Sozialleistungen für 17-jährigen ?

  • Hallo,


    kann ein 17-jähriger Solzialleistungen (Miete, Lebenshaltung, etc.) erhalten, wenn sein Wohnsitz bei seinem Stiefvater ist?


    Sachverhalt: Mutter hat 17 Jahre alten Sohn mit in die ehe gebracht. Es gibt ein weiteres gemeinsames Kind. Mutter zieht aus der Ehewohnung und will beide Kids mitnehmen. Der Große möchte gern bei seinem Stiefvater bleiben. Mutter sagt, das geht nicht.
    Der leibliche Vater hat keinen Kontakt außer Unterhaltszahlungen.
    Der Stiefvater kann kostentechnisch nicht den Unterhalt für den kleinen aufbringen und zusätzlich die Kosten des Großen allein tragen. Mutter bezieht ALG II.


    Was gibt es für möglichkeiten , wenn der Junge nicht mit seiner Mutter mit will?


    MfG Anni

  • Bis das Kind 18 ist hat die Mutter das Aufenthaltsbetimmungrecht und kann schlicht und einfach " Nein " sagen...

  • Bis das Kind 18 ist hat die Mutter das Aufenthaltsbetimmungrecht und kann schlicht und einfach " Nein " sagen..

    Ja und der Jugendliche kann vor Gericht dagegen klagen


    Wenn der Junge beim Stiefvater weiter leben möchte bekommt dieser auch Kindergeld und Unterhalt
    würde ähnlich wie bei Pflegeeltern laufen
    allerdings muss sich der Junge dann an das zuständige Jugendamt wenden und wenn es hart auf hart geht es Gerichtlich durchsetzen

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    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Und wenn Kind dann mit 18 immer noch Unterhalt benötigt wegen Ausbilung, dann hat Mama wieder das recht zu sagen: ich geb dir Unterkunft und Verpflegung hier bei mir .... ( Sprich Naturalunterhalt ) Sie muss keinen Barunterhalt leisten....


    in welchen Fällen würde ein so gesehen rechtlich völlig fremder das Sorgerecht für einen Jugendlichen bekommen wenn es noch die Mutter gibt ? Doch wohl nur bei Gefärdung .... Ist das hier gegeben ? Einfach nur _ ich will nicht bei Mutter bleiben wird da wohl ncith reichen...

  • Sie muss keinen Barunterhalt leisten....

    Wenn Kind nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt ist auch die Mutter Barunterhaltpflichtig


    Wobei bei ALG II und einen Kind im Haushalt da eh nichts übrigbleibt für Unterhalt


    in welchen Fällen würde ein so gesehen rechtlich völlig fremder das Sorgerecht für einen Jugendlichen bekommen wenn es noch die Mutter gibt ?

    :hae: Was hat Sorgerecht damit zu tun. Leben tausende in Heimen, Internaten, bei Pflegeeltern oder Großeltern und Sorgerecht ist bei einem wo anders Lebenden Elternteil

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  • :hae: Was hat Sorgerecht damit zu tun. Leben tausende in Heimen, Internaten, bei Pflegeeltern oder Großeltern und Sorgerecht ist bei einem wo anders Lebenden Elternteil


    Und in all den von dir genannten Fällen wird bei Jugendlichen unter 18 entweder per gericht das Sorgerecht entzogen oder aber die Eltern beantragen selber, das das Kind in eine Jugendhilfemassnahme kommt....Und übertragen so best. Aufgaben auf den Träger dieser Massnahme.... Errinnerst du dich ? Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht - und können daher durchaus sagen: ich möchte das mein Kind in ein Massnahme kommt weil ich nicht mehr damit klar komme.....


    Welcher Richter nimmt einer Mutter das Sorgerecht weg nur weil der Sohn nicht mehr dort wohnen will wenn keine Gefärhrung des Kindes dort vorliegt?

  • Welcher Richter nimmt einer Mutter das Sorgerecht weg nur weil der Sohn nicht mehr dort wohnen will wenn keine Gefärhrung des Kindes dort vorliegt?

    Keiner da ABR vom SR getrennt werden kann und beim Stiefvater liegt auch keine Gefährdung vor

    Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht - und können daher durchaus sagen: ich möchte das mein Kind in ein Massnahme kommt weil ich nicht mehr damit klar komme....

    Auch Jugendliche können sagen sie kommen mit den Eltern nicht mehr klar und möchten in eine andere Einrichtung.


