Unterhalt/Zahlung

  • Hallo,


    ich muss das jetzt mal hier los werden und euch nach der Meinung fragen:


    Muss der Unterhalt für das Kind monatlich pünktlich erscheinen?
    Falls nicht, wie geht ihr dann vor?


    Folgendes:
    ich erhalte monatlich für meine Tochter Unterhalt vom Vater. Damals als wir beim Jugendamt wegen Höhe des Unterhaltes etc.waren, wurde ausgemacht, dass
    er das Geld immer vor dem Monatsanfang des folgendes Monates überweist.
    Nun war es schon paar Mal so, dass er es verspätet gezahlt hat-


    Diesen Monat (auf Druck meinerseits hin) eine Woche zu spät. Hätte ich keinen Druck gemacht, wäre es eben dann gekommen, wenn er dazu Lust gehabt hätte.(So kam es eben rüber).
    Ein paar Mal war es schon so, dass er mir das gesplittet gezahlt hat, da er wohl nicht zahlen konnte. Ich habe es hingenommen, hauptsache es war ein Teil da.
    Denn ich bin WIRKLICH darauf angewiesen, ich bin noch nicht ganz fertig mit meiner Ausbildung, daher brauche ich das Geld.



    Letztens hat mich eine enfternt-Bekannte mit dem Satz etwas irritert: "Ich solle doch froh sein, dass ich das Geld überhaupt bekomme."
    Und ich bin mir sicher, er sieht das ähnlich, ws sei ja laut ihm nicht sein Problem, wenn ich 0€ auf der Bank hätte.

    Liege ich jetzt total auf dem Schlauch, wenn es denn so abgemacht war?Oder muss ich mich wirklich damit praktisch "abfinden"? :hae:

  • Also mein KV hat auch ab und an mal erst am 20. überwiesen.... fand ich jetzt nicht so schlimm.. habe ihn halt dann gefragt ob er das vergessen hat ... fertig.

  • Die Kohle sollte schon pünktlich dasein, sein Lohn oder Lohnersatz ist es ja schließlich auch.
    Nur,
    zwingen kann ihn eigentlich nur ein Gericht, unter Androhung von Zwangsgeld eben, eine Garantie ist das dann aber auch nicht.
    Wenn es garnicht anders geht musst du eben UHV (benutze bitte die SuFu hier im Forum dazu) beim Jugendamt beantragen.
    Das kostet dich nichts, bringt Ruhe 'rein und vielleicht reicht ihm ja auch schon ein Hinweis auf "Amtshilfe" um in die Pötte zu kommen.


    Achtung: UHV wird längstens 6 Jahre oder bis zum 12 Lebensjahr gewährt!


    Volker :-)

  • Du kannst den Unterhalt auch über das Jugendamt laufen lassen


    d.h. er zahlt an das Jugendamt und die an dich


    dauert dann zwar immer eine Woche länger


    aber vielleicht erlaubt er sich bei denen diese Verzögerung nicht bzw.


    hat er gleich eine ordentliche "amtliche" Mahnung, wenn nichts ankommt.

  • Hast du den Unterhalt mit ihm zusammen beurkunden lassen beim Jugendamt?


    Wenn ja, dann steht da doch drin, dass er spätestens bis zum 03. eines Monats zahlen muss. Ansonsten unterwirft er sich der sofortigen Zwangsvollsteckung. So steht es zumindest in meiner Urkunde. Ich bin nämlich auch der zahlende Elternteil. Von daher habe ich die Urkunde hier gerade neben mir liegen. Ich weiss allerdings nicht, ob das ein Standard-Vordruck ist, oder ob jedes Jugendamt das Teil frei erstellen kann.


    Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

  • @ MelB86


    Na ja, ich denke das kommt auch darauf an, wie angewiesen Du auf den Unterhalt bist. Ich bin es extrem. Gerade im Moment mit nur Krankengeld. Mein Ex hat die letzten 8 Jahre lang den Unterhalt für unsere Tochter mir immer bar in die Hand gegeben. Ich habe nichts dazu gesagt, weil es mir egal war, wie ich das Geld bekam, Hauptsache ich bekam es rechtzeitig. Inzwischen überweist er, auf meinen Wunsch hin, weil sich die Finanzen geändert haben...dafür warte ich jetzt wieder mehr darauf. Hier diesen Monat war der Unterhalt am 10. auf dem Konto und ja, dann bekommt er schon mal einen Anruf von mir.


    Den Spruch "Sei froh, das Du überhaupt Unterhalt bekommst!" find ich blöd und total daneben. Nur weil man sich trennt, heißt das ja nicht, dass das Kind nichts mehr kostet und das sich der (in meinem Fall) Vater aus der Affaire ziehen kann. Er ist nach wie vor genauso für das Kind verantwortlich wie vorher und sollte daher seinen Verpflichtungen auch nachkommen.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Guten Morgen alle zusammen,


    danke erstmal für eure Antworten. :thanks:


    Er hat eine Urkunde unterschrieben, ich schau jetzt nachher mal in den Unterlagen nach was da genau drin steht.


    Ich bin sehr auf den Unterhalt angewiesen, wie schon erwähnt ich bin noch in der Ausbildung, und da es eben ausgemacht wurde dass er am ersten zahlt, läuft eben alles auch am ersten weg, d.h. Miete, Strom etc.


    Mich kotzt nur sein Verhalten und die doofen Bemerkungen an, ich versuch alles für unsere Tochter so gut wie möglich zu organisieren, sprich dass er sie immer sieht, dass alles eben "normal"verläuft, dann ist das doch nicht so schlimm, wenn ich ihn auch darauf hinweise, dass er zahlen soll. Dann kommen dumme Kommentare etc, und das nervt mich. Wenn ich nicht darauf angewiesen wäre, würde ich mich auch nicht so aufregen. Er stellt sich grundsätzlich bei allem quer.


    Ich schaue noch heute in der Urkunde nach und falls es den nächsten Monat das gleiche Problem geben sollte, dann ruf ich einfach beim Jugendamt an.


    Euch einen schönen, ruhigen Sonntag. Ich gehe jetzt Nussschnecken backen :-)

  • Du hast alles Recht der Welt, das Geld zu Anfang des Monats zu erhalten. Aber leider hat man aus verschiedenen Gründen in der Praxis keine Chance, wenn das Geld verzögert innerhalb des Zahlmonats eintrifft.
    Darum wird auch das Jugendamt mit den Schultern zucken und sich höchstens bereit erklären, mal "Du,du!" zu sagen. Mehr auch nicht.


    Mit dem Titel könntest du einen Gerichtsvollzieher ans Laufen bringen. Aber der braucht auch mehrere Wochen,bis er zum Einsatz kommt, nachdem er den Auftrag von dir bekommen hat. Ist in der Zwischenzeit der fehlende Betrag gezahlt worden, ist die Pfändung hinfällig, die Kosten bleiben bei dir bzw. müsstest du versuchen zivilrechtlich einzuklagen.
    Richtig etwas machen kann man erst, wenn ein voller Monat Rückstand besteht. Es tröstet nicht, aber damit leben viele AEs ... und können alle so recht nichts machen ... Es hilft nur, sich finanziell so zu stellen, dass man das auffangen kann. Damit nicht jeden Monat dieselbe Angst ist, ob der Zahlungseingang da ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi Mel,


    denke auch das du zwar ein Recht drauf hast, dass der Unterhalt zu Beginn des Monats auf dem Konto sein muß. Allerdings, wie Volley schon sagt... das JA wird mal ermahnen wenn überhaupt. Im blödesten Fall wirst die Aussage bekommen... "sei froh das er zahlt" und solange der Unterhalt eintrifft, werden sie kaum aktiv. Du wirst dich damit arangieren müssen. Alle anderen Wege würden deutlich noch länger dauern.

  • Du hättest bedenken sollen das, auch wenn der 1. als Zahltag vereinbart wurde, es so im Alltag kaum oder schwer durchführbar ist. Da reicht es schon völlig, wenn der AG vom KV verspätet den Lohn überweist um alles ins Wanken zu bringen. Oder ein WE zwischen der Überweisung.


    Ein bissl Spielraum sollte schon vorhanden sein, um eventuelle Verzögerungen einzuberechnen. Im Normalfall bis zum 5. des Monats, maximal bis zum 10.

  • Nee. Der Unterhaltspflichtige sollte schlicht einen Dauerauftrag einrichten. Dann sind alle Probleme gelöst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sagen wir mal so: Der Durchschnittslohnempfänger hat seinen Lohn im Regelfall pünktlich zur Fälligkeit seiner Mietzahlung auf dem Konto.
    Der Durchschnittsbürger zahlt seinen Strom mit Dauerauftrag oder Lasteinzug, sein Wasser, seine Telefonrechnung.


    Die Durchschnittsbank räumt diesem Durchschnittsbürger einen Überziehungskredit ein, sollte tatsächlich einmal das Gehalt nach dem 30. des Monats eintreffen.
    Es gibt verflixt wenig Gründe, Unterhaltszahlungen nicht via Dauerauftrag zu regeln. Außer man genießt das Machtspiel, je nach Laune mal früher, mal später mal sehr viel später zu zahlen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Diesen Monat (auf Druck meinerseits hin) eine Woche zu spät. Hätte ich keinen Druck gemacht, wäre es eben dann gekommen, wenn er dazu Lust gehabt hätte.(So kam es eben rüber).
    Ein paar Mal war es schon so, dass er mir das gesplittet gezahlt hat, da er wohl nicht zahlen konnte. Ich habe es hingenommen, hauptsache es war ein Teil da.
    Denn ich bin WIRKLICH darauf angewiesen, ich bin noch nicht ganz fertig mit meiner Ausbildung, daher brauche ich das Geld.

    Wenn Unterhalt unregelmäßig kommt wäre meine Empfehlung eine Beistandschaft einzurichten.
    Das KV an Jugendamt zahlt und die dann an Dich weiter Überweisen.
    Deswegen kommt das Geld nicht unbedingt früher oder regelmäßiger Vorteil ist einfach, gehen keine Zahlungen ein wird das Jugendamt tätig und wird auch alle zwei Jahre automatisch der Unterhalt neu berechnet, außerdem stehst dann nicht als die böse KM da die wieder Unterhalt fordert, diese Aufgabe über nimmt dann JA und es werden Konfliktsituationen vermieden.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • naja wenn das geld nicht auf dem Konto ist geht auch kein dauerauftrag raus.


    Och Dispo sei Dank geht das schon, es sei denn der ist auch überzogen. :D


    Im übrigen ich Überweise auch immer erst Mitte des Monats schon aus Prinzip weil mein Sohn auch erst Mitte des Monats geboren wurde. Bei mir ist das allerdings was anderes, ich Zahle ja Freiwillig. Bei nen Titel muss glaube ich Spätestens bis zum 3 Werktag des Monats bezahlt sein, aber wie schon erwähnt gibt es da keine Reelle Chance das einzuklagen solange es im Laufe des Monats kommt.


    Im übrigen finde ich es ein wenig Realitätsfremd das der Unterhalt so Zeitig da sein muss. Viele wie auch ich bekommen ihren Lohn auch viel später, ich z.B. am 25 des Folgemonats. Da fragt auch keiner. Und alles was Anfang des Monats abgebucht wird wie Miete, Versicherungen usw. muss man auch ohne Kind bezahlen. Mal davon ab wenn die ca 225€ Unterhalt schon am Anfang Fehlen, wovon wird dann den Rest des Monats gelebt?


    P.S. Da kenne ich aber viele Nicht-Durchschnittslohnempfänger :D;)

  • Wenn du am 25. dein Gehalt bekommst, ist es doch kein Problem, den Unterhalt bis zum 03. zu überweisen


    Die meisten bekommen ihr Gehalt zum Monatsende, so kenne ich das auch


    Bei mir ist auch im Urteil geregelt, dass der Unterhalt bis zum 03. auf mein Konto sein muss. Wenn nicht, und das passiert auch hin und wieder mal, rufe ich Ex an. Es ist nervig, würde es aber nicht als Problem bezeichnen

  • Gegen einen anderen Termin als zum 1. zu überweisen, ist sicherlich nichts zu sagen, wenn es abgesprochen ist. So wie man selbst gern zuverlässig sein Geld auf dem Konto hat, weil eigene Zahlungen anstehen, hat es auch gern derjenige, der für das Kind die Zahlungen wie Kiga.Gebühr, (anteilige) Miete, Nebenkosten etc. entrichten muss.


    Und Andi, genau: Ich bekomme mein Gehalt auch immer im Nachhinein um den 25. herum und erledige damit per Dauerauftrag meine Zahlungsverpflichtungen zum 1. des Folgemonats. Genau so ist das System gedacht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du am 25. dein Gehalt bekommst, ist es doch kein Problem, den Unterhalt bis zum 03. zu überweisen


    Die meisten bekommen ihr Gehalt zum Monatsende, so kenne ich das auch


    Bei mir ist auch im Urteil geregelt, dass der Unterhalt bis zum 03. auf mein Konto sein muss. Wenn nicht, und das passiert auch hin und wieder mal, rufe ich Ex an. Es ist nervig, würde es aber nicht als Problem bezeichnen


    Ich bekomme am 25 Januar meinen Lohn vom Dezember, also von daher wäre das Theoretisch schon ein Problem. ;) Und zumindest im Osten ist das in vielen Branchen so üblich das es am 15. den Lohn des Vormonats gibt.


    Volleybap aber du bekommst am 25 Januar deinen Lohn von Januar, ich nicht ;) und wie gesagt da geht es vielen so, ist z.B bei fast allen Leihsklaven Buden so

  • Ich verstehe das Problem nicht andi, wenn du am 25. Geld bekommst, egal ob jetzt vom Vormonat oder nicht. Jeder bekommt sein Gehalt nachwirkend und nicht im Voraus, dann kann man doch zum 03. überweisen. Du hast dann doch am 03. Geld. Könntest ja sogar schon zum 01. überweisen.


    Und ja, ich kenne auch jemanden, der zum 15. Gehalt bekommt. Aber der überweist dann zum 01. den Unterhalt. Man kann doch das Geld solange auf dem Konto lassen. Man weiß doch, dass man zum 01. Zahlungsverpflichtungen hat

  • Andi, du bekommst jeden 25. deinen Monatslohn, kannst also am 26. den Unterhaltsdauerauftrag leisten. Darum geht es.
    Oder zahlst du mit dem Grund deine Miete vom Januar auch erst im März?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.