Kindesunterhalt.Fiktives Einkommen ausschlaggebend

  • Ich verstehe jetzt deine Überschrift nicht. Warum ist das fiktive Einkommen ausschlaggebend?
    Der letzte Satz aus deinem Link lautet doch:
    "Die Zugrundelegung eines fiktiven Einkommens zur Berechnung des Kindesunterhalts sei damit unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht."


    Anwälte drohne gerne mit dem Passus, daß das aber heiße Luft ist ist wohl selbst dem BVG klar, siehe Link. "Gesteigerte Erwerbspflicht" gilt so auch für jeden H4 Bezieher. Wenn er nicht sanktioniert wird, geht auch kein Richter dran. Warum auch?



    Volker

  • Wenn ich das Urteil lese, les ich auch was anderes... Nämlich genau das gegenteil: ein fiktives Einkommen zugrunde zu legen ist nicht zulässig-wenn das eben nicht auch objektiv erreichbar ist..-- und da es das BUndeverfassungsgericht war - eben wohl auch in anderen Fällen nicht verfassungskonform.


    Und ja - ich finde das ok so .... Weil ein fiktives Einkommen ja auch eben nicht vorhanden ist - und daher natürlich keinem zur Verfügung steht und damit auch nicht Unterhalt aus einem solchen gezahlt werdenkann...

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Und ja - ich finde das ok so .... Weil ein fiktives Einkommen ja auch eben nicht vorhanden ist - und daher natürlich keinem zur Verfügung steht und damit auch nicht Unterhalt aus einem solchen gezahlt werdenkann...


    ich lese das zwar auch so, find es aber nicht richtig.


    bei "uns" wurde auch ein fiktives einkommen dargelegt, weil kv sich nciht ausreichend um arbeit bemüht. klar, mit zwei guten abschlüssen, unter anderem als sozialarbeiter findet man natürlich keinen bezahlten job. is ja nicht so, dass erzieher und sozialarbeiter händeringend gesucht werden (ironie)


    klar hat er das geld nicht, denn er macht seit drei jahren nur un- bzw. unterbezahlte praktika und lässt sich noch vor ende der probezeit wieder rausschmeißen. aber er häuft den unterhalt als schulden auf und wenn ich ihm irgendwann zum x-ten mal den gerichtsvollzieher geschickt hab, wird er sich vielleicht doch mal bequemen nen job anzunehmen und zu zahlen.

  • hmm- also ich find in dem von dir genannten bereich auch keinen job ---- weil ich dort nie gearbeitet habe ... Sooo einfach ist das auch nicht... auch nicht mit guter Ausbildung.....

  • Hallo :winken:


    bei uns wurde auch ein fiktives Einkommen angesetzt.


    KV arbeitete nur Teilzeit (hatte die Stunden nach der Trennung einfach gekürzt) und hatte ca. 1-2 Bewerbungen in etwa 8 Monaten geschrieben, náchdem er mehrfach durch meinen Anwalt auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit aufmerksam gemacht wurde.


    Seine Anwältin brachte dann noch den dummen Spruch..."Nunja mein Mandant kann ja auch gern die geforderten 50 Bewerbungen pro Monat vorlegen- wenn es unbedingt sein muss" (das ganze in sehr sarkastischem und arrogantem Tonfall)
    Ein klassischer Schuss in's Knie. Die Richterin hat sie dann zurechtgestuzt und ihr klar zu verstehen gegeben, dass nur ernstgemeinte Bewerbungen akzeptiert werden. Zudem meinte sie auch, dass eine Begründung Jobmangel wegen Konjunkturflaute vielleicht noch 2008 akzeptiert worden wäre aber jetzt nicht mehr.


    Ich denke, es wird strenger beurteilt, wenn es um den Mindestunterhalt geht und keine Vollzeit gearbeitet wird. (Mein Exmann ist übrigens auch ungelernt) Er hat es trotzdem geschafft einen Job zu finden. Aber ohne den Druck vom Gericht wär nichts passiert.


    Ich finde den Schritt (siehe Eingangspost) nicht richtig- kein Elternteil sollte sich so einfach aus der Verantwortung ziehen können.


    LG
    Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • hmm- also ich find in dem von dir genannten bereich auch keinen job ---- weil ich dort nie gearbeitet habe ... Sooo einfach ist das auch nicht... auch nicht mit guter Ausbildung.....


    ich bin aus dem gleichen bereich und habe im gleichen ort wie kv gewohnt. er hat seine ausbildung zum bürokaufmann mit 1 abgeschlossenen, im studium sozialarbeit immerhin mit 2. trotzdem findet er jetzt seit frühjahr 2009 keinen job, nichtmal einen fachfremden? selbst das gericht fand seine paar unvollständigen, halbherzigen bewerbungen nicht ausreichend. und das OLG hat seine beschwerde auch abgeschmettert.


    sicher gibt es auch mal jobflauten in denen die jobs nicht auf der straße liegen. aber ich bleibe dabei: wenn ein unterhaltspflichtiger sich nicht ausreichend bemüht seiner pflicht nachzukommen, ist die zugrundelegung eines fiktiven einkommens mE nach genau richtig und angemessen.

  • warum fühlst du dich von mir angegriffen, chou-chou?


    spinnen wir doch mal den gedanken in umgekehrter form weiter: ein fiktives einkommen kann nicht mehr ausschlaggebend sein, es wird nur noch tatsächliches einkommen berechnet. in unserem fall würde das bedeuten, dass kv weiterhin nur praktika und nachhilfe macht, schwarz arbeitet (leider weiß ich nciht wo, sonst hätt ich das schon melden können). er kann sich weiterhin seine markenklamotten und die zugfahrten quer durch deutschland zu seiner familie leisten und das kind wird niemals einen cent von ihm sehen. -wozu sollte er sich auch bemühen? kommt ihm ja ganz gelegen, dass wir keinen unterhaltsvorschuss mehr bekommen wegen heirat (das wärn ja auch schulden von ihm) und dass mein mann neben seinem studium genug erwirtschaftet, um das kind zu versorgen.


    ich kann nur sagen, dass mein kind und ich zusammen nicht auf die summe kommen, die er für sich allein jeden monat hat. und ich finde richtig, dass er da druck bekommt. -ich habe diesen druck schließlich auch, muss ich doch allein für alle wünsche und bedürfnisse meines kindes aufkommen..
    bereits bei drei angemessen bezahlten jobs ist kv noch vor ende der probezeit rausgeflogen. alles stellen, die dringend gesucht haben. und da soll ich seine "bemühungen" als ausreichend sehen? zeigt für mich nur, dass es genug jobs gäbe, er aber nicht engagiert genug ist.

  • Ich fühle mich nicht angegriffen- Ich habe nur den Text des Urteils sehr genau gelesen... Und fiktives Einkommen ist was anderes als ein objektiv erreichbares fiktives Einkommen.,,,, etwas ganz anderes...


    Ein fiktives Einkommen für mich wäre zb eines entsprechend dem früherern BAT 2--- also meiner Ausbildung entsprechend... Ist aber objektiv nicht erreichbar für mich ...


    Na und ? ich komme für mich und KInd auch nicht auf die Summe die Kindesvater allein hatte als er noch Arbeit hatte...Es geht doch hier nicht um dich oder mich... Es geht darum , daß hier aus einem Urteil etwas abgeleitet wird vom TS das da so eben nicht drin steht.... Da steht was anderes drin..

  • Es geht darum , daß hier aus einem Urteil etwas abgeleitet wird vom TS das da so eben nicht drin steht.... Da steht was anderes drin..


    dann kam dieses missverständnis vielleicht durch die frühe stunde, denn in diesem punkt stimme ich dir voll zu. die eingangsaussage des TS entdecke ich ebenfalls nicht in dem urteil.
    trotzdem unterstütze ich aber die aussage des TS, dass die zugrundelegung eines fiktiven einkommens richtig sei, selbst wenn sie nicht aus dem artikel hervorgeht.


    nichts für ungut :blume