kann er unseren Sohn einfach bei sich halten?

  • Hallo Kaj,


    danke für deine Antwort.
    Beim Jugendamt war ich natürlcih....da und auch hier.
    das ich weggezogen bin ....war eine Entscheidung die ich mir nicht leicht gemacht habe......
    Aber dort ist ein Dorf!
    Es ist auch nicht sein Zuhause...ich bin ihm schon 2 mal gefolgt quer durch Deutschland..............
    Dort keine Freunde gefunden ....hätte nie Arbeit bekommen.....


    Er will auch nicht dort bleiben.


    zum Schluß war sein Verhalten usschlaggebend.......................................das JA wußte, das ich angst vor ihm habe............keiner hat was getan !!!


    Er hätte mich völlig in der Hand gehabt dort!!!
    Er hat mein Licht ausgeblasen.
    Trotzdem habe ich nichts gegen den Umgang.


    Ich halte unsern Sohn da raus ....ich finde nur er sollte es auch tun


    Allerdings läßt sein verletzter Stolz das nicht zu.

  • Hallo LaLoba,


    bei gemeinsamer elterlicher Sorge bedarf der Aufenthaltswechsel von
    einem Elternteil zum anderen Elternteil der Zustimmung beider
    Eltern!


    Wenn der Vater die Äußerung macht, er wird das Kind anläßlich des
    Umgangs behalten, ist es doch wohl dringend angesagt, dass Du einen
    Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellst! Und
    zwar genau mit dieser Begründung.


    Grüße


    Grinsekatze :brille

  • Lass dich nicht von jemandem runterziehen, den du noch nicht mal kennst!!!


    Ich finde auch, dass man sich solche Kommentare sparen kann, so ein Forum ist schließlich nicht dazu da, sich gegenseitig fertig zu machen, sondern zu helfen, wie ich finde.

  • hey kleine


    also wenn abgermacht ist z.b. von montag bis mittwoch hat er ihn dir am mittwoch zu abgesprochener zeit zurückzubringen und nicht ne std später es sei denn er ruft an dann ist es ne absprache alles andere gilt als ne art kindesentführung er darf nicht ohn absrpache dir das kind erst nen tag später zurück bringen ....


    wenn mein noch mann das macht schalte ich sofort JA und polizei ein ... das glaube mal



    liebe grüße lady

  • ich danke dir Trueffelchen,
    morgen früh hole ich ihn vom Flughafen ab............
    und dann ist vielleicht erst mal wieder Ruhe...jedenfalls bis zum nächsten mal


    und außerdem ..wenn ich jetzt das Aufennthaltsbestimmungsrecht oder auch Sorgerecht hätte......dann gäbe es für ihn immer noch Möglichkeiten wieder dagegen an zu gehen


    meinem Sohn tut das bestimmt nicht gut diese Hackstückelei.....


    und dann wäre ich ja in den Augen ( mancher ) so eine Frau worüber hier geredet wird.


    Ich weiß das ich lernen muß loszulassen......und meinem Sohn zu vertrauen.


    Liebe Grüße La Loba


    So hat eben jeder seine Geschichte und deutet Geschichten anderer in seinem Sinne

  • @ La Loba:


    Deine Aussage gegenüber Meziel verstehe ich nun auch nicht wirklich. Und die Verallgemeinerung, dass Männer grds. einen runterziehen.... naja.


    Meziel hat ganz klar gesagt, welche Möglichkeiten wer hat ohne irgendwas Böses zu wollen oder Jemanden runterzuziehen.


    Adoption hin und her - vor Gesetz steht ihr eben gleich.


    Es tut mir leid, dass wir Dir nichts anderes sagen können und kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie Du Dich fühlst.



    @ Meziel:


    Klar spricht dieser Satz Bände und er wäre mit Sicherheit anders ausgefallen, wenn sich der KV im Vorfeld bei der Erziehung anders mit einbezogen hätte.


    Und einmal zur Klarstellung: Der KV kann Jederzeit und mit Jederzeit meine ich auch Jederzeit, seine Tochter sehen, sie darf bei ihm schlafen etc. Wir haben keine feste Regelungen, sondern ich richte mich ganz nach ihm.
    Interessiert es Dich, wie oft er seine Tochter seit seinem Auszug sehen wollte?


    Ganze 2 Mal - soviel mal dazu - aber er vermisst sie so unendlich, mir kommen die Tränen... :radab


    Viele Grüße
    J

  • Hallo Mela
    ich denke du hast recht........
    und genau aus dem Grund habe ich ja auch Panik.


    Die Polizei wird überhaupt nichts tun.......
    und das Jugendamt erst recht nicht.


    Wenn ich aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen will..muß ich erst warten, bis was passiert ist.
    Außerdem möchte ich das eigentlich nicht, weil ich sonst wieder eine Lawine lostreten würde.


    Grüße La Loba

  • Ich wünsche dir die Kraft dein Kind abzugeben und die Sichere Hoffnung das er zurück kommt.Ich werde an dich denken und dich in meine Gebete einsetzen.Alles gute


    Claudia :respekt

  • Danke Claudia,
    ich danke euch allen für eure Unterstützung.....ich glaube es war eine gute Entscheidung mich hier anzumelden.
    Das gibt mir das Gefühl nicht ganz alleine zu sein :blume

  • [ :hä :hä :hä :hä Hab ich was verpasst oder was ist hier los :Hm :Hm :Hm[/quote]


    Hallo Meziel,
    sorry ich habe überreagiert!!!
    habe mich momentan wohl nicht wirklich im Griff.


    Du hast natürlich recht............und bein Beitrag war auch nicht ganz so böse gemeint.


    bin halt ein Widder und schlecht drauf.


    OK?


    Liebe Grüße La :anbet Loba


  • Das mag bei Dir zutreffen, aber ich glaub nicht das es der Regelfall wäre!


    Und was der KV jetzt macht, ist unterste Schublade, darüber muss man nicht disskutieren, sonst sind wir gleich ganz böse im Matsch.

  • Zitat

    Original von Meziel
    :hä :hä :hä :hä Hab ich was verpasst oder was ist hier los :Hm :Hm :Hm



    Kein Thema, alles okay.


    Und morgen kommt Dein Sohn zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()


  • Das Problem hat hier ja jemand schon. Ohne Absprache hat sie die Tochter behalten, er ist rumgerannt, hat Polizei, JA, Gericht und sonstwas eingeschalten und sein Maeusel wohl immer noch nich :-(

  • Ich danke Euch!!!


    habe meinen Sohn wieder................
    er ist pünlktlich mit dem Flieger angekommen und froh wieder zu Hause zu sein.


    Liebe Grüße ...................La Loba :bigkiss