Vor- und Nachteile vom Wohngeldbezug

  • Hallo ihr Lieben,


    ich frag, weil ich ne Unterhaltung mit ner Bekannten hatte.


    Sie fragte mich, ob sie die Möglichkeit hat, Wohngeld zu beantragen. Ich weiss von mir damals, das man die Möglichkeit hat, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Sie meinte, sie hätte Angst öffentliche Gelder zu beantragen, weil man ihr sonst vorschreiben kann, ob die Wohnung zu teuer ist, oder nicht und sie dann ausziehen muss. Soweit ich weiss, gib es diese Auflage doch nur bei Hartz, oder? :frag


    Sie hat den Wohngeldrechner benutzt und da kam wohl unverb. raus, wie viel Wohngeld sie wohl bekommen würde. Ihr Leben, könnte sie aber, mit Arschbacken zusammenkneifen, auch ohne Sozialleistungen meistern, sagt sie.


    Ich kann ihr da nichts raten, kann nur für mich sagen, das ich froh bin, das ich kein UVG und kein Wohngeld mehr beziehen muss.


    Habt ihr Tipps?

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Die Wohngeldstelle wird sie nicht zum Umziehen zwingen. Wohngeld ist ein Zuschuss, den man nur bekommt wenn man ein Mindesteinkommen von Miete PLus Regelsatz ALG 2 selbst hat. Gefördert wird allerdings nur der Anteil der Miete, der eine gewisse Grenze nicht überschreitet ;) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Tipps? In welche Richtung?


    Wohngeldamt schreibt nicht vor, wie große eine Wohnung zu sein hat oder wie teuer. Es kann eben höchstens sein, dass sie nichts bekommt. Ich habe auch eine Zeit lang Wohngeld bekommen. War gar kein Drama und wir leben zu dritt auf 104 qm. Jetzt bekomme ich nichts mehr, weil ich zu viel verdiene.


    Sie soll es versuchen. Mehr als ablehnen können die nicht machen

  • Hallo Zann,



    die qm-Beschränkung gibt es tatsächlich nur im SGB II festgeschrieben. Im Wohngeld wird von angemessenem Wohnraum gesprochen, welcher unter umständen auch mal ein paar qm über den SGB II Sätzen liegen kann.
    Im Hinblick auf einen evtl. später eintretenden SGB II Bezug sollte man bei Neuanmietung einer Wohnung jedoch ungefähr an den SGB II Grenzen orientiert sein.


    Ein Vorteil von Wohngeld ist der Anspruch auf Leitungen nach dem BuT und möglicherweise einem Sozialticket für Bus und Bahn.


    Der Onlinerechner ist total unverbindlich und bei fehlerhafter Benutzung vollkommen ungenau. Deine Bekannte sollte lieber einen Termin in der örtilichen Wohngeldstelle machen um sich unverbindlich ihren Anspruch berechnen zu lassen.



    lg Anni

  • Ahhaaa okay. Denn, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Sie hat Sorge - da sie in einer Wohnung lebt, die für eine Person im Prinzip zu Groß und somit auch zu teuer ist, kamen ihr die Gedanken zum Wohngeld.


    Das bedeutet also dem Amt ist nicht wichtig ob sie in ner 5 ZimmerWohnung wohnt und ob sie 1000€ zahlt, und mit einem Wohnungswechsel weniger Miete zahlen könnte? Sondern: Du hast Einkommen X, Miethöhe Y und Mietstufe Z und danach richtet sich dann, ob und wie viel sie bekommt?


    Ach, das wusst ich auch noch nicht :lach


    Na dann werd ich ihr das mal mitteilen, dann kann sie ja immernoch entscheiden ob sie nen Antrag stellt.

  • Im Wohngeldgesetz ist kein Zwang zum Umzug festgelegt wie es im SGB II der Fall ist.


    Solange deine Bekannt die Wohnung bezahlen kann, kann sie dort auch wohnen bleiben.
    Wohngeld ist halt nur ein Zuschuss zur Miete, der großteil muss selbst gezahlt werden.


    Und die Frage ist, ob sie wenn sie 1000€ Miete zahlen kann, mit ihrem Einkommen überhaupt noch einen Anspruch hat.

  • Huhu Anni :-) Die 1000Euro waren nur ein Beispiel, sorry, wenn ich mich unglücklich ausgedrückt hab. Ich hab keine Ahnung wie ihre Zahlen sind.


    Ich habs ihr mal so ausgerichtet, sie wird nen Antrag stellen. Na schaumermal.

  • Wohngeld (Lastenzuschutz) bekommt man u.U. sogar für ein Eigenheim.


    Hier auch noch mal Infos zur Antragsvoraussetzung


    :-)

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
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