Mädchennamen annehmen, was ist mit meiner Tochter?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin. Falls nicht, bitte verschieben ;)


    Ich bin schon länger geschieden, meine Tochter stammt aus meiner letzten Beziehung, mit der ich nicht verheiratet war.
    Ich habe alleiniges Sorgerecht.
    Jetzt möchte ich gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen, weiß aber nicht, ob das bei meiner Kleinen auch einfach so möglich ist.
    Sie hat meinen jetzigen Nachnamen.


    Kennt Ihr Euch aus oder könnt mir helfen?


    Vielen Dank
    LG :sonne

  • Ja, geht. Ist bei deiner Tochter allerdings ne komplette Namensänderung, die bei Kindern glaub ich bis zu 300,--€ kostet.


    LG Stefan

  • Ich denke das kommt darauf an was in der Geburtsurkunde der Tochter steht. Steht da Mayer drin und du willst deine Tochter in deinen Mädchennamen Dumdi ändert geht das nicht. Sie ist ja dann Geborene Mayer.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Der Name ist da völlig irrelevant. Das Jugendamt wird da halt mit eingeschaltet, die noch ein Veto einlegen können, aber mehr auch nicht. Wahrscheinlich wird der KV in diesem Fall auch mit angehört (aber ohne Entscheidungsrecht).


    Ist aber keine große Sache. Zumindest bei meinen Tochterkindern nicht.

  • ähhh die frage ist welchen namen hat das kind, deinen EHEnamen oder den des Vaters ? Wenns der Name vom Vater ist hat er ein Veto recht...


    achja und ich glaube wenn das kind 5 jahre oder älter ist wird das auch gefragt

  • Hallo,


    Ich habe nach der Scheidung auch meinen Mädchenname wieder angenommen. Bei meinen 3 Kindern war eine Namensänderung nicht möglich.
    Den Geburtsnamen der Kinder kann man leider nicht ändern, so sagte man es mir beim Standesamt.


    LG von
    doro

  • Hallo,



    Zitat


    ... meine Tochter stammt aus meiner letzten Beziehung, mit der ich nicht verheiratet war.
    Ich habe alleiniges Sorgerecht. Jetzt möchte ich gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen, weiß aber nicht, ob das bei meiner Kleinen auch einfach so möglich ist.
    Sie hat meinen jetzigen Nachnamen.


    Klingt, als wären die Vorraussetzungen vorhanden!
    Ist das Kind schon 5? Dann wird es noch befragt.
    Du solltes unverbindlich beim Standesamt nachfragen.


    Zitat


    Kennt Ihr Euch aus oder könnt mir helfen?


    Googel mal unter "Namensrecht"...hilft auch.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo,


    Ich habe nach der Scheidung auch meinen Mädchenname wieder angenommen. Bei meinen 3 Kindern war eine Namensänderung nicht möglich.
    Den Geburtsnamen der Kinder kann man leider nicht ändern, so sagte man es mir beim Standesamt.


    LG von
    doro

    Hab den Geburtsnamen meiner Kinder problemlos ändern können.


    Einverständnis des Vaters, eine gute Begründung wieso der Name geändert werden soll und ein gut gesonnener Beamter

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Hallo,


    Ich habe nach der Scheidung auch meinen Mädchenname wieder angenommen. Bei meinen 3 Kindern war eine Namensänderung nicht möglich.
    Den Geburtsnamen der Kinder kann man leider nicht ändern, so sagte man es mir beim Standesamt.


    LG von
    doro


    Interessant, ich denke derzeit auch darüber nach. Mit welchen Kosten muss man rechnen, auch für Änderung aller möglichen Dokumente? Und, wie lebt es sich mit verschiedenen Nachnamen?

  • hi,


    da du in MUC wohnst, ist das hier aus eigener erfahrung nicht einfach, wenn nicht gar unmöglich!


    ich weiß aus NRW (wo ich auch kurzzeitig mal gewohnt habe!) dass es wesentlich einfacher ist, als in bayern. ich habe mich hier auch schon erkundigt, aber der geburtsname des kindes ist nicht zu ändern, es sei denn, dem KIND ginge es mit dem nachnamen schlecht (also z.b. arsch)....ich habe hier schon türen eingerannt, sowohl beim jugendamt als auch standesamt, jedes mal dieselbe aussage: geht nicht!


    andererseits auch verständlich: wenn der vater des kindes zum EX wird, dann der nächste LG kommt der zum EHEmann wird, heisst das kind dann wieder anders. dann wird der EHEmann zum ex und ein anderer kommt, dann ändert das kind wieder seinen namen.... :rolleyes2::kopf


    aber zu diesem thema gibt´s schon einige threads...einfach mal die forumsuche verwenden.... :idee;)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • @Zann: Da hast du ja richtig Glück gehabt. Mir wurde beim Standesamt gesagt, ich solle mir darüber im klaren sein, das meine Kinder meinen Mädchennamen nicht annehmen können. Da man die Geburtsnamen nicht ändern kann. Auch nicht mit Einverständnis meines Ex Mannes (das hätte ich sowieso nicht bekommen) oder anderen Gründen. Das war Anfang Oktober 2008.


    Viriditas: Die Kosten für die Namensänderung lagen bei 17,50€, dazu kamen die Kosten für den neuen Personalausweis und den Reisepass ca. 120.-€ und die Passbilder ca. 15.-€
    Für mich war von Anfang an klar, wenn ich geschieden bin, laufe ich nicht länger mit dem Ehenamen herum... Ich habe es keinen Tag bereut, auch wenn meine Kinder noch den 'alten' Namen hatten. Es gab, abgesehen von einigen dummen Sprüchen in unserer Umgebung, keine Probleme.


    LG von
    doro

  • Vielen Dank für Eure Antworten...


    Gegoogelt habe ich bereits und bin genauso verwirrt, wie ich es hier gerade bin :hae:
    Wieder ganz viele verschiedene Meinungen.
    Ich denke, ich werde mich wohl wirklich einmal an das Standesamt wenden.


    Vielen Dank Euch trotzdem


    LG

  • So wie Dorothea es schreibt, stimmt es.



    Ich war verheiratet, zwei eheliche Kinder. Ich wurde geschieden, bekam ein Kind von meinem
    damaligen Freund, hab dann erst meinen Geburtsnamen wieder angenommen.
    Der Vater hatte da schon SR und musste nur unterschreiben. So konnte meine Kleine heißen
    wie ich. Die beiden Großen, ehelich geborenen Kinder heißen weiter, wie ihr Vater.



    Würde ich jetzt heiraten, könnte ich eine Namensgebung machen, die sich auch wieder rück-
    gängig machen lassen würde. Das Kind kann dann sozusagen, mit jedem neuen Mann der
    Mutter seinen Nachnamen ändern.

  • Also mein Sohn wurde 2008 ein-benannt. Das ging ganz einfach auf den Standesamt der hießigen Gemeinde (in Bayern)
    Sohn war damals noch 7 und wurde gefragt ob er das möchte. Er Bejahte das und ne viertel Stunde später mit ungefähr 20€ Kosten hatte er den gleichen Nachnamen wie mein mittlerweile Ex Mann und die Geschwister.


    Allerdings wurde klar gesagt dass man das nicht Rückgängig machen kann und das es nur einmalig machbar ist.

  • Also mein Sohn wurde 2008 ein-benannt.


    Aber er hatte deinen Namen und nicht den seines leiblichen Vaters oder? Denn wenn ein Kind den Namen seines Vaters trägt muss dieser bei einer Einbenennung zustimmen.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • So. Am Freitag hatte ich einen Termin beim Standesamt. Vorher hatte ich mich telefonisch informiert.
    Der Standesbeamte sagte, dass alle Voraussetzungen da sind


    ich habe die alleinige Sorge
    Tochter hat meinen Ehenamen
    Kind ist nicht von Ehemann


    Da meine Kleine unter 5 ist, erhält sie automatisch meinen geänderten Namen.


    Sie wollten Scheidungsurteil, Negativ-Bescheinigung, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das wars.
    In ca. 2 Wochen ist das in der Gemeinde, in der ich geheiratet habe und in dem Ort wo meine Tochter geboren wurde, geändert und das wars dann...


    Ich habe mir das nach Deiner Aussage casha echt schlimmer vorgestellt...
    Wo ist bei Dir dann das Problem lt. Jugendamt oder Standesamt??


    LG

  • @ misskitty:
    bei meiner Freundin, die im Umkreis des Münchner Nordens wohnt, ging es genauso unproblematisch!


    lg
    3x :sonne