Strafanzeige wegen unterlassener Unterhaltszahlungen sinnvoll?

  • Strafanzeige wegen unterlassener Unterhaltszahlungen sinnvoll?



    Hallo zusammen.


    Die Mutter meiner Kinder weigert sich seit anbeginn an standhaft unterhlt zu zahlen.


    Das ganze nun seit über 10 Jahren.
    Als ich vor jahren meinen Anwalt wegen der Erwirkung eines Titels gefragt habe, hat er abgewinkt.
    Wenn bei ihr nichts zu holen sei brächte der Titel nichts und ich solle an die Kinder denken, weil sie diese Aktion vermutlich auf deren Rücken austragen würde. Also kein Titel.


    Nun habe ich durch ein anderes Verfahren, das die KM wegen unserer Kinder gegen das JA führt, erfahren das ihr die PKH verweigert wird weil sie keine Auskunft über ihre Wirtschaftlichen Verhältnisse gibt. Ich habe die Hoffnung das sie einen Job hat und das nicht zeigen will.


    Die beantragte Beistandscht beim Jugendamt ist keine Hilfe, weil dort schlicht nichts gemacht wird. Auf Anrufe wird, trotz Zusage, nicht reagiert. Ich werde mich jetzt allerdings noch einmal schriftlich melden.


    Die Frage für mich ist, ob eine zusätzliche Anzeige wegen der nicht geleisteten Unterhaltszahlung Sinn macht.


    Hat jemand damit Erfahrungen?



    Gruß
    Coffee

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
    :daumen


    Du hast zwei Augen und zwei Ohren aber nur einen Mund


    Kinder kann man nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.


    Manchmal vergess ich das ;)


    Ich kämpfe immer noch mit der Tastatur...meistens gewinnt sie....

  • ich denke, diese "Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung" setzt voraus, dass Du einen Titel hast :frag


    Also erst der Titel, danach alles weitere....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Anzeige hat nichts mit dem Titel zu tun.
    Wenn ich einen Titel hätte könnte ich gleich zum Gerichtsvollzieher gehen.


    Die Frage ist für mich Anzeig und JA oder Titel.


    Wobei ich auch nicht weis was ich alles beim Titel anstellen mus und was es mich kostet.

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
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  • Hab nur das gefunden:


    Daraus folgt:
    1. es muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht bestehen (§§ 1601, 1612a Abs. 1 BGB)


    2. der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein (§ 1603 BGB)


    3. der Unterhaltspflichtige muss vorsätzlich nicht leisten


    4. dadurch muss der Lebensbedarf des (hier:) Kindes gefährdet sein



    Und die vier Punkte musst du folglich nachweisen! Ob sie leistungsfähig ist weißt du nicht-> also in Erfahrung bringen.... Vorher kannst du sie nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen.

    Liebe Grüße von Sapi

    Einmal editiert, zuletzt von sapi ()

  • gugst Du zum Beispiel hier


    rechtlich ist der Titel keine zwingende Voraussetzung.... aber er macht durchaus Sinn, wenn auch nur annähernd die Chance auf Klageerhebung bestehen soll-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ich bin gerade dabei, eine Stufenklage wegen Unterhalt zu führen und bin bis zur Auskunftsklage, also der ersten Stufe, gekommen.


    Damit Du Erfolg hast, mpssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein:
    Wenn die Kinder bei Dir leben, dann ist zunächst die Kindsmutter unterhaltspflichtig.
    Die Frage ist aber, ob sie unterhaltsfähig ist. Und selbst wenn sie unterhalts fähig ist, Eure Einkommen aber stark unterschiedlich sind (Dein Einkommen 2-3x so groß wie das Einkommen der KM ist), dann kann sie nur zu einem Teilunterhalt oder zu gar keinem Unterhalt verurteilt werden.


    Ich weiß nicht recht, was ich Dir raten soll, es besteht immer bei solchen Rechtswegen die Geafhr, dass Du auf Kosten sitzenbleibst oder sogar vor Gericht verlierst.
    Eine Entscheidung, ob Du gegen die Mutter vorgehen willst, musst Du letztlich alleine treffen.

