Unterschrift vom UET für Kontoeröffnung ???

  • Aber nagel mich nicht fest. Keine Ahnung, ob das gesetzlich bestand hat!


    Du könntest aber bei der Bank nachfragen, ob es im Falles des GSR einer Änderung bedarf oder alles so bleibt. :daumen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Meine Bankberaterin meinte damals, wenn GSR bei mir durchgesetzt werden würde (also per Gericht) sind beide Elternteile zugriffsberechtig, sobald die Bank vom GSR informiert wird.


    Falls mein/ unser Fall vor Gericht landet, wird vorher ein Sparplan eingerichtet (auf den wird dann alles eingezahlt), der einen Sperrvermerk bis zum 18ten LJ von Mini hat. Genauso läuft das mit dem Bausparvertrag, er darf solange nicht ausgezahlt werden, bis Kind 18 ist. ^^


    Also wäre dann die Vermögenssorge eh für den Popo. :D

  • Siri: Many thanks, bei dem 1 Konto ist das ja von Haus aus so und bei den anderen mach ichs dann so. Mini soll das Geld ja sowieso eh erst zum 18. Geb kriegen, quasi als Startguthaben für sein Erwachsenenleben.

  • Hallo Summer,


    dieses Problem haben wir auch - im Mai haben wir dem Vater die Bankunterlagen übergeben. Er hat einiges nicht verstanden, daher sind die Unterlagen über mich zurück an die Bank, von der Bank an ihn und er hat sich mehrfach mit der Bank an unserem und an seinem Wohnort unterhalten. Und angeblich die Unterlagen an die Bank geschickt. Die Papiere sind nie bei der Bank angekommen, dann nochmals von der Bank angefordert, nicht angekommen, wieder angefordert... Nach drei Monaten mein Versuch über einen Anwalt (Kosten über 300,00 €), daraufhin hat er sich für eine andere Bank entschieden - zu dieser Bank will meine Tochter aber nicht (pubertärer Trotz). Und das, obwohl wir seit neun Jahren getrennt und seit beinahe acht Jahren geschieden sind. Es ist zum

    :wand

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  • Falls mein/ unser Fall vor Gericht landet, wird vorher ein Sparplan eingerichtet (auf den wird dann alles eingezahlt), der einen Sperrvermerk bis zum 18ten LJ von Mini hat. Genauso läuft das mit dem Bausparvertrag, er darf solange nicht ausgezahlt werden, bis Kind 18 ist. ^^


    Also wäre dann die Vermögenssorge eh für den Popo. :D


    Wobei ja die Bank auch das ändern kann.


    Die elterlische Sorge nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html sagt das die Eltern zum Wohle des Kindes sich um das Vermögen kümmern müssen/sollen/dürfen.
    Also wenn ein Elter das Geld verwaltet nach Gutdünken ist das falsch. Und ist man sich nicht einig wie das funktioniert entscheidet das Gericht.


    Wenn ein Elter sich von dem Bausparkonto Geld nimmt um in Urlaub (mit Kind) fährt ist das sicher fraglich. Es gibt da 1000 Möglichkeiten uneinig zu sein.


    Wenn ein Elternteil das GSR anstrebt und es zur Verhandlung kommt kann man ja den Grund anbringen "kann nicht mit Geld umgehen". ann man das nicht beweisen ist es ein EIgentor.
    Das berühmte Sparbuch bis zum 18ten Lebensjahr ist in meinen Augen nicht ein Argument für umgehen mit Geld.

  • Falls mein/ unser Fall vor Gericht landet, wird vorher ein Sparplan eingerichtet (auf den wird dann alles eingezahlt), der einen Sperrvermerk bis zum 18ten LJ von Mini hat. Genauso läuft das mit dem Bausparvertrag, er darf solange nicht ausgezahlt werden, bis Kind 18 ist. ^^


    Also wäre dann die Vermögenssorge eh für den Popo.


    Hallo Siri2012,


    das kann gründlich in die Hosen gehen.


    Gerade diese Verträge sind es, die mit GSR in Frage gestellt werden können.
    Es handelt sich hier nicht um die alltägliche Taschengeld-Kleingelder, es handelt sich um die Vermögenssorge.


    Hat der Vater GSR, musst Du ihm Auskunft geben und er darf sich dann "interessieren", ob das Vermögen des Kindes gut angelegt ist.
    Den Sperrvermerk interessiert hier niemanden, der jetzt sorgeberechtigte andere Elternteil hatte diesem ja nicht zugestimmt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Sarek,


    das wird höchst wahrscheinlich funktionieren, Ex steht unter gesetzl. Betreuung mit Vermögenssorge, freiwillig, da er selbst beim Jugendamtsgespräch angab, der Umgang mit Geld liege ihm nicht.
    Falls er in diesen Dingen anderer Meinung ist, kann ich die Daueraufträge auch canceln. Dann wird garnichts gespart. Solange nur ein ET spart, der andere nichts macht und als Geld abheben möchte und auch kann, sehe ich a keine gemeinsame Vermögenssorge für das Kind.k

  • Nach drei Monaten mein Versuch über einen Anwalt (Kosten über 300,00 €), daraufhin hat er sich für eine andere Bank entschieden - zu dieser Bank will meine Tochter aber nicht (pubertärer Trotz). Und das, obwohl wir seit neun Jahren getrennt und seit beinahe acht Jahren geschieden sind.


    Liebe Mutti63, ja es stimmt, es ist traurig, dass selbst nach einer Trennung, die Jahre (!!!) her ist, immernoch einseitige Machtspiele gespielt werden.
    Die 300€ hättest du dir sparen können, in dem du so vorgegangen wärst wie ich. ;) Hat mich nur Zeit zum Verfassen der Anschreiben gekostet.
    Ich erfreue mich immernoch daran, dass Tochterkind (inzwischen fast 14) selbstständig über ihr Taschengeldkonto verfügen kann und das auch genießt.
    Wie alt ist eure Tochter? Hat sie Kontakt zum Papa und wie gestaltet sich der Umgang?
    Und hat sie nun ihr eigenes Konto?

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen


  • Na gut, wenn das jetzt doch so ist da steck ich das ganze geschenkte Geld halt doch unter die Matratze. ;) Beim derzeitigen Zinsniveau macht das wohl keinen Unterschied....Mein KV und Vermögenssorge.... da ich krieg ich doch nen Lachanfall... Das einzige was den interessiert, ist wie man seine Stütze am effektivsten in unnütze Spiele und Sammeldinge steckt und wo man Geld herschnorren kann und klauen wenn am Ende des Geldes zuviel Monat übrig ist....

  • Erstmal :daumen Das Du die Unterschrift nun bekommen hast. was das Sparbuch mit PW angeht. Verlass dich da mal nicht drauf. Ich hatte auch ein solches Sparbuch. Die Bank prüft allerdings vielleicht in 50% der Fälle dieses Passwort nur. Heißt das du auch ohne Pw vom Sparbuch abholen kannst. Ich wäre damit vorsichtig.

  • Hi,


    ich hatte das Glück meinen Ex, gleich nach der Trennung zu folgendem überreden zu können.


    Beide Eltern haben nur Zugriff auf die Konten der Kinder, wenn auch beide unterschreiben, sprich einer allein bekommt nix!


    Das wurde bei der Bank zu schriftlich fixiert, und gilt bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch

  • Erstmal :daumen Das Du die Unterschrift nun bekommen hast. was das Sparbuch mit PW angeht. Verlass dich da mal nicht drauf. Ich hatte auch ein solches Sparbuch. Die Bank prüft allerdings vielleicht in 50% der Fälle dieses Passwort nur. Heißt das du auch ohne Pw vom Sparbuch abholen kannst. Ich wäre damit vorsichtig.


    Aber es kann doch nur derjenige abheben, der MIT DEM SPARBUCH auf der Bank erscheint, oder?! :hae:

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen


  • Beide Eltern haben nur Zugriff auf die Konten der Kinder, wenn auch beide unterschreiben, sprich einer allein bekommt nix!


    Das wurde bei der Bank zu schriftlich fixiert, und gilt bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.


    Nein, das wäre bei der gestörten Kommunikationsfähigkeit unseres Papas nicht möglich, leider!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen