Gründe gegen gem. Sorgerecht

  • Es gibt kein " halbes " ABR und kein " halbes" Sorgerecht.. Sondern nur ein gemeinsames. Und das ist was fundamental anderes.

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  • Ja, es ist das gemeinsame Sorgerecht.


    Wenn ich das richtig verstehe, xxxblogy, dann hast Du Befürchtungen, dass der KV mit GSR Dir das Kind "wegnehmen" kann.
    In der Praxis wird es wahrscheinlich (endgültige Sicherheit kann Dir da wohl keiner geben) so aussehen, dass auch mit gemeinsamen ABR das Kind bei Dir lebt. Und wenn dann keine speziellen Gründe dagegen sprechen, dann wird das Kind auch Dir bleiben, selbst wenn der KV versuchen sollte, das z.B. gerichtlich ändern zu lassen.
    Nicht bange machen lassen, GSR als Mittel zu benutzen funktioniert nicht.

  • GSR als Mittel zu benutzen funktioniert nicht.


    Dann bin ich nun beruhigt. Das ist nämlich schon die ganze Zeit meine Angst... Vor allem weil er mir auch schon einmal gedroht hat, mir das Kind "wegzunehmen".
    Aber da es ja absolut keine Gründe gibt, mir das streitig zu machen, kann ich (hoffentlich) nun wieder ruhiger schlafen :ohnmacht:

  • Die Gerichte kennen so ein Vorgehen meist sehr gut und wissen es als solches vorgeschobenes Argument auch zu berücksichtigen.


    Ich sehe es eher als "Druckmittel", was nur gegen Dich genutzt werden soll, um Dich zu irgendwas zu bewegen. Solange das alles ist, was dem KV einfällt, brauchst Du GAR KEINE Angst zu haben! :daumen

  • Guten Tag,


    ich war in der selben Situation und habe bewusst, das alleinige SG behalten.....ich wusste schon damals warum ich dies machen soll (Bauchgefühl)
    Heute sehe ich, dass es die richtige Entscheidung war, und ich/wir nicht mehr unter der "Machtgehabe" ausgesetzt sind, die uns kaputt gemacht hatte.


    Es hat mich zwar 4 Jahre knallharte SG Prozesse (und Vermögen) gekostet, aber heute "dürfen" wir endlich "atmen und glücklich leben" :anbet


    Also, immer auf Bauchgefühl hören und sich nicht unsicher machen lassen von anderen Meinungen :-)

    Zwei Dinge sind unendlich: Die Dummheit der Menschen und das Universum.


    Beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.... (Albert Einstein)
    :hae:

  • ich war in der selben Situation und habe bewusst, das alleinige SG behalten.....ich wusste schon damals warum ich dies machen soll (Bauchgefühl)
    Heute sehe ich, dass es die richtige Entscheidung war, und ich/wir nicht mehr unter der "Machtgehabe" ausgesetzt sind, die uns kaputt gemacht hatte.


    Wie hast du es für dich behalten können? Väter können ja jetzt eig sehr viel schnelles an das gem.SR kommen...
    Dieses Machtgehabe wie du sagst, wird bei uns auch eintreffen, das ist ja nun schon in einigen Situationen so

  • "Machtgehabe" finde ich jetzt auch eine unglückliche Formulierung.


    KV bekommen mit dem neuen "Sorgerechtsgesetz" auch im Nachhinein die Möglichkeit, das GSR auf Antrag zu bekommen, nur so zur Info.
    Das betrifft aber KV, die das Sorgerecht nicht als Machtinstrument missbrauchen. Falls eine KM das Sorgerecht bisher als Machtinstrument missbraucht hat, dann kann der KV jetzt wahrscheinlich erfolgreich das GSR beantragen.

  • Hallo zusammen,


    sehr oft resultiert ''Machtgehabe'' aus einem Gefühl der Unsicherheit und Ohnmacht. Das ist also kein Wunder wenn ue Mütter prinzipiell erst die alleinige elterliche Sorge haben und damit ihre ''Allmacht'' konstituiert ist.




    MfG krypa

  • ich glaube ein großteil des MACHTGEHABES kommt daher das der eltenrteil der das ASR hatte nicht mehr alleine entscheiden KANN und der andere Elternteil halt versucht seine Ansicht durchzusetzen


    eine frage an die TS: Hast du das Gefühl das du dem Vater bis jetzt das Kind WEGGENOMMEN hast ??? Weil wenn nicht... denk kurz drüber nach

  • ich glaube ein großteil des MACHTGEHABES kommt daher das der eltenrteil der das ASR hatte nicht mehr alleine entscheiden KANN und der andere Elternteil halt versucht seine Ansicht durchzusetzen


    eine frage an die TS: Hast du das Gefühl das du dem Vater bis jetzt das Kind WEGGENOMMEN hast ??? Weil wenn nicht... denk kurz drüber nach


    Mich stört an dem ganzen Thema das "Riesengeschrei" darum herum. Also dass bei vielen Menschen, die sich überhaupt nicht auskennen angekommen ist, dass bislang die KM machen konnte was sie wollte und nun hat der Vater endlich auch Rechte. Dass das Quatsch ist, wissen hier (fast) alle.


