Mal was ganz anderes

  • Hallöchen ...


    Wenn mein Post hier nicht passt, bitte ich ihn dahin zu verschieben wo er hingehört, ich wusste grade einfach nicht wo es am Besten hinkommt.


    Also, wir haben über die Ferien eine Hausarbeit aufbekommen, sollten wir mit meinem Buch bearbeiten das wir nie erhalten haben :radab .


    Vllt könnt ihr mir ja helfen, ich habe schon einige Sachen gelesen aber irgendwie bin ich daraus nicht schlau geworden.


    1. Was versteht man unter ruhender elterlicher Sorge?
    2. Unter welchen Voraussetzungen ruht die elterliche Sorge?
    3. Wer übernimmt die elterliche Sorge, wenn sie von den Eltern nicht mehr ausgeübt wird?


    Ich habe zu diesen Fragen also google befragt und bekam auch zahlreiche Vorschläge aber irgendwie :hae: :frag
    Stand zwar allerhand da aber genau einordnen konnte ich nichts.


    Folgendes fand ich aber ich weiß es eben nicht einzuordnen =/
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1673.html
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1674.html


    Danke schonmal im vorraus.

  • :hae: verstehe jetzt nicht ganz was du wissen willst.....in den zwei google-links ist das doch schon gut erklärt....


    hier habe ich auch noch was gefunden, evtl wirst du in dem forum fündig...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • 1. Was versteht man unter ruhender elterlicher Sorge?
    Die gerichtliche Anordnung, dass für eine (unbestimmte) Zeit die elterliche Sorge eines Elternteils nicht ausgeübt werden kann.
    2. Unter welchen Voraussetzungen ruht die elterliche Sorge?
    Anordnung des Gerichts. Abwesenheit oder Erkrankung sind die wesentlichen Gründe.
    3. Wer übernimmt die elterliche Sorge, wenn sie von den Eltern nicht mehr ausgeübt wird?
    Der andere Elternteil. Wenn beide Elternbetroffen sind, das Jugendamt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zu 3:


    Nicht das JA übernimmt das Sorgerecht, sondern ein eingesetzter Vormund.
    Dies kann sowohl ein Angestellter der Stadt (JA) sein wie auch Verwandte oder
    auch ein Rechtsanwalt.


    Lg
    Mami2511

  • Zu 3:


    Nicht das JA übernimmt das Sorgerecht, sondern ein eingesetzter Vormund.
    Dies kann sowohl ein Angestellter der Stadt (JA) sein wie auch Verwandte oder
    auch ein Rechtsanwalt.


    Lg
    Mami2511


    Nein. Zuerst übernimmt das Jugendamt die vorübergehende Vormundschaft bis zur Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, wem die Vormundschaft übertragen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.