Es ist schon schlimm genug, wenn das eigene Kind mit 15 Jahren an Muskelschwund stirbt - aber schlimmer ist es, wenn ein Elternteil dem anderen diesen Tod nicht mitteilt und weder Ort noch Datum der Beerdigung erfährt. Das Gesetz jedenfalls macht dies möglich.
Erst wird diesem Elternteil nach einer Scheidung vom Gericht das gemeinsame Sorgerecht aberkannt, obwohl das Kind todkrank ist. Es lebt mit einer schlimmen Form von Muskelschwund - der Duchenne-Muskeldystrophie. Er nimmt Kontakt mit der Selbsthilfegruppe der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke auf, um Hilfe zu erfahren. Er hat auch immer wieder Probleme als nichtsorgeberechtigter Elternteil, so gibt die sorgeberechtigte Mutter wichtige Hilfsmittel des Kindes nicht zum Umgang mit dem Vater.
Das Sorgerecht bekommen nichteheliche Väter nur, wenn die Mutter dies wünscht und im Scheidungsfall wird sehr häufig das Sorgerecht der Mutter einseitig zuerkannt, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Dabei spielen oft die Gründe über die Nichteinigung keine Rolle. Ist diese Regelung im Gesetz und in der Praxis überhaupt noch zeitgemäß? So werden die nichtsorgeberechtigten Elternteile, meistens die Väter, von der elterlichen Verantwortung in der Schule und in der Gesundheitspflege ausgeschlossen. Ist es vertretbar, wenn die Mutter über den letzten Abschied des Vaters von seinem Kind bestimmen darf?
Gerade eben gelesen. Hat mich sehr betroffen gemacht. Warum machen Menschen so etwas? Ich verstehe es nicht.