Gutachten über die Erziehungsfähigkeit [Beantragen]

  • Lach. Ja ...


    Sorry, sollte weiter ausholen. Was hat denn dein Anwalt für einen Gegenantrag gestellt?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Das sind leider alles keine Gründe, die für einen Entzug des Sorgerechts sprechen. Sie tangieren meist nicht einmal das Sorgerecht. Worum du dich vornehmlich kümmern musst, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Klärung, wo das Kind lebt.


    Dachte es mir schon so ähnlich...
    Die Idee werde ich dann gleich mal auf Eis legen :sleep

  • Lach. Ja ...


    Sorry, sollte weiter ausholen. Was hat denn dein Anwalt für einen Gegenantrag gestellt?


    Wenn ich diesen Rechtsstreit dann "gewinne" bzw. der Antrag der Kindesmutter abgewiesen weden sollte. Hätte ich damit dann automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Also wenn der Umgang dann lediglich so aussehen würde, dass die Kleine definitiv bei mir leben würde und die Mutter ein Umgangsrecht von jedem zweiten Wochenende, sowie unter der Woche (jeden Dienstag) von 3 Stunden hat?

  • Nein. Das müsste im Gerichtsurteil ausdrücklich erwähnt sein. Diesen Antrag sollte dein Anwalt stellen. Spätestens mündlich in der Verhandlung. mutmaßlich wird der Richter dazu auffordern, wenn er willens ist, das Kind bei dir leben zu lassen.


    Je nach Formulierung der klage hast du übrigens einen Nachweis darüber, dass das kind bei dir lebt derzeit. Das könnte, falls du ihn schnell brauchst, für den passantrag reichen. Wenn die auf dem Amt pfiffig ist, sagt sie jedoch: Da warten wir mal, wie das Gericht entscheidet.


    Worauf du sagen kannst: Unstrittig ist in dem Antrag, dass das Kind bei mir lebt. Einzig mehr Umgang will die Mutter.


    Aber wie gesagt, da müsste man sich den Antrag genau durchlesen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Der Gegenantrag lautete jedes zweite WE und unter der Woche für 3 Stunden.


    Gericht ist schon rum, Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nicht gestellt.. War nie ein Thema :frag
    Lediglich die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Darüber bekomme ich dann die schriftliche Info.


    Aber mal eine Frage: Wenn der Umgang dann sowieso geklärt ist, ist das Aufenthaltsbestimmungrecht dann denn überhaupt noch notwendig bzw. relevant?

    Einmal editiert, zuletzt von Knusperone ()

  • Das müsstest du sowieso. Weil in einem solchen Gutachten werden immer BEIDE Elternteile bewertet. Es gibt keine einseitigen Gutachten.


    ich hab nur quer gelesen (und meine anmerkung ist vielleicht auch OT), aber deinem letzten satz muss ich widersprechen:
    mein ex ist psychotiker. vorletztes jahr im märz hat er eigenmächtig und ohne ärztlichen rat die medis abgesetzt, er sei gesund. ich verlangte ein attest über seine doch recht plötzlich anmutende gesundung nach 20 jahren dauermedikation einer chronischen erkrankung. dieses attest brachte er nicht vor, ich setzte den umgang aus, er zog vor gericht. das gericht verlangte eine stellungnahme des behandelnden psychiaters zu seiner umgangsfähigkeit, der 7 monate später eingereichte dreizeiler reichte dem richter jedoch nicht aus und er beschloss ohne weitere anhörung/verhandlung ein erziehungsgutachten über meinen ex machen zu lassen. im rahmen dieses gutachtens bin ich niemals in irgendeiner form befragt worden, musste meine erziehungsfähigkeit auch nie unter beweis stellen.
    einseitige gutachten gibt es also sehr wohl, wenn auch vielleicht eher selten.

  • Die KM hat sich nun bei mir gemeldet bzgl. des Reisepasses...


    Sie hätte den Antrag verloren, ich soll ihr bitte einen neuen besorgen! :wand


    Also wir fassen zusammen:


    - Vollzeit berufstätig
    - Alleinerziehend
    - Öffnungszeiten der Bürderdienste somit sehr unvorteilhaft für mich..
    - keine eigenen Betreuer, welche für mich Botengänge erledigen..


    Aber da ICH den Reisepass ja will, soll ICH ihn auch besorgen :crazy



    Sandsack, Psychater und was zu Kiffen sollte ich wohl doch möglichst schnell besorgen :rauchen:lach:brille



    Das mit der Anspielung auf die eigenen Betreuer soll bitte nicht als Neid verstanden werden. Viel mehr ist es eine Empörung darüber, dass die Kindesmutter wo es nur geht so richtig auf die K***e haut (ich sollte euch mal ihre Facebook-Seite zeigen, euch würde die Spucke wegbleiben :ohnmacht: ), wenn es aber um Verantwortung geht, sie sich hinter ihren Betreuern versteckt und die "hilflose", "überforderte", "arme" Kindesmutter spielt.


