicher eine Trennung, bei der den Kindern beide Eltern erhalten bleiben besser, als eine Trennung, bei der ein Elternteil im Nirwana verschwindet.
Die Eltern müssen ja nicht zusammen wohnen. Aber sie können im gleichen Ort wohnen und den Kontakt der Kinder zu beiden Eltern vernünftig regeln. -
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Original von Leeloo
Einzelfall betrachten ist das Zauberwort. Wird von den üblichen Verdächtigen leider niemals praktiziert.Bist Du dafür beim Sorgerecht auch stets den Einzelfall zu betrachten? Oder gilt dort für Dich die pauschale Betrachtung, nachdem Papa ohne Trauschein erstmal kein Sorgerecht hat, auch wenn er ein sehr guter Vater ist?
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Habe mir den Thread mal angetan und mir fehlen erst mal grds. die Infos der "Gegenseite".
Ich betrachte es folgendermaßen:
Er muss wohl ausziehen, da die Wohnung den "Schwiegereltern" gehört.
Die Frage, die sich hier stellt, ob mit oder ohne Kind.
Ich kenne z.B. folgenden Fall:
Der KV ist in Erziehungsurlaub gegangen und Sie ist weiter arbeiten gegangen. Er hat sich um die Betreuung des Kindes gekümmert.
Angenommen, die beiden trennen sich.....
Wer soll das Kind bekommen?
Behauptungen können hier relativ schnell aufgestellt werden, ohne hier Jemanden irgendetwas unterstellen zu wollen.
Wie würde es denn aussehen, wenn er arbeiten gewesen wäre und sie sich um die Betreuung des Kindes gekümmert hätte, hier in dieser Konstellation?
Dann wären die Aussagen ziemlich klar.
Dumm ist nur hier, dass der KV 300 KM weit weg ziehen will, da sollte man eine Einigung finden und evtl. die Betreuung auf 50: 50 regeln.
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Original von radex
Bist Du dafür beim Sorgerecht auch stets den Einzelfall zu betrachten? Oder gilt dort für Dich die pauschale Betrachtung, nachdem Papa ohne Trauschein erstmal kein Sorgerecht hat, auch wenn er ein sehr guter Vater ist?
:Hm Muss man auf soviel widersprüchliches antworten?
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Original von radex
Bist Du dafür beim Sorgerecht auch stets den Einzelfall zu betrachten? Oder gilt dort für Dich die pauschale Betrachtung, nachdem Papa ohne Trauschein erstmal kein Sorgerecht hat, auch wenn er ein sehr guter Vater ist?
Wie kommst Du darauf? Im Gegensatz zu Dir, lieber radex, pauschalisiere ich nicht.
Ich denke mindestens ebensooft, mensch, da hätte es das Kind beim Papa aber besser, wie umgekehrt. Eben weil ich nicht verallgemeinere.
Für mich gibts nicht DIE bösen Papas, oder DIE bösen Mamas.
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Original von Leeloo
Wie kommst Du darauf? Im Gegensatz zu Dir, lieber radex, pauschalisiere ich nicht.
Ich denke mindestens ebensooft, mensch, da hätte es das Kind beim Papa aber besser, wie umgekehrt. Eben weil ich nicht verallgemeinere.
Für mich gibts nicht DIE bösen Papas, oder DIE bösen Mamas.
Für rmich auch nicht. Deshalb bin ich ja auch dafür, Vätern ohne Trauschein eben NICHT pauschal das Sorgerecht zu verweigern. Der Gesetzgeber -und viele andere hier- sehen das leider anders.
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Original von radex
Für rmich auch nicht. Deshalb bin ich ja auch dafür, Vätern ohne Trauschein eben NICHT pauschal das Sorgerecht zu verweigern. Der Gesetzgeber -und viele andere hier- sehen das leider anders.
:nanana Das Bundesverfassungsgericht - m- E. das wichtigste Organ bei derartigen Themen - hat du bei deiner Aufzählung vergessen.
Dieses Händling ist daher verfassungsgemäß. Und wenn es dir nicht passt, dann wandere doch aus :aetsch.
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Original von mclaneindiehard
[:nanana Das Bundesverfassungsgericht - m- E. das wichtigste Organ bei derartigen Themen - hat du bei deiner Aufzählung vergessen.
Dieses Händling ist daher verfassungsgemäß. Und wenn es dir nicht passt, dann wandere doch aus :aetsch.
Ob´s verfassungsgemäß ist, wird erst noch entschieden. Die Prüfung läuft gerade in der Endphase. Absehbar ist, daß es Änderungen geben wird.
Auswandern werde ich deswegen nicht, ich habe als Ehemann das Sorgerecht. Das es diesen menschenrechtswidrigen Geschlechtsrassismus gibt, ist trotzdem schlimm.
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Original von radex
Ob´s verfassungsgemäß ist, wird erst noch entschieden. Die Prüfung läuft gerade in der Endphase. Absehbar ist, daß es Änderungen geben wird.
Auswandern werde ich deswegen nicht, ich habe als Ehemann das Sorgerecht. Das es diesen menschenrechtswidrigen Geschlechtsrassismus gibt, ist trotzdem schlimm.
