KV kürzt titulierten Kindesunterhalt

  • Der Ex hat sich ein neues Darlehen (bei anderer Bank) über die Gesamtsumme geholt und hat die erste Bank ausgezahlt und zahlt somit nun das "neue" Darlehen ab.

    Es ging um eine Wohnung? Und Du bist Miteigentümer?


    Also ist es guter Wille vom KV? Oder?

  • Ne nix guter Wille! edt: er sagte für mich zahlt er keinen cent mit ab, da ich ja trennung damals wollte ...
    Die Bank hatte ihm das Konto gesperrt!


    Wenn Kindesunterhalt an mich bezahlt ist, hat er immer noch rund 1400 € "übrig. Er wollte auch eine PI anstreben...


    Und da er mit der Bank nicht mehr arbeiten wollte, hat er woanders ein Darlehen aufgenommen.


    Ja, ich war Miteigentümerin der Wohnung.


    LG kama

  • Wenn Kindesunterhalt an mich bezahlt ist, hat er immer noch rund 1400 € "übrig. Er wollte auch eine PI anstreben...


    Hmm da wirt Du große Chanchen haben den Rest einzufordern. Wie will er den in die PI? Die neue Bank wird ihm nen Vogel zeigen.


    Ja, ich war Miteigentümerin der Wohnung.

    Wenn Du da raus bist und er einen neuen Vertrag hat musst Du Dir nur noch die Berechnung des Kredites beim bereinigten Netto durchgehen lassen. Wobei das noch fraglich ist wenn er die Wohnung bewohnt.

  • Hi Kama,


    als erstes würde ich den KV selber ansprechen: evtl. hat er sich einfach auf dem Dauerauftrag verschrieben (ne Einzugsermächtigung würde er Dir wohl nicht geben? :lgh )


    Wenn die 22€ Absicht von ihm sind, dann würde ich das JA kontaktieren und je nach dem was die vorschlagen, eintreiben oder neu-berechnen. :daumen


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Die Wohnung wurde verkauft, die Darlehenssumme ist der "Rest", da Wohnung leider nicht so gut weg ging.


    Es war Absicht mit dem Unterhalt, er hat mir das ja gesagt warum er das runtersetzt.
    Also kann ich ihm am besten sagen, dass er losgeht und das beim Jugendamt neu titulieren lässt, damit alles seine "Richtigkeit" hat.


    So ist er auf der sicheren Seite und mir wird dann auch nur das angerechnet, was wir bekommen und nicht das was wir bekommen "müssten lt. Titel".


    Danke!


    LG kama

  • warum willst du auf die 22 euro verzichten?
    was sagen die behörden, bzw. der insolvenzverwalter, wenn du einem niedrigeren unterhalt zustimmst?


    wenn er die titulierung ändern will, muss er nicht zum jugendamt sondern zum gericht, bzw. anwalt!


    ist dein sohn nicht 12 geworden und müsste jetzt eigentlich höheren unterhalt bekommen?

  • Die Wohnung wurde verkauft, die Darlehenssumme ist der "Rest", da Wohnung leider nicht so gut weg ging.

    Und den rest der gemeinsamen Schulden tilgt er alleine?


    So ist er auf der sicheren Seite und mir wird dann auch nur das angerechnet, was wir bekommen und nicht das was wir bekommen "müssten lt. Titel".


    Ja und wenn die sagen ist nicht muss er zahlen oder klagen!


    wenn er die titulierung ändern will, muss er nicht zum jugendamt sondern zum gericht, bzw. anwalt!

    Ich glaube es zwar noch nicht aber ich höre immer wieder das JA stellt Titel aus. Wenn das so ist können die auch ändern.

  • Ich glaube es zwar noch nicht aber ich höre immer wieder das JA stellt Titel aus. Wenn das so ist können die auch ändern.


    ok, stimmt natürlich, er kann zum jugendamt gehen und irgendeine summe titulieren lassen :D



    es hängt dann alleine von kama ab, ob sie ihm freiwillig die derzeitig gültige (bessere)urkunde rausgibt :brille


    wenn kama ihm die nicht freiwillig gibt, muss er auf herabsetzung des unterhalts klagen
    oder hoffen, dass kama sich nicht traut den gerichtsvollzieher zu schicken...

  • Ich glaube es zwar noch nicht aber ich höre immer wieder das JA stellt Titel aus. Wenn das so ist können die auch ändern.


    jap, bei mir hat damals auch das JA den Titel erstellt, da der KV im ersten Jahr gar nicht gezahlt hat. Heute zahlt er auch 1 ganzen EUR zu wenig, aber mir ist die Rennerei wegen nem EUR echt zu blöd :-D

  • Die Urkunde kann ich ihm garnicht geben, die hat mein Anwalt im Original ;-)


    Der große Sohn ist nun 12 Jahre alt und von der nun höheren Summe zahlt er die 22 € weniger.
    Er zahlt also an sich mehr, aber eben nicht das "volle" Geld.


    Er war beim Jugendamt und die sagten ihm, wenn wir uns "so einigen", dann wäre das schon ok. SIE würden das nicht noch einmal neu berechnen.
    Einmal und dann scheinbar nicht wieder.


    Ich liege mit allen Geldeingängen (Kindergeld, Kinderunterhalt, Elterngeld Grundbetrag) noch um 1000 € UNTER dem Pfändungsfreibetrag.
    Daher sind für den Insolvenzverwalter die 22 € an sich völlig egal, da so oder so die "Grenze" nicht erreicht ist.


    Zur anderen Frage: Ja, JETZT zahlt der die Restschulden alleine, da ich wie gesagt nicht mehr mitzahlen konnte und die PI anmelden musste.
    Sollte ich jetzt in der Wohlverhaltensphase zu Geld kommen (über Pfändungsfreibetrag) geht das ja an den Insolvenzverwalter und wer es dann bekommt *keine Ahnung*. Denn die Bank kann ja an sich garnicht mehr Anspruch haben, da der Ex das ja "bezahlt" hat und er hat keinen "Anspruch" erhoben gegenüber mir.


    LG kama

  • ok, stimmt natürlich, er kann zum jugendamt gehen und irgendeine summe titulieren lassen :D

    Und das machen die?


    es hängt dann alleine von kama ab, ob sie ihm freiwillig die derzeitig gültige (bessere)urkunde rausgibt :brille

    darf Sie ja nur wenn die Rechtmässigkeit überprüft hat.


    wenn kama ihm die nicht freiwillig gibt, muss er auf herabsetzung des unterhalts klagen
    oder hoffen, dass kama sich nicht traut den gerichtsvollzieher zu schicken...


    Raten würde ich Ihm das mit der Klage auch. Wenn allerdings vorher der Anwalt sagt ne ist nicht sollte er es lassen.


    Was wenn er nach 2 Jahren verklagt wird die 22€ x 24 nachzahlen soll. Wobei es ja keine Urkunde über den Betrag gibt sondern nur vor dem 12 LJ.


    Die Urkunde kann ich ihm garnicht geben, die hat mein Anwalt im Original ;-)

    Wer hat die denn ausgestellt?

  • Zitat von »juwi«
    ok, stimmt natürlich, er kann zum jugendamt gehen und irgendeine summe titulieren lassen :D


    Und das machen die?


    ja, das ist ein urkundsbeamter, der das nur beurkundet.


    der ist NICHT der beistand der das berechnen würde und NUR von kama beauftragt werden kann.
    nicht vom unterhaltsverpflichteten...



    Zitat von »juwi«
    es hängt dann alleine von kama ab, ob sie ihm freiwillig die derzeitig gültige (bessere)urkunde rausgibt :brille


    darf Sie ja nur wenn die Rechtmässigkeit überprüft hat.


    naja, sie dürfte schon, aber da passt hoffentlich ihr anwalt auf...



    Was wenn er nach 2 Jahren verklagt wird die 22€ x 24 nachzahlen soll.


    wenn kama vollstrecken lässt, dann muss er alles nachzahlen...


    Zitat von »kama«
    Die Urkunde kann ich ihm garnicht geben, die hat mein Anwalt im Original ;-)


    Wer hat die denn ausgestellt?


    beistand hat berechnet, dann vater akzeptiert und titulieren/beurkunden lassen...

  • Er war beim Jugendamt und die sagten ihm, wenn wir uns "so einigen", dann wäre das schon ok. SIE würden das nicht noch einmal neu berechnen.
    Einmal und dann scheinbar nicht wieder.


    Bist du dir sicher, das er wirklich beim JA war? Das JA wird auf keinen Fall sagen, das es ok ist wenn ihr euch so einigt! Wenn du freiwillig auf den Unterhalt verzichtest machst du dich sogar strafbar! Also die Info hab ich damals vom JA bekommen, weil ich gesagt hab ich schei* auf den Unterhalt aus dem ersten Lebensjahr, solange jetzt alles sauber abläuft...

  • Ich werde nachher mal bei der zuständigen Dame vom Jugendamt anrufen und nachfragen.


    Und dann weitersehen, wie es weiterläuft.


    Ist übrigens jetzt vom höheren Unterhalt ab 12 Lj. wo die 22 Euro "fehlen".
    Musste er diesen Monat zum ersten Mal zahlen.


    LG kama

  • ja, das ist ein urkundsbeamter, der das nur beurkundet.


    der ist NICHT der beistand der das berechnen würde und NUR von kama beauftragt werden kann.
    nicht vom unterhaltsverpflichteten...

    Also der Beurkundet was?
    Das was sich jemand aus den Fingern saugt?


    Was ist das den für ne Urkunde?


    naja, sie dürfte schon, aber da passt hoffentlich ihr anwalt auf...


    Bei Anwälten weiß ich nicht.



    beistand hat berechnet, dann vater akzeptiert und titulieren/beurkunden lassen...

    Ja aber ohne die neue Alterstufe.
    Wenn er jetzt aufgefordert wird einen neuen titel zu unterschreiben und er Nö sagt ...


    Ist übrigens jetzt vom höheren Unterhalt ab 12 Lj. wo die 22 Euro "fehlen".
    Musste er diesen Monat zum ersten Mal zahlen.

    Tja jetzt ist die Frage kämpft Du um jeden Euro?
    Warum reagiert die Beistandschaft nicht?
    Laut Juwi soll es letztes mal doch geklappt haben.

  • Also der Beurkundet was?


    den zu zahlenden unterhalt...


    Das was sich jemand aus den Fingern saugt?


    wenn er zu wenig titulieren lässt, muss es nicht akzeptiert werden...



    Was ist das den für ne Urkunde?


    unterhaltstitel...


    Ja aber ohne die neue Alterstufe.
    Wenn er jetzt aufgefordert wird einen neuen titel zu unterschreiben und er Nö sagt ...


    dass er zur nächsten altersstufe mehr bezahlen muss, ergibt sich aus dem vorhandenen titel, da muss er keinen neuen unterschreiben...


    Warum reagiert die Beistandschaft nicht?


    die müsste beauftragt werden (zu vollstrecken z.b.)

  • Für die Urkunde vom Jugendamt mit dem errechneten Unterhalt musste er mit seinen Gehaltsabrechnungen dorthin.
    Steht auch auf der Urkunde, dass es aus den vorgelegten Abrechnungen "errechnet" wurde.


    Es stehen je Kind auf der Urkunde DREI BETRÄGE.
    Für drei Altersstufen.


    Jugendamt die gute Frau noch nicht erreicht, sie war heute vormittag auf "Aussentermin" wie man mir sagte am Telefon.
    Man hat meinen Namen und Telefonnummer notiert, zwecks Rückruf von ihr.


    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob wir "gesetzlich" gezwungen sind auf die 22 € zu bestehen oder es erst mal so laufen lassen können OHNE uns strafbar zu machen.
    Der Ärger in den letzten Wochen reicht mir bei weitem aus.


    Und wir haben rausgefunden, egal ob die 22 € mit eingerechnet werden oder nicht, wir haben keinen Anspruch auf Hilfe in Form von ergänzend ALG2 oder Wohngeld.
    Beim alten Unterhalt hätten wir Anspruch auf monatlich 18 € Wohngeld gehabt, jetzt mit dem 3. Kind. Aber da der Junge nun 43 € im Monat mehr an Unterhalt hat (mit den 22 € wären es 65 €), ist der Anspruch bei NULL.
    Wir haben keine genaue Berechnung dazu, da wir das diesmal "kurz" ausrechenen lassen haben, bevor wir einen seitenlangen Antrag zum wiederholten Male ausfüllen und wieder nur Absage erhalten.


    LG kama