    So, wollts nur mal gesagt haben.. Jetzt bin ich es los und mir geht es schon ersichtlich besser :lach


    PS: Sollte vielleicht noch erwähnen, dass die Kleine eher nicht geplant war. Hatte die KM in einer Disko kennengelernt, den Rest könnt ihr auch ja denken... :laber
    Ein Grund mehr, mich heute nicht mehr in solchen Spelunken rumzutreiben! :lach:dribbel

  • Am Besten Du gehst mit dem Antrag zu ihr und lässt ihn vor Ort schnell von ihr ausfüllen. Glaub mir, sonst geht das wieder verloren und man rennt dann ständig hinterher. Es gibt leider solche Leute. ;)


    Für Berufstätige macht unser Bürgeramt gerne Termine noch vor den offiziellen Sprechstunden. Nett ne? Frag mal nach, vielleicht machen die das bei Euch auch. Drückste auf die Tränendrüse, AE, berufstätiger, armer Papa--- :D


    Kiffen zum Beruhigen----na sag mal, hier sind doch alle politsch korrekt :schwitz:D


    Zu der missglückten Disconacht: naja mit Jummi wär dit nich passiert!!! Aber jetzt habt ihr doch eine süße Tochter, ist doch was Positives. Macht das Beste draus, das renkt sich mit der Zeit, deine Ex wird auch älter und reifer.


    Viel Glück Dir!

  • Das mit dem Gutachten zur Erziehungsfähigkeit ist einen Tip, welchen ich vom Jugendamt bekommen habe. Über diesen will ich mich nun schlau machen. Nicht mehr und nicht weniger!


    Hallo Knusperone,


    ja, kenn ich. Diesen Tipp habe ich auch vom JA bekommen. Als ich die (ziemlich junge) Beraterin später darauf nochmal angesprochen habe und erklärt haben wollte, wie dies denn von statten geht, hat sie nur mehr rumgestottert und Dinge erzählt, die von meiner Anwältin widerlegt wurden - also so gar nicht ablaufen.
    Anscheinend werden solche "Tipps" von SB in höchster Hilflosigkeit gegeben... :batsch


    Erwarte mir nicht mehr viel vom JA...


    Alles Gute,
    die blumenelfe :blume

  • Hello zusammen...


    nach monatelanger Schlammschlacht und routierenden und ständig wechselnden "Bereichen der Zuständigkeit" beim Jugendamt bin ich nun ein paar Schritte weiter...


    Die Unterschrift für den Reisepass habe ich mittlerweile erhalten. Allerdings erst nachdem die KM von ihren sozialpädagogischen Betreuern "Sanktionen" angedroht bekam! :crazy
    Wie dem auch sei... die Unterschrift war letztendlich da und der Reisepass ist es nun auch :-)



    Außerdem ist mir das scheinbar unmögliche passiert:
    Das Jugendamt scheint doch tatsächlich nach all den Jahren so langsam "objektiv" in der Sache zu werden!!!


    Nachdem die KM nun (auf Grund ihres Schulabbruchs) nun den nächsten Hilfeplan über den Haufen geschmissen hat, hat ihr das Jugendamt die sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung komplett eingestellt.
    Da außerdem auch während der letzten Umgänge so einiges schief gegangen ist, wird nun vor Gericht verhandelt, ob die Umgänge an den Wochenende überhaupt noch stattfinden sollen.


    Die neue SB "empfahl" mir eine Ausgliederung mancher Bereiche des Sorgerechts, so dass ich mich nicht mehr wegen Unterschriften, wie zB. für die eines Reisepasses, mit der KM rumärgern müsste, sondern ihn auch alleine beantragen könnte :sonne


    Blumenelfe:
    Das Gutachten zur Erziehungsfähigkeit war wohl wirklich nur eine Art Ablenkungsmannöver vom JA um mich ruhig zu stellen.. :nawarte:
    Einen solchen Antrag bzw. die Empfehlung für einen solchen Antrag ans Gericht, müsste aber vom JA selbst gestellt werden. Wenn ich ihn stelle, ist es ungefähr so, wie als ob ich dem Gericht empfehle, mir das komplette Sorgerecht zu übertragen. Ohne Zuspruch und einer ganz klaren Stellungnahme dazu vom JA (wovor die sich ja immer so gut wie es geht drücken) geht da garnichts!