  • Die empfohlene Stufenklage ist der richtige Weg. Du klagst auf Auskunft des Einkommens. Es ist keine Frage, dass du dieses Verfahren gewinnst. Entweder gibt die Mutter Auskunft oder das Gericht besorgt sich die Auskunft über das Finanzamt oder das Sozialamt.
    Laut Gesetz ist die Mutter zur Auskunft verpflichtet. Das Urteil also voraussehbar. Kosten werden im Normalfall (99,9%) dem Auskunftsverweigerer auferlegt (oder der Staatskasse).


    Liegen die Auskünfte über das Einkommen vor, kann der Anwalt rechnen, ob Unterhalt möglich ist. Im positiven Fall kann er dann Klage einreichen.


    Die Anzeige ist nett, aber bringt dir nix außer "Rache" - wenn das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse nicht eingestellt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst mal danke für die Antworten.


    Um Rache geht´s nicht.


    Ich suche nach Wegen damit sie ihren Verpflichtungen nachkommt.


    In den letzten 10 Jahren hat sie fertig studiert und eine Ausbildungen abgeschlossen,
    konnte aber angeblich nicht arbeiten weil sie psychisch nicht dazu in der Lage war.


    Finde ich seltsam.


    Da gibt´s die gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt. Da scheint sie aber niemand drauf hin zu weisen.


    Jetzt suche ich nach Wegen, damit sie in die Puschen kommt.

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
    :daumen


    Du hast zwei Augen und zwei Ohren aber nur einen Mund


    Kinder kann man nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.


    Manchmal vergess ich das ;)


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  • Naja wenn sie nicht arbeitet... oder sogar wirklich arbeiten kann... wirst du sie kaum wegen §170 StGB anzeigen können. Das einzige as du dann hast ist die auskunft darüber das sie nicht arbeiten geht. Das Gericht kann dann nur sagen such dir nen job.... und wenn sie dir vorher mitgeteilt hat das sie keinen Arbeit hat und du klagst trotzdem und es kommt raus das sie keine Arbeit hast zahlst vermutlich sogar du das verfahren, weil sie ja richtige angaben gemacht hat.


    Aber sollte sich nicht eigentlich das JA um diese angelegenheit kümmern ????

  • Hallo,


    eine andere Möglichkeit wäre auch die Schaffung eines Unterhaltstitels im vereinfachten Verfahren. Googel mal nach


    Festsetzung vom Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren


    Erhebt KM dagegen Einwände kommt es zum streitigen Verfahren beim Familiengericht und da muss sie dann nachweisen, warum sie nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hi Coffebaer,
    ich hatte das Spiel anders herum:
    Ex hat gutes Einkommen und trotzdem nicht gezahlt... weil, meine Eltern könnten ja für uns aufkommen :hae::nanana
    Ich hatte allerdings eine super Beistandschaft... nachdem mein Ex erst nicht postalisch erreichbar war hat sie die Schreiben kurzerhand zu seinen Eltern geschickt...
    wo er sich wohl einiges anhören durfte ...grins.
    Dann kamen die Auskünfte, allerdings kein Geld.. jedesmal wenn der Gerichtsvollzieher zum AG kam, wurde der AG kurzerhand gewechselt (Kraftfahrer). Ich hatte allerdings ein gutes Netzwerk und bekam das binnen einer Woche jedesmal raus... nachdem wir das Spiel so 5-6 mal gespielt haben, meinte meine Beistandschaft... jetzt reichts und hat Strafanzeige gestellt :devil:
    Der Richter mit dem mahnenden Zeigefinger und der Androhung von Erzwingungshaft hat dann allerdings gewirkt... seitdem kommt der Unterhalt regelmässig und alle ausstehenden Beträge sind ausgeglichen.
    Leider hat man die Beistandschaft dann in eine andere Abteilung versetzt... sie war wohl zu gut (und unkonventionell).
    Erwirke einen Unterhaltstitel... den brauchst auf jeden Fall (achte darauf, das er dynamisch ist). Wenn die Beistandschaft bei dir nicht in die Puschen kommt, kündige die auf, und geh zum RA... und schliess dein schlechtes Gewissen blos im Keller ein... das Geld ist für deine Kids... und die sind bis sie erwachsen sind teuer genug...
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Kilashandra ()