Verfahrensbeistand

  • Hallo,
    das Gericht hat für die Kinder einen Verfahrensbeistand fest gemacht.
    Was erwartet mich jetzt ?
    Der kommt zu uns - welche Fragen wird der stellen ?
    Auf was kann ich mich vorbereiten ?

  • Hi, Wolke :-)


    Betrachte den Verfahrensbeistand als "Anwalt" deiner Kinder. Er wird den Kindsvater treffen und mit ihm reden....und er wird euch besuchen und mit euch (auch mit deinen Kindern) reden und sich ein Bild von deinem Umgang mit den Kindern und eurem Verhältnis zueinander machen. Natürlich schaut er sich auch die Wohnsituation an. Danach wird er ein - ich nenne es jetzt einfach mal so - kurzes Gutachten erstellen, das du und der Kindsvater jeweils kurz vor dem Anhörungstermin in Kopie zur Einsichtnahme erhaltet. Der Verfahrensbeistand wird auch an der Anhörung/Verhandlung teilnehmen.


    "Unser" Verfahrensbeistand war damals für ca. 1h bei uns zuhause, er hat sich mit mir über meine Vorstellung zur Ausgestaltung des Umgangs unterhalten. Ganz nebenbei hat er es aber auch geschafft sich mittels absolut unauffälliger Fragen und "Spiele" einen Eindruck vom Entwicklungs-/Gesundheitszustand meines Zwergs zu machen (z.B. Zähne, Hautturgor, Motorik, Sprache). Darüber hinaus hat er auch relativ unauffällig den Zustand der Wohnung gecheckt und das "Equipment", das fürs Kind vorhanden ist.....im Klartext: Kennt das Kind die Dinge, die angeblich für es da sind oder sind sie einfach nur für den Besuch als Kulisse drapiert worden.


    Mach dir keine Gedanken, antworte ehrlich und sachlich. Argumentiere im Sinne deiner Kinder und nicht "gegen" den Kindsvater. Du brauchst auch nicht deine Wohnung auf den Kopf zu stellen ;o) Sei einfach du selbst, dann wird alles glatt gehen.


    LG
    Klärchen


    Edith: hat ein überflüssiges "s" geklaut.

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  • Hi Klärchen,
    in wie weit droht schlimmeres durch den Verfahrensbeistand ?
    Der schleimt sich gerade mächtig rein ...

  • Hey, Wolke,


    naja "drohen" und "Schlimmeres" und "Schleimen" sind schon harte Worte. Vielleicht solltest du versuchen, die Angelegenheit etwas gelassener zu betrachten. Ist schwer, ich weiß, aber Voreingenommenheit gegenüber dem Verfahrensbeistand bringt deinen Kinder gar nichts.


    Es kommt halt darauf an, was Gegenstand eurer Anhörung/Verhandlung ist......Umgang oder was auch immer: der Verfahrensbeistand wird immer und ausnahmslos im Sinne deiner Kinder argumentieren. Sieh es so: Du oder der Kindsvater interessieren ihn nur soweit, ob und inwiefern ihr gut für die Kinder seid. Und Kindeswohl sollte bei allen diesen Dingen immer ganz oben stehen.


    Bei uns ging es z.B. darum, dass ich mich geweigert habe, dem Kindsvater aus verschiedenen stichhaltigen Gründen, den Zwerg allein anzuvertrauen und nur begleiteten Umgang (egal ob durch mich oder Jugendamt etc.) gestattet habe. Der Verfahrensbeistand hat sich meine Argumente angehört, die des Kindsvaters, hat das Jugendamt befragt, die Beratungsstelle, die Gutachterin, die das psych. Gutachten über den KV erstellt hatte etc. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hat er dann vor Gericht meine Forderung befürwortet.


    Ihr kriegt das schon hin :-)


    LG + Gute N8
    Klärchen

  • Hallo, ich habe auch damals einen Verfahrenspfleger eingeschaltet bekommen.
    ...und das war gut!!
    Klärchen hat alles gesagt, besser könnt ich's auch nicht machen!!

    der Verfahrensbeistand wird immer und ausnahmslos im Sinne deiner Kinder argumentieren.





    bei uns gehtes um das ABR wegen nasser Socken.


    ...wegen nasser Socken wird kein Gericht einen Verfahrenspfleger beauftragen!

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


    Einmal editiert, zuletzt von Tom-Tom ()

  • Zudem war angeblich ein Kind im Sommer zu warm und im Winter zu kalt gekleidet.


    ...auch dann nicht!

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


  • Zudem war angeblich ein Kind im Sommer zu warm und im Winter zu kalt gekleidet.


    Das reicht auch noch nicht für einen ABR-Antrag. Und selbst wenn es zu einer Anhörung käme würde kein Richter dafür einen Verfahrensbeistand brauchen/einsetzen der die Interessen des Kindes vertritt. Irgendwie glaube ich hier fehlt noch ein bißchen was...

  • Bei uns war auch ein Verfahrensbeistand.
    Der Mutter meines Enkelkindes hatten sie die Kleine weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben.
    Bei Gericht ging es dann ums Sorgerecht.


    Der Mann war 2-mal hier, die Kindesmutter hat sich geweigert. Die war auch nicht bei dem Psychologen, wo wir alle hin sollten.
    Mein Sohn lebt noch bei mir zu Hause.


    Ich sehe sowas eigentlich eher zwiegespalten.
    Der Beistand wußte als er das 1. Mal garnicht um was es überhaupt ging.
    Beim 2. Mal stellte er fest, das wir die Wahrheit gesagt hatten. Und, das hier alles total in Ordnung ist.
    Einsehen durften wir nichts.


