Zahlungen an unterhaltspflichtigen KV?

  • Im November letzten Jahres hat ich mich von meinem Mann getrennt. Unsere beiden gemeinsamen Kinder leben bei mir.
    Da der KV kein Unterhalt zahlen will und kann, bekomme ich Unterhaltsvorschuß.
    Die Kinder haben sehr regelmäßigen Umgang mit ihm, das klappt gut. Er nimmt sie meist jedes 2. WE und auch mal in der Woche zu sich.
    Wenn die Kinder bei ihm sind, bringen sie ihre Wechselsachen immer von mir zuhause mit und bringen sie auch zum waschen wieder mit heim. Sie frühstücken und essen Abendbrot bei ihm, mittags essen sie meist bei seiner Oma. Er unternimmt einiges mit ihnen, geht auch mal in einen Indoorspielplatz mit ihnen.
    Gestern rief er mich an und meinte, da er ja die Kinder auch betreuen würde, entstehen ihm schließlich auch Kosten und ob ich ihm dafür eine Beteiligung zahle. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hab selber zu tun, das wir hier um die Runden kommen und nun will er noch Geld?
    Hat er Anrecht darauf?

  • Im November letzten Jahres hat ich mich von meinem Mann getrennt. Unsere beiden gemeinsamen Kinder leben bei mir.
    Da der KV kein Unterhalt zahlen will und kann, bekomme ich Unterhaltsvorschuß.
    Die Kinder haben sehr regelmäßigen Umgang mit ihm, das klappt gut. Er nimmt sie meist jedes 2. WE und auch mal in der Woche zu sich.
    Wenn die Kinder bei ihm sind, bringen sie ihre Wechselsachen immer von mir zuhause mit und bringen sie auch zum waschen wieder mit heim. Sie frühstücken und essen Abendbrot bei ihm, mittags essen sie meist bei seiner Oma. Er unternimmt einiges mit ihnen, geht auch mal in einen Indoorspielplatz mit ihnen.
    Gestern rief er mich an und meinte, da er ja die Kinder auch betreuen würde, entstehen ihm schließlich auch Kosten und ob ich ihm dafür eine Beteiligung zahle. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hab selber zu tun, das wir hier um die Runden kommen und nun will er noch Geld?
    Hat er Anrecht darauf?


    Er selbst zahlt keinen Unterhalt, möchte aber das Du ihm Geld überweist für das Essen und die Ausflüge mit euren Kindern bei seinem Umgang? Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, aber vom menschlichen her ist das - meiner Meinung nach - absolut dreist und frech. Würde ihn mal auf den Unterhalt ansprechen, der Dir ja auch mtl. fehlt. UVS ist nicht gerade viel...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Also die Kosten die ihm für Essen Trinken, Ausflüge etc entstehen sind ganz allein sein Problem. Bei den Fahrtkosten gibt es wohl Urteile, wo ein Teil der Kosten vom Unterhalt abgezogen werden konnten soweit das Kindergeld (was er indirket bekommt) nicht ausreicht um diese zu decken. Da er aber aj gar keien Unterhalt zahlt, kanner ja auch ncihts abziehen. Zahlen mußt du ihm dann gar ncihts

  • Der Unterhalt wird üblicherweise so berechnet, dass ein üblicher Umgang vom Umgangselternteil finanziert werden kann.
    Hier zahlt der vater keinen Unterhalt und kann es anscheinend auch nicht. Ich glaube ihm jetzt mal, dass er auch nicht genug geld für den Umgang hat. Den könnte er einerseits schon von dir einfordern, da ihr mutmaßlich noch verheiratet seid und du damit ihm gegenüber unterhaltspflichtig bist (in der Theorie). Aber du wirst das nicht leisten können.


    Entsprechend kann sich der Vater an die zuständige Sozialstelle wenden, sein Anliegen vortragen und bitten, dass ihm für den Umgang entsprechende Unterstützung gezahlt wird. Unter besonderen Umständen - die müsste er nachweisen - wird das gewährt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir wohnen mit dem KV ca. 5 min auseinander, d.h., da fallen keine großen Kosten an.
    Den Umgang einschränken will ich ja aber auch nicht, die Kinder sind ja auch gern bei ihm. Aber ich kann mich finanziell da nicht noch einbringen. Ich selbst bin Geringverdiener und erhalte noch Aufstockung vom Amt.

  • Naja,


    er muss ja auch nicht jedes WE die Kinder mit nem teuren Beschäftigungsprogramm bespaßen! Können andere Familien auch nicht.


    Er hat die Möglichkeit finanzielle Unterstützung durchs Amt zu bekommen, da soll er mal nachfragen, was er vorlegen muss.


    Hier wurde das Thema schon mal behandelt. Vielleicht hilft das weiter.

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()