Hallo,
mein Mann und ich leben (offiziell) seit Januar 2013 getrennt. Nun mache ich gerade die Lohnsteuererklärung für 2012. Ich habe nicht gearbeitet.
Wenn mein Mann nun eine Rückzahlung bekommt wie wird das dann auf den Unterhalt gerechnet? Bisher muß er alles über Selbstbehalt als Kindsunterhalt zahlen und kommt trotzdem nicht auf den Mindestunterhalt.
Ich bekomme ALG2, wird da bei jeder Berechnung (alle 6 Monate) der Unterhalt neu berechnet? Kann er dann damit rechnen das die Rückzahlung komplett auf mich geht als erhöhter Unterhalt? Und was ist mit Sonderausgaben? Er hat 2012 die Beerdigung seiner Mutter bezahlt, wenn er die absetzt darf er die Rückerstattung dafür behalten?
Ich würde ihm das Geld ja lassen, er musste schließlich 2012 auch schon die Mietkaution zahlen, neue Möbel besorgen, doppelt Miete zahlen und ähnliches. Aber das Amt wird das Geld wohl verlangen, oder?
Liebe Grüße,