Was muss ich den jetzt alles Beachten? Ab 01.02 alleinerziehend

  • Hallo Ihr Lieben,


    tja nun ist es soweit.


    Meine 3 Kinder und ich ziehen zum 01.02.13 in unsere eigenen vier wände, ohne Papa.
    Freitag dürfen die Kidis schon mal den neuen Kindergarten besichtigen.


    War heute beim Arbeitsamt, hatte jetzt einiges zum ausfüllen und warte auf den Rückruf von meiner Sachbearbeiterin.
    Die mit mir einen Termin wegen des Antrags ausmacht. Ich kann leider erst wieder ab September arbeiten gehen (habe eine feste stelle, bin nur im Erziehungsurlaub)



    da ich erst ab September einen Krippenplatz für meinen Kleinsten bekomme.


    Beim Jugendamt habe ich heute auch schon angerufen (hat mir das Arbeitsamt geraten)
    Dort meinte die Dame ich solle Unterhaltsvorschuss beantragen (Kindsvater hat 400,- Euro Job).
    Und ende der woche nochmal anrufen da die Sachbearbeitern für den Unterhaltsvorschuss momentan Krank sei.



    Morgen werde ich den Antrag für meinen Jüngsten wegen Landeserziehungsgeld abschicken.
    Wird das Landeserziehungsgeld den Angerechnet?


    Was muss ich den jetzt alles Beachten.
    Ich sags gleich vorweg, das verhältnis zum Kindesvater ist nachwievor gut. Bin der meinung man hatte sich vorher gern, warum muss man dann hinterher über alles streiten. Also von der Seite her bekomm ich schon mal keine Steine in den weg gelegt. Auch darf er die kinder immer sehen wann er möchte und sie dürfen auch bei ihm schlafen (Wochenende/ferien)


    Jetzt wollte ich auch mal fragen, da die Kindermöbel großteils alle ihm gehören und er diese behält (wenn die kinder bei ihm sind, braucht er sie ja)
    ob ich da irgenwo ne möglichkeit habe, unterstüzung zu bekommen für neue Kindermöbel.
    Auch habe ich mal gelesen das die Kosten für den Kindergarten übernommen werden, stimmt das und wenn ja wo muss ich mich da hinwenden?


    Gibt es sonst noch was ich zu beachten habe?


    Ich danke euch schon mal für eure Hilfe :-)

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze


  • Also, Jobcenter und Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss hast du ja schon :-)
    Kindermöbel gehören eig. den Kindern. Und diese müssten diese mitnehmen dürfen beim Auszug. Du kannst aber sicher auch versuchen einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter zu stellen.
    Mir hat damals Pro Familie geholfen bei den fehlenden Möbeln über eine Stiftung. Am besten machst da mal einen Termin aus das könnte sehr hilfreich sein vom Jobcenter bekam ich nichts weil ich selbst mit meinen 400€ Job zu viel Einkommen hatte...


    Kindergarten kannst du beim Jugendamt die Kostenübernahme beantragen. Das JA zahlt aber auch nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze (Hier darf man z.B. nicht mehr haben als mit ALG2 sonst wird der Kiga nicht mehr übernommen, ist aber
    regional oft unterschiedlich)


    Landeserziehungsgeld ist, im Gegensatz zum Elterngeld bei ALG2 nicht anrechenbar.

  • Hallo Celcite,


    dankeschön für deine Antwort.
    Nun aber er braucht die Möbel ja auch, Weil sie ja doch auch bei ihm schlafen werden (wochenende/ferien) und ich es irgnewie nicht gerecht finden würde, wenn er Möbel zweimal kaufen muss.
    Aber ich werd einfach mal nachfragen, hoffenltich gibts da bei mir in der nähe ein Pro Familia.


    Also ich hab ja leider kein Einkommen und leb dann nur vom ALG2, also könnt ich da evtl. gute chancen haben.


    ich danke dir schon mal für die Antwort. :blume

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze


  • Nun ja, es ist halt so das die Kids bei dir leben werden. Daher schaut es Möbel technisch schon so aus das der Vater diese mitgeben muss.


    Was anderes wäre es wenn ihr Wechselmodel hättet Kinder zu 50% bei ihm und 50% bei dir.
    Aber so. Er braucht die Möbel nicht wirklich. Er benötigt lediglich einen Schlafplatz für die Kinder. Mein Ex hatte anfangs nur eine große Luftmatratze für die Kids


    Caritas könnte auch eine Anlaufstelle sein falls es kein Pro Familia bei dir geben sollte.

  • Nach meinem Kenntnisstand gäbe es die Möglichkeit, beim Jobcenter einen einmaligen Bedarf für Erstausstattung zu beantragen, gemäß § 24 SGB II. Wie hoch da die Fallpauschalen sind, scheint von Jobcenter zu Jobcenter regional unterschiedlich zu sein.
    Falls der KV nicht die finanziellen Mittel hat, einen regelmäßigen Umgang zu wahren, kann auch er die Kosten für den Umgang beim Jobcenter beantragen. Auch steht ihm wegen des Umgangs eine größere Wohnung zu, das nurmal vorneweg. Sonst kann es nämlich passieren, dass er eine Aufforderung zur Senkung der KdU (KOsten der Unterkunft) bekommt. Beispiel: einem Erwachsenen stehen in der Regel 50 m² zu. Für jede weitere Person im Haushalt 15m² zusätzlich. Somit stünden deinem Expartner also 65m² zu.
    Bei dir mit drei Kindern wären das also 95 m². Nun ist die Frage, ob die neue Wohnung im Rahmen der Angemessenheit liegt. Das gilt es beim örtlichen Jobcenter zu erfragen.
    Ich möchte dir raten, alle relevanten Dinge, die es mit dem Jobcenter zu klären gilt, ausschließlich schriftlich zu erledigen. Telefonisch weisst du nicht, wer dir Auskunft gegeben hat und du selten deinen zuständigen Sachbearbeiter an der Strippe hast.
    Lass dir auch alles schriftlich geben. Denn nur gegen schriftliche Bescheide kannst du Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen, sofern es sich um einen Verwaltungsakt, also Bescheid handelt.