    Deswegen wird den Eltern noch lange nicht das Sorgerecht entzogen. Gericht entscheidet dann mit Unterstützung des JA was zum Wohle des Kindes/Jugendlichen ist.
    Erst wenn die Eltern sich gegen das Wohle des Kindes entscheiden wird ABR oder SR jemand anders übertragen,
    und bei einen 17 jährigen entscheidet das Gericht in den meisten Fällen im Sinne des Jugendlichen.
    Die Eltern können dann dem Willen des Gerichts folge leisten und zustimmen oder bei weiteren widerstand das SR verlieren

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    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Ich denke mal ein:" ich komme mit den Eltern nicht mehr klar" wird nicht reichen - da muss es schon gravierende Gründe geben - und die sind nachzuweisen.. Wie gesagt: die Eltern können auch über 18 von einem Jugendlichen verlangen , daß er während der Ausbildung weiterhin zuhause wohnt - Unterhalt muss da nur als Naturalunterhalt gewährt werden...§ 1612 Abs. 2 BGB Zum Nachlesen....


    LUvi: ich sage nicht das es nicht geht, daß ein Jugendlicher woanders wohnt als bei den Sorgeberechtigten...... Aber eben nicht weil er es einfach so will... Nee - da müssen schon graveirende Gründe vorliegen. Und die muss man natürlich dem Gericht vortragen. Ich habe hier nirgends was davon gelesen, daß es solche Gründe gäbe..

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • LUvi: ich sage nicht das es nicht geht, daß ein Jugendlicher woanders wohnt als bei den Sorgeberechtigten...... Aber eben nicht weil er es einfach so will... Nee - da müssen schon graveirende Gründe vorliegen. Und die muss man natürlich dem Gericht vortragen. Ich habe hier nirgends was davon gelesen, daß es solche Gründe gäbe..

    Es gibt auch keine gravierende Gründe die gegen ein wohnen beim Stiefvater sprechen


    Und wenn da mit den Jugendlichen keine Einigung oder Kompromiss gefunden wird
    entstehen sehr schnell gravierende Gründe und ein wirklich gravierender Grund ist es wenn es vor Gericht geht

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  • Doch - einen gravierenden Grund gibt es : der Jugendliche ist noch unter 18 und wird wohl auch darüber noch in der Ausblidung sein ... und da greift nun mal der §§ der von mir genannt wurde.... Sonst könnten Millionen von Jugendlichen ausziehen weil sie es eben so wollen - und die Eltern müssten sich damit abfinden dann Barunterhalt zu zahlen... Das ist aber nicht so . Es gab sogar schon urteile wo genau das eben verboten wurde und dem Jugendlichen auferlegt sich mit den Eltern zu arrangieren..... Und genau aus dem Grund zahlt auch das Job- Center eben keine Sozialleistungen für Jugendliche in eigener Wohnung wenn diese noch bei den Eltern leben können..... Das alles wird nur gemacht wenn es gravierende Gründe gibt. Und nicht einfach weil ein Jugendlicher das so will......


    Solange Eltern Rücksicht auf die Belange des Kindes nehmen, dürfen sie auch sagen: Zimmer und Verpflegung gibt es zu Hause. Wer dennoch auszieht, verliert den Anspruch auf Unterhalt – es sei denn, dafür gibt es einen guten Grund, zum Beispiel eine weite Anfahrt zum Ausbildungsort etc. oder Gefärhdung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu hause....


    Solange man nicht 18 ist können die Eltern - hier also die Mutter - einen Auszug verhindern durch ein einfaches NEIN- sie haben das Aufentlhaltsbestimmungsrecht.


    Luvi: das nix dagegen spräche wenn das Kind zum Ex Partner zieht ist kein gravierender Grund das es nicht mehr bei der Mutter leben kann...


    Hier ist im Eingangspost nur die Rede davon, daß der Sohn einfach beim Stiefvater bleiben MÖCHTE...... wo ist da der gravierende Grund ?


  • Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen und nicht mal wieder irgendwelche Randthemen bis in den letzten abstrusen Winkel zu diskutieren:


    Einvernehmlich könnten Mutter, Stiefvater und Sohn jegliche Absprache treffen. In erster Linie sind die leiblichen Eltern für den Unterhalt verantwortlich. Unter bestimmten Bedingungen, zum Bsp. die Fortsetzung/Beendigung der Schule/Ausbildung kann der Verbleib des Sohnes beim Stiefvater von der Allgemeinheit gefördert werden.
    Wenn die Mutter hier den Mitzug des Sohnes erzwingen will, hat der Sohn (ab 14 Jahren) die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen. Das wird dann diesen Einzelfall verhandeln. Vorab würde das Jugendamt eingeschaltet werden und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herzustellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das das einvernehmlich geht ist ja keine Frage,,... Aber in dem hier vorliegenden Fall gibts ja eben gerade kein Einvernehmen.... Und es kann wohl keiner der beiden den Unterhalt für den Jugendlichen sicherstellen....