:muede Zum wiiiiiederholten Maaaaaale, hast du dafür auch eine Quelle oder ist es mal wieder eine von deinen Behauptungen? Denn schließlich gibt es bereits einige Urteile vom Bundesverfassungsgericht, dass nichteheliche Väter kein GSR bekommen, wenn die Mutter nicht zustimmt.
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Original von mclaneindiehard
:muede Zum wiiiiiederholten Maaaaaale, hast du dafür auch eine Quelle oder ist es mal wieder eine von deinen Behauptungen? Denn schließlich gibt es bereits einige Urteile vom Bundesverfassungsgericht, dass nichteheliche Väter kein GSR bekommen, wenn die Mutter nicht zustimmt.Genau das ist die Quelle.
In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen die Verbreitung des nicht-ehelichen Lebensmodells zu beobachten. Der Gesetzgeber soll von sich aus die Gesetze anpassen, wenn nicht-ehelichen Vätern grundsätzlich die gemeinsame Sorge verweigert wird.
Dieses Väterproblem wird in absehbarer Zeit fallen.
Wenn nicht durch den deutschen Gesetzgeber, dann durch die EU.
Deutschland ist in diesem Bereich das rückständigste Land in Europa. -
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Original von mclaneindiehard
:muede Zum wiiiiiederholten Maaaaaale, hast du dafür auch eine Quelle oder ist es mal wieder eine von deinen Behauptungen? Denn schließlich gibt es bereits einige Urteile vom Bundesverfassungsgericht, dass nichteheliche Väter kein GSR bekommen, wenn die Mutter nicht zustimmt.
Dann lies Dir das Urteil nochmal durch, bevor Du hier so nen Quatsch verbreitest! Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil gefällt mit der Auflage, das der entsprechende § den Tatsachen entspricht! Hierfür gibt es eine Frist, in der der Gesetzgeber dies begründen bzw. ändern muss!
Also, immer schön bei der Wahrheit bleiben!
Im übrigen, gibt es genügend Urteile in gleicher Sache, die vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurden! Diese Institution ist noch
ne Nummer höher anzusiedeln, wenn man sich an EU-Recht hält! -
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Original von schulzi
Genau das ist die Quelle.
In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen die Verbreitung des nicht-ehelichen Lebensmodells zu beobachten. Der Gesetzgeber soll von sich aus die Gesetze anpassen, wenn nicht-ehelichen Vätern grundsätzlich die gemeinsame Sorge verweigert wird.
Dieses Väterproblem wird in absehbarer Zeit fallen.
Wenn nicht durch den deutschen Gesetzgeber, dann durch die EU.
Deutschland ist in diesem Bereich das rückständigste Land in Europa.Diese Grundsätzlichkeit entspricht doch überhaupt nicht den Tatsachen. Viele nichteheliche Väter erhalten in Deutschland das GSR. Ich selbst habe mittlerweile reichlich unverheiratete Arbeitskollegen und Bekannte, die das GSR bei ihren Kindern haben. Nur - ohne Einwilligung der Mutter ist dies in diesem Staat nicht möglich. Da aber viele Väter das GSR erhalten, ist für eine gesetzliche Neuregelung kein Raum, da die Vorgaben dieser Urteile erfüllt werden.
:Hm Nur Radex sprach von Endphase, somit müsste ein aktuelles Verfahren kurz vor dem Abschluss stehen. Und danach habe ich gefragt.
:batsch A propo: Bist du der Vormund von Radex, wenn du auf Fragen an ihn antwortest :lach
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Original von mclaneindiehard
:muede Zum wiiiiiederholten Maaaaaale, hast du dafür auch eine Quelle oder ist es mal wieder eine von deinen Behauptungen? Denn schließlich gibt es bereits einige Urteile vom Bundesverfassungsgericht, dass nichteheliche Väter kein GSR bekommen, wenn die Mutter nicht zustimmt.
das Bundesministerium der Justiz prüft, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können...
In der Vergangenheit hat diese Regelung vor allem von Seiten betroffener Väter Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept der §§ 1626a ff. BGB zwar im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber jedoch aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen...
Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen. -
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Original von meziel
Dann lies Dir das Urteil nochmal durch, bevor Du hier so nen Quatsch verbreitest! Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil gefällt mit der Auflage, das der entsprechende § den Tatsachen entspricht! Hierfür gibt es eine Frist, in der der Gesetzgeber dies begründen bzw. ändern muss!
:Hm Welche Frist ist denn da genannt?
Also, immer schön bei der Wahrheit bleiben!
Ich hab damit kein Problem, nur ihr lest lediglich das, was euch in den Kram passt :nanana
Im übrigen, gibt es genügend Urteile in gleicher Sache, die vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurden! Diese Institution ist noch
ne Nummer höher anzusiedeln, wenn man sich an EU-Recht hält!Dann such doch mal welche raus. Und dann können wir darüber diskutieren. Aber nicht mehr heute. ich bin :muede und geh :sleep
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Original von radex
das Bundesministerium der Justiz prüft, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können...
In der Vergangenheit hat diese Regelung vor allem von Seiten betroffener Väter Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept der §§ 1626a ff. BGB zwar im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber jedoch aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzlichen Annahmen zu überprüfen...
Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen.Noch Fragen? Von Endphase ist da keine Rede :radab.