    Und, vor Gericht wollte er, das die Motte bei einer Pflegefamilie bleiben solle.


    Der Richter hat dann anders entschieden. Entgegen allen anderen Meinungen.
    Mein Sohn hat das Sorgerecht für seine Tochter bekommen.

  • also ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es wegen solcher Lapalien überhaupt zu einem Verfahren kommt, normal haben die Richter am Familiengericht besseres zu tun, aber man weiß es ja nie so genau..


    Bei uns ging es darum, dass mein Ex mich als Psychisch krank dargestellt hat und das ABR und Sorgerecht für unsere beiden Jungs haben wollte. Dem wird natürlich nachgegangen, er hat erzählt, ich würde die Kinder verprügeln udn wär mit meinem Haushalt total überfordert usw...


    Der Verfahrenspfleger kam und unterhielt sich in erster Linie mit meinem Großen ( damals knapp 12) der Kleine war knapp 2 und eine Unterhaltung natürlich nicht möglich, da hat er sich nur angesehen, wie der Kleine und ich so miteinander agieren. Der Verfahrenspfleger hat sich die Wohnung angesehen, hat mit mir gesprochen, ich habe ihm meine Sicht der Dinge dargelegt.
    Dann war er auch beim Ex und hat mit dem gesprochen. Einmal hat er sich sogar angeboten, weil ich aus gegebenem Anlass Angst hatte, wenn ich meinem Ex seinen Sohn mitgebe, dass ich ihn nicht wiederbekomme ) sich mit Ex und Zwerg aufm Spielplatz zu treffen zur Übergabe von Geburtstagsgeschenken.


    Ich habe also nur positive Erfahrungen mit dem Verfahrenspfleger gemacht, der war wirklich das was er sein soll, nämlich der Anwalt meiner Kinder!
    Schlussendlich hat mein Ex nicht recht bekommen, das Sorgerecht für beide Kinder blieb bei mir!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!


  • ...auch dann nicht!


    Eigentlich ist es egal warum und so, wichtiger und das solltest Du mitnehmen:

    Zitat von »Klärchen« der Verfahrensbeistand wird immer und ausnahmslos im Sinne deiner Kinder argumentieren.


    Das ist die Kernaussage!!!




    Ist alles OK und sind es nur Lapalien dann mach Dir weniger Sorgen, gibt es noch mehr was Du vielleicht auch nicht sagen möchtest. Mach Dir mehr Sorgen.


    Verfahrensbeistand der Anwalt des Kindes!!

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


  • Wenn ein Elternteil eine Klage auf ABR einreicht und das mit nassen Socken begründet, kommt es trotzdem immer zu einem Verfahren. Wir sind in einem Rechtsstaat. Da wird nicht vom grünen Tisch entschieden.


    Der Verfahrenspfleger ist eine intelligente Einrichtung des Familienrechts. Der Verfahrenspfleger - im Volksmund gern Anwalt des Kindes genannt - verschafft sich vor Ort einen Eindruck der Eltern und vom Kind. Er kann und soll im Verfahren das Kind vertreten, das ja in der Verhandlung nicht anwesend und da natürlich auch überfordert ist, wenn sich die Eltern die Augen auskratzen. Er ist damit quasi Helfer des Richters, der sich ja ein Gesamtbild machen muss und vor den jeweils sehr einseitigen Statements der Streitparteien steht und das in einer relativ kurzen Zeit aufdröseln soll.


    Richter arbeiten sehr gern mit bestimmten Verfahrenspflegern zusammen, zu denen sie Vertrauen gewonnen haben bzw. die sie einordnen können. Damit haben sie im Verfahren neben der eigenen Einschätzung eine gewisse feste Größe.


    Verfahrenspfleger gibt es in jeglicher Coleur. Die mit einem pädagogischen, juristischen oder psychologischen Hintergrund. Schwierig wird es, wenn der Jurist im psychologischen Feld wildert. Da sind dann Richter wie Verfahrensbeistand Laien ... fühlen sich aber kompetent.
    Toll ist es, wenn ein Verfahrensbeistand vermittelnd eingreift und neue Wege öffnet. Dinge vorbereitet,mit denen man sich beschäftigen kann, um in der Verhandlung konstruktiv nach vorne zu gehen.


    Mit dem Verfahrensbeistand sollte man also offen aber mit einer gewissen Vorsicht zusammen arbeiten und dabei versuchen einzuschätzen,wie der gute tickt ...
    Sein Wort ist im Normalfall schon verflixt wichtig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn ein Elternteil eine Klage auf ABR einreicht und das mit nassen Socken begründet, kommt es trotzdem immer zu einem Verfahren. Wir sind in einem Rechtsstaat. Da wird nicht vom grünen Tisch entschieden.


    So weit so gut. Aber es wird doch kein Richter einen Verfahrensbeistand bestellen, weil ein ET das ABR beantragt mit der Begründung "Kind hat beim derzeitigen BET nasse Socken und auch ansonsten gelegentlich unpassende Oberbekleidung an.". Oder doch?
    Bei meinen Anträgen aus der Vergangenheit ging es nicht um solche Pillepalle-Dinge und ich kenne einen Verfahrensbeistand nur aus der Theorie.


    Ja, das trifft auch bei mir zu. Habe ich gar nicht weiter beachtet, da ich ja bekloppt bin.


    Jetzt kommen wir der Sache langsam näher...

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Ein Verfahrenspfleger kann, muss aber nicht vom Richter bestellt werden. Es gibt Richter, die immer einen Verfahrensbeistand bestellen und einige, die nie einen Verfahrensbeistand bestellen. Und die breite Mitte ...

    Liebe Grüße



    Bap



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