3 jährige Tochter, schwanger in der 18. Woche. Mann hat mich verlassen. Was steht mir zu ? Was kann ich beantragen ?

  • Hallo,
    ja mein Mann hats getan. Er hat mich, meine Tochter und unser ungeborenes Kind verlassen. Keine Gefühle mehr, ich bin nicht mehr gut genug bla bla bla. Es ging schon lange so schlecht zwischen uns aber er will die Trennung und nicht an uns arbeiten. Hab jetzt auch keine Tränen mehr und will einfach nicht mehr um unsere Beziehung kämpfen, warum auch wenn er mich nicht mehr will und nur noch schlecht zu mir ist. Wir wohnen leider noch unter einem Dach aber er hat sich total zurück gezogen. Kommt und geht wann er will. Zu seiner Tochter sagt er Hallo und Gute nacht, dass wars.... toll oder ? Dann ist er sauer weil sie ihn ablehnt. Ich versuch mich gerade schlau zu machen was mir zusteht. Wir haben ein Haus. Bis es verkauft ist würde ich gern drin wohnen bleiben weil ja auch die Kleine hier in Kindergarten geht und ich, schwanger und mit Kind mich sicher nicht auf die Suche nach einer Wohnung machen werden. Zu meinen Eltern geht auch nicht. Er will die Trennung, er soll gehen. Da er das Haus abbezahlt bleibt für Unterhalt nicht mehr viel übrig von seinem Gehalt, ich geh nur auf 400 euro arbeiten und da ist ab Oktober ja auch schluss. Was kann ich denn nun alles beantragen ? Was steht mir zu ? Könnte ich eine eigene Wohnung bekommen mit Wohngeld ?
    Depri-Mathilda

  • Neben Kindergeld, Elterngeld steht dir natürlich Kindesunterhalt und Trennungs-/Betreuungsunterhalt zu.
    Du sollest dir einen guten Anwalt suchen, der das mit dir durch steht.
    Je nach Höhe des Unterhalts steht dir auch Wohngeld bzw. ergänzendes Hartz 4 zu.


    So schwer es ist, die Situation mit dem Haus solltet ihr klären.
    Einen Käufer suchen, einen Markler bestellen oder mit den Bank sprechen.
    Befreit euch von den Altlasten und fangt neu an.


    Egal wie man es dreht und aus welchen Töpfen das Geld kommt, dir bleibt mind.
    soviel wie jedem anderen auch. Damit kann man leben, wenn auch keine riesengroße Sprünge machen.


    Du solltest dich - auf Dauer - mit der Rückkehr in deinen Beruf beschäftigen.

  • Lies dich mal mit der Suchfunktion hier im Forum bzw. unter Nutzung des Leitfadens (oben in der Kopfleiste) schlau unter den Stichworten
    1. (Kindes)Unterhalt
    2. Trennungsunterhalt



    Wenn dann konkrete weitere fragen sind (die du sicherlich hast, klar), dann stell die einfach hier im Thread.


    Dein Verbleib im Haus ist mutmaßlich gesichert. Müsste eine streitige Lösung gefunden werden, würde ein Gericht üblicherweise dir das Haus zuweisen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.