Umgangsregelung

  • Hallo!


    Erstmal möchte ich mich kurz vorstellen, bin nämlich neu hier.
    Ich (28 ) lebe mit meinem Söhnchen (1Jahr) alleine, da ich mich vom KV vor 6 Monaten getrennt habe. Das klappt auch soweit ganz gut, es gibt nur eine Sache, die mir riesige Sorgen macht. Ich würde dazu gerne mal eure Meinungen hören.
    Der Kindesvater ist psychisch krank, und war schon mehrmals wegen manisch-depressiven Schüben in stationärer, psychatrischer Behandlung. Zur Zeit wird er ambulant mit Medikamenten behandelt. Zu dieser psychischen Störung kommt auch noch ein Alkoholproblem (das er aber nicht zugibt). Ich habe mich von ihm getrennt, weil sein krankhaftes Verhalten einem Kind einfach nicht zuzmuten ist. (Und mir selbst ehrlich gesagt auch nicht mehr)
    Nach der Trennung war ich damit einverstanden, dass er sein Kind regelmässig besuchen kann, was er auch getan hat. Nun reicht ihm das aber nicht mehr. Er stellt Forderungen, und besteht darauf, den Kleinen über Nacht jedes zweite WE, mit zu sich und seiner Familie nehmen zu dürfen.
    Ich halte ihn einfach nicht dafür in der Lage, Verantwortung für ein so kleines Kind zu übernehmen. - Mal ganz abgesehen von seinem Verhalten, er kann mit dem Kleinen gar nicht umgehen (hält ihm die Nase zu, erschreckt ihn, ärgert ihn und findet das lustig!)
    Er kann seinen Sohn ja sehen, so oft er will - aber nur, wenn ich dabei bin. Der Mensch ist psychisch krank! Ich glaube nicht, dass das dem Kindeswohl dient.
    Nun meine Frage: Wie sieht in so einem Fall das Umgangsrecht des nicht-verheirateten Kindsvater aus?

  • :welcome
    Vom Gesetz wird da nichts vorgeschrieben.
    Es kommen lediglich Empfehlungen.


    Ich würde Dir raten zum Jugendamt zu gehen.
    Die können Dich in all Deinen Fragen rund um den Umgang beraten und wenn Du möchtest gibts auch ein Gespräch mit Deinem Ex und/oder ihr zwei mit einer neutralen Person.
    Es gibt auch andere soziale Einrichtungen die dahingehend unterstützen. Kirche, Caritas usw.


    Dein Ex hat in jedem Falle ein Umgangsrecht. Eine psychische Erkrankung kann dies zwar einschränken muss es aber nicht.
    Liegt ja auch dran wie gefährdet ein Kind dadurch ist.


    Wenn Gespräche und so nicht helfen gehts zum Anwalt und dann vor Gericht.
    Dort wird eine Umgangsregelung entschieden.
    Die kann ganz unterschiedlich sein.