Mutter mit 1 jährige tochter will aus der gemeinsamen wohung!

  • :hilfe Schönen guten tag entschuldigung das ich hier einfach ein thema erstelle, aber ich möchte mich einfach irgend wie für eine freundin informieren, da sie es in der gemeinsamen wohnung mit ihren ex freund und vater des kindes einfach nicht mehr aushält und daran kaputt geht weil dieser typ sie einfach echt scheiße behandelt und ich das nicht länger mit ansehen möchte. hat einer vielleicht information drüber, was einer alleinerziehende mutter 22 jahre mit einer 1 jährigen tochter (im mutterschaftsurlaub dementsprechend noch nicht wieder arbeitgehend) für eine wohnung in berlin also warm oder bruttomiete zusteht oder ist das abhängig von der größe der wohnung?
    und was man denn noch für unterstützung kriegen würde? vllt hat ja eine ebenfalls alleinerziehende mutter in berlin das gleiche schon leider durch. ich würd mich echt über jede information freuen.ich hab so schon viel gelesen aber nicht exakt das was ich suche und bei den jobcenter seiten versteht man nur die hälfte als laie. deshalb dacht ich mir frag ich mal hier nach erfahrungen. ich bedanke mich im vorraus. und antworten von wegen warum geht sie nicht einfach zum amt oder sowas brauch man bitte nicht erst hinschreiben. ich will mich einfach mal informieren. danke und schön abend noch . :thanks:

  • Guten Morgen,


    also meine drei Kidis und ich wohnen auch noch bei meinem Ex, es läuft gut aber natürlich auch nicht hervoragend.


    Als erstes muss sich deine Freundin bei deim Arbeitsamt melden.
    Beim Amt wird sie dann "Aufgenommen" und muss einiges an Unterlagen zusammentragen. Bei uns läuft das so, man bekommt nach der Anmeldung ein haufen Unterlagen und Anträge mit die Auszufüllen sind + eine Telefonnummer wo man anruft und um das Beratungsgespräch mit der Sachbearbeiterin bittet. Diese ruft dann inerhalb 48std. zurück und vereinbart einen Termin mit ihr.


    Zu diesen Termin muss sie dann alle unterlagen mitbringen. Damit die Sachbearbeiterin den Antrag bearbeiten und alles genemigen kann.


    Auch muss sie sich um eine Wohnung kümmern, sie sollte vorher im Amt fragen wie groß die Wohnung und wie hoch die Miete betragen darf.
    Sobald sie ein passendes Mietangebot hat, soll sie den Mietvertrag beim Amt oder ihrer Sachbearbeiterin vorlegen und diese entscheidet dann ob die Wohnung genehmigt wird oder nicht. Aber Achtung, der Mietvertrag darf vorher nicht unterschrieben werden.



    Danach sollte sie sich beim Jugendamt melden, wegen Unterhalt.



    Also bei uns hier unten im Bayern gibt es auch so Einrichtungen, wo man als Alleinerziehende Mutter unterkommen kann (bis man eine Wohnung gefunden hat) um nicht mit dem Expartner zusammen zu leben. Ich könnte mir gut vorstellen das es sowas in Berlin auch gibt.
    Vielleicht wäre sowas ja eine Zwischenlösung für deine Freundin.


    Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Sie sollte Ihre Einkünfte prüfen (lassen)


    - Elterngeld ggfls. ALG I - wenn sie an den alten Arbeitsplatz nciht zurück kann
    - Kindergeld 184 Euro
    - Kindesunterhalt - das Berechnet ihr die Beistandschaft beim Jugendamt - mind 133 Euro Unterhaltsvorschuss
    - Betreuungsunterhalt, wenn ihr Ex nachdem Kindesunterhalt noch leistungsfähig ist (das müße ein Anwalt machen)
    ggfls. ergänzendes ALG II oder Wohngeld


    Zu den Max. Wohnkosten in B kann ich dir leider nciht sagen - oft beraten Diakonie, AWO und Co. - sicher
    auch in eurer Nähe.

  • danke für die schnelle antwort das muss sie denn wirklich mal endlich machen
    :thanks:

  • vielleicht gibt es ja noch welche aus berlin die ihre erfahrungen weitergeben könnten :) da wäre ich auch echt dankbar :)