    Mein Eindruck ist schon, dass einige KV nun sagen: Ätschibätschi jetzt hab ich auch Rechte und jetzt zeig ich dir mal so richtig "wer die Hosen anhat" dumme Nuss ... und ich denke, das ist mit "Machtgehabe" gemeint. Natürlich kommt das oft aus dem Gefühl der Ohnmacht heraus. Aber dieses Gefühl haben einige Menschen auch wenn der Partner sich trennt und sie können nichts dagegen machen, dann haben sie den Eindruck, sie könnten evtl. über die Kinder noch Druck ausüben und das ist gruselig, finde ich ...


    Es gibt wirklich Fälle wo der Mutter gesagt wird: Du doofe Nuss darfst unser Kind nicht haben, ich nehme es dir weg. Und ich glaube das ist der Punkt wo man einem Menschen am meisten weh tun, am meisten Angst einjagen kann (und deshalb auch Macht oder Druck ausüben kann). Natürlich gibt es auch Fälle wo die KM sagt: du Riesena*** kriegst das Kind nie. Beides geht nicht. Und für beides gibt es keine "Rechtfertigung". Ich habe aber mittlerweile leider lernen müssen, dass es genau das gibt - Leute, die dem Ex wehtun wollen, egal wie. Mit der "Rechtfertigung", du hast dich getrent und mich auch verletzt. Und das macht vor den Kindern nicht halt ...

  • naja aber lele sei doch mal ehrlich... im moment ist die Muter doch in dem vorteil, sie macht vorschlag A und mann macht vorschlag B... dreimal darfst du raten was wohl zu ca. 75 % umgesetzt wird...


    und nein... der mann KANN AUCH mit GSR nicht sagen so ätschibätsch jetzt machen wir es so... das GSR verhindert nur, das Mutter den Vater ausklammert... jetzt sind sie gleichberechtigt jetzt muss sie sich mit ihm einigen oder vor gericht... du stellst das gerade da als würde bei GSR der mann aufeinmal alleine bestimmen können....

  • naja aber lele sei doch mal ehrlich... im moment ist die Muter doch in dem vorteil, sie macht vorschlag A und mann macht vorschlag B... dreimal darfst du raten was wohl zu ca. 75 % umgesetzt wird..


    brauch ich nur 1x zu raten :D


    aber ich verstehe was du meinst. ich fänds schön wenn man beide et dazu bringen könnte sich gegenseitig zuzuhören und dann die für das kind richtige entscheidung zu treffen und nicht dass es um macht und rechthaben geht ... bin seltsamerweise noch immer "idealistin" :lach


  • Nein habe ich nicht... Er kann es sehen wann er will. Ich dulde sogar zwischenbesuche in der Woche!


    Find ich schon problematisch diese Sicht...

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  • alleine die formulierung das du es duldest... naja wenn du ihm das kind nicht wegnimmst würde er es dir ja auch nicht wegnehmen wenn es bei ihm leben würde wenn das kind das will...

  • alleine die formulierung das du es duldest

    Ich dulde es, weil der KV unter der Woche bei mir nichts zu suchen hat!! Er hat seine Tage bekommen und daran sollte er sich halten. Nachdem was er getan hat, sehe ich nicht ein ihn in meine Privatsphäre zu lassen oder sich wieder in mein Leben zu drängen!! Ganz einfach...
    Wenn er etwas mehr Verstand hätte und weniger egoistisch wäre und wir im Guten auseinandergegangen wären, wäre das unter der Woche wohl kein Problem!!

  • Ich dulde es, weil der KV unter der Woche bei mir nichts zu suchen hat!! Er hat seine Tage bekommen und daran sollte er sich halten. Nachdem was er getan hat, sehe ich nicht ein ihn in meine Privatsphäre zu lassen oder sich wieder in mein Leben zu drängen!! Ganz einfach...
    Wenn er etwas mehr Verstand hätte und weniger egoistisch wäre und wir im Guten auseinandergegangen wären, wäre das unter der Woche wohl kein Problem!!


    ich würde meinen EX auch nicht in meiner wohnung dulden, nicht mal einen blick hinein


    vielleicht gibt es bei euch auch eine beratungsstelle, die dich gut beraten kann - das wäre mal mein tipp

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Sorry - aber wer gibt dir mehr Rechte als dem KV ?


    Euer Kind hat ein Recht darauf seinen Vater so oft wie möglich zu sehen. Was bitte machst du wenn Kind 12 oder 13 ist und es sagt dir einfach nur noch: So ich gehe jetzt zu Vater - Termine die das Gericht bestimmt hat sind mir schnuppe ... Bindest du Kind dann an ? Schließt es ein ?


    Du musst den KV nicht in deine Privatspähre lassen. Gib ihm das Kind an der Haustüre mit und er kann es mit zu sich nehmen oder was mit ihm unternehmen.....

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