Wenn Du es realistisch siehst, dann wird die KM nichts von Dir oder Deinem Anwalt aufgesetztes Schriftliches unterschreiben, weder eine Bestätigung und mit Sicherheit noch viel weniger eine Eidesstattliche Versicherung. Fakt ist, dass offensichtlich vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde, dass kein GSR bei Euch in Frage kommt, ich nehme mal an wegen fehlender Kommunikationsfähigkeit bzw. weil Ihr als Eltern keine Entscheidung bezüglich anstehender Fragen für die Tochter treffen könnt.
Selbst wenn Du jetzt diesen Vergleich (dem Du selbst vor Gericht zugestimmt hast!!!) widerrufen willst bzw. eine Revision möchtest, dann sehe ich keine Fakten, auf Grund dessen das Gericht eine andere Entscheidung treffen sollte. Durch die Wiederaufanhme zeigst Du dem Gericht deutlich, dass weiterhin keine Entscheidungen zwischen Dir und der KM getroffen werden können. Und da ist es für das Gericht meines Erachtens völlig uninteressant, ob die KM verschwiegen hat, dass sie bald heiraten will.
Ich denke, auch Dein Schriftsatz an das Standesamt wird nichts nützen, weil Du gar keine rechtliche Grundlage hast, die Umbenennung verhindern zu können. Die KM hat momentan das ASR und darf entscheiden.
Du fragst, was Du machen kannst, um die Umbenennung zu verhindern. Meiner Meinung nach letztendlich nichts. Da hättest Du vorher mit der KM kommunizieren müssen, dann wäre vielleicht etwas möglich gewesen, oder ohne den Vergelich vor Gericht, aber so.... Du wirst es nicht verhindern können.