bekomme kein witwenrente

  • habe eine frage .


    Meine Frau ist am 19.02.2013 gestorben und jetzt habe ich die Witwerrentner beantragt aber so wie Mann mir erzählt werde ich gar keine keine bekommen wie läuft das denn


    ich bin seit 20.02.2010 zusammen und am 28.09.2012 haben wir geheiratet und dann ist sie 19.02.2013 gestorben .
    man sagte mir weil wir nicht solange verheiratete waren bekommen ich keine witwenrente
    wie läuft das genau mit witwenrente hoffe auf viele antworten danken



    MFG Eurico

  • Die Witwenrente unterliegt meines Wissens nach bestimmter Wartezeiten. Welchen genau, mußt du mal googlen.
    Es kann durchaus sein, dass eure Zeit des verheiratet seins zu kurz war, um Witwenrente zu bekommen.
    Darüber hinaus bekommt man ebenfalls keine Witwenrente, wenn der eigene Verdienst entsprechend hoch ist oder irgendwann wieder verheiratet ist.
    Genaues aber bitte googlen oder bei Stadt/Gemeinde einfach mal nachfragen.

  • hallo Eurico


    zuerst einmal mein aufrichtiges beileid :troest




    es ist immer tragisch, einen lieben menschen unter solchen umständen zu verlieren ... ich weiss, wie dass ist, denn ich habe meinen partner durch


    einen verkehrsunfall verloren ...




    in Bezug auf die Witwen - bzw. Hinterbliebenenrente weiss ich nur folgendes:


    Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen
    werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.



    mag nun hart bzw. total bürokratisch sein ...aber anscheinend ist dass so ... :(


    aber frag lieber vorsichtshalber noch einmal nach ...



    ich wünsche dir für die nächste zeit viel kraft ... :knuddel

    Das Leben ist wie ein Spiegel.
    Lächelt man hinein, lächelt es zurück.




  • Hallo Eurico,


    esist tatsächlich so, dass man mindestens 12 Monate verheiratet sein muss, um Witwenrente zu beziehen (zusätzlich muss der Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben). Wenn du einen Antrag stellst, bekommst du einen Bescheid, in dem das genau aufgeführt ist. Dann kann geprüft werden, ob nicht eine Ausnahmeregelung greift. Wenn du es aushältst, einen ablehnenden Bescheid zu bekommen, solltest du unbedingt den Antrag stellen. Mit einer mündlichen Ablehnung kannst du letztlich nichts anfangen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du junger als 45 Jahre bist, bekommst du Kleine Witwenrente 15-18 Euro , zwei Jahren und wenn du das Alter 45 erreichst , sollst du die große Rente bekommen .
    Es wird auf dein Einkommen berechnet ....
    MfG

  • Wenn du junger als 45 Jahre bist, bekommst du Kleine Witwenrente 15-18 Euro , zwei Jahren und wenn du das Alter 45 erreichst , sollst du die große Rente bekommen .
    Es wird auf dein Einkommen berechnet ....
    MfG

    Wenn du Kinder hast, gilt das Alter nicht ! Dann musst du die Rente bekommen....