• Was passiert eigentlich wenn mein nochgatte seine Lohnsteuerklasse nicht ändert?


    Ich mußte meine für nächstes Jahr ändern lassen und zudem noch ein Wisch ausfüllen das ich seit dem Tag der trennung in LSTKL. 2 bin(also für dieses Jahr)
    Das muß er doch auch machen, oder?


    Das interessiert mich einfach, weil das Dinge sind wo ich weiß das er sich nicht kümmert. Er ist jetzt in Klasse 3.


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • Soviel ich weiß, muss er die Steuerklasse ab dem Beginn des Kalenderjahres nach der Trennung ändern. Der Mist ist: Er wird dann steuerlich eingestuft als Alleinstehender, was ne Menge Einkommens- und somit auch Unterhaltsreduzierung mit sich bringt.


    Wenn er der Hauptverdiener ist, kannst du also froh sein, wenn er es nicht vorher macht.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Richtig, dieSteuerklasse fürs nächste Jahr.


    Aber ich musste noch ein Wisch ausfüllen das ich seit dem 16.10. getrennt bin und in Steuerklasse 2. Verstehste:-)


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • Ist nicht Dein Problem, sondern seines :D.


    Für 2008 erwartet ihn dann eine dicke Einkommensteuernachzahlung, wenn er die Steuerklasse nicht ändert.

  • Zitat

    Original von Gretchen
    ..bei uns traf die Steuerrückzahlung uns beide, weil wir nochmal zusammen veranlagt wurden.


    Dann hast Du dem zugestimmt.


    Wenn dieterrorzwerge eine Einzelveranlagung durchführen will in 2008, ist es ihr gutes Recht.


    Zumal man nur im Jahr der Trennung, hier 2007, noch "entscheiden" kann, ob man die getrennte Veranlagung oder eine Zusammenveranlagung wünscht.


    Ab 2008 ist Jeder selbst für seine Steuern verantwortlich.


    Lass Dich mal von einem Steuerbarater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten.

  • Aus meiner Sicht nicht.


    Aber wie ich schon sagte, wenn Du Sicherheit willst, lass Dich vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.


    Auch nette Finanzbeamte geben Dir darüber Auskunft.

  • wenn er die Lohnsteuerklasse nicht ändert, also sich ab nächstes Jahr Januar in Lohnsteuerklasse 1 einstufen lässt muss er Ende 2008 ordentlich Steuern nachzahlen. Je nachdem wo ihr in einem Jahr steht kann es sein dass er dann zu Dir kommt wenn Du Unterhalt kriegst und diesen anteilig zurückfordert.


    Wenn es um Geld geht ändern sich Männer schnell.


    Du fährst mit Lohnsteuerklasse 2 besser.

  • corinnalea


    .

    Zitat

    Unterhalt kriegst und diesen anteilig zurückfordert.


    das kann er nicht...
    selbst wenn er zu viel Unterhalt gezahlt, aus welchen Gründen auch immer, kann er ihn nicht zurückfordern, oder anrechnen.
    Ich meine, versuchen kann man alles..... nur wird er damit keinen Erfolg haben.


    LG, Kenni_61

  • Was will der Anwalt denn? Dazu gibt es es doch mittlerweile Urteile, das zuviel gezahlter Unterhalt NICHT zurück gezahlt werden muß


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • Zitat

    Original von dieterrorzwerge
    Was will der Anwalt denn?


    lg von dieterrorzwerge


    Ne Menge Kohle damit verdienen!:brille
    Denn auch wenn er weiß es ist aussichtlos er verdient allemal dran.