Rechtskräftig!

  • Moinmoin


    Hab a Frage,also wann ist die Scheidung rechtskräftig,meine Info ist
    4-6 Wochen nach der Scheidung...
    Meine Mam meint gleich nach Gerichtstermin....


    Danke scho mal


    LG Nicki

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • :nanana


    Gleich nach Termin???
    Näääää, so schnell ist unsere Beamtenschaft leider noch nicht *g* Das mit den 4-6 Wochen kommt hin.


    LG,
    Stern

  • :wink


    unsere Scheidung war Ende September 2001 (Tag schon vergessen :rotwerd) und rechtskräftig im November 2001, aber Tag :frag...


    mit der Zeit wird man alt und vergesslich ;).aber mit 4-6 Wochen liegste ganz richtig :daumen.



    LG Lotta

  • Guten Morgen Stern a scho wach*g


    Gut, dann bin ich beruhigt,wäre mir zu schnell...muss mit meiner Privatversicherung dann noch einiges regeln...



    Dank euch


    LG Nicki

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    sorry

  • :D Da kann ich nur zustimmen.....Scheidungstermin ist nicht gleichbedeutend mit Rechtskräftigkeit der Scheidung!


    Habe jetzt nicht nachgesehen aber bin der Meinung in der Zustellung der Scheidung steht drin wann das Datum der Rechtskräftigkeit ist. Musste das nämlich malin irgendnem Antrag angeben und hatte falsches Datum reingeschrieben....(Datum Scheidungsverhandlung) und bekam dann Post ich möchte das Richtigstellen ich müsse in der Scheidungsurkunde nachsehen dort sei der Vermerk wann das Datum der Rechtskräftigkeit wäre.


    Lieben Gruß
    Petra

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • Stimmt alles fast. Meine Anwältin erklärte mir kürzlich:


    Es gibt auch die Möglichkeit, daß die Scheidung direkt nach der Gerichtsverhandlung rechtskräftig ist, dazu müssen aber beide Parteien zustimmen. Ansonsten 4-6 Wochen später.


    :wink

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • genau so hats meine Mam auch gesagt....


    Hmmm...ich hab doch die Scheidung eingereicht,da kann ich dann doch nicht sagen ich stimme nicht zu?

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    sorry

  • Na, bis dahin ist ja noch ein bißchen Zeit. Der normale Verfahrensweg ist eh der, daß man die 4-6 Wochen abwartet. Falls du bis zur Scheidung alles geregelt hast (v.a. Krankenversicherung), kannst du dann ja ner sofortigen Rechtskräftigkeit zustimmen.


    Würde mich da von meinem Anwalt beraten lassen, was für mich besser ist.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von varecia ()

  • Hab scho am 30Nov. Termin...und das mit der Versicherung kann ich erst klären nach Scheidungstermin....

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    sorry

  • Na dann auf alle Fälle nicht zustimmen, sonst bist du unmittelbar nach der Verhandlung nicht mehr krankenversichert, soviel ich weiß.


    Berät dich da deine Anwältin nicht?

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  • doch versichert schon aber mir stehen dann seine Prozente nicht mehr zu...
    Muss der Versicherung die Unterlagen der rechtskraft der Scheidung zukommen lassen und mich bei denen dann weiter versichern oder kündigen...


    Jo....

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    sorry

  • Eine Scheidung ist generell erst 1 Monat nach Zustellung an alle Parteien rechtskräftig. Nach Ablauf dieses Monats muss beim Amtsgericht ein Rechtskraftvermerk eingeholt werden. Dieser bestätigt dann die entgültige Scheidung.


    Rechtsmittel könnte nämlich auch die zuständige Rentenkasse einlegen, wenn Fehler im Versorgungsausgleich auffallen.

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()