Anwaltskosten steuerlich absetzbar? (Kindesunterhalt, Ausgleichzahlung Hausrat , Zugewinnausgleich)

  • Klar, kannst du das. Mal sehen, was du bekommst. Ich sah letztes Jahr auf den Bescheid: abzüglich 3% (oder 2%) zumutbare Bla-bla-bla, Rest was in Abzug gebracht wurde war weit unter 100 Euro. Aber nicht zurück, das war der Betrag, der abgezogen wurde. Aber, nun ja, besser als gar nix. Grummel

  • http://de.wikipedia.org/wiki/A…ew%C3%B6hnliche_Belastung


    Das Problem ist die zumutbare Belastung.....da muß man erst mal drüber. Es lohnt sich daher durchaus (falls es finanziell drin ist) in Jahren, in denen sowieso hohe außergewöhnliche Belastungen vorliegen, gleich noch die Zähne zu sanieren und anschließend die unliebsamen Nachbarn zu verklagen: Gesundheitskosten und Anwalt/Gerichtskosten sind nämlich auch absetzbar, genau wie Scheidungskosten. So bekommt man am meisten zurück (nämlich die Einkommenssteuer, die auf die Beträge erhoben wurde, welche die zumutbare Belastung übersteigen).