Sorgerechtsreform 2013

  • uuiiiihh ... jetzt sind dir die Argumente ausgegangen? oder was soll das denn.


    Tschuldigung... Habe [Sarkasmus AUS] vergessen. Ich gelobe Besserung.


    Aber mal ehrlich, die Edith hat se doch nicht mehr alle! [Sarkasmus AN] Hat die den Gesetzesentwurf überhaupt gelesen ? [Sarkasmus AUS]


    Was die Kindstötung anbelangt


    http://www.berliner-zeitung.de…er,10810590,10475414.html


    Warum gibt es eigentlich seit den 80er Jahren keine aktuelleren Zahlen? Warum erfasst das Statistische Bundesamt das Geschlecht nicht? Wo doch das Kindeswohl das Herzstück ist? Die erfassen doch auch das Geschlecht bei Straftaten wie Körperverletzung, Mord und Totschlag. Da sind im übrigen die Männer vorne.

  • Hallo sandra71,


    dann muss ich es mal etwas krasser erklären.


    Zuerst, in meinem Posting war von einem ''Kindeswohl'' keine Rede. Ich vermeide den Gummibegriff ''Kindeswohl'', weil ich es den Gesprächspartnern
    überlassen möchte, sich dazu zu äußern wenn sie sich dazu berufen fühlen.


    Jeses ET bestimmt s e l b s t, ob und wieviel Umgang es mit dem Kind hat. Auch Mütter können sich sanktionsfrei ihrer Kinder entledigen.
    Kein ET kann sinnvoll zum Umgang mit seinen Kindern gezwungen werden, siehe =>
    http://www.bverfg.de/entscheid…s20080401_1bvr162004.html


    Kein ET kann dem anderen ET vorschreiben, wieviel im Sinne von mehr als wenig/gar nicht es sich ums Kind zu kümmern habe.



    MfG krypa

  • Ich werde meine Geschichte nicht hier veröffentlichen, ich kann nur sagen, es war mehr als ein Schubs mit blauem Fleck.
    Aber nun gut, sol lange er das Kind nicht angefasst hat, ich verstehe schon.



    ICH HAB EINFACH NUR WAHNSINNIGE ANGST; VOR DEM WAS KOMMEN KÖNNTE :( DENN MEIN EX IST EIN SEHR MACHTHUNGRIGER; RACHEBESSESSENER UND UNGERECHTER MENSCH:


    ER WIRD MIR NICHTS GÖNNEN ( DAS HAT ER NOCH NIE) UND WIRD MIR BEI ALLEM WAS GEHT; DAGEGEN SPRECHEN UND HANDELN:



    Und dann sehen wir mal wieder wer drunter leiden wird. Nämlich immer die Tochter, so war es schon immer und so wird es wohl bleiben.


    Ich habe wirklich Angst, weil ich ihn kenne.



    Alles was war habe ich "vergessen" zum Wohle unserer Tochter versucht zu ihm ein gutes Verhältnis aufzubauen. Das hat gut geklappt.
    Jetzt kann er sich wieder ein Stückchen "Macht" ergreifen, das wird ihm gefallen.....

  • Vielleicht solltest Du mal versuchen, unabhängig von Deinem persönlichen Hintergrund zu diskutieren

    Kennst Du mich?? NEIN, also urteile nicht!!!



    anderen Usern gegenüber etwas sachlicher zu bleiben.

    pack Dich an Deiner eigenen Nase.


    Wo war ich nicht sachlich?



    Aber egal, hast eine PN, denn das gehört nicht hier hin.... ;)


  • Das ist ja witzig. Du gehst auf genau jene Unterstellung steil, die ich mir deiner Meinung nach gefallen lassen muss:


    Ehrlich gesagt habe ich bisher den Eindruck gehabt, dass Du Dich ständig wiederholst und leider die Antworten der Anderen nicht verstehst.
    Vielleicht solltest Du mal versuchen, unabhängig von Deinem persönlichen Hintergrund zu diskutieren und auch anderen Usern gegenüber etwas sachlicher zu bleiben.


    Ich glaube, du hast da irgendwas verwechselt, denn ich kann mir auch nicht erklären, welchen Zusammenhang du zu MeLB siehst.

    Einmal editiert, zuletzt von Vivi333 ()

  • Melb: auch bei gsr hat dein ex keine macht. macht über dich hat er nur, wenn du dich seiner macht ergibst. ansonsten hat er kein mitspracherecht in deinem leben. bei gsr sind es nur die bereiche schulanmeldung, kitaanmeldung, taufe, ummeldung einwohnermeldeamt, eröffnung konto/sparbuch. mehr mitspracherecht hat der andere elternteil nicht. wann aber brauchst du all das? konten kannst du auflösen und auf deinen namen laufen lassen. dann kommt er an die ersparnisse des kindes nicht heran und hat keinen einblick. mach dich stark und lass deinen ex dir den buckel runter rutschen. du siehst ihn doch eh nur zu umgangsübergaben. erschaffe keine falschen welten dem kind zu liebe. das schadet ihm mehr, als wenn es weiß was genau los ist. damit kann es leben.

  • Das BGB spricht von "Angelegenheit von erheblicher Bedeutung" und schränkt dabei in keiner Weise aud diese wenigen immer wieder propagierten Dinge ein.
    Was im Einzelfall von erheblicher Bedeutung ist oder nicht entscheidet im Zweifel das Familiengericht.


    Und was die Verschiebung von Vermögen eines Kindes auf nicht dem Kind gehörende Konten angeht:
    Einen Auskunftanspruch hat der andere sorgeberechtigte ET trotzdem.

  • Und was die Verschiebung von Vermögen eines Kindes auf nicht dem Kind gehörende Konten angeht:
    Einen Auskunftanspruch hat der andere sorgeberechtigte ET trotzdem.


    seh ich anders: hätte 'mein KV' gemeinsames Sorgerecht, dann würd ich Kindkonto (und kein Cent darauf ist vom KV!) vorher komplett räumen oder auflösen und das Geld woandershin verfrachten. Da wüsste der KV gar nix von und es geht ihn m.M. nach auch nix an, bisher hat er sich auch einen sch*** für finanzielle Belange des Kindes interessiert.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • uuiiiihh ... jetzt sind dir die Argumente ausgegangen? oder was soll das denn.


    aber evtl kannst du mir mal kurz erklären warum es zulässig ist bei Vätern mit extremmfällen zu argumentieren nicht aber bei Müttern ?
    überhaupt habe ich das gefühl das einige hier bei Müttern erstmal vom guten im Menschen ausgehen und bei Vätern erstmal vom schlechten.


  • überhaupt habe ich das gefühl das einige hier bei Müttern erstmal vom guten im Menschen ausgehen und bei Vätern erstmal vom schlechten.


    Nicht nur hier.
    Der Mutter positiv gegenüber zu stehen, dem Vater dagegen kritisch, ist praktizierte Regierungspolitik. Erinnern wir uns: Noch vor 3 Jahren sagte die aktuelle Justizministerin, daß die Regierung keinerlei Änderung des Sorgerechts plane. Nur die beiden Tritte in den Hintern aus Straßburg (Menschengerichtshof) und aus Karlsruhe (Verfassungsgericht) haben diese Gesetzesänderung ermöglicht.

  • Nicht nur hier.
    Der Mutter positiv gegenüber zu stehen, dem Vater dagegen kritisch, ist praktizierte Regierungspolitik. Erinnern wir uns: Noch vor 3 Jahren sagte die aktuelle Justizministerin, daß die Regierung keinerlei Änderung des Sorgerechts plane. Nur die beiden Tritte in den Hintern aus Straßburg (Menschengerichtshof) und aus Karlsruhe (Verfassungsgericht) haben diese Gesetzesänderung ermöglicht.


    Genau das habe ich ja auch schon mal angesprochen das in gesetzten auch eine gewisse Symbolik innewohnt , ein gesetzt welches Männer und Frauen gleichberechtigt hilft auch das dieses in der Gesellschaft so wahrgenommen wird.
    wohin gegen ein gesetzt welche hier die Männer erstmal unter Generalverdacht stellt auch dafür sorgt das dieses in der Gesellschaft auch so wahrgenommen wird.

  • Hallo Zat,


    Du triffst den Nagel auf den Kopf!


    Das sieht man auch daran, dass kiffende/drogenkranke/(ihre Kinder) prügelnde Väter als von ihren Kindern fernzuhaltende gesehen und behandelt werden, derweil ebensolche Mütter Hilfen zur Erziehung und teuer finanzierte Hilfeinrichtungen nebst ebenso staatlich gesponserte Wiedereingliederungsprogramme und sonstige Hilfen zur Verfügung gestellt bekommen, ohne dass jemand auf die Idee käme, solche Mütter von ihren Kindern ''fernzuhalten''.


    MfG krypa

  • Es gibt erschreckende EINZELFÄLLE: unschöne Fälle von Kindstötungen durch Mütter (direkt nach der Geburt, z.T., weil der Partner keine Kinder wollte), von Vätern, die ihre Kinder lieber getötet haben, als auf das Sorgerecht zu verzichten, es gibt auch gewaltbereite Frauen und es gibt weibliche Neonazis, und doch hat die eiskalt kalkulierende, männerdominierte Versicherungsbranche Frauen aufgrund ihres statistisch nachgewiesenen geringeren Anteils an Gewaltkriminalistik und Risikoverhalten immer bevorzugt.


    Nochmal: Das Sorgerecht ist keine Medaille, auf der "Ich hab mein Recht" draufsteht. Sondern es hat den Zweck, dass das Kind bei der Geburt erstmal nicht rechtlos dasteht. Und darum bekommt es die Mutter automatisch; wenn sie es vergeigt, kann man es ihr wieder wegnehmen.
    Der Vater, der bei der Geburt nicht unbedingt dabei ist, bekommt es in Zukunft auf Antrag schnell und problemlos, wenn nichts dagegenspricht. Wo ist euer Problem, liebe getrennt lebende Väter? Ja, die Mutter "hatte es im Bauch" (danke für die infantilisierende Sprache, und hat es die 1. 9 Monate seiner Existenz ernährt), ja, sie macht mit dem Kind die Geburt gemeinsam durch (und selbst Buddha, das Beispiel für fliehenden Vater schlechthin, räumt ein, Geburt ist Leiden), ja, sie ernährt es meist auch in den ersten Monate alleine durch Stillen. In dieser Phase einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, ist absolut sinnlos und schadet dem Kindeswohl, denn es braucht Nestwärme. Wenn der Vater in dieser kritischen Phase nicht da war, warum auch immer, ist er nun mal außen vor, aus praktischen Gründen. Oder wie soll er bitte bei den Nachtwachen helfen? Oder wenn es krank ist? Er hat ja auch die Intimsphäre der Frau zu respektieren.


    Nochmal: Wir sprechen von den Fällen (oder jedenfalls tue ich das), wo der Vater keine Bindung zum Kind hat. Und diese Fälle sind weit weniger Ausnahmefälle als die Kindstötungen, die von der Bildzeitung hochgepuscht werden.


    Und da hat das Bundesverfassungsgericht nicht ohne Grund gesagt: Zwar haben an dieser Stelle Väter nicht von vornherein dieselben Rechte wie Mütter, aber aus praktischen Gründen.
    Übrigens wünschte ich mir euer Pochen auf absolute Gleicherechtigung auch in den übrigen 90%, wo nämlich die Frauen benachteiligt sind.

  • Hallo Möwe,


    unter Deinem Aspekt magst Du recht haben. Es fehlen eben auch die von mir genannten.


    Es geht (mir) nicht um die von Dir unterstellten väterlichen ''Rechte'', obwohl es darum auch im Urteil des EGMR ging. ''Rechte'' sind kein Hohlkörper, sondern haben lebendige Wirkungen.


    ***''Übrigens wünschte ich mir euer Pochen auf absolute Gleicherechtigung auch in den übrigen 90%, wo nämlich die Frauen benachteiligt sind.''***


    1. frage ich, welche Benachteiligungen Du denn meinst, und
    2. stelle ich fest, dass Du doch gar nicht wissen kannst, wo und wie ich und meinetwegen ''wir'' auf ''Gleichberechtigung der Frauen'' ''pochen'' und
    3. d a s hier doch nicht Thema ist, aber Du hättest ja gerne einen thread dazu hier längst aufmachen können


    Im Übrigen solltest Du Männer- und Väterstatistik nicht gleichsetzen.



    Mfg krypa

  • aber evtl kannst du mir mal kurz erklären warum es zulässig ist bei Vätern mit extremmfällen zu argumentieren nicht aber bei Müttern ?
    überhaupt habe ich das gefühl das einige hier bei Müttern erstmal vom guten im Menschen ausgehen und bei Vätern erstmal vom schlechten.



    Hast du denn eine Erklärung dafür, warum hier etliche User bei Frauen grundsätzlich von niederen Motiven ausgehen?


    Und Kindstötungen durch Mütter als Argument für das GSR anzuführen, ist ebenso unsinnig, wie sexuellen Missbrauch durch Väter als Argument für das ASR zu verwenden.

  • Ich denke das interpretierst du falsch , wenn dem so wäre ,wäre die Logische folgerung das ASR für Väter zu fordern aber das macht hier keiner ernsthaft habe ich zumindest nicht so verstanden , im laufe der Diskusion wurde das zwar angesprochen aber meiner meinung nach nur um hier mal einen spiegel
    vorzuhalten das man dieses ganzen Argumente auch umdrehen kann ,
    Mir geht es hier auch nicht nur um die entrechteten Männer , sondern ich bin davon überzeugt das eine andere Familienpolitik die beide ET als Elternteile die für ihre Kindersorgen insgesammt ein geselschpolitische bessere Alternative darstellt, das SR bei nicht verheirtatenen Paaren
    ist nur ein Aspekt von vielen dabei aber eben ein Aspekt der wichtig ist.