Lohnsteuerrückzahlung und Unterhalt

  • Hallo,
    mein Mann und ich leben (offiziell) seit Januar 2013 getrennt. Nun mache ich gerade die Lohnsteuererklärung für 2012. Ich habe nicht gearbeitet.
    Wenn mein Mann nun eine Rückzahlung bekommt wie wird das dann auf den Unterhalt gerechnet? Bisher muß er alles über Selbstbehalt als Kindsunterhalt zahlen und kommt trotzdem nicht auf den Mindestunterhalt.
    Ich bekomme ALG2, wird da bei jeder Berechnung (alle 6 Monate) der Unterhalt neu berechnet? Kann er dann damit rechnen das die Rückzahlung komplett auf mich geht als erhöhter Unterhalt? Und was ist mit Sonderausgaben? Er hat 2012 die Beerdigung seiner Mutter bezahlt, wenn er die absetzt darf er die Rückerstattung dafür behalten?


    Ich würde ihm das Geld ja lassen, er musste schließlich 2012 auch schon die Mietkaution zahlen, neue Möbel besorgen, doppelt Miete zahlen und ähnliches. Aber das Amt wird das Geld wohl verlangen, oder?


    Liebe Grüße,

  • Es ist schlicht nicht deine Baustelle. Und da du ALG beziehst, für dich auch ohne Auswirkung. Damit muss und sollte er sich mit dem Amt auseinandersetzen. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Steuerrückzahlung gilt als Einkommen und wird auf die 12 Monate verteilt. Wenn er danach noch immer nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, wird er es wohl komplett abgeben müssen.

  • Es ist schlicht nicht deine Baustelle. Und da du ALG beziehst, für dich auch ohne Auswirkung. Damit muss und sollte er sich mit dem Amt auseinandersetzen. ...



    Wieso nicht meine Baustelle? Mein Ex und ich haben ein sehr freundschaftliches Verhältniss mit viel Kontakt. Ich mache auf seinen Wunsch hin die Lohnsteuererklärung, weil ich die bisher immer gemacht habe. Er würde nun gerne wissen was mit der zu erwartenden Nachzahlung passiert. Nicht das er sie ausgibt, und dann den erhöhten Unterhalt nicht zahlen kann. Er würde den Kinder gerne Fahrräder davon kaufen, kann es sich aber nicht leisten nachher dann vom Selbstbehalt einen höhren Unterhalt zu zahlen. Über all das sprechen wir, und regeln das gemeinsam.
    Warum darf ich mich da nicht Informieren?


    Liebe Grüße,

  • Steuerrückzahlung gilt als Einkommen und wird auf die 12 Monate verteilt. Wenn er danach noch immer nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, wird er es wohl komplett abgeben müssen.



    Das hatte ich schon befürchtet. Kann er dann nach 12 Monaten eine neue Berechnung verlangen? Oder erst wenn die nächste Lohnsteuerabrechnung da ist?
    Ab Januar 2014 hat er aufgrund der Lohnsteuerklassenänderung ja auch viel weniger Geld, kann er da eine neue Berechnung verlangen nach dem aktuellen Gehalt was er dann hat?


    Liebe Grüße,

  • Wieso nicht meine Baustelle? Mein Ex und ich haben ein sehr freundschaftliches Verhältniss mit viel Kontakt. Ich mache auf seinen Wunsch hin die Lohnsteuererklärung, weil ich die bisher immer gemacht habe. Er würde nun gerne wissen was mit der zu erwartenden Nachzahlung passiert. Nicht das er sie ausgibt, und dann den erhöhten Unterhalt nicht zahlen kann. Er würde den Kinder gerne Fahrräder davon kaufen, kann es sich aber nicht leisten nachher dann vom Selbstbehalt einen höhren Unterhalt zu zahlen. Über all das sprechen wir, und regeln das gemeinsam.
    Warum darf ich mich da nicht Informieren?

    So rum zur Not ja ... lach.


    In der Sache ist die Geschichte ganz simpel: In der nächsten Regelanfrage muss er seine Einkünfte offenlegen. Danach wird der zukünftige! Unterhalt dann berechnet. Ob und wie Rückzahlungen einfließen in die Unterhaltsberechnung, ist immer so ein Ding. Die Frage ist da nämlich, was die Rückzahlung bewirkt hat. Beim normalen Arbeitnehmer sind das meist Sonderausgaben oder Werbungskosten. Da sind also anerkannt hohe Leistungen (viele Fahrtkosten zum Beispiel, hohe Kosten für Medikamente anerkannt worden.) Die hat jemand vielleicht von seinem Selbstbehalt geleistet und bekommt das jetzt wieder. Da ist dann nichts mit Draufsatteln auf den Unterhalt (auch wenn manche Sachbearbeiter das gern probieren). Es sei denn, diese Ausgaben wurden vorher in Abzug gebracht ... (mehr als 5% Fahrtkostenpauschale angesetzt durch Nachweis etc.)


    Anders sieht es aus, wenn es zB Zinserstattungen auf Kapitalertragssteuer ist ... Darauf ist Unterhalt zu zahlen. Oder wenn es zu Steuerrückerstattung auf den Lohn kommt etc.


    Du musst/brauchst darüber aber das Amt nicht zu informieren. Die müssen das mit ihm regeln (das meinte ich) und werden berechnen (und das solltet ihr dann aber genau prüfen auf Berechtigung, s.o. ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ab Januar 2014 hat er aufgrund der Lohnsteuerklassenänderung ja auch viel weniger Geld, kann er da eine neue Berechnung verlangen nach dem aktuellen Gehalt was er dann hat?


    Ja. Dem Amt gegenüber sofort, sobald sich etwas ändert. Sechs Monate ist einzig deren Überprüfungsrhythmus und deren Recht, Unterlagen einzusehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sechs Monate ist einzig deren Überprüfungsrhythmus und deren Recht, Unterlagen einzusehen.


    Aber nicht gegenüber dem Vater, der keine Leistungen von denen bekommt. Da greift §1605 (2) BGB

    Zitat

    Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.