Steuerklasse II

  • Also, ich lese grade, in meiner letzten Steuererklärung: 'Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.'..
    Meint das, es ist also wurscht ob halber oder ganzer Kinderfreibetrag?? :hae:

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    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Es ist korrekt das man auf der Steuerkarte immer nur 0,5 Kinder drauf haben kann.... Man weiß ja im Vorhinein nicht ob und wieviel der KV Unterhalt zahlt . Zahlt der eben nicht mindestens 75% des Tabellenregelunterhaltes ( und ob er das hat kann man korrekt erst nach Ablauf des jahres feststellen ) dann kann man in der Steuererklräung das Häkchen machen und bekommt den gesamten Freibetrag angerechnet,

  • siehe ganz unten Beispiele


    http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag


    bei dir wurde das Kindergeld berechnet - der Kinderfreibetrag greift erst abn einem bestimmten Einkommen - im Beispiel 40.000 Euro


    Jedoch wirken sich die Kinderfreibeträge bei der Berechnung des Solis aus. Ansonsten ist der Freibetrag für den Normal- bzw. Geringverdiener eine Mogelpackung und bevorzugt die höheren Einkommen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ich hab nun das Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich einen ganzen Kinderfreibetrag habe.
    Nun hat mein Ex das Kind halb auf seine Lohnsteuerkarte setzen wollen (wieso auch immer erst jetzt...) und da hiess es, dass das nicht ginge, weil ich es bereits ganz hätte. Ich müsse das dann rückgängig machen.


    Da er ja Unterhalt zahlt - wenn auch nicht viel - fände ich es trotzdem fair, dass jeder ein halbes Kind bekäme. Nun hab ich wieder beim Finanzamt angerufen und die meinten, das würde letztendlich garnicht viel ausmachen, ob da nun 0 oder 10 Kinder stünden, der Betrag wäre so minimal und würde eigentlich garnicht ins Gewicht fallen.
    Ist das tatsächlich so?

  • Das hängt davon ab wieviel Du verdienst.


    Freibetrag wird gegen das Kindergeld gerechnet. Hier wird das bessere genommen. Würdest DU durch den Freibetrag mehr haben als mit Kindergeld bekommst Du den Freibetrag und musst Kindergeld zurückbezahlen (Gegengerechnet)


    Die Summe schwank aber zumindest müsstet DU mehr als 50 - 60 t im Jahr haben.