Ich liebe Hartz4 und deren Maßnahmen

  • Puh , Ämter , ich liebe Sie.



    Da sitzt man mit 2 Kids (5 und 11 wobei der 11er auf dem Stand eines 9ers ist) allein , schaut das man vormittags währned die kids betreut sind nen Minijob bekommt was auch klappt und was kommt?


    Ein netter Brie vom Jobcenter zu einer Einladung Informationsgespräch zu einer 1jährigen Maßnahme bei der man dann entweder als Hauswirtschafterin, in der Altenpflege oder im Gebäude Personenschutz beschäftigt wird.
    Als dies ohne Aussicht nach diesem einen Jahr auch wirklich einen Job in eben diesen Sparten zu bekommen. Der Minijob? Joa den kündigen sie einfach sagt meine SB. Klasse. Wieder voll im Hartz4 Satz.
    Wo ich die Kinder während der maßnahme unterbringe wenn Ferien sind interessiert die Dame genauso wenig. Das is ja ihr Problem sagt Sie. Ja klasse und hinterher werd ich sanktioniert weil ich die zeiten der Maßnahme nicht einhalten kann. Soory , das musste mla raus ich weiss gerad nicht mehr weiter mit dem ganzen Kram :flenn :flenn :flenn

  • Hmm--- also zumindest von der Altenpflege weiß ich , daß da sehr wohl die Aussicht bestünde einen Job zu bekommen. Da werden Arbeitskräfte gesucht...


    Mit der Kinderbetreuung - da müsste es dann Hilfen vom JA geben... Zb Zuschüsse zu Tagesmüttern etc..Notplätze in Kitas etc.

  • Punkt 1 können sie nicht verlangen das du Kündigst,


    Punkt 2 können sie nicht erwarten wenn Sie die ihr eine Maßnahme aufbrüden das du dich um die Betreuung kümmern sollst.
    Desweiteren gibt es Jobs wie Altenpflege eben die nicht jeder machen kann.


    Geh zum Amtsgericht hol dir einen Beratungsschein und geh zum Anwalt und wehre dich dagegen.
    Niemand wird Sanktionieren.


    Verstehe nicht wieso sich manche soviel gefallen lassen.

  • Leg Widerspruch ein. Geh zum Anwalt. Du hast dich bemüht, aus Hartz 4 rauszukommen und das auch z.T. geschafft. Diese Maßnahme dient nur der Statistik. Auf keinen Fall den anderen Job kündigen!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Leider können die einem schon einiges aufbürden. Man bekommt die Gelder nur, wenn man "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht". Das hat man bei der Beantragung angegeben. Darum interessiert es nicht die Bohne, wie die Kinder betreut sind. Ganz scharfe Jobcenter wollen bei jüngeren Kindern oft sogar den Nachweis, dass eine Ganztagsbetreuung für das Kind vorhanden ist bzw. zwingen die Kids in die Ganztagsbetreuung. Und der Elternteil sitzt dann arbeitslos zu Hause und darf selbst mit den Duplosteinen bauen und sich zur Verfügung halten für den ersten Arbeitsmarkt ...


    Mit diesen Schulungsmaßnahmen, die so übers Knie gebrochen werden, wird manches zarte Pflänzlein der Eigeninitiative und vor allem auch der langsam wieder wachsenden Selbstachtung schlicht kaputt gemacht

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herje glaubst alles was die sagen entspricht der Wahrheit?
    Nein können sie nicht zeig mir den § wo das steht.
    Der Anwalt kostet dich nix also hol die Beistand.

  • Ein Minijob egal welchen Umfanges geht einer Massnahme vor. Lies hier den letzten Absatz: Klick. Die schrecken scheinbar vor nichts zurück und du bist bereits mit einem Minijob auf dem Arbeitsmarkt integriert. Hat die Sachbearbeiterin es nur mündlich gesagt, gar nicht reagieren. Erst wenn etwas schriftlich kommt, knalle ihr die Paragraphen um die Ohren. Massnahmen z.B. im Altenheim sind glaube auch rechtswidrig, da nicht zusätzlich. Das sind Jobs wo man gelernt sein muss.
    Wäre ich in so einer Lage, würde ich doch nicht meinen Minijob kündigen, weil das Jobcenter ihre Statistiken schönen will mit einer sinnlosen Massnahme. Lies auch weiter oben im verlinkten Text den Absatz zur Zumutbarkeit. Sehe gerade zur Kinderbetreuung steht da auch was drin.

  • Leider können die einem schon einiges aufbürden. Man bekommt die Gelder nur, wenn man "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht". Das hat man bei der Beantragung angegeben. Darum interessiert es nicht die Bohne, wie die Kinder betreut sind. Ganz scharfe Jobcenter wollen bei jüngeren Kindern oft sogar den Nachweis, dass eine Ganztagsbetreuung für das Kind vorhanden ist bzw. zwingen die Kids in die Ganztagsbetreuung. Und der Elternteil sitzt dann arbeitslos zu Hause und darf selbst mit den Duplosteinen bauen und sich zur Verfügung halten für den ersten Arbeitsmarkt ...


    Mit diesen Schulungsmaßnahmen, die so übers Knie gebrochen werden, wird manches zarte Pflänzlein der Eigeninitiative und vor allem auch der langsam wieder wachsenden Selbstachtung schlicht kaputt gemacht


    Das ist nicht ganz korrekt, da sie ja schon abreiten geht und somit aufstocker ist.
    Desweiteren solange kein Job vorhanden ist können sie ein Kind nicht zwingen in eine Ganztagskita zu gehe.
    Auch das steht nirgends im SGB2, es ist das eine was die Wollen das andere was der Gesetzgeber sagt.
    Und doch sie müssen sogar wenn sie dich aus einem Job raus haben wollen dabei behilflich sein eine Betreuung zu Organisieren.


    Und davon ab ist die Altenpflege ein Schichtdienst meist und da ist eben nicht einfach mal mit Kita abgedeckt ich weiß wovon ich spreche. Ich musste mir eine Kinderfrau suchen.
    Und das JA zahlt auch nicht alles.

  • Herje glaubst alles was die sagen entspricht der Wahrheit?
    Nein können sie nicht zeig mir den § wo das steht.
    Der Anwalt kostet dich nix also hol die Beistand.

    ich hab halt schiss wenn ich jetzt gegen angehe das dann ein hammer nach dem anderen von denen kommt. meine alte sb war besser die kannte die situation mit kids, net mobil , dörflich lebend und so
    die neue scheint das nen scheiss zu interessieren

  • ich hab halt schiss wenn ich jetzt gegen angehe das dann ein hammer nach dem anderen von denen kommt. meine alte sb war besser die kannte die situation mit kids, net mobil , dörflich lebend und so
    die neue scheint das nen scheiss zu interessieren


    Genau darauf spekulieren die ja. Angst machen und Einschüchtern. Lass dir sowas nicht bieten. Immer vorher schlau machen und dann dein Recht einfordern. Die können nicht machen was sie wollen, auch wenn sie es versuchen. Man kündigt keinen Job, auch keinen Minijob für eine Massnahme.

  • Nach § 2 SGB II steht die Verringerung der Hilfebedürftigkeit an erster
    Stelle, d.h. ein Job, egal welchen Umfanges, geht einer Maßnahme der
    ARGE generell vor.
    Nur in Ausnahmefällen ist es zulässig, neben dem
    Job die Teilnahme an einer Maßnahme zu fordern, und zwar dann, wenn die
    Maßnahme dem Ziel dient, den ALG II-Bezieher in die Lage zu versetzen,
    seine Hilfebedürftigkeit weiter zu veringern oder zu beseitigen und die
    Maßnahme mit der Tätigkeit zeitlich vereinbar ist.
    Würde der
    Leistungsträger die Teilnahme an einer Maßnahme fordern, die zeitlich
    nicht mit dem Job vereinbar ist, müsste man den Job aufgeben und würde
    damit seine Hilfebedürftigkeit vergrößern, sowie sich der Gefahr eine
    Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II aussetzen. Eben deshalb ist
    eine solche Forderung rechtlich unzulässig.



    hmm ob ich das mal meiner sb schicke?schriftlich natürlich..... dann gibts auf jeden fall ein nettes gespräch am 21.8 dann soll ich nämlich ne neue EGV unterschreiben

  • Die Neue will nur ihr Soll erfüllen.


    Fakt ist aber: man kann dich nicht zwingen, da es bei dir besondere Lebensumstände gibt. Du bist AE. Dein Kind braucht Betreuung.
    Wenn du Angst hast, dass sie dir einfach das Geld streichen - auch das ist nicht so einfach möglich. Nimm dir einen Anwalt. Alles wird gut.


    EDITH sagt: nimm dir zum Gespräch einen Zeugen mit. Beratungsstellen helfen auch weiter (Diakonie, Caritas). Frag da mal nach.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Sorry aber angst wird dir hier nicht weiter helfen.
    Und meist sind sie still wenn ein Anwalt schreibt.
    Und eben du bist AE und lebst auf dem dorf ohne auto eine Maßnahme muss zumutbar sein, wäre sie in dem Fall nicht.
    Mehr als Beratungsschein und Anwalt kann ich dir nicht raten.

  • Solange du nichts Schriftlich hast vom Jobcenter, also eine Zuweisung zu einer Massnahme oder so, musst du auch nicht reagieren. Auch eine Eingliederungsvereinbarung musst du nicht sofort vor Ort unterschreiben. Schaust mal über den Link von mir oben. In dem Forum unter Ratgeber gibt es auch dazu Tipps.


    Editiert: Habe es mal rausgesucht: Klick


    @ Berta


    solange sie nichts schriftlich hat, braucht es auch keinen Anwalt würde ich sagen und die Paragraphen sind eindeutig und die würde ich dem Jobcenter nur vor den Latz knallen, wenn ich in der Lage wäre und man mir so dämlich kommen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Pirol ()

  • Massnahmen z.B. im Altenheim sind glaube auch rechtswidrig, da nicht zusätzlich. Das sind Jobs wo man gelernt sein muss.



    ähmmm ups dat is mir neu seit wann soll das denn? sfg


    liebe ts lass dich nicht wahne machen. dein gegenargument haste ja gefunden und wenn die dame immer noch meint du hast null ahnung och joo dann schaust halt mal was die teamleitung dazu meint. wieviel jobs haben sie dir den geboten? frag doch deine neue sb mal ob sie den da ihren anteil erfüllt hat, bevor sie mit solch lustigen dingern daher kommt.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • ähmmm ups dat is mir neu seit wann soll das denn? sfg


    Musste auch erst mal bei Google suchen. Als Altenpfleger würde es schon mal rechtswidrig sein, da es ein Ausbildungsberuf auf dem ersten Arbeitsmarkt ist und der muss entsprechend entlohnt werden. Auch Altenpflege unterstützende Tätigkeiten sind Aufgabe eines Altenpflegehelfers/Altenpflegebetreuers und das ist auch ein Beruf und dafür braucht es eine Qualifikation. Vieles wird versucht unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit zu kaschieren damit es nicht auffällt, doch ist das verboten. Der Zoll interessiert sich für solche Dinge und für den Massnahmeträger kann es richtig Ärger geben.
    Ein Freund sollte einen Eineurojob in einer Schule machen als Hausmeister. Auch verboten da nicht gemeinnützig und ein Lehrberuf der entsprechend entlohnt werden muss. Ich hatte meine Schwester (arbeitet im Jobcenter) damit beauftragt sich der Sache anzunehmen. Letztens in den Medien standen Beispiele, Kindergärtnerin, als Beiköchin, Fahrkartenkontrolleur in einer Strassenbahn und andere Branchen.
    Dazu gibt es auch ein BSG Urteil, dass Jobcenter den Lohn erstatten müssen bei rechtswidrigen Eineurojobs: http://www.zeit.de/karriere/2011-04/urteil-tariflohn-eurojob


    Auch dieser Artikel zielt darauf ab, dass Krankenkassen ebenfalls prüfen müssen, ob eine Zusätzlichkeit von Eineurojobs vorliegt: http://www.heilpraxisnet.de/na…ro-jobs-pruefen-06731.php

  • Hmm- Früher die Zivis die in den Heimen zur Betreuung von Alten eingesetzt wurden - die waren doch auch nciht gelernt?

  • Hmm- Früher die Zivis die in den Heimen zur Betreuung von Alten eingesetzt wurden - die waren doch auch nciht gelernt?


    Da besteht der Unterschied darin, dass die freiwillig wählen konnten was sie machen möchten, so wie heute auch beim Bundesfreiwilligendienst und da muss darauf geachtet werden, was die Zivis für Tätigkeiten ausführen. Sicher auch ein Unterschied ob der Zivi mit den alten Leuten Karten spielt oder mal das Fenster zum lüften öffnet, oder durch den Park spaziert. Auch das ist ja schon die Aufgabe der Altenpfleger die dafür entsprechend entlohnt werden.


    Bei einer Zuweisung durch das Jobcenter besteht keine Freiwilligkeit und meiner Meinung sind solche Nötigungen schon strafbar. Wenn ich überlege das bei mir im Job eine Art Aushilfe dabei ist, oder jemand der meinen Job macht, wäre ich auch nicht glücklich.
    Stelle ich mir vor ich bin in einem Pflegeheim und da soll sich jemand um mich kümmern der vielleicht gelernter Maler oder Bäcker ist. Na Prost Mahlzeit.
    Man muss auch bedenken, wenn jeder so einfach als Ehrenamtlicher, oder durch diese Eineurojobs Tätigkeiten im Altersheim ausführt, dass immer mehr Personal gespart wird und die Menschen die dafür mehrere Jahre gelernt haben sitzen dann unter Umständen arbeitslos zu Hause.
    Wenn Jobs nicht zusätzlich sind und auf einem ersten Arbeitsmarkt und nicht gemeinnützig, ist es rechtswidrig.
    Habe das Urteil hier mal über Google gesucht als Ergänzung zum Zeitungsartikel oben: http://www.kostenlose-urteile.…-begruenden.news11491.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Pirol ()

  • öhm ich kenne verdammt viele die zb als hausmeister in schulen 1eurojobs machen genauso wie in kindergärten. die frage ist was sie genau dort machen und wie viel sie mit kinder zutuen haben . das ein lehrberuf gleich hausmeister ist kauf ich dir nicht ab.


    und schon mal gleich gar nicht das man in der altenpflege nicht quer ei9nstzeigen kann. gg siehe mal avatar. wobei es da auch sone sache ist das kaum noch 400 eurojobs vergeben werden ( in vielen häusern gar nimmer) weils einfach zuviel kostet als nützt.


    zumal dann geh du schon mal los und guck mal wer spielplätze neubaut und strassenreinigung macht usw. und glaub mir die sind nicht zusätzlich. ohne menschen die das per 1euro job machen würds halt so bleiben wie es ist.





    allerdings im eingangspost steht auch nix und noch weniger das es sich um ein ein euro job handelt. sondern um eine massnahme. ist das dann zwingend ein 1euro job?
    packen die das in die berufsfindung und machen die ein praktikum draus ist die sachlage wieder komplett anderst.




    @Chou-Chou ebend und bufdis sind es heutzutage auch nicht gg. und kaum eine wba (wohnbereichsassi sfg)bzw altenpflegehelferin. zumindest hab ich zig ungelernte kolleginnen einschließlich mich selbst. jut ich hab die schulung zum §87 a.



    Pirol hihi ich bin gelernte maschienenbauzeichnerin. hat aufen geronto bereich auch noch keinen gestört und ähm ich glaub auch ich bin nicht wirkliche todtesursache :aetsch;)


    zu deinen ehrenamtlichen weist wenn wir die nicht hätten könnten wir den menschen sogut wie gar nichst mehr bieten. glaub mir das gesetzt gibt dafür nichts frei das diese abgedeckt werden könnten. wäre ganz schön naja vorsichtig ausgedrückt traurig wenn ich überlege was dann alles wegfallen würde.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()