Krankes Kind und neuer Partner

  • Hallo,


    aus gegebenem Anlass beschäftigt mich eine Frage zur Situation betreuender Elternteil mit neuem Partner (beide arbeiten): Wenn eines der Kinder krank ist und der betreuende Elternteil aber nicht daheim bleiben kann, der neue Partner allerdings schon - kriegt der das überhaupt von der Krankenkasse bezahlt? Also ist es möglich, dass der nichtleibliche Vater oder die nichtleibliche Mutter das Kind betreut und den Arbeitsausfall von der KK bezahlt bekommt?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Wenn der neue Partner im Haushalt mit dem Kind wohnt und es betreuen kann, hast du gar kein Anspruch auf diese Leistung. ;)


    Obacht!
    Volker :-)


    Edith hat es mal für dich 'rausgekramt:
    Zitat:
    § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
    (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.


    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Hä? Wenn beide Elternteile zusammen wohnen und arbeiten und einer bleibt von der Arbeit fern, weil das Kind krank ist, dann bekommt der doch Geld von seiner KK, weil er leiblicher Elternteil ist.
    Und wenn der neue Partner und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch beide arbeiten, dann muss ich aufpassen, ob mir da draus ein Strick gedreht werden kann, weil ich vielleicht wirklich mal nicht kann und er das Kind betreut wenn es krank ist (weil er vielleicht besser an diesem Tag von der Arbeit fern bleiben kann)?


    Mir geht es doch nur darum zu wissen, ob dieser nichtleibliche Elternteil ebenso diese Entgeldersatzleistung beantragen kann oder nicht. Ich will keine Grauzonen nutzen etc. Nur wissen, was geht und was nicht.


    Edit: Es geht nicht darum, ob ich Geld kriege, wenn er daheim bleibt, sondern ob er Geld kriegt, weil er daheim bleibt aber nicht der Vater des Kindes ist. Hat er dann Anspruch?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

    Einmal editiert, zuletzt von Lanie ()

  • Was faselst du von Grauzonen, ist der Gesetzestext nicht klar?


    Wenn bei Ehepartnern einer das Kind betreuen kann hat der andere auch kein Anspruch auf diese Leistung.
    Kommentieren und interpretieren darf man das,
    lamentieren ist wenig hilfreich. :-)


    Volker

  • Was faselst du von Grauzonen, ist der Gesetzestext nicht klar?


    Wenn bei Ehepartnern einer das Kind betreuen kann hat der andere auch kein Anspruch auf diese Leistung.
    Kommentieren und interpretieren darf man das,
    lamentieren ist wenig hilfreich. :-)


    Ähem. Vielleicht gehts auch etwas freundlicher? Siehe oben, du hast mich falsch verstanden. Danke für deine Mühe, aber das wollte ich gar nicht wissen. Mir gings um was anderes. Hab mich vielleicht doof ausgedrückt. :blume

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,


    Ich hab's mal fett gemacht. Partner ist nicht Vater - also gibt es keinen Grund das seine Versicherung einspringen sollte. Und wenn Du arbeitest, dann muss ja Deine Vers. nicht einspringen.
    Okay ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Lanie meinst du ob der nicht-leibliche-Papa sich auf Kind krankschreiben lassen kann um Kind zu betreuen, wenn du auf keinen Fall von der Arbeit wegbleiben kannst? ?(

  • Soweit ich das gelesen habe, geht das auch, der bekommt auch "Krankengeld" allerdings gabs es irgendeinen Haken. (Der darf dann nicht so lange krankes Kind beaufsichtigen oder so).
    Theoretisch kannst Du das kranke Kind auch Deiner Mutter (anderer Haushalt) unterjubeln und sie bekommt Geld. Am Besten mal bei Deiner Krankenkasse anrufen.

  • Ähem. Vielleicht gehts auch etwas freundlicher? Siehe oben, du hast mich falsch verstanden. Danke für deine Mühe, aber das wollte ich gar nicht wissen. Mir gings um was anderes. Hab mich vielleicht doof ausgedrückt. :blume


    Lanie, ich hab verstanden, was du meinst...und unfreundlicher gings echt nicht mehr @DRUIDE


    Frag doch mal bei deiner KK oder der deines Lebenspartners nach. Die müssten es ja wirklich genau wissen und werden dir bestimmt freundlich Auskunft geben ;)

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Lena: Das Zitat muss ich wegen dem Urheberrecht leider entfernen.


    Aber es ist fakt, dass als Stiefkinder auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds der Krankenkasse angesehen werden und diesem Entgeltersatzleistungen zustehen. (was für ein Satz :-) )


    Wichtige Voraussetzung ist, dass auch der Lebenspartner gesetzlích versichert ist... ebenso wie die Kinder...


    Mich würde auch interessieren, ob es geklappt hat... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis