Unterhalt für Tochter

  • Hallo,


    habe morgen einen Termin beim Jugendamt weil ich denke das mein EX zu wenig für unsere Tochter zahlt. Er hat mir erzählt das er nun freiweillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Habe dann gleich gegoogelt und siehe da, dafür braucht man ein bestimmtes Jahresbrutto.


    Im Moment bekomme ih 292€, meine bzw. unsere Tochter ist 8.


    Was bekommt ihr denn so?


    Denkt ihr ich könnte mehr bekommen?


    Das Geld ist knapp auch wenn ih arbeite, jeder Euro mehr würde uns gut tun.


    laus

  • Wenn er freiwillig in die gesetzliche geht ist das doch eher ein Anzeichen für ein geringes Einkommen?!
    Ewig zählt er ja nicht.... Ist halt von seinem Einkommen abhängig-
    Alle zwei Jahre kannst du neu berechnen lassen..... Es kann aber auch weniger rauskommen :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn er freiwillig in die gesetzliche geht ist das doch eher ein Anzeichen für ein geringes Einkommen?!
    Ewig zählt er ja nicht.... Ist halt von seinem Einkommen abhängig-
    Alle zwei Jahre kannst du neu berechnen lassen..... Es kann aber auch weniger rauskommen :brille


    Ich meinte das so das er gehaltmäßig auch in die private Krankenversicherung wechseln könnte, deswegen sagt man freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich glaube man muss im Jahr 51 000 € verdienen das man das kann.


    laus

  • Er hat mir erzählt das er nun freiweillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Habe dann gleich gegoogelt und siehe da, dafür braucht man ein bestimmtes Jahresbrutto.

    Ja, dazu muss ein Einkommen haben, dass über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt oder aber wie Luchsie es schrieb, man zahlt freiwillige KV Beiträge, weil eben kein/kaum Einkommen vorhanden ist.


    Ich denke der Weg zum JA wird der beste für Dich sein. Dort kannst Du einen Unterhaltstitel erwirken.


    Bedenke aber auch, dass der Papa unter Umständen noch Lasten hat, die sein Einkommen mindern können. Da kenne ich mir nur leider nicht mit aus.


    In unserem Leitfaden findest Du die Düsseldorfer Tabelle, die ein Richtwert dafür ist, was Dir an Unterhalt zustehen könnte.

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis




  • Hallo,


    danke für deine Antwort. Ich weiss das er keine Schulden bzw. Altlasten hat.


    Die Frau vom Jugendamt meinte, das wir erstmal was freundliches schreiben und wenn das nichts nützt eine Beistandschaft machen?!


    laus

  • Hallo laus1


    wenn er freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt, verdient der Kindsvater jährlich über 50.800 Euro brutto.
    Umgerechnet auf 12,5 oder 13 Monatsgehälter mit Steuerklasse 1 dürften das so ungefähr 2300-2500 Euro netto sein.


    Wird dieses Einkommen bereinigt um Aufwendungen für die Berufstätigkeit, dürften zwischen 2000-2300 Euro im Monat übrig bleiben.
    Bei einem unterhaltspflichtigen Kind wäre der Unterhalt also bei 309 Euro/327 Euro im Monat anzusiedeln. 272 Euro ist der Mindestunterhalt.


    Ich würde mit dem Vater in's Gespräch gehen und einen Kompromiss irgendwo in der Mitte finden wollen, bzw. würde ihn verpflichten wollen, einige Freizeitaktivitäten des Kindes mitzufinanzieren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wird dieses Einkommen bereinigt um Aufwendungen für die Berufstätigkeit, dürften zwischen 2000-2300 Euro im Monat übrig bleiben.
    Bei einem unterhaltspflichtigen Kind wäre der Unterhalt also bei 309 Euro/327 Euro im Monat anzusiedeln. 272 Euro ist der Mindestunterhalt.


    da er wie die TE schrieb, bereits 292 Euro zahlt, wird der ganze Aufwand 17 Euro im Monat bringen. Wenn überhaupt.



    Wenn er nun nicht zahlen würde, könnte ich den aufstand verstehen, aber so sieht es ein wenig danach aus... "könnte noch 2Euro 50 abscheffeln"

  • da er wie die TE schrieb, bereits 292 Euro zahlt, wird der ganze Aufwand 17 Euro im Monat bringen. Wenn überhaupt.



    Wenn er nun nicht zahlen würde, könnte ich den aufstand verstehen, aber so sieht es ein wenig danach aus... "könnte noch 2Euro 50 abscheffeln"[/quote]



    Ich zahle hohe Betreuungskosten das ich arbeiten gehen kann, meine Tochter hat ein Hobby das auch Geld kostet, dann gibt es in der Schule immer wieder Veranstaltungen die ich bezahlen muss. Da ist das Geld dann schon lange weg das er an Unterhalt bezahlt. Da sind noch keine Lebensmittel bezahlt, noch keine Kleidung und auch keine Schuhe etc.


    Ihr Vater lebt sehr gut, und das Geld ist für meine Tochter, kein cent für mich.

  • Ihr Vater lebt sehr gut, und das Geld ist für meine Tochter, kein cent für mich.


    ja, sollte ja auch so sein das das UH für das Kind ist und nicht für dich


    Wie gut der Vater lebt.... kann egal sein... und wenn er sich jeden tag die Zigarette mit dem hundert Euro Schein anzündet.

  • aber so sieht es ein wenig danach aus... "könnte noch 2Euro 50 abscheffeln"


    Das Geld ist knapp auch wenn ih arbeite, jeder Euro mehr würde uns gut tun.


    Hallo Shinji,


    ich lese hier nicht Geldgier, sondern Geldnot.


    Hallo laus1,


    ich würde prüfen lassen, ob sich der Vater an den Betreuungskosten beteiligen muss.
    Das wird zwar von Bezirk zu Bezirk verschieden gehandelt, könnte aber Eure Geldprobleme deutlich mindern.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo Frau Rausteiger,


    der schönste Schritt für alle beteiligten wäre eigentlich anstelle zuerst zum JA oder gar zum Anwalt zu rennen ein Gespräch mit dem Vater selbst. Vielleicht wäre er von sich aus bereit, die Betreuungskosten sogar ganz oder teilweise zu übernehmen.


    Oft könnte ein Gespräch helfen, und die Situation könnte erleichtert werden.

  • Hallo Shinji,


    bitte lies nochmal.
    Genau das habe ich oben angeraten.


    Und doch fände ich es sinnvoll, vorher zu wissen, was denn überhaupt möglich wäre.
    Offenbar trägt die Themeneröffnerin die Betreuungskosten zur Zeit alleine - das ist sicher nicht so gewollt vom Gesetzgeber.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, stets kompromissbereit

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  • ich würde prüfen lassen, ob sich der Vater an den Betreuungskosten beteiligen muss.


    ein Gespräch mit dem Vater selbst. Vielleicht wäre er von sich aus bereit, die Betreuungskosten sogar ganz oder teilweise zu übernehmen.


    seh es anders, ob man sich beteiligen muß, oder ob man erst versucht, auf offener Basis miteinander kommuniziert :-)




    Beste Grüße
    FrauRausteiger, stets kompromissbereit


    Ebenso Beste Grüße,


    ebenso kompromissbereit :-)

  • Ich zahle hohe Betreuungskosten das ich arbeiten gehen kann, meine Tochter hat ein Hobby das auch Geld kostet, dann gibt es in der Schule immer wieder Veranstaltungen die ich bezahlen muss. Da ist das Geld dann schon lange weg das er an Unterhalt bezahlt. Da sind noch keine Lebensmittel bezahlt, noch keine Kleidung und auch keine Schuhe etc.


    Vergiss aber bitte nicht, dass der Vater nicht allein für das Kind aufkommen muss. Also, nicht nur ER hat Ausgaben in Form von Unterhalt zu zahlen, du musst auch deinen entsprechenden Teil dazu beitragen.