Hallo,
ich bin seit der Geburt meines fast 3 jährigen Sohnes alleinerziehend, da wir aber verheiratet waren, besteht gemeinsames Sorgerecht.
KV hat noch nie großes Interesse am Kind gezeigt, Umgänge fanden sehr sporadisch statt, zumeist in Form von begleitetem Umgang (auf Anordnung vom Gericht). Dieses Jahr hat KV Sohni 1x gesehen, alle anderen Termine platzen lassen.
Zu diesem besagtem Termin habe ich die Unterlagen für die KiTa mit gebracht, die Sohnemann ab Sommer besuchen wird. Ich hab ihm im Beisein des Umgangsbegleiters alles erklärt, bis dahin kein Problem. Er wollte die Unterlagen mit nach Hause nehmen, durchlesen und unterschrieben vorbei bringen....2 von ihm selbst genannte Termine hat er verstreichen lassen, sodass ich selbst aktiv geworden bin und mich um Kontakt zu ihm bemüht habe: telefonisch nicht erreichbar, SMS nicht zustellbar, EMail unbeantwortet. Und seit Wochen warte ich auf die Unterlagen! So fragte ich beim JA nach, ich soll die Unterschrift beim Familiengericht im Rahmen einer e.A. (was bitte schön heißt das???) ersetzen lassen.
Klasse, ich hab ja nicht mal mehr den Original Betreuungsvertrag. Also einen neuen in der KiTa holen?! ups das wäre peinlich und gleich mal ein "guter Einstieg" für uns!
Wenn ich die Unterschrift ersetzen lasse, wie lange dauert das?
Ist das dann im Rahmen eines Verfahrens und wird der KV gehört (so erreichbar?!)?
Welche Kosten kommen auf mich zu?!
Danke schon mal für Antworten!
KatYan