    Auf dein ALG II wird Unterhaltsvorschuss (gibt es maximal 72 Monate bis zu einem gewissen Alter der Kinder), Kindergeld und eventueller Unterhalt für dich angerechnet. Wohngeld (nicht zu verwechseln mit MIete) ist durch den Bezug von ALG II ausgeschlossen.
    Wenn du im September wieder arbeiten gehen wirst, hast du die Möglichkeit, Mittel aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch zu nehmen. So zum Beispiel Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle für die ersten 4 Wochen.
    Beim ersten Lohn solltest du darauf achten, dass dein Lohn erst im Folgemonat auf dein Konto eingeht, da du sonst das ALG II zurückzahlen musst (Zuflussprinzip). Beispiel: Du fängst im September an zu arbeiten, erhälst ALG II und Ende September geht dein Lohn drauf. Dann musst du das ALG II anteilig zurückbezahlen. Geht es jedoch erst am 1.Oktober auf deinem Konto ein, dann brauchst du das ALG II nicht zurückbezahlen. Allerdings kann es dann im Oktober durch doppelten Lohnzufluss zu einem Versagen des ALG II kommen.


    In welchem Umfang die Kinderbetreuungskosten übernommen werden, kann ich dir nicht sagen. Möglich, dass hier das Jugendamt Mittel über das Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Verfügung stellen kann.

  • Danke für deine Antwort.


    habe heute Vormittag schon den Antrag für Erstausstattung geschrieben und werde ihn mit zu meiner Sachbearbeiterin nehmen.


    Ich kann mir nicht vorstellen das mein Expartner sich eine neue Wohnung suchen wird. Da wir momentan noch bei Ihm aufn Hof leben und ihm das ganze Bauernhaus gehört.


    Die neue Wohnung von mir hat 96qm. Die Dame die mit mir die Aufnahme gemacht hat (ALG2 Antrag)hat bezüglich der Wohnung nichts gesagt nur das es sehr selten ist das ich so eine günstige wohnung gefunden habe (300,- kalt, NK 70,- + Strom + Heizöl)
    Einen Antrag auf Heizkostenvorschuss hab ich auch geschrieben.


    Aber ich komm mir da ehrlich gesagt schon etwas komisch vor.
    Da komm ich hin mit meinen ganzen Anträgen und so ungefähr Handauf und her damit :frag Wie gesagt fühlt sich für mich irgenwie komisch an.


    Danke für den Tipp mit dem sprit und das das geld erst im november gezahlt werden soll. Werde darauf achten wenn es soweit ist.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

    Einmal editiert, zuletzt von KleinsMadl ()

  • Hallo Ihr Lieben,


    hätte da nochmal eine frage.
    Also mein Antrag bei der Arge ist jetzt durch und hab auch schon meinen bescheid über die Höhe bekommen.
    Auch hab ich für die Kindermöbel etwas bekommen, Heizöl wird auch übernommen.


    jetzt hab ich bezüglich der Kindermöbel eine frage,
    es wurden
    3 Betten (2x60,- und 1x115,- euro)
    1 kleiderschrank 65,- Euro
    Tisch + Stühle 79,-Euro


    sind insgesamt 379 Euro.


    Ich würde jetzt ein Bett für 30 euro und ein Hochbett für 200 Bekommen. Darf ich dann das auch so machen?
    Weil ich würd ja bei den Betten im Limit bleiben. Blieben dann ja noch 5,- Euro über.
    Darf ich die 5,- euro dann bei den Tisch+Stühle verwenden? Oder muss ich das dann zurückgeben wenn ich die Rechnungen bei der Arge abgebe?
    Auch hab ich beim Kleiderschrank einen gefunden für 60,- euro. Ist zwar eigentlich ein schuhrank, aber die klamotten für die zwei Jungs haben trotzdem platz drin.


    Wie siehts bei den restgeld aus, darf ich das dann bei den anderen möbeln verwenden oder zahl ich das zurück?

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Ich kanns jetzt nur von der Erstausstattung einer Freundin sagen, da waren die Werte halt pauschal angegeben, aber sie mußte keine Rechnung einreichen was jetzt wieviel gekostet hat.

  • Ja genau das sind pauschalbeträge. Und meine Sachbearbeiterin meinte das es eh nicht reichen würde und ich was drauflegen müsste.


    Sie meinte auch ich solle dann die Kassenzettel einreichen.

    Liebe Grüße
    ich und meine
    3 Schätze

  • Ja genau das sind pauschalbeträge. Und meine Sachbearbeiterin meinte das es eh nicht reichen würde und ich was drauflegen müsste.


    Sie meinte auch ich solle dann die Kassenzettel einreichen.


    Da hast du die Antwort: so kannst du mit dem Geld machen was du möchtest. Brauchst du mehr sollst es quasi beantragen und die Rechnungen einreichen. Wenn du hinkommst brauchst du das nicht.