Zuschüsse für Arbeitgeber

  • Hallo,


    kennt sich jemand damit aus, welche Zuschüsse ein AG für die Einstellung eines H4-Empfängers bekommen kann?


    Wovon hängt das ab?


    Google spuckt zwar was aus, aber... das ist immer so ne Sache, wie seriös die Antworten da sind.


    Danke euch schonmal!


    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Meine Freundin hat das


    http://www.arbeitsagentur.de/n…ederungszuschuss-Nav.html


    bekommen - bzw. der AG 50 %, nach der Elternzeit, ohne ALG II Bezug


    sie war 2 oder 3 Monate arbeitslos nach der EZ, als Betriebswirtin ohne Berufserfahrung
    da hat der Fallmanager diesen Gutschein gezückt


    Voraussetzungen ? Budget ? keine Ahnung - die AG haben aber sehr positiv auf diese Förderung reagiert und sie hat einen Job bei einem großen deutschen Unternehmen bekommen

  • Wir hatten damals den normalen Eingliederungszuschuß und bei zwei Mitarbeitern sogar den erweiterten Eingliederungszuschuß. eiß den Begriff grad nicht mehr.
    Wenn das Jobcenter der Meinung ist, dass ein Kunde nicht unbedingt auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist dann wird dieser im Einzelfall genehmigt.
    Das heißt der AG bekommt für einen gewissen Zeitraum (war glaub ich 1 Jahr) ein Teil des Gehaltes des MAs erstattet (waren glaub ich 60%).


    Der besondere erweiterte Zuschuß ist dann nochmal was anderes.
    An sich vom Prinzip ähnlich, hat aber zur Bedingung das der MA eine besondere Art der inarbeitung, Kontrolle oder ähnliches durch den AG benötigt.
    Z.B eine geistige/körperliche Behinderung, Alkoholismus o.ä.
    Dieser Zuschuß konnte nach einem Jahr verlängert werden unter gewissen Umständen und es wurden sogar 75% übernommen.


    Diese Zuschüsse unterliegen natürlich Kontrollen und der AG muss nachweisen, dass er den AN auch weiterhin beschäftigt usw.
    Ob das heute in dem Rahmen noch so bewilligt wird weiß ich nicht, da ich mich damit seit längerem nicht mehr befasst habe.

  • Jou, der Link von Lena sagt eigentlich schon alles.


    Wichtig ist, dass es Gründe sein müssen, die im Arbeitnehmer liegen, im Hinblick auf die Stelle, die er beim Arbeitgeber ausüben soll...


    Wenn z.B. eine Person, die bisher keine Berufsausbildung absolviert hat, in einem Unternehmen als Bürogehilfin arbeiten soll und dann in dem Bereich auch noch keine Erfahrung hat, gibt es mehr und länger Zuschuss als für eine "frisch" arbeitslos gewordene Person, die Bürokaufmann gelernt hat und auch in dem Bereich eingesetzt werden soll.


    Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung, die von Person zu Person und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz variiert.


    Daher hilft es leider nichts, dass mal ein anderer Arbeitgeber für jemanden 75% Zuschuss für ein Jahr bekommen hat, da keiner weiß, welche Gründe es ausgerechnet für die Höhe und Dauer der Förderung gegeben hat.


  • Daher hilft es leider nichts, dass mal ein anderer Arbeitgeber für jemanden 75% Zuschuss für ein Jahr bekommen hat, da keiner weiß, welche Gründe es ausgerechnet für die Höhe und Dauer der Förderung gegeben hat.


    75% für den heißt glaub ich BEZ sind Standard.
    Und den bekommt nicht etwa eine ungelernte Person weil sie mehr als eine gelernte eingearbeitet werden muss, sondern wie schon erwähnt jemand mit erschwerten Vorraussetzungen.
    Der eine MA war Alkoholkrank und musste erst wieder an Routine, Verantwortung & Co gewöhnt werden, konnte nicht am Stück so viel leisten wie andere, war unzuverlässig und somit lange und bei weitem keine vollständige Arbeitskraft.
    Der andere MA hatte einen Betreuer weil er sein Leben alleine nicht geregelt bekam und für viele alltägliche routinemäßige Augaben, Wertigkeiten Kontrolle und Beistand benötigte.
    Auch dieser musste an Aufgaben, Selbstbewußtsein, Verantwortung, geregelktem Ablauf usw besonders eingeführt werden und hat lange Zeit einen MA zur Seite benötigt der seine Schritte begleitet hat.
    Ich hoffe, dass hilft jetzt eher zum Verständnis der besonderen Schwere zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

  • BEZ (Beschäftigungszuschuss) ist wieder ein anderes Arbeitsmarktinstrument, auch da ging die Förderung bis zu 75%.


    75% kann es z.B. als Eingliederungszuschuss bei Schwerbehinderten geben (zumindest ist das mein letzter Kenntnisstand, das machen eigentlich immer besondere Arbeitsvermittler, da kriegen wir die Nase nicht so ran).


    Deswegen meinte ich, dass leider bisherige Erfahrungswerte nicht weiterhelfen, weil immer von Fall zu Fall neu abgewogen werden muss, was das Jobcenter/die Arbeitsagentur geben kann.

  • Nochmal ich:


    Gilt der Eingliederungszuschuss auch dann für den AG, wenn der den AN auf 450 Euro Basis einstellt? Kann ich mir ja nicht vorstellen...

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  • ich mir auch nicht - ich kenne nur richtige Arbeitsplätze die so gefördert wurden.


    Könnte man bei Minijobs noch die Hälfte sparen, hätte das sicher schon Schule gemacht :tot


    Sinn dieser Maßname ist es wahrscheinlich den Arbeitssuchenden wieder fest auf dem 1. Arbeitsmarkt und (fast) unabhängig sonstiger Zuschüsse einzustellen.

  • es werden nur versicherungspflichtige Jobs gefördert....
    Also weder Midi- noch MInijobs....

  • Midijobs sind SV-pflichtig und damit grundsätzlich förderungsfähig. Ausschlaggebend bei diesen Jobs zwischen 540,01 Euro und 850 Euro wird es sein, ob damit die Hilfebedürftigkeit überwunden wird.

  • Heute kurze Rücksprache mit dem Jobcenter:


    Es werden hier nur sozialversicherungspflichtige Jobs gefördert. Dabei orientiert man sich in am Mindeststundenlohn der Zeitarbeit. Drunter wird nicht gefördert.


    Nur kurz als Info.

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  • @ NiTi: Sollte die Einstellung denn auf 450-Euro-Basis erfolgen? Das haben die JC nie gefördert, immer nur SV-pflichtig.


    Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden, und das find ich auch richtig. Wenn es nach mir ginge, dann würde der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche gar nicht ausreichen... Solche Hungerlöhne dem Arbeitgeber gegenüber noch zu belohnen, halte ich persönlich für falsch...

  • Seh ich ganz genau so. Aber man muss ja leider nehmen was man kriegt.


    Die Einstellung sollte für 20 Std/Woche für 450 Euro erfolgen. Wären 5,63 Euro die Stunde. Deren Putzfrau bekommt 8,50 Euro die Stunde.


    Ach ja, an den Urlaubstagen sollte auch gerüttelt werden, ebenfalls an den Sonderurlaubstagen.

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    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • 5,63 Euro... Das ist eine Unverschämtheit! Und dann noch auf 450 Euro, um die Sozialabgaben zu minimieren und ggf. Kündigungsschutz zu umgehen. Von Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung gar nicht zu reden (den haben geringfügig Beschäftigte zwar, aber setz den mal durch...). Dem Arbeitgeber würde ich was husten. Von Seiten des Arbeitnehmers aus und auch von Seiten des JC aus.

  • Ich werd wohl nächste Woche erfahren, wie es da weitergeht... mal sehen. Abzocken lassen will ich mich definitiv nicht.

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  • Verlockend ist das für mich gar nicht. Anfangs schon, nachdem mir gesagt wurde, zu welchen Konditionen, wars dann vorbei.


    Ich hab nächste Woche ein Gespräch mit meinem AV, mal sehen was der mir sagt. Der will mich schließlich endlich loswerden. :D:D

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  • Ne, so wird der mich natürlich nicht los, klar. So bleib ich weiterhin voll vom Amt abhängig. Das ist ja nicht Sinn der Sache. Ich werd mal nächste Woche abwarten und dann weiter berichten!

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  • Hmmm. Dann wird Dein AV auch nicht davon begeistert sein ;-)


    Du hast schon recht; wenn Du schon geringfügig arbeiten gehen willst, dann wenigstens nicht ausbeuterisch. Ich weiß ja nicht, in welchem Bereich Du da arbeiten sollst aber 5,63 Euro sind ein Schlag ins Gesicht. Soll der Arbeitgeber sich doch dafür einen anderen Dummen suchen...