neue Unterhaltsregelung ab Januar

  • Entschuldigen Sie bitte, aber das ist kein Quark, sondern Teil derReform, die mir vorliegt. Natürlich wird aber nach Einzelfall entschieden, falls Sie darauf anspielen...

  • Zitat

    Original von awindmann
    Entschuldigen Sie bitte, aber das ist kein Quark, sondern Teil derReform, die mir vorliegt. Natürlich wird aber nach Einzelfall entschieden, falls Sie darauf anspielen...


    Richtig, es kommt auf den Einzelfall drauf an. Daher gibt´s bisher auch noch keinen einzige Ex-Frau die gezwungen wäre wieder früher zu arbeiten, noch einen einzigen Ex-Mann der nun mehr Geld für seine Zweitfamilie hat. Folglich gibt´s auch keinen Grund für eine Tatsachen-Story, sondern höchstens den Versuch Frauen und Männer gegeneinander auszuspielen.


    Ich gebe Ihnen einen gutgemeinten Rat:
    Nehmen Sie die Gleichstellung von Kindern beim Unterhalt zum Anlaß mal zu hinterfragen warum Kinder beim Sorgerecht nicht gleichgestellt sind.

  • wir lesen uns alle ab Januar wieder. Dann wissen wir wie unsere Richter im Einzelfall entschieden haben.


    Ich bewerbe mich jetzt, alle anderen Mütter in meiner Situation auch, und dann schauen wir mal.


    Hier über Männer und Frauen zu diskutieren, wer besser ist, wer nicht, hilft nicht wirklich weiter.
    Wenn die Ehe in die Brüche geht dann aus dem Grund weil sie sich nicht mehr abkönnen. Hier Frieden zwischen Ex-Mann und Ex-Frau zu schaffen steht auf einem anderen Blatt.


    Was Gleichstellung zwischen Ex-Frau und nicht-verheirateter-Mama angeht so wäre es besser jedem gleichviel zu GEBEN und nicht gleichviel ABZUZIEHEN. So wie ich es verstanden habe stehen jetzt beide gleich bescheiden da.


    Und mir kann keiner erzählen dass es einem Kind das zwar Unterhalt bekommt, dessen Mama aber von Hartz 4 leben muss ab Januar besser geht. Das Amt kürzt vom Unterhalt dann soviel weg als wäre das Kind ebenso Hartz 4.


    Tja, wir werden sehen.

  • vor diesen Frauen, die es alleine geschafft haben.
    Mein Mann zahlt für die Kinder 456Euro KU und für die Frau 843Euro EU.


    456 KU
    +843 BU
    +308 Kindergeld
    +370 eigenes Einkommen
    _______________________
    =1977Euro


    So, mein Mann hat nur den Selbstbehalt von 890Euro. Und das finden alle in Ordnung?
    Und wenn ich jetzt mit ihm zusammen ein Kind bekommen sollte, da sehen wir dann schön alt aus. Heißt: Ich muss nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Baby 2 Monate alt!Sie muss nicht arbeiten, warum auch. Jüngstes Kind 5Jahre alt. Da kann doch was nicht stimmen!!!!
    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)


  • Finde ich definitiv nicht in Ordnung. Aber das neue Unterhaltsrecht wurde ja auch entworfen, damit Zweitfrauen auch ´ne Chance auf Familiengründung bekommen. Wenn das jüngste Kind 5 Jahre alt ist, würde ich gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes versuchen Änderungen zu erreichen. Entweder per Goodwill, ansonsten per Klage. Bei 1977 Euro netto arbeitet die sonst bis zum Sankt Nimmerleinstag nicht mehr als auf geringfügiger Basis. Im Gesetzentwurf steht zudem drin, daß Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Für Mama wird´s also künftig schwieriger werden sich vor Erwerbsarbeit zu drücken, wenn anderweitig betreut werden kann, oder Papa eine Betreuungsmöglichkeit nachweist.

  • Eine derartige Ex-Frau KANN es ja auch noch nicht geben, da das Gesetz ja erst ab Januar in Kraft tritt. Deshalb geht es ja auch darum zu erklären (anhand von Beispielen), für wen sich was ändert.
    Dass es Ziel des Artikels ist, Frauen und Männer gegeneinander aufzuwiegeln, ist eine profane Unterstellung. Deshalb möchte ich darauf nicht eingehen.
    Forumsbesucher, die sich dadurch aber verunsichert fühlen: Vor Erscheinen des Artikels werden Zitate selbstverständlich im Zusammenhang abgestimmt!


    Sorgerecht ist leider nicht das aktuelle Thema, wenn Sie dazu aber etwas beitragen könnten oder eine konkrete Idee für eine Geschichte haben, dürfen Sie sich gerne melden!


    Eine bestimmte und dennoch freundliche Anmerkung zum Schluss: Da Sie anscheinend kein Interesse an einer Berichterstattung haben, bringt es mich auch nicht weiter, mich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Zumal es ein Ungleichgewicht in der Kommunikation gibt: Sie wissen, wer ich bin, aber ich nicht, wer Sie sind.


    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Tag.

  • Zitat

    Original von awindmann
    Eine derartige Ex-Frau KANN es ja auch noch nicht geben, da das Gesetz ja erst ab Januar in Kraft tritt. Deshalb geht es ja auch darum zu erklären (anhand von Beispielen), für wen sich was ändert.


    Wie wollen Sie denn anhand von Beispielen erklären für wen sich was ändert, wenn bisher nicht klar ist, was sich überhaupt ändert? Das ist ein reines Stochern im Nebel, denn der Gesetzgeber hat sich im Gesetzentwurf in keiner Weise festgelegt, sondern den Richtern per Einzelfallentscheidungen die Auslegung überlassen. Sie möchten also eine Story über die Auswirkungen des neuen Unterhaltsrechts schreiben, obwohl Ihnen eben diese Auswirkungen noch gar nicht bekannt sind.

  • Liebe ansu2005,
    möchten Sie mich vielleicht einmal unverbindlich anrufen?
    Ich bin Journalistin, die sich derzeit mit dem Unterhaltsthema befasst.
    Meine Telefonnummer 040/34726281.
    Ich würde mcih freuen.
    Vielen Dank, Antje Windmann

  • wenn ich das so lese, glaube ich was falsch gemacht zu haben :kopf


    ich habe auf meinen unterhalt verzichtet. ich sah keinen grund weshalb ich ihn bekommen sollte. mir waren da andere dinge wichtiger. da soll sich mein ex doch lieber ein schönes wochenende mit den kidds machen. haben alle was von. :sonne
    und ich komme auch ohne das geld aus :brille

  • Ja,und das tolle ist ja, ihr Einkommen wird nicht gezählt, weil es überobligatorisch ist. Sie muss, bis die jüngste 8 Jahre alt ist garnicht arbeiten gehen. Wenn sie es wie in unserem Fall tut, ist es ihr Vorteil, sie darf es behalten ohne Abzüge. Wir haben nach langem hin und her eine 1/3 Anrechnung durchgesetzt. Ihre Worte: "Das findet sie jetzt sch****, da kann sie ja dann garnichts sparen.
    ???

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • wir der eigene Verdienst auf den Unterhalt angerechnet.
    Wenn nicht dann sollte man da nachhaken, nicht bei den Frauen die beides nicht kriegen.


    Ich werde auch ab Januar meine Meinung behalten. Ich muss über die Runden kommen.


    Ich war 10 Jahre verheiratet, ich bin wegen der Tochter daheim geblieben, sie lebt bei mir, ich muss schon schnaufen um mir überhaupt einen Abend in der Woche freizuschaufeln.
    Dem gegenüber steht ihr Vater mit dem Haus, dem Auto, einem flotten, ungestörten Leben in dem er machen kann was er will.
    Wenn das gerecht ist fresse ich meinen Besen.
    Wenn die Frau auf die Karriere und den Beruf verzichtet hat um für das Kind dazusein sollte sie nicht so einfach abserviert werden mit den Worten "schau dass du klar kommst".

  • Zitat

    Original von corinnalea


    Wenn die Frau auf die Karriere und den Beruf verzichtet hat um für das Kind dazusein sollte sie nicht so einfach abserviert werden mit den Worten "schau dass du klar kommst".


    Diese Einstellung finde ich fatal. Eine Hausfrauentätigkeit ist kein Schadenfall, den der Mann irgendwie zu begleichen hat, wenn er sich trennt. Das Frauen auf Karriere verzichten halte ich für einen weitverbreiteten Mythos, denn vielen ist es (heimlich) ganz recht wenn sie sich nicht im Beruf verschleißen müssen, sondern die Möglichkeit zur Auszeit bekommen.

  • Also bei 10Jahren Ehe, spricht man von einer Langzeitehe. Diese sind von der Reform nicht betroffen. Hier gilt immernoch der besondere Schutz der Ehe. Du wirst dir da glaube ich keine Gedanken machen müssen.
    Es geht hier eher um Ehen, die weniger als 5Jahre gehalten haben. Weil man bei diesen davon ausgeht, dass man eher in den Beruf zurückfindet.


    Wegen der Anrechnung von eigenem Verdienst ist es leider OLG abhängig. Und bei uns ging nur 1/3.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • Zitat

    Original von radex


    Diese Einstellung finde ich fatal. Eine Hausfrauentätigkeit ist kein Schadenfall, den der Mann irgendwie zu begleichen hat, wenn er sich trennt. Das Frauen auf Karriere verzichten halte ich für einen weitverbreiteten Mythos, denn vielen ist es (heimlich) ganz recht wenn sie sich nicht im Beruf verschleißen müssen, sondern die Möglichkeit zur Auszeit bekommen.


    Das ist tatsächlich so. Gerade in unserem Fall:
    Ende der Ausbildung März 1999, Schwanger April 1999, Heirat September 1999, Kind 1 Januar 2000, Kind 2 August 2002. =Keine Berufserfahrung, kein Job!

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • @ radex,sicher es gibt solche und solche......man kann es nicht verallgemeinern. Mein Ex-Mann war zum Beispiel einer von denen,mit der Meinung,Frauen gehören an den Herd.Und immer wenn ich dann doch mal eine Stelle hatte,was bedeutete,daß er auch ab und zu mal aufs Kind aufpassen mußte,dann hatte er relativ schnell was dran auszusetzen .Entweder die AZ paßten nicht oder es störte ihn,daß ich auch mal am We arbeiten mußte usw.Tja und so kam ich dann auch nicht dazu,noch mal eine Lehre zu machen,bin nämlich NUR gelernte Kellnerin,da er da auch was gegen hatte

  • Zitat

    Original von ansu2005


    Das ist tatsächlich so. Gerade in unserem Fall:
    Ende der Ausbildung März 1999, Schwanger April 1999, Heirat September 1999, Kind 1 Januar 2000, Kind 2 August 2002. =Keine Berufserfahrung, kein Job!


    Und warum soll der Ex nun zahlen? Er ist doch keine Arbeitslosenversicherung der Frau. Promoviert wird im Standesamt?

    Einmal editiert, zuletzt von radex ()


  • :Hm Meziel, dann schreib ich für dich die Pünktchen meines ursprünglichen Textes der neuen Fassung des Gesetzesentwurfes auch mal aus.


    Der lautet:


    Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens 4 Monate vor der Geburt und besteht mindestens 3 Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich solange und soweit es der Billigkeit entspricht.


    Und in diesem Staat war es bisher immer leichter eine Billigkeit darzulegen als eine grobe Unbilligkeit. Insoweit wird es nach dieser Gesetzesformulierung leichter werden, auch nach den 3 Jahren Unterhalt zu erwarten. Warten wir es doch ab, vielleicht können wir in einem Jahr schon über Urteile diskutieren und dann schaun wir mal, wer mit seinen Überlegungen treffender lag :D.


    Selbstverständlich hat ein Gericht sich an Gesetze zu halten. Allerdings ist aufgrund dieser schwammigen Formulierungen und fehlender eindeutiger Klarheit doch kaum ein Fall nur aufgrund dieses Textes zu entscheiden. Lies dir doch nur allein die verschiedenen Überlegungen hierzu im Forum durch.
    Und in solchen Fällen greifen Richter nunmal gern auf solche Drucksachen zurück und beziehen diese Absichten des Gesetzgebers zur Gesetzesänderung in ihr Urteil mit ein.


    Wenn du dich mehr mit der Rechtsprechung beschäftigen müsstest - so wie ich es beruflich zu tun habe - wäre dir das beim Lesen der Entscheidungsgründe auch schon aufgefallen. Warum sollte es bei der zu erwartenden Rechtsprechung zur Änderung des Unterhaltsrechts anders werden?


    Deine Mutmaßungen zu dem Wort "mindestens" sind für mich völlig unverständlich :hä. Ich schreibe hier zu dem Thema Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes, mit Ehe hat dieses daher nicht zu tun und resultiert auch nicht aus der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gleichstellung. Die bisherige Formuilierung ...und endet 3 Jahre nach der Geburt hätte für diese Vorgabe auch bei ehelichen Kindern ausgereicht,insbesondere wenn deine Schlussfolgerung nach drei Jahren sei regelmäßig Schluss die zutreffenderer sein sollte.


  • Irgendwie hab ich das überlesen mit dem 1-Stellenangebot-pro-Tag ?(
    Aber als Hartz-Empfänger hat man doch diese Eingliederungvereinbarung, ich denke mal, was dann da drin steht, ist bindend(er).


    Falls das wirklich so kommt, müsste dann auch das jährl. Kontingent, was einem für Bewerbungen zusteht, geändert werden. :hm...
    Ich bekomme für E-Mail-Bewerbungen je 1€, für telefonische Bewerbg. nichts, für schriftliche Bewerbg. 5€.
    Im Jahr ist es auf 250€ begrenzt. Damit kommt dann natürlich keiner mehr hin.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • mclaneindiehard,


    ich glaub das noch einiges passieren wird was die Umsetzung der Reform angeht, wenn nicht sogar Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.


    Für mich hat die Reform nur einen Sinn: Immer mehr Leute in Arbeit zu bekommen und als Steuerzahler/in auszudrücken. Wenn dem so ist, wird die Politik ihre Richterverbände schon entsprechend impfen!

  • Guten morgen,


    dass der Staat mal wieder in die eigene Tasche wirtschaftet zeigt sich doch auch daran, dass man KU nicht von der Steuer absetzen kann. BU allerdings schon. Und um genau den geht es ja hauptsächlich in der Reform. Wenn man kein BU mehr zahlt, kann man auch nichts absetzen= Staat